…die Einräumung der Servitut eben unentgeltlich und ohne vom Kaufpreis für das Grundstück Nr. 123 umfasst zu sein erfolgte. Wenn auch kein Abgabenrechtsgebiet von vornherein von der wirtschaftlichen Betrachtungsweise ausgeschlossen ist, so tritt diese bei den Verkehrsteuern in den Hintergrund und ist speziell für den…
…Leistungen aus wirtschaftlicher Sicht zu ermitteln, die sich im Vermögen des Verkäufers auswirken, dieses also unmittelbar oder mittelbar vermehren. Diese wirtschaftliche Betrachtungsweise schließt jedoch die formelle Betrachtungsweise, auf welcher die einkommensteuerliche Beurteilung der Fremdüblichkeit ausschließlich beruht, zur Gänze aus. Es ist daher auch eine nicht…
…die Vorschreibung eines Säumniszuschlages grundsätzlich ein reines Formalverfahren darstellt, bei dem auf objektive Momente wie Fälligkeit und Nichtentrichtung abzustellen ist. Diese formelle Betrachtungsweise muss allerdings dort ihre Grenzen finden, wo es an einer tatsächlichen Säumnis fehlt. Im Gegenstandsfall hat die Berufungswerberin zeitgerecht eine Umsatzsteuervoranmeldung eingereicht…
…ein ihr tatsächlich nicht zustehendes Guthaben verfügt zu haben. Tatsächlich hat die Bw wie in vielen vorangegangenen Monaten ihren Rückzahlungsantrag direkt auf der richtig ausgefüllten UVA gestellt. Die im Bereich der Nebengebühren generell anzuwendende formelle Betrachtungsweise, die nur auf objektive Kriterien wie Fälligkeit und Nichtentrichtung…
…F.E., erneut eine Rechnung mit dem Vermerk " diese Rechnung ersetzt die Rechnung vom 19.November 2001 wegen formeller Fehler Re Nr. 1/2004" an die Bw aus. Die sich daraus ergebende Vorsteuer wurde im Rahmen einer elektronischen Umsatzsteuervoranmeldung für Februar 2004 von der Bw…
…3. Aus diesem Grund rief er am Morgen des 21.02.2003 den Beschwerdeführer an und drängte diesen, seinen Geschäftsanteil an der N=N.E. nur "formell" und auch dies nur für kurze Zeit zu übernehmen, wobei er versicherte, dass damit keinerlei Nachteile verbunden wären. Der…
…der Rechtssicherheit sowie von Treu und Glauben. Gemäß § 21 Abs. 1 BAO habe die Beurteilung abgabenrechtlicher Sachverhalte in wirtschaftlicher Betrachtungsweise entsprechend dem wahren wirtschaftlichen Gehalt zu erfolgen. Die Berufung richte sich auch gegen den Zurückweisungsbescheid vom 14. Juni 2007. Darin sei die Meinung vertreten worden…
…diese Pächterleistung ohnehin durch die laufenden Einnahmen aus den Milchverkäufen abgegolten wurde. Aufgrund der im Ertragsteuerrecht maßgeblichen, wirtschaftlichen Betrachtungsweise (§ 21 BAO) ist die formelle Gestaltung eines Rechtsgeschäfts nicht entscheidend, wenn und soweit diese mit dem wahren wirtschaftlichen Gehalt des zu Grunde liegenden Vorgangs nicht korreliert…
…dass es für die Feststellung der gemäß § 9 Z 4 GrEStG in Betracht kommenden Gesamtschuldner nicht allein auf die formelle Gestaltung des zur Erlangung des Eigentums führenden Rechtsgeschäftes ankommt, sondern sehr wohl (auch) eine wirtschaftliche Betrachtung Platz zu greifen hat. Sowohl das Finanzamt als auch…
… 21 BAO (wirtschaftliche Betrachtungsweise) und aus den diese Bestimmungen ergänzenden Vorschriften der §§ 22 und 23 BAO ist abzuleiten, dass bei nahen Angehörigen besonders vorsichtig geprüft werden muss, ob die formelle rechtliche Gestaltung eines Rechtsgeschäftes seiner wirtschaftlichen Bedeutung entspricht. Rechtsbeziehungen zwischen nahen Angehörigen können - auch wenn…
…23. Mai 1989), wäre seitens des Bw. auf eine endgültige, formale Förderungszusage verzichtet worden. Sinn und Zweck für das Erfordernis einer Förderungszusage durch die zuständige Magistratsabteilung sei, dass die Finanzverwaltung nicht in jedem Einzelfall prüfen müsse, ob bestimmte Sanierungsmaßnahmen förderungswürdig seien (vgl. Kohler, SWK 1989…
…des Zweikontenmodells, weil der Minusstand auf dem einen Bankkonto im unmittelbaren Zusammenhang mit den Vorgängen auf dem anderen Bankkonto steht. Durch die formelle Aufspaltung in zwei oder mehrere Bankkonten werden aber in wirtschaftlicher Betrachtungsweise nicht zusätzliche Betriebsmittel geschaffen, sondern es wird lediglich verdeckt, dass Mittel…
…da ein Säumniszuschlag lediglich eine formelle Abgabenzahlungsschuld voraussetzt, die nach entsprechender Festsetzung im gegenständlichen Fall gegeben ist. (VwGH 30.5.1995, 95/13/0130). Bei der Bw. und Frau M. handelt es sich um zwei unterschiedliche Steuersubjekte. Eine saldierende Betrachtungsweise bei zwei unterschiedlichen Steuersubjekten kommt…
…ist daher auch bei Zugrundelegung des Verkehrswertes überschuldet und der Pflichtteilsanspruch nur im symbolischen Wert von S 1,-- gegeben. In wirtschaftlicher Betrachtungsweise, wenn auch ohne formelle Vereinbarung wurde der Darlehensbetrag vom Pflichtteilsberechtigten zur Rückzahlung übernommen. Mit dem angefochtenen Bescheid setzte das Finanzamt die Erbschaftssteuer gemäß …
…vom 11.9.2006 wurde die X-GmbH auf die BW übertragen. Gesellschafter dieser Gesellschaft ist u.a. die PRIVATSTIFTUNG. Anhand der wirtschaftlichen Betrachtungsweise ist festzustellen, wem die Zahlung des Zuschusses tatsächlich zuzurechnen ist. Die Zuschussgewährung vom 8.9.2006 ist im Zusammenhang mit der…
…2009, 184 ff, wird der Frage, wer in wirtschaftlicher Betrachtungsweise der materiell gewollte Leistungserbringer ist, wesentliche Bedeutung beigemessen. War als solcher tatsächlich die regelmäßig als formelle Vertragspartnerin fungierende Manager-GmbH beabsichtigt, so kann die Einkunftsquelle unzweifelhaft nur dieser zugerechnet werden. Wichtiges Indiz kann dabei sein…
…von der Gefahrentragung nicht trennen, da dem LN ohne Option "nicht das für die Gefahrentragung notwendige "Nutzungspotential" am Leasinggut" zukomme. Die für das Abgabenrecht maßgebliche wirtschaftliche Betrachtungsweise erfordere ein Abstellen auf den Parteienwillen, wie er aus den Verträgen und darauf folgenden konkludenten Handlungen ersichtlich sei…
…nochmals Anhang zum Prüfbericht vom 5.6.2008, Tz 3): "Gem. § 21 BAO ist für die Beurteilung abgabenrechtlicher Fragen in wirtschaftlicher Betrachtungsweise der wahre wirtschaftliche Gehalt und nicht die äußere Erscheinungsform des Sachverhaltes maßgebend. Außerdem kann die Abgabepflicht gem. § 22 BAO durch den Missbrauch von…
… 22 Z 2 EStG 1988 bezogen. Er sei weder in wirtschaftlicher Betrachtungsweise noch aufgrund wirtschaftlichen Eigentums beteiligt gewesen, weil er weder fruchtgenussberechtigt noch stimmberechtigt gewesen sei und zu seinen Gunsten auch kein Veräußerungs- und Belastungsverbot vereinbart gewesen sei. 1.3.1.4 Der KESt-Bescheid…
…nicht gegenüber den Gesellschaftsgläubigern und idR. auch nicht für Abgabenschulden der Kapitalgesellschaft. Eine für die jeweilige Situation jeweils optimale, flexible Kombination zwischen Körperschaft und Personengesellschaft hat im Steuerrecht ihre Grenzen jedenfalls in der wirtschaftlichen Betrachtungsweise gemäß § 21 BAO und im Gestaltungsmissbrauch nach § 22 BAO. Aus…