…die Einräumung der Servitut eben unentgeltlich und ohne vom Kaufpreis für das Grundstück Nr. 123 umfasst zu sein erfolgte. Wenn auch kein Abgabenrechtsgebiet von vornherein von der wirtschaftlichen Betrachtungsweise ausgeschlossen ist, so tritt diese bei den Verkehrsteuern in den Hintergrund und ist speziell für den…
…Leistungen aus wirtschaftlicher Sicht zu ermitteln, die sich im Vermögen des Verkäufers auswirken, dieses also unmittelbar oder mittelbar vermehren. Diese wirtschaftliche Betrachtungsweise schließt jedoch die formelle Betrachtungsweise, auf welcher die einkommensteuerliche Beurteilung der Fremdüblichkeit ausschließlich beruht, zur Gänze aus. Es ist daher auch eine nicht…
…FA angenommenen X***** Martin u Mitges. Da die BAO ein Verfahrensrecht ist kann uE für die Frage des Vorliegens von Parteienidentität im Verfahren nur die formelle Betrachtungsweise relevant sein. Zu den vom FA vorgebrachten neuen Sachverhaltselementen: [...] Gegenäußerung des Finanzamts Das Finanzamt erstattete am 18. 10…
…FA angenommenen X***** Martin u Mitges. Da die BAO ein Verfahrensrecht ist kann uE für die Frage des Vorliegens von Parteienidentität im Verfahren nur die formelle Betrachtungsweise relevant sein. Zu den vom FA vorgebrachten neuen Sachverhaltselementen: [...] Gegenäußerung des Finanzamts Das Finanzamt erstattete am 18. 10…
…FA angenommenen [X]***** Martin u Mitges. Da die BAO ein Verfahrensrecht ist kann uE für die Frage des Vorliegens von Parteienidentität im Verfahren nur die formelle Betrachtungsweise relevant sein. Zu den vom FA vorgebrachten neuen Sachverhaltselementen: [...] Gegenäußerung des Finanzamts Das Finanzamt erstattete am 18. 10…
…Da die BAO ein Verfahrensrecht ist, kann uE für die Frage des Vorliegens von Parteienidentität im Verfahren nur die formelle Betrachtungsweise relevant sein. Zu den vom FA vorgebrachten neuen Sachverhaltselementen: Auf Seite 7 der Vorlagen möchte das FA scheinbar darstellen, dass die Einkäufe von Glas…
…die Vorschreibung eines Säumniszuschlages grundsätzlich ein reines Formalverfahren darstellt, bei dem auf objektive Momente wie Fälligkeit und Nichtentrichtung abzustellen ist. Diese formelle Betrachtungsweise muss allerdings dort ihre Grenzen finden, wo es an einer tatsächlichen Säumnis fehlt. Im Gegenstandsfall hat die Berufungswerberin zeitgerecht eine Umsatzsteuervoranmeldung eingereicht…
…ein ihr tatsächlich nicht zustehendes Guthaben verfügt zu haben. Tatsächlich hat die Bw wie in vielen vorangegangenen Monaten ihren Rückzahlungsantrag direkt auf der richtig ausgefüllten UVA gestellt. Die im Bereich der Nebengebühren generell anzuwendende formelle Betrachtungsweise, die nur auf objektive Kriterien wie Fälligkeit und Nichtentrichtung…
…F.E., erneut eine Rechnung mit dem Vermerk " diese Rechnung ersetzt die Rechnung vom 19.November 2001 wegen formeller Fehler Re Nr. 1/2004" an die Bw aus. Die sich daraus ergebende Vorsteuer wurde im Rahmen einer elektronischen Umsatzsteuervoranmeldung für Februar 2004 von der Bw…
…wo um die Anwesenheit eines "Firmenverantwortlichen" ersucht wurde, wurden nicht wahrgenommen. Weiters wurden folgende formelle buchhalterische Mängel festgestellt: - Das Kassabuch ist nicht chronologisch - Die Belegsnummerierung ist nicht fortlaufend. Monatliche beginnende Nummerierungen mit "1" machen eine jederzeitige nachträgliche Erfassung von Belegen möglich. - Teilweise konnten Belege nicht…
…Die gegenständliche Leistung i.H.v. insgesamt € 5.438.950,00 (Verkehrswert gem Punkt III c) gg) ist somit in wirtschaftlicher Betrachtungsweise als direkter vom Gesellschafter stammender Gesellschafterzuschuss anzusehen und unterliegt daher der Gesellschaftsteuer." 1.3. Beschwerde In der dagegen eingebrachten Beschwerde wurde im…
…ob ein Vorgang in den Anwendungsbereich von Artikel 4 der Richtlinie 69/335/EWG fällt, ist anhand einer wirtschaftlichen und nicht einer formalen, allein auf die Herkunft der Einlagen abstellenden Betrachtungsweise zu treffen, indem untersucht wird, wem die Zahlung der Einlagen tatsächlich zuzurechnen ist (vgl…
…23.06.2021 angesichts des Umstandes nicht ernsthaft gesprochen werden kann, da die formelle Aufhebung des Vertrages nur zum Zweck erfolgte, um die Grundstücksanteile zur selben Zeit zum exakt gleichen Kaufpreis an den von der Beschwerdeführerin namhaft gemachten Sohn zu verkaufen. Im gegenständlichen Fall wurde…
…3. Aus diesem Grund rief er am Morgen des 21.02.2003 den Beschwerdeführer an und drängte diesen, seinen Geschäftsanteil an der N=N.E. nur "formell" und auch dies nur für kurze Zeit zu übernehmen, wobei er versicherte, dass damit keinerlei Nachteile verbunden wären. Der…
…der Rechtssicherheit sowie von Treu und Glauben. Gemäß § 21 Abs. 1 BAO habe die Beurteilung abgabenrechtlicher Sachverhalte in wirtschaftlicher Betrachtungsweise entsprechend dem wahren wirtschaftlichen Gehalt zu erfolgen. Die Berufung richte sich auch gegen den Zurückweisungsbescheid vom 14. Juni 2007. Darin sei die Meinung vertreten worden…
…diese Pächterleistung ohnehin durch die laufenden Einnahmen aus den Milchverkäufen abgegolten wurde. Aufgrund der im Ertragsteuerrecht maßgeblichen, wirtschaftlichen Betrachtungsweise (§ 21 BAO) ist die formelle Gestaltung eines Rechtsgeschäfts nicht entscheidend, wenn und soweit diese mit dem wahren wirtschaftlichen Gehalt des zu Grunde liegenden Vorgangs nicht korreliert…
…dass es für die Feststellung der gemäß § 9 Z 4 GrEStG in Betracht kommenden Gesamtschuldner nicht allein auf die formelle Gestaltung des zur Erlangung des Eigentums führenden Rechtsgeschäftes ankommt, sondern sehr wohl (auch) eine wirtschaftliche Betrachtung Platz zu greifen hat. Sowohl das Finanzamt als auch…
… 21 BAO (wirtschaftliche Betrachtungsweise) und aus den diese Bestimmungen ergänzenden Vorschriften der §§ 22 und 23 BAO ist abzuleiten, dass bei nahen Angehörigen besonders vorsichtig geprüft werden muss, ob die formelle rechtliche Gestaltung eines Rechtsgeschäftes seiner wirtschaftlichen Bedeutung entspricht. Rechtsbeziehungen zwischen nahen Angehörigen können - auch wenn…
…23. Mai 1989), wäre seitens des Bw. auf eine endgültige, formale Förderungszusage verzichtet worden. Sinn und Zweck für das Erfordernis einer Förderungszusage durch die zuständige Magistratsabteilung sei, dass die Finanzverwaltung nicht in jedem Einzelfall prüfen müsse, ob bestimmte Sanierungsmaßnahmen förderungswürdig seien (vgl. Kohler, SWK 1989…
…des Zweikontenmodells, weil der Minusstand auf dem einen Bankkonto im unmittelbaren Zusammenhang mit den Vorgängen auf dem anderen Bankkonto steht. Durch die formelle Aufspaltung in zwei oder mehrere Bankkonten werden aber in wirtschaftlicher Betrachtungsweise nicht zusätzliche Betriebsmittel geschaffen, sondern es wird lediglich verdeckt, dass Mittel…