…ihm die materielle Unrichtigkeit seiner formell ordnungsmäßigen Buchführung nachzuweisen hätten. Dass aber die Bücher und Aufzeichnungen des Vorgängers der Bw angesichts der gravierenden Kalkulationsdifferenzen (mehrjährig, alle Warengruppen, absolute Betragshöhe) und im Hinblick auf das inaktive Verhalten des Abgabepflichtigen: es wurden keinerlei Maßnahmen zur Abhilfe ergriffen…
…Einnahmen und Ausgaben), können von vornherein Anspruch auf Glaubwürdigkeit erheben und die Grundlage für die Vermutung abgeben, dass die im Wege formell ordnungsmäßiger Bücher und Aufzeichnungen ausgewiesenen Ergebnisse den für die Abgabenerhebung (Bemessung) maßgebenden Verhältnissen, nämlich der materiellen Wahrheit, damit der Richtigkeit und Wirklichkeit entsprechen…
…sich. Nur formell ordnungsmäßige Bücher und Aufzeichnungen bieten die Grundlage für die Vermutung, dass die maßgebenden Verhältnisse der materiellen Wahrheit entsprechen. Weisen sie jedoch solche formelle Mängel auf, die geeignet sind, die sachliche Richtigkeit in Zweifel zu ziehen (Bücher und Aufzeichnungen erscheinen nicht mehr glaubwürdig)…
…Einnahmen und Ausgaben), können von vornherein Anspruch auf Glaubwürdigkeit erheben und die Grundlage für die Vermutung abgeben, dass die im Wege formell ordnungsmäßiger Bücher und Aufzeichnungen ausgewiesenen Ergebnisse den für die Abgabenerhebung (Bemessung) maßgebenden Verhältnissen, nämlich der materiellen Wahrheit, damit der Richtigkeit und Wirklichkeit entsprechen…
…der Buchhaltung/den Aufzeichnungen. Wie im Bp-Bericht sowie den obigen Ausführungen bereits dargelegt, ergebe sich die Schätzungsverpflichtung der Abgabenbehörde aus den erheblichen festgestellten Mängeln der Buchführung/Aufzeichnungen. Die Argumentation des steuerlichen Vertreters des geprüften Unternehmens, bei formell-ordnungsmäßigen Büchern und Aufzeichnungen wäre eine Schätzung…
…folgende Nichtnachvollziehbarkeit der Rohaufschläge sowie die ebenfalls daraus folgende nicht den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechende Inventurerstellung, stellen jedenfalls schwerwiegende Mängel dar, die der Ordnungsmäßigkeit der Buchhaltung entgegenstehen und eine Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen gemäß § 184 BAO unumgänglich machen. Liegen formelle Fehler der Bücher und Aufzeichnungen vor…
…sei. Eine formell ordnungsmäßige Buchführung i.S.d. § 132 BAO sei nicht gegeben. Die Bw. entgegnete hiezu unter Hinweis auf Stoll, dass die gemäß § 132 BAO zu führenden Bücher und Aufzeichnungen unter Bezugnahme auf § 124 BAO sich auf die gesetzlich zwingend zu führenden Bücher beschränke…
…Richtigkeit der Bücher oder Aufzeichnungen in Zweifel zu ziehen, und können die Bemessungsgrundlagen nicht ermittelt oder berechnet werden, so besteht eine Schätzungsberechtigung als Folge formeller Mängel (vgl. Ritz, BAO², Tz 3 zu § 163 BAO). Nach Lehre und Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes ist eine formell ordnungsmäßige Buchführung…
…erübrigt sich daher auch eine Auseinandersetzung mit der Frage, ob die Bücher und Aufzeichnungen gemäß § 163 Abs. 1 BAO der Erhebung der Abgaben zugrunde zu legen sind, weil sie formell ordnungsmäßig seien und auch kein Anlass gegeben sei, ihre sachliche Richtigkeit in Zweifel zu ziehen.…
…um mehr als 10 % von der ausgewiesenen Bemessungsgrundlage abweicht. Bei formell nicht ordnungsmäßigen Büchern und Aufzeichnungen wird die Schätzungsbefugnis der Abgabenbehörde durch keinerlei Grenze eingeschränkt, dh. sie kann auch schätzen, wenn die Differenz zwischen dem kalkulierten und dem ausgewiesenen Umsatz kleiner als 10 % ist bzw…
…Wird keine formal ordnungsmäßige Buchführung vorgelegt, bedarf es keiner Feststellung einer Kalkulationsdifferenz, um die nach § 184 BAO vorgesehene Schätzung der Grundlagen für die Abgabenerhebung auszulösen. In § 131 Abs. 1 Z 1 bis 6 BAO sind die Vorschriften normiert, wie die Bücher und Aufzeichnungen zu führen…
…zu schätzen, wenn die Bücher und Aufzeichnungen sachlich unrichtig sind oder formelle Mängel aufweisen, die geeignet sind, die sachliche Richtigkeit der Bücher und Aufzeichnungen in Zweifel zu ziehen. Zu schätzen ist lt. ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) jedenfalls, wenn der Abgabepflichtige Bücher oder Aufzeichnungen, die…
…163 BAO haben Bücher und Aufzeichnungen, welche den Vorschriften des § 131 BAO entsprechen, die Vermutung ordnungsmäßiger Führung für sich und sind der Erhebung der Abgaben zugrunde zu legen, wenn nicht ein begründeter Anlass gegeben ist, ihre sachliche Richtigkeit in Zweifel zu ziehen. II.) Formelle Mängel …
…ist die Schätzungsberechtigung - ebenfalls entgegen der Auffassung der Bw. - nicht davon abhängig, ob formelle Mängel der Bücher oder Aufzeichnungen auf ein Verschulden des Abgabepflichtigen zurückzuführen sind. Für den Berufungsfall bedeutet dies: Eine Schätzungsbefugnis ist jedenfalls gegeben, da für die Buchführung wesentliche Grundaufzeichnungen, nämlich die Auftragsscheine…
…sollen Bareinnahmen und Barausgaben bei Unternehmen, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln, täglich in geeigneter Weise festgehalten werden. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung führt zu einem formellen Mangel, der eine Schätzungsbefugnis nach § 184 Abs. 3 BAO auslöst. Selbst formell ordnungsmäßige Aufzeichnungen hindern…
…sachliche Richtigkeit der Bücher oder Aufzeichnungen in Zweifel zu ziehen und überdies die Bemessungsgrundlagen nicht ermittelt werden können. Die Behörde ist somit bei Vorliegen eines formellen Mangels nur dann zur Schätzung berechtigt, wenn vom Abgabepflichtigen nicht nachgewiesen wird, dass die formell mangelhaften Aufzeichnungen doch sachlich…
…sein wird, eine Schätzungsbefugnis der Behörde zu begründen. Geht man vom Zweck der Grundaufzeichnungen als "Garanten" einer ordnungsmäßigen Aufzeichnung aus, so könnte aus dem Nichtvorliegen von Grundaufzeichnungen - gleichsam mit Indizwirkung - geschlossen werden, dass an der Richtigkeit und Vollständigkeit der Bücher zu zweifeln ist. Bei einer…
…ist die Schätzungsberechtigung nicht davon abhängig, ob formelle Mängel der Bücher oder Aufzeichnungen auf ein Verschulden des Abgabepflichtigen zurückzuführen sind. Entscheidend ist, ob durch die nachgewiesenen Unzulänglichkeiten das Vertrauen in die sachliche Richtigkeit der Bücher und Aufzeichnungen soweit erschüttert wird, dass die ausgewiesenen Betriebsergebnisse nicht…
…haben und der Erhebung der Abgaben zugrunde zu legen sind, wenn nicht ein begründeter Anlass gegeben ist, ihre sachliche Richtigkeit in Zweifel zu ziehen. Nach § 184 Abs 3 BAO sind die Grundlagen für die Abgabenerhebung ua dann zu schätzen, wenn Bücher oder Aufzeichnungen solche formelle…
…Auffassung der Bw. - nicht davon abhängig, ob formelle Mängel der Bücher oder Aufzeichnungen auf ein Verschulden des Abgabepflichtigen zurückzuführen sind. Strittig ist die Zuschätzung von Kalkulationsdifferenzen dem Grunde und der Höhe nach. Im gegenständlichen Fall wurde eine kalkulatorische Leistungsverprobung der Umsätze vorgenommen, die eine erhebliche…