…dass der Geschäftsführer F. B. sen. mit einem im Betriebsvermögen der Bw befindlichen Kraftfahrzeug jedenfalls Fahrten zwischen Wohnung (auch firmeneigene Garage) und Arbeitsstätte zurücklegte. Es ist auch anerkannt, dass dies einen geldwerten Vorteil aus dem Dienstverhältnis darstellt. Bestritten wird vom Geschäftsführer wie auch von der…
…unbestritten darin, dass diese sich die andernfalls anfallenden Kosten für die Parkgebühr ersparen. Es mag zutreffen, dass das Abstellen der (firmeneigenen) Kraftfahrzeuge auf den von der Bw. dafür zur Verfügung gestellten Abstellplätzen auch in deren Interesse gelegen ist. Dies ändert jedoch nichts daran, dass die…
…A. und bezog Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Für die Ausübung seiner Tätigkeit wurde ihm ein firmeneigenes Kraftfahrzeug zur Verfügung gestellt. Für die Benützung dieses Firmen-Pkw für private Zwecke wurde vom Arbeitgeber ein Sachbezug nach § 4 Abs 1 der Verordnung des BM für Finanzen über…
…unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Im Zuge einer bei der Berufungswerberin (in der Folge: Bw.) durchgeführten Lohnsteuerprüfung stellte das Prüfungsorgan ua. fest, den Dienstnehmern HA und AP sei im Prüfungszeitraum ein firmeneigenes Kraftfahrzeug auch zur Privatnutzung zur Verfügung gestanden, die Bw. habe…
…seit 1.5. des Berufungsjahres bei der Firma B. als Außendienstmitarbeiter beschäftigt. Für die Ausübung seiner Tätigkeit wurde ihm ein firmeneigenes Kraftfahrzeug zur Verfügung gestellt. Für die Benützung dieses Firmen-Pkw für private Zwecke wurde vom Arbeitgeber ein Sachbezug nach § 4 Abs. 1 der Verordnung…
…Voraussetzung für den Ansatz des halben Sachbezugswertes sei, dass ein firmeneigenes Kraftfahrzeug nachweislich höchsten 6.000 km jährlich für Privatfahrten benützt werde. Die Bw habe in dem von ihr geführten Fahrtenbuch die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht als Privatfahrten behandelt. In dem gegen die…
…Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber ist bei der Firma A GesmbH als Außendienstmitarbeiter beschäftigt. Für die Ausübung seiner Tätigkeit wurde ihm ein firmeneigenes Kraftfahrzeug zur Verfügung gestellt. Für die Benützung dieses Firmen-Pkw für private Zwecke wurde vom Arbeitgeber ein Sachbezug nach …
…Berufungswerber (Bw) ist bei der Firma L. GesmbH als Außendienstmitarbeiter beschäftigt. Für die Ausübung seiner Tätigkeit wurde ihm ein firmeneigenes Kraftfahrzeug zur Verfügung gestellt. Für die Benutzung dieses FirmenPkws für private Zwecke wurde vom Arbeitgeber ein Sachbezug nach § 4 Abs 1 der Verordnung des BM…
…Gemeinde, als auch in einer weiteren Betriebsstätte der Berufungswerberin in Gemeinde2 seiner beruflichen Tätigkeit aus seinem Dienstverhältnis nachzugehen hat und somit in zwei Arbeitsstätten für die Berufungswerberin arbeitet. Für Fahrten zur zweiten Arbeitsstätte wurde ihm von der Berufungswerberin ein firmeneigenes Kraftfahrzeug kostenlos zur Verfügung gestellt…
…Herren F, K und J nicht in die Bemessungsgrundlage für den Dienstgeberbeitrag einbezogen worden waren. Herr K nutzte ein firmeneigenes Kraftfahrzeug auch für private Zwecke, wofür bei der Lohnverrechnung bis zum Jahr 2000 ein Sachbezug von monatlich ATS 3.500,00 hinzugerechnet worden war. Im…
…die Kalenderjahre 2000 bis 2004 wurde festgestellt, dass dem wesentlich (75 %) beteiligten Geschäftsführer ein firmeneigenes Kraftfahrzeug für die Privatnutzung zur Verfügung gestellt worden sei und die Geschäftsführervergütungen (je 36.300,00 Euro in den Jahren 2000 und 2001, 36.600,00 Euro in den Jahren…
…Ausstellungen sowie bei Kontaktgesprächen mit Geschäftsfreunden stets eine wichtige und beeindruckende Vertreterin des Unternehmens gewesen. Für ihre betrieblichen Fahrten habe sie über ein firmeneigenes Kraftfahrzeug verfügt. Herrn M-sen, der bis zuletzt die Geschicke des Unternehmens mitbestimmt hatte und über wichtige betriebliche Entscheidungen stets informiert…
…zusätzlich wurden Sachbezugswerte für die Privatnutzung des Telefons berücksichtigt. Dem Geschäftsführer steht ein firmeneigenes Kraftfahrzeug neben dienstlichen Fahrten auch für Privatfahrten zur Verfügung. Die Wohnung des Geschäftsführers sowie die Dienststätte befinden sich am selben Ort. Im Prüfungszeitraum wurden an den Geschäftsführer folgende Vergütungen geleistet (alle…
…auch folgende Feststellung: die Bw. habe im Prüfungszeitraum als Arbeitgeberin ua. auch ihren Dienstnehmern GG, JF und KL firmeneigene Kraftfahrzeuge zur Benutzung überlassen. Aus den vorgelegten Aufzeichnungen (sog. Fahrtenbüchern) seien Datum, Anfangs- und Endstand des Kilometerzählers sowie Zweck und Ziel jeder einzelnen Fahrt nicht klar…
…nicht bestehen würden. Der Arbeitsplatz (Büro) und der damit verbundene Aufwand werde von der Bw getragen. Für die beruflich veranlassten Fahrten wurde dem Geschäftsführer ein firmeneigenes Kraftfahrzeug zur Verfügung gestellt. Da dieses Fahrzeug auch für Privatfahrten benutzt wurde und ein Fahrtenbuch vorhanden war, rechnete der…
…zu 50 % an der Bw beteiligt. Der Geschäftsführerbezüge seien monatlich ausbezahlt (zB 1998: S 35.000) und am Jahresende um eine Nachzahlung ergänzt worden. Für die beruflich veranlassten Fahrten wurde dem Geschäftsführer ein firmeneigenes Kraftfahrzeug zur Verfügung gestellt. Da dieses Fahrzeug auch für Privatfahrten benutzt…
…und Nettoumsatzprovisionen zusammen. Nach Pkt. 3 stand ihm für die Dauer seiner Tätigkeit ein firmeneigenes Kraftfahrzeug für Dienstfahrten und eine Autotelefon zur Verfügung, deren Gesprächskosten bis zu einem Monatsbetrag von 145 € von der Arbeitgeberin getragen wurden. 4) Dazu befragt (Vorhalt vom 5. April 2012…
…2005 bis 2007. In die Bemessungsgrundlage wurden die an die Einzelfirma des Gesellschafter-Geschäftsführers gezahlten Honorare sowie der geldwerte Vorteil aus der Benützung eines firmeneigenen Kraftfahrzeuges in Höhe des Privatanteils laut der Einkommensteuererklärung des Geschäftsführers einbezogen. In der fristgerecht eingebrachten Berufung wurde vorgebracht, im gegenständlichen…
…der Privatnutzung firmeneigener Kraftfahrzeuge geregelt. Danach gilt unter anderem Folgendes: Besteht für den Arbeitnehmer die Möglichkeit, ein firmeneigenes Kraftfahrzeug für Privatfahrten zu benützen, dann sind als monatlicher Sachbezug 1,5% der tatsächlichen Anschaffungskosten des Kraftfahrzeuges, höchstens S 7.000,--, anzusetzen. Wird das firmeneigene Kraftfahrzeug nachweislich…
…strenger Weise auf den Lebenssachverhalt zur Anwendung gelangt. Die Erlasslage sehe vor, dass für ein firmeneigenes Kraftfahrzeug, welches nachweislich für Privatfahrten einschließlich der Fahrten vom Wohnort zum Betriebsort im Ausmaß von maximal 6.000 km jährlich benützt wird, mit dem halben Sachbezugswert das Auslangen gefunden…