…oder auch durch Feststellungen aus den Büchern und Aufzeichnungen durch wen und in wessen Auftrag diese erstellt wurden und wer im Rahmen des Unternehmens Überweisungsaufträge an die Bank erteilt hat. Zur endgültigen Klärung der finanzstrafrechtlichen Verantwortlichkeit bedarf es daher noch einer umfangreichen Ergänzung des erstinstanzlichen…
…Folge ergeben, dass auch Umsatzsteuervorauszahlungen verspätet gemeldet bzw. verspätet abgeführt und entrichtet wurden. Aufgrund des durchgeführten Ermittlungsverfahrens stehe fest, dass die abgabenrechtliche Verantwortlichkeit in der Fa.A. im Deliktszeitraum sowohl beim Geschäftsführer FU als auch beim Bw. zu gleichen Teilen gegeben gewesen sei. Unternehmensrelevante Entscheidungen…
…welcher eine Zahllast in Höhe von € 701,13 ausgewiesen war. Die Entrichtung dieser Zahllast erfolgte erst weit verspätet im Verlauf des Jahres 2006. Betreffend das Einzelunternehmen Dr. H ergab sich ein dazu in finanzstrafrechtlicher Hinsicht korrespondierendes Geschehen: Die am 15. März 2002, am 15…
…verantwortet sich geständig, ihre Verantwortung bezogen auf ihre eigene Person findet auch Übereinstimmung mit der Aktenlage. Der Zweitbeschuldigte gibt sich ob des Ausmaßes der gegen ihn erhobenen finanzstrafrechtlichen Verfehlungen überrascht und weist eine eigene finanzstrafrechtliche Verantwortlichkeit - wie ausgeführt - von sich. Dass Dr. H überrascht gewesen…
…Beschuldigten sei daher als Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs.2 lit.a FinStrG und als Finanzordnungswidrigkeiten nach § 51 Abs.1 lit.a FinStrG zu werten. In Anbetracht der [finanzstrafrechtlichen] Unbescholtenheit von CP und GP, der teilweisen Schadensgutmachung als mildernd bzw. der der Deliktskonkurrenz (in Bezug auf…
…Gewinne zu erzielen und solcherart als Einkunftsquelle für CP und GP nicht in Betracht gekommen ist. In finanzstrafrechtlicher Hinsicht ist diese Fragestellung in ertragssteuerlicher Hinsicht jedoch ohne Relevanz, da den beiden Beschuldigten eine Verkürzung von Ertragssteuern ohnehin nicht vorgeworfen worden ist. Bei gegebener Aktenlage kann…
…a FinStrG durch die Bw. ist daher insgesamt auch in subjektiver Hinsicht zweifelsfrei erwiesen. Nicht Gegenstand dieses Verfahrens und daher keiner näheren Überprüfung zu unterziehen ist eine eventuelle finanzstrafrechtliche Verantwortlichkeit ihres ehemaligen Lebensgefährten H.P.. Entsprechend der Bestimmung des § 23 FinStrG ist Grundlage für die…
…J.N. und C.B. ist der Unabhängige Finanzsenat zum Ergebnis gelangt, dass eine finanzstrafrechtliche Verantwortlichkeit des Bw2 für die Erledigung der steuerlichen Belange der Fa. J.G. KEG zu den verfahrensgegenständlichen Tatzeitpunkten nicht erwiesen werden kann. Zwar hat der Bw2 im Rahmen der mündlichen…
…seinem Vorbringen im gegenständlichen Finanzzstrafverfahren für seinen Mandanten ST zwar einerseits offenkundig eine Entlastung ergebe, andererseits aber er selbst damit eine finanzstrafrechtliche Verantwortlichkeit hinsichtlich der gegenständlichen Abgabenverkürzungen betreffend seine eigene Person herbeiführe, bekräftigte X in einem ausführlichen Vortrag seine schriftlichen Darstellungen. Auch nach weiterer Belehrung…
…so ist dem zu entgegnen, dass für die finanzstrafrechtliche Verantwortlichkeit einer Person nicht deren Stellung als im Firmenbuch eingetragener Geschäftsführer maßgeblich ist, sondern vielmehr das schuldhafte Verhalten derjenigen Person zuzurechnen ist, welche tatsächlich ein finanzstrafrechtlich relevantes Verhalten gesetzt hat. Nach den Ergebnissen des erstinstanzlichen Beweisverfahrens…
…des Finanzvergehens jeder in Betracht kommt, der - rechtlich oder faktisch - die Agenden eines Steuerpflichtigen wahrnimmt, sodass die Eigenschaft einer physischen Person als Alleingesellschafter und Alleingeschäftsführer einer Kapitalgesellschaft über ihre finanzstrafrechtliche Verantwortlichkeit noch nicht zuverlässig Auskunft geben kann (vgl. VwGH 20.9.2006, 2006/14/0046)…
…H.M., H.B., G.M. und K.W.) geboten. Der seine konkrete finanzstrafrechtliche Verantwortlichkeit zur Gänze leugnenden Verantwortung des Erstbeschuldigten X. A. ist im Wesentlichen entgegenzuhalten, dass er als Geschäftsführer der A-GmbH und der B-GmbH diese Unternehmen durch finanziell äußert schwierige Phasen…
…ihnen Vertretenen obliegen. Der Beschuldigte vermeint, dass aufgrund einer unternehmensinternen Aufgabenverteilung der weitere kaufmännische Geschäftsführer DA für die steuerlichen Belange zuständig gewesen sei, weshalb eine finanzstrafrechtliche Verantwortlichkeit für seine Person nicht vorliege. Er könne nicht zur Verantwortung gezogen werden, weil er eine Erklärung unterschrieben habe,…
…worden ist), steht für die Berufungsbehörde überdies auch bindend fest, dass die im erstinstanzlichen Schuldspruch umschriebenen Finanzstraftaten durch den Beschuldigten begangen wurden und diesbezüglich eine entsprechende finanzstrafrechtliche Verantwortlichkeit des belangten Verbandes besteht. Der Berufungssenat hat daher bei der Bemessung der Strafe bzw. der Geldbuße auch…
…infolge häufiger Abwesenheit des Geschäftsführers (=Ehegatte) auch zeichnungsberechtigt in Finanzamtsangelegenheiten sei. Allein daraus könne aber noch keine finanzstrafrechtliche Verantwortlichkeit für Firmenangelegenheiten abgeleitet werden. Da sich das genannte Unternehmen in den letzten Jahren gut entwickelt habe, sei auch der von ihr zu bewältigende Büroaufwand (Fakturierung, LKW…
…hinsichtlich einer angeblichen Rechtmäßigkeit eines derartigen Vorsteuerabzuges den Angaben ihres Buchhalters E Glauben geschenkt zu haben. Die finanzstrafrechtliche Verantwortlichkeit des Buchhalters E ist nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Die Schilderung der B hinsichtlich des Verhaltens des E erweist sich als eine mit der für ein Strafverfahren…
… 3 Abs. 4 VbVG schließen einander die Verantwortlichkeit eines Verbandes für eine Tat und die Strafbarkeit von Entscheidungsträgern oder Mitarbeitern wegen derselben Tat grundsätzlich nicht aus. Somit trifft einen Verband die finanzstrafrechtliche Verantwortlichkeit, wenn ein Entscheidungsträger in leitender Funktion rechtswidrig und schuldhaft ein Finanzvergehen begangen…
… 3 Abs. 4 VbVG schließen einander die Verantwortlichkeit eines Verbandes für eine Tat und die Strafbarkeit von Entscheidungsträgern oder Mitarbeitern wegen derselben Tat nicht aus. Somit trifft einen Verband die finanzstrafrechtliche Verantwortlichkeit, wenn ein Entscheidungsträger in leitender Funktion rechtswidrig und schuldhaft ein Finanzvergehen begangen hat…
…Gunsten des Verbandes als auch unter Verletzung der den Verband treffender Pflichten begangen wurden (§ 3 Abs. 1 Z 1 und 2 VbVG) auch die Voraussetzungen für eine finanzstrafrechtliche Verantwortlichkeit der Bf. vorliegen, ergibt sich aus der bisherigen Aktenlage und ist auch im gegenständlichen Beschwerdeverfahren unstrittig…
…die Agenden eines Steuerpflichtigen wahrnimmt, sodass - noch nicht einmal - die Eigenschaft einer physischen Person als Alleingesellschafter und Alleingeschäftsführer über ihre finanzstrafrechtliche Verantwortlichkeit für die Verwirklichung eines konkreten Finanzvergehens zuverlässig Auskunft geben kann. In dem angeführten Erkenntnis stellt der VwGH weiters fest, dass an dem schon…