…weil der Beschuldigte die ihm vorgeworfenen Finanzvergehen nicht begangen habe oder diese zumindest ihm nicht nachweisbar gewesen seien und im Ergebnis sohin auch der belangte Verband keine diesbezügliche finanzstrafrechtliche Verantwortlichkeit zu tragen habe. Dabei hat der Spruchsenat seinen Bescheiden folgende Feststellungen zugrunde gelegt (Finanzstrafakt Bl …
…Tatvorwurf hinsichtlich der unberechtigten Geltendmachung der Vorsteuer für das Jahr 2010 von € 4.072,30 betrifft, so wurde im Zuge der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungssenat die Verantwortlichkeit des Beschuldigten bei der Erstellung der Umsatzsteuererklärung für 2010 eingehend erörtert. Der Beschuldigte brachte dazu vor…
…oder auch durch Feststellungen aus den Büchern und Aufzeichnungen durch wen und in wessen Auftrag diese erstellt wurden und wer im Rahmen des Unternehmens Überweisungsaufträge an die Bank erteilt hat. Zur endgültigen Klärung der finanzstrafrechtlichen Verantwortlichkeit bedarf es daher noch einer umfangreichen Ergänzung des erstinstanzlichen…
…Folge ergeben, dass auch Umsatzsteuervorauszahlungen verspätet gemeldet bzw. verspätet abgeführt und entrichtet wurden. Aufgrund des durchgeführten Ermittlungsverfahrens stehe fest, dass die abgabenrechtliche Verantwortlichkeit in der Fa.A. im Deliktszeitraum sowohl beim Geschäftsführer FU als auch beim Bw. zu gleichen Teilen gegeben gewesen sei. Unternehmensrelevante Entscheidungen…
…Abs. 1 (Fakten Pkt. a) und Abs. 2 lit. a (Fakten Pkt. b) FinStrG begangen, wobei die C-GmbH die finanzstrafrechtliche Verantwortung gemäß § 3 Abs. 2 VbVG iVm § 28a FinStrG dafür getragen hätte, dass die genannten Beschuldigten als ihre Entscheidungsträger im Sinne des § 2 Abs…
…anzulasten wäre, sind der Aktenlage mit der für ein Finanzstrafverfahren notwendigen Sicherheit nicht zu entnehmen. Im Zweifel zu Gunsten für die Zweitbeschuldigte ist daher betreffend ihre Person die Verfahrenseinstellung des Spruchsenates zu bestätigen. Damit entfällt insoweit auch eine finanzstrafrechtliche Verantwortlichkeit des belangten Verbandes. 14. Bezüglich…
…welcher eine Zahllast in Höhe von € 701,13 ausgewiesen war. Die Entrichtung dieser Zahllast erfolgte erst weit verspätet im Verlauf des Jahres 2006. Betreffend das Einzelunternehmen Dr. H ergab sich ein dazu in finanzstrafrechtlicher Hinsicht korrespondierendes Geschehen: Die am 15. März 2002, am 15…
…verantwortet sich geständig, ihre Verantwortung bezogen auf ihre eigene Person findet auch Übereinstimmung mit der Aktenlage. Der Zweitbeschuldigte gibt sich ob des Ausmaßes der gegen ihn erhobenen finanzstrafrechtlichen Verfehlungen überrascht und weist eine eigene finanzstrafrechtliche Verantwortlichkeit - wie ausgeführt - von sich. Dass Dr. H überrascht gewesen…
…Beschuldigten sei daher als Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs.2 lit.a FinStrG und als Finanzordnungswidrigkeiten nach § 51 Abs.1 lit.a FinStrG zu werten. In Anbetracht der [finanzstrafrechtlichen] Unbescholtenheit von CP und GP, der teilweisen Schadensgutmachung als mildernd bzw. der der Deliktskonkurrenz (in Bezug auf…
…Gewinne zu erzielen und solcherart als Einkunftsquelle für CP und GP nicht in Betracht gekommen ist. In finanzstrafrechtlicher Hinsicht ist diese Fragestellung in ertragssteuerlicher Hinsicht jedoch ohne Relevanz, da den beiden Beschuldigten eine Verkürzung von Ertragssteuern ohnehin nicht vorgeworfen worden ist. Bei gegebener Aktenlage kann…
…zu entrichten. Welche Bemessungsgrundlagen dafür gegeben waren, hat der Arbeitgeber in einem von ihm für jeden Arbeitnehmer gemäß § 76 EStG 1988 zu führenden Lohnkonto zu verzeichnen. Finanzstrafrechtlich ist unter Bezugnahme auf das oben Gesagte auszuführen: Gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG macht sich der Abgabenhinterziehung schuldig…
…a FinStrG durch die Bw. ist daher insgesamt auch in subjektiver Hinsicht zweifelsfrei erwiesen. Nicht Gegenstand dieses Verfahrens und daher keiner näheren Überprüfung zu unterziehen ist eine eventuelle finanzstrafrechtliche Verantwortlichkeit ihres ehemaligen Lebensgefährten H.P.. Entsprechend der Bestimmung des § 23 FinStrG ist Grundlage für die…
…nur für möglich, sondern für gewiss gehalten und hiermit der Tatbestand von Finanzvergehen nach § 33 (2)a verwirklicht worden sei, wobei die Tatbestandsverwirklichung durch Verletzung der seine Entscheidungsträger treffenden Sorgfaltspflichten ermöglicht oder wesentlich erleichtert wurde und somit seine Verantwortlichkeit gem. § 3 Abs. 3 VbVG iVm…
…des Spruchsenatserkenntnisses in seiner Gesamtheit erhobenes Rechtsmittel insoweit eingeschränkt, als ein Schuldspruch betreffend eine jeweils nicht bis zum fünften Tag nach Fälligkeit erfolgte bedingt vorsätzliche Nichtentrichtung bzw. Nichtabfuhr der verfahrensgegenständlichen Selbstbemessungsabgaben, also eine finanzstrafrechtliche Verantwortlichkeit wegen begangener Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG…
…J.N. und C.B. ist der Unabhängige Finanzsenat zum Ergebnis gelangt, dass eine finanzstrafrechtliche Verantwortlichkeit des Bw2 für die Erledigung der steuerlichen Belange der Fa. J.G. KEG zu den verfahrensgegenständlichen Tatzeitpunkten nicht erwiesen werden kann. Zwar hat der Bw2 im Rahmen der mündlichen…
…seinem Vorbringen im gegenständlichen Finanzzstrafverfahren für seinen Mandanten ST zwar einerseits offenkundig eine Entlastung ergebe, andererseits aber er selbst damit eine finanzstrafrechtliche Verantwortlichkeit hinsichtlich der gegenständlichen Abgabenverkürzungen betreffend seine eigene Person herbeiführe, bekräftigte X in einem ausführlichen Vortrag seine schriftlichen Darstellungen. Auch nach weiterer Belehrung…
…so ist dem zu entgegnen, dass für die finanzstrafrechtliche Verantwortlichkeit einer Person nicht deren Stellung als im Firmenbuch eingetragener Geschäftsführer maßgeblich ist, sondern vielmehr das schuldhafte Verhalten derjenigen Person zuzurechnen ist, welche tatsächlich ein finanzstrafrechtlich relevantes Verhalten gesetzt hat. Nach den Ergebnissen des erstinstanzlichen Beweisverfahrens…
…des Finanzvergehens jeder in Betracht kommt, der - rechtlich oder faktisch - die Agenden eines Steuerpflichtigen wahrnimmt, sodass die Eigenschaft einer physischen Person als Alleingesellschafter und Alleingeschäftsführer einer Kapitalgesellschaft über ihre finanzstrafrechtliche Verantwortlichkeit noch nicht zuverlässig Auskunft geben kann (vgl. VwGH 20.9.2006, 2006/14/0046)…
…Verband, FNaaa, XXXA, vertreten durch die fh-wirtschaftstreuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Rennbahnstraße 43, 3100 St. Pölten, wegen deren finanzstrafrechtlichen Verantwortlichkeit betreffend die Finanzvergehen der Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 2 lit. a Finanzstrafgesetz (FinStrG) und der Finanzordnungswidrigkeiten gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG des B, geb…
…gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG begangen, wofür die A-KG als Verband eine finanzstrafrechtliche Verantwortlichkeit nach § 3 Abs. 1 und 2 VbVG zu tragen hat. 16.21. Betreffend den Voranmeldungszeitraum März 2018 wäre B als Entscheidungsträger der A-KG verpflichtet gewesen, bis zum…