…17. Februar 2005, in welcher im Wesentlichen wie folgt vorgebracht wurde: Es werde sowohl die vorsätzliche Abgabenverkürzung als auch jedwede finanzstrafrechtlich relevante Handlung bestritten. Die im Abgabenverfahren ohnehin angefochtenen Feststellungen der Betriebsprüfung seien völlig an den Haaren herbeigezogen und entsprächen der unzutreffenden Rechtsansicht des Prüfers…
…17. Februar 2005, in welcher im Wesentlichen wie folgt vorgebracht wurde: Es werde sowohl die vorsätzliche Abgabenverkürzung als auch jedwede finanzstrafrechtlich relevante Handlung bestritten. Die im Abgabenverfahren ohnehin angefochtenen Feststellungen der Betriebsprüfung seien völlig an den Haaren herbeigezogen und entsprächen der unzutreffenden Rechtsansicht des Prüfers…
…Ermessensentscheidung. Dabei erachte es die Zollbehörde als ausschlaggebend, dass die Abgabenschuld auf ein finanzstrafrechtlich relevantes Verhalten des Antragstellers zurückzuführen sei und im Interesse der steuerehrlichen Abgabepflichtigen auf die Leistung einer Sicherheit nicht verzichtet werden könne. Dagegen richtet sich die Berufung vom 31. August 2009. Der…
…Ermessensentscheidung. Dabei erachte es die Zollbehörde als ausschlaggebend, dass die Abgabenschuld auf ein finanzstrafrechtlich relevantes Verhalten des Antragstellers zurückzuführen sei und im Interesse der steuerehrlichen Abgabepflichtigen auf die Leistung einer Sicherheit nicht verzichtet werden könne. Dagegen richtet sich die Berufung vom 31. August 2009. Der…
…geständig, wobei sich seine geständige Verantwortung mit den Ergebnissen der durchgeführten abgabenrechtlichen Prüfungen decke. Alle Beweisanträge seien in der Verhandlung vor dem Spruchsenat einer Erledigung zugeführt worden. Bei der Strafbemessung wertete der Erstsenat als mildernd die finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit des B, sein Geständnis des Tatsächlichen, die…
…Abgabenbehörde übersendet (in welcher irrtümlich eine Umsatzsteuerschuld von € 70,14 ausgewiesen war, siehe unten) (Liste UVA-Eingänge 2007, Finanzstrafakt Bl. 79; Buchungsabfrage); der Betrag wurde am 20. September 2007 auf Veranlassung durch den Geschäftsführer mittels Saldozahlung entrichtet. Ein finanzstrafrechtlich relevantes Verhalten liegt nicht vor.
…nicht zu erwarten, dass er ein weiteres finanzstrafrechtlich relevantes Verhalten setzten werde. Generalpräventive Gründe würden auch nicht für eine hohe Bestrafung sprechen. Der Bw. sei, wie bereits ausgeführt, schwer krank und leide unter ungünstigen wirtschaftlichen Verhältnissen im Unternehmen sowie ungünstigen familiären Verhältnissen, wie unter den…
…Ein finanzstrafrechtlich relevantes Verhalten liegt nicht vor. Hinsichtlich des Voranmeldungszeitraumes Juli 2005 hat E am 12. Februar 2007 eine Voranmeldung eingereicht, wonach ein Umsatzsteuerguthaben in Höhe von € -17,84 vorgelegen habe. Ein finanzstrafrechtlich relevantes Verhalten liegt nicht vor. Hinsichtlich des Voranmeldungszeitraumes August 2005 hat…
…und Z. zur Gänze, betreffend das Lokal in X. weitestgehend freigesprochen worden. Zwar geht es im Haftungsverfahren nicht um ein finanzstrafrechtlich relevantes Verhalten des Bw., zumal der Tatbestand der Abgabenhinterziehung ein vorsätzliches Handeln erfordert, während die Vertreterhaftung nach § 9 BAO eine bestimmte Schuldform nicht voraussetzt…
…inhaltlich nicht berechtigt. Der Spruchsenat habe völlig zu Recht festgestellt, dass für das Jahr 2001 keine entsprechenden Unterlagen vorliegen würden, aus welchen ein finanzstrafrechtlich relevantes Verhalten begründet abzuleiten wäre. Hinsichtlich der nunmehr vorgelegten Rechungen sei nicht nachvollziehbar, dass es sich um jene handle, welche den…
…abzuweisen. Aber selbst bei Bejahung einer persönlichen Unbilligkeit wäre im Rahmen der diesfalls zu treffenden Ermessensentscheidung eine Nachsicht nicht vertretbar gewesen. Bei einer Ermessensentscheidung wäre vor allem das bisherige steuerliche Verhalten zu berücksichtigen gewesen. Ist der Abgabenrückstand auf ein finanzstrafrechtlich relevantes Verhalten des Nachsichtswerbers zurückzuführen…
…Bf. aber die finanzstrafrechtliche Verantwortung für die Führung der Lohnkonten (VwGH 12.3.1991, 90/14/0137), auch wenn er im Firmenbuch nicht formell als Geschäftsführer eingetragen ist. Dass ein faktischer Machthaber an einer Gesellschaft beteiligt ist, ist nicht Voraussetzung für ein finanzstrafrechtlich relevantes Verhalten…
…Wahrheitspflichten erfüllt. Sein strittiger Abgabenrückstand sei somit nicht auf ein finanzstrafrechtlich relevantes Verhalten zurückzuführen. Gesamthaft werde daher die Nachsicht eines aus der Einkommensteuerveranlagung des Jahres 2003 resultierenden Abgabenrückstandes in Höhe von 40.000,00 € beantragt. Mit Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 4. Oktober 2005…
…Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen ATS 1.321,-- + [irrtümlich] Zuschläge zu letzteren ATS 156,--) entrichtet (genannte Buchungsabfrage). Geht man im Zweifel zugunsten für die Beschuldigten davon aus, dass sie hinsichtlich der Differenzen nicht mit Vorsatz gehandelt haben, liegt kein weiteres finanzstrafrechtlich relevantes Verhalten vor, weshalb diesbezüglich gemäß §…
…Verhalten gestraft werden, welches er gar nicht abstellen kann, wäre tatsächlich möglicherweise von einer in die Verfassungssphäre reichenden überschießenden Tendenz der Strafnorm zu sprechen. War sein Verhalten von B mangels Alternative gar nicht von seinem Willen beherrschbar, liegt so gesehen gar kein finanzstrafrechtlich relevantes Verhalten…
…das Rechtsgeschäft im Betrag von S 132.000,00 anstandslos entrichtet worden sei. Auch sei der in Frage stehende Abgabenrückstand nicht im Geringsten auf ein finanzstrafrechtlich relevantes Verhalten seitens der Bw. zurückzuführen. Es werde daher der Antrag gestellt, die Abgabenbehörde erster Instanz wolle das in …
…so ist dem zu entgegnen, dass für die finanzstrafrechtliche Verantwortlichkeit einer Person nicht deren Stellung als im Firmenbuch eingetragener Geschäftsführer maßgeblich ist, sondern vielmehr das schuldhafte Verhalten derjenigen Person zuzurechnen ist, welche tatsächlich ein finanzstrafrechtlich relevantes Verhalten gesetzt hat. Nach den Ergebnissen des erstinstanzlichen Beweisverfahrens…
…entgegen stünde. Dem Bw. wird weder eine Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten noch ein finanzstrafrechtlich relevantes Verhalten vorgeworfen. Es wird auch nicht behauptet, dass der Bw. seine mangelnde Leistungsfähigkeit selbst herbeigeführt oder durch sein Verhalten in eindeutiger Weise gegen die Interessen der Allgemeinheit verstoßen habe. Der Behauptung…
…durch die penible Einhaltung des vereinbarten Zahlungsplanes im Hinblick auf die prüfungsbedingten Abgabennachforderungen eindrücklich zum Ausdruck gekommen ist. Auch ist der zur Abschreibung beantragte Abgabenrückstand nicht durch finanzstrafrechtlich relevantes Verhalten, sondern durch den Umstand der krankheitsbedingt unumgänglichen Betriebsaufgabe verursacht." In einem weiteren an das Finanzamt…
…würde sich ergeben, dass der Beschuldigte die Wiederaufnahmeanträge mit einem entschuldbaren Verhalten hinsichtlich der Nichtabgabe der Steuererklärungen begründet habe, weshalb auch für das gegenständliche Verfahren anzunehmen gewesen wäre, dass ihm kein vorsätzliches oder sonstiges finanzstrafrechtlich relevantes schuldhaftes Verhalten vorgeworfen werden könne, weshalb aus seiner Sicht…