…die dort geforderten Rechnungsangaben verwiesen, die bei den vorgelegten Rechnungen fehlten bzw. unvollständig seien. Der Rechnungsempfänger sei nicht mit dem Antragsteller ident. In Österreich seien vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen Aufwendungen für die private Lebensführung und Repräsentationsaufwendungen. Kopien seien von der Erstattung auszuscheiden, die Vorlage von Originalrechnungen…
…1.296,00 | Miete, da fehlende Aussteller UID Baurechnung S, da falsche Leistungsbezeichnung (Bauvorhaben RW 35?) Baurechnung L, da fehlende Empfänger UID Veranstaltungstechnik M, da falscher Rechnungsempfänger lt. vorgelegten Unterlagen betragen die Vorsteuern € 31.743,90, in der Jahreserklärung scheint jedoch ein Wert…
…somit auch die Angabe "nur" einer falschen Adresse nicht als "kleiner", dem Vorsteuerabzug nicht hinderlicher Formalfehler angesehen werden (vgl. VwGH 01.06.2006, 2004/15/0069, und die dort zitierte Judikatur). Auf den "guten Glauben" des Rechnungsempfängers an die Unternehmereigenschaft des Rechnungsausstellers kommt es nicht…
…nicht zum Vorsteuerabzug berechtigen. Dabei stützt sich das Finanzamt auf Feststellungen des Finanzamtes Wels betreffend einen anderen Rechnungsempfänger, wonach an der in der Rechnung ausgewiesenen Adresse des K-SZ im Zeitpunkt der Rechnungsausstellung eine Firma K-SZ nicht existent gewesen sei. Nach der Aktenlage traf…
…NIN HandelsgmbH. eine Scheinfirma sei, die nur zur Ermöglichung des Vorsteuerabzuges der Bw. gegründet worden sei. Dieser Schluss sei jedoch vollkommen unlogisch und interpretiere die Beweislage falsch. Tatsache sei, dass die Fa. NIN HandelsgmbH. auch andere Kunden neben der Bw. beliefert habe und somit auszuschließen…
… 3a Abs. 10 Z 13 UStG 1994 idF BGBl. I 71/2003 verwiesen. Bei Durchsicht der übermittelten Originalbelege fiel auf, dass der Großteil der Rechnungen hinsichtlich des Rechnungsempfängers überklebt worden war und ursprünglich auf "A. GmbH, Adresse1" ausgestellt worden war. Bei diesem Unternehmen scheint die…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der HBG, vertreten durch Hermann Vales, gegen die Bescheide des Finanzamtes Linz vom 10. August 2001 betreffend Umsatzsteuer für die Jahre 1994, 1995 und 1999 entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist…
…Deutschland ansässige LM. Eine Abrechnung über das Lagefinanzamt scheide aus, da der Rechnungsempfänger keine Niederlassung und keinen Betriebssitz in Österreich unterhalte und in Österreich nicht steuerpflichtig sei. Auch sei der Notarvertrag rechtzeitig beim Finanzamt (Eingangsstempel des Finanzamtes 16.Mai 2002) eingereicht worden. Ein Antrag auf…
…Höhe von DM 3.364,00 in Rechnung gestellt. Auf dem Rechnungsformular scheinen die Firma BB., die Firma CC, und die Bf. als Rechnungsempfänger auf. Mit Rechnung Nr. as wurde damit (neben anderen Kosten) die Firma CC, in Rechnung belastet, Rechnungsleger war die Firma BB…
…sollen nicht aufbewahrt worden sein. Sollten diese tatsächlich vorhanden gewesen sein, dann fehlt die Erfassung im Kassabuch. Der Kassastand ist daher falsch. Alle diese Mängel stellen Nichtordnungsmäßigkeiten dar, die die ordnungsgemäße Erfassung der Losungen in Zweifel ziehen. Diese Nichtordnungsmäßigkeiten berechtigen die Bp zur Durchführung einer…
…das Verfahren ausgesetzt und dem Gerichtshof folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: Ziffer 2 - ist der Begriff der Sorgfalt in § 44 Abs. 5 MwStG auf dessen Grundlage die Steuerbehörde und die Rechtsprechung vom Rechnungsempfänger verlangen, dass er sich vergewissern muss, ob der Rechnungsaussteller MwSt-pflichtig ist…
…die Zeiträume, über die Mieten verrechnet wurden. Darüber hinaus wurden drei weitere Rechnungen (Nr. 7 - 9) vorgelegt, die ebenfalls von der Verwaltungs_GmbH in Gründung mit Adresse Adr.1 an den Rechnungsempfänger JD. ausgestellt wurden. Auch sie enthalten die abgelaufene UID des XX. Eine Rechnung…
…wurden. Die unsubstantiierte Behauptung von nicht näher genannten "Kommunikationsproblemen" überzeugt gerade angesichts der Vorlage von gefälschten Frachtbriefen im Rahmen der Nachschau nicht. Wären allen 61 verfahrensgegenständlichen Fällen tatsächlich ein bzw mehrere Reihengeschäfte zugrunde gelegen (Beispiel: Der Rechnungsempfänger in Luxemburg erteilt dem österreichischen Spediteur einen Verzollungsauftrag…
…näher genannten "Kommunikationsproblemen" überzeugt gerade angesichts der Vorlage von gefälschten Frachtbriefen im Rahmen der Nachschau nicht. Wären allen 61 verfahrensgegenständlichen Fällen tatsächlich ein bzw mehrere Reihengeschäfte zugrunde gelegen (Beispiel: Der Rechnungsempfänger in Luxemburg erteilt dem österreichischen Spediteur einen Verzollungsauftrag; die Ware ist nicht nach Luxemburg…
…Vergleich). Beim Erörterungstermin am 24. April 2006 wurde dem Bw vorgehalten, dass er bei Geltendmachung seines Aussonderungsrechtes Ansprüche auf Schotter aus einer falschen Grube geltend gemacht habe, obwohl ihm die richtige Grube doch durch das gemeinsame Abstecken, mit dem ihm seiner Ansicht nach Verfügungsmacht über…
…Es handle sich bei den Beiträgen und Steuern um solche, die ihm erst nach Konkurseröffnung und aufgrund falscher Beweisaufnahmen (Umsatzsteuer) und falscher Annahmen (Dienstgeberbeitrag 2002) zu Unrecht vorgeschrieben worden seien. Er als Geschäftsführer könne sohin bei bestem Willen nicht dartun, weshalb er nicht Sorge getragen…
…GmbH ist jedoch nur zwischen August und Dezember 2004 an der Adresse ... ansässig gewesen. Daher scheint auf dieser Rechnung eine falsche Adresse des leistenden Unternehmers auf, weshalb dem Rechnungsempfänger Vorsteuerabzug nicht zusteht. Der Bw. erhielt von der Firma G... GmbH drei Rechnungen, datiert zwischen 23…
…Besitzer der Firma E ausgegeben habe. Zu Tz. 17d des Bp-Berichtes (Firma G):Mangels Angabe eines Leistungszeitraumes und einer falschen Ausstelleradresse in den strittigen Rechnungen sei ein Vorsteuerabzug verwehrt worden.Die Geschäftsanschrift der Firma G (ab 18. Juli 2001 Gg.) im Firmenbuch FN 1109a…
…sehr wohl eine ernstgemeinte Lieferung angezweifelt wurde. Die Aussage, das Finanzamt habe das Vorliegen einer Lieferung nie bestritten, sei demnach falsch. Es seien jeweils zwei Tatbestände des § 11 Abs. 14 UStG 1994 erfüllt worden. Einerseits liege eine Scheinlieferung vor (dieser Missbrauch ist lt. Literatur durch …
…im Rohbau. Die bisher erbrachten Leistungen seien sowohl von der U.GmbH als auch von der J.GmbH ausfakturiert worden. Die gelegten Rechnungen seien durch den jeweiligen Rechnungsempfänger bezahlt worden. Es seien keine wie immer gearteten Forderungen offen. Zusammenfassend wurde von der Betriebsprüfung festgestellt, dass…