…die dort geforderten Rechnungsangaben verwiesen, die bei den vorgelegten Rechnungen fehlten bzw. unvollständig seien. Der Rechnungsempfänger sei nicht mit dem Antragsteller ident. In Österreich seien vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen Aufwendungen für die private Lebensführung und Repräsentationsaufwendungen. Kopien seien von der Erstattung auszuscheiden, die Vorlage von Originalrechnungen…
…1.296,00 | Miete, da fehlende Aussteller UID Baurechnung S, da falsche Leistungsbezeichnung (Bauvorhaben RW 35?) Baurechnung L, da fehlende Empfänger UID Veranstaltungstechnik M, da falscher Rechnungsempfänger lt. vorgelegten Unterlagen betragen die Vorsteuern € 31.743,90, in der Jahreserklärung scheint jedoch ein Wert…
…somit auch die Angabe "nur" einer falschen Adresse nicht als "kleiner", dem Vorsteuerabzug nicht hinderlicher Formalfehler angesehen werden (vgl. VwGH 01.06.2006, 2004/15/0069, und die dort zitierte Judikatur). Auf den "guten Glauben" des Rechnungsempfängers an die Unternehmereigenschaft des Rechnungsausstellers kommt es nicht…
…nicht zum Vorsteuerabzug berechtigen. Dabei stützt sich das Finanzamt auf Feststellungen des Finanzamtes Wels betreffend einen anderen Rechnungsempfänger, wonach an der in der Rechnung ausgewiesenen Adresse des K-SZ im Zeitpunkt der Rechnungsausstellung eine Firma K-SZ nicht existent gewesen sei. Nach der Aktenlage traf…
…NIN HandelsgmbH. eine Scheinfirma sei, die nur zur Ermöglichung des Vorsteuerabzuges der Bw. gegründet worden sei. Dieser Schluss sei jedoch vollkommen unlogisch und interpretiere die Beweislage falsch. Tatsache sei, dass die Fa. NIN HandelsgmbH. auch andere Kunden neben der Bw. beliefert habe und somit auszuschließen…
… 3a Abs. 10 Z 13 UStG 1994 idF BGBl. I 71/2003 verwiesen. Bei Durchsicht der übermittelten Originalbelege fiel auf, dass der Großteil der Rechnungen hinsichtlich des Rechnungsempfängers überklebt worden war und ursprünglich auf "A. GmbH, Adresse1" ausgestellt worden war. Bei diesem Unternehmen scheint die…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der HBG, vertreten durch Hermann Vales, gegen die Bescheide des Finanzamtes Linz vom 10. August 2001 betreffend Umsatzsteuer für die Jahre 1994, 1995 und 1999 entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist…
…an. Haftung Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch wegen unerlaubter Handlung, Produzentenhaftung, falscher oder unterlassener Beratung, Verschulden bei Vertragsabschluss, Pflichtverletzung, sind vorbehaltlich der Regelungen im nachfolgenden Absatz ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt nicht: 1) Für die schuldhafte Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, ohne deren Erfüllung die…
…dass in der Vorlageentscheidung keine Feststellung dahin getroffen sei, dass der Kläger des Ausgangsverfahrens selbst Manipulation wie die Abgabe falscher Erklärungen oder die Ausstellung nicht ordnungsgemäßer Rechnungen vorgenommen habe. Rn 49: Da die Verweigerung des Vorsteuerabzugsrechts eine Ausnahme vom Grundprinzip sei, dass dieses Recht darstelle…
…teilweise Rechnungen mit gesondertem Umsatzsteuerausweis ausgestellt worden. Vom geprüften Unternehmen sei die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer in Abzug gebracht worden. c. Weise der Rechnungsempfänger nicht darauf hin, dass er seinerseits zur Erbringung der Bauleistungen beauftragt worden sei, komme es trotzdem zum Übergang der…
…Umsatzsteuer in Höhe von insgesamt € 16.352,94 (2008: € 798,36 + 2009: € 15.554,58) bewirkt, indem er im steuerlichen Rechenwerk des Unternehmens nicht zustehende Vorsteuern aus mangelhaften Rechnungen der Subunternehmer (mit fehlender UID-Nummer, falscher Anschrift des Leistenden, Fakten D1, D2…
…Deutschland ansässige LM. Eine Abrechnung über das Lagefinanzamt scheide aus, da der Rechnungsempfänger keine Niederlassung und keinen Betriebssitz in Österreich unterhalte und in Österreich nicht steuerpflichtig sei. Auch sei der Notarvertrag rechtzeitig beim Finanzamt (Eingangsstempel des Finanzamtes 16.Mai 2002) eingereicht worden. Ein Antrag auf…
…Höhe von DM 3.364,00 in Rechnung gestellt. Auf dem Rechnungsformular scheinen die Firma BB., die Firma CC, und die Bf. als Rechnungsempfänger auf. Mit Rechnung Nr. as wurde damit (neben anderen Kosten) die Firma CC, in Rechnung belastet, Rechnungsleger war die Firma BB…
…ohne Vorhandensein einer tatsächlichen Rechnung bzw. falsch verbucht vorgefunden worden. Zu den massiven Barabhebungen in den Jahren 2023 und 2024 habe die Bf keine Erklärung abgegeben. Der Betriebsprüfer des FAÖ habe Eingangsrechnungen vorgefunden, welche offensichtlich mit einem anderen Rechnungsempfänger versehen worden seien. In dem Zeitraum…
…ca. 18,10 Euro) bestätigt werden. Bei den Handelsrechnungen, welche den Zollanmeldungen zu Grunde gelegt wurden und als Rechnungsempfänger auch Herrn ***Bf1*** angeführt ist und in denen die Warenwerte eklatant zu niedrig erklärt wurden, handelt es sich um ein Scheingeschäft im Sinne des § 23 Abs…
…Die Handelsrechnungen, welche den Zollanmeldungen zu Grunde gelegt wurden und bei denen als Rechnungsempfänger auch Herrn ***Bf1*** angeführt ist und in denen die Warenwert eklatant zu niedrig erklärt wurden sollen als Nachweis für ein Kaufgeschäft zwischen der (…) ((…)) und dem Herrn ***Bf1*** dienen. Tatsächlich…
…692,42 Euro abz. 4%) = 30.966,53 Euro. Stellungnahme des Abgpfl.: "Dies ist sachlich und inhaltlich falsch! Es gibt eine Schlussrechnung, in der alle Leistungen verrechnet wurden. Wenn wir Rechnungen bekommen, wo leider falsche Rechnungsempfänger oder falsche Leistungen angeführt sind, müssen wir darauf…
…führte er aus, dass Hintergrund dieser Bescheide "ein rechtsverletzender, ,weitwendiger' absichtlich falscher sowie auch ,nichtiger' BP-Bericht vom 5.7.2019 (als Niederschrift)" sei. Dieser AP-Bericht entspreche "deswegen nicht der Rechts- und Tatsachenlage und [stelle] keinen Grund zur Wiederaufnahme von Abgabeverfahren dar". Weiters gehe…
…Teilzahlung bis zum 01.01.2012 gewährt, obwohl die ersten Rechnungen bereits im Oktober 2010 erstellt worden seien. Die zwischen Rechnungsaussteller und Rechnungsempfänger getroffenen Vereinbarungen seien nicht fremdüblich (keine Aufzeichnungen über Zeit- und Materialeinsatz; Schuld Iaut Zahlungsvereinbarung in falscher Höhe; Zahlungsaufschub von 9 Monaten bis…
…Adresse als Sitz des Unternehmens hervorgegangen. Es darf als bekannt vorausgesetzt werden, dass der Europäische Gerichtshof in ständiger Judikatur erkennt, dass ein Vorsteuerabzug selbst trotz objektiv falscher Anschrift zu gewähren wäre, wenn der Leistungsempfänger alles ihm zumutbare unternommen hat, die Richtigkeit der Anschrift zu überprüfen…