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UFSG RV/0287-G/03Versagung des Vorsteuerabzuges bei formellen Rechnungsmängeln sowie Verhängung eines Verspätungszuschlages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.03.2004

…und Rechtsprechung ist die Vorsteuerabzugsberechtigung aus einer Rechnung, auf der als leistender Unternehmer eine Firma aufscheint, die an der angegebenen Adresse nicht existiert, zu versagen. Die Angabe einer falschen Anschrift des leistenden Unternehmers schließt für sich allein schon die Berechtigung zum Vorsteuerabzug nach § 12 Abs…

UFSG RV/0286-G/03Versagung des Vorsteuerabzuges bei formellen Rechnungsmängeln sowie Verspätungszuschlag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.03.2004

…und Rechtsprechung ist die Vorsteuerabzugsberechtigung aus einer Rechnung, auf der als leistender Unternehmer eine Firma aufscheint, die an der angegebenen Adresse nicht existiert, zu versagen. Die Angabe einer falschen Anschrift des leistenden Unternehmers schließt für sich allein schon die Berechtigung zum Vorsteuerabzug nach § 12 Abs…

UFSG RV/0380-G/04Fingierte Rechnungen und Vorsteuerabzug
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.04.2006

…und Rechtsprechung ist die Vorsteuerabzugsberechtigung aus einer Rechnung, auf der als leistender Unternehmer eine Firma aufscheint, die an der angegebenen Adresse nicht existiert, zu versagen. Die Angabe einer falschen Anschrift des leistenden Unternehmers schließt für sich allein schon die Berechtigung zum Vorsteuerabzug nach § 12 Abs…

UFSW RV/1585-W/03Betriebsausgaben, verdeckte Ausschüttung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.09.2006

…eindeutige Feststellung des Namens und der Anschrift des Unternehmens ermöglicht. Nach herrschender Lehre und Rechtsprechung ist die Vorsteuerabzugsberechtigung aus einer Rechnung, auf der als leistender Unternehmer eine Firma aufscheint, die an der angegebenen Adressenicht existiert, zu versagen. Die Angabe einer falschen Adresse des leistenden Unternehmers…

UFSG RV/0824-G/08Unrichtige Anschrift des liefernden Unternehmers - Kein Vorsteuerabzug
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)10.11.2011Teil 1/2

…Unter Anschrift im Sinne des § 11 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 sei nicht eine bloße Zustelladresse, sondern eine Geschäftsanschrift, an der das leistende Unternehmen die tatsächliche Geschäftstätigkeit abwickle, zu verstehen. Damit weise die strittige Rechnung eine falsche Anschrift auf und eigne sich allein schon…

UFSW RV/1751-W/04Kein Vorsteuerabzug bei fehlerhafter Rechnung (unrichtige Anschrift des Lieferanten) und Kenntnis von der betrügerischen Absicht des Lieferanten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.07.2007

…des Verwaltungsgerichtshofes, zB 1.6.2006, 2002/15/0174). Nach herrschender Lehre und Rechtsprechung ist insbesondere die Vorsteuerabzugsberechtigung aus einer Rechnung, auf der als leistender Unternehmer eine Firma aufscheint, die an der angegebenen Adresse nicht existiert, zu versagen. Die Angabe einer falschen Anschrift des leistenden…

UFSW RV/1688-W/02Vorsteuerabzugsberechtigung aus formell mangelhaften Rechnungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.04.2003

…Name und die richtige Anschrift zu verstehen. Nach herrschender Lehre und Rechtsprechung ist die Vorsteuerabzugsberechtigung aus einer Rechnung, auf der als leistender Unternehmer eine Firma aufscheint, die an der angegebenen Adresse nicht existiert, zu versagen. Die Angabe einer falschen Adresse des leistenden Unternehmers schließt für…

UFSL RV/0019-L/04Vorsteuerabzug bei fehlendem Rechnungsmerkmal
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.02.2004

…müsse aber gem § 11 Abs 1 Z 1 UStG 1972 den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers enthalten. Hierunter sei der richtige Name und die richtige Anschrift zu verstehen. Würden aber die Rechnungen der Firma eine falsche Anschrift aufweisen, eigneten sie sich…

UFSW RV/3198-W/11Kein Vorsteuerabzug, wenn im Zeitpunkt der Rechnungslegung keine gültige UID-Nummer des Rechnungsausstellers besteht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.01.2012Teil 1/2

…Einklang mit den von uns erbrachten und in Rechnung gestellten Leistungen stehen, hat sich Ihr Amt bei der Ablehnung der Vorsteuer auf die Tatsache zurückgezogen, dass die Rechnung hinsichtlich des Bestandteiles Namen und Anschrift des liefernden Unternehmens nicht richtig und damit nicht den gesetzlichen Vorschriften…

UFSG RV/0260-G/09Vorsteuerabzug - Rechnungsmangel (§ 11 Abs. 1 Z 1 UStG 1994)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.03.2010

…sei die Vorsteuerabzugsberechtigung aus einer Rechnung, in der als leistender Unternehmer eine Firma aufscheine, die an der angegebenen Adresse nicht existiere, zu versagen. Die Angabe einer falschen Anschrift des leistenden Unternehmers schließe für sich allein schon die Berechtigung zum Vorsteuerabzug aus. Der Vorsteuerabzug sei unzulässig…

UFSG RV/0110-G/07Formgerechte Rechnung als Voraussetzung für den Vorsteuerabzug.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.06.2008

…VwGH 14.1.1991, 90/15/0042). In ständiger Rechtsprechung geht der VwGH davon aus, dass eine falsche Anschrift des leistenden Unternehmers kein kleiner, den Vorsteuerabzug nicht hinderlicher Formfehler ist (vgl zum UStG 1972 beispielsweise VwGH 24.4.1996, 94/13/0133; VwGH 24.4…

UFSK RV/0069-K/12Scheinrechnungen, Reverse-charge und verdeckte Gewinnausschüttungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.11.2012Teil 2/2

…sei (fehlende bzw. falsche Leistungsbeschreibung, § 11 Abs. 1 Z 3 UStG). Zu guter Letzt sei ein Vorsteuerabzug nicht zulässig, weil alle fraglichen Subunternehmer unter ihrer Geschäftsanschrift keine Tätigkeit ausgeübt hätten und es sich nur um Scheinadressen gehandelt habe (fehlende bzw. falsche Anschrift des leistenden Unternehmers, …

UFSW RV/1763-W/07Verdeckte Gewinnausschüttung an Geschäftsführer einer GmbH, Nichtanerkennung von Vorsteuern aus Rechnungen mit Rechnungsmangel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.02.2012

…erster Instanz erweist sich daher nach Ansicht der Abgabenbehörde zweiter Instanz als das Ergebnis einer schlüssigen Beweiswürdigung. Nicht anerkannte Vorsteuern: Bezüglich der von der Betriebsprüfung getroffenen Feststellung, dass auf den Rechnungen des liefernden oder leistenden Unternehmers die falsche Anschrift (W) angegeben war, weist die Bw…

UFSW RV/1992-W/05Formerfordernisse einer Rechnung für die Geltendmachung eines Vorsteuerabzuges
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.03.2011Teil 4/4

…leistender Unternehmer eine Firma aufscheint, die an der angegebenen Adresse nicht existiert, zu versagen. Die Angabe einer falschen Anschrift des leistenden Unternehmers schließt für sich allein schon die Berechtigung zum Vorsteuerabzug aus (vgl. u.a. VwGH 26.9.2000, 99/13/0020). Die Anführung des…

UFSW RV/1749-W/041.) Vorsteuerabzug bei falscher Rechnungsanschrift 2.) Steuerfreie Ausfuhrlieferung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.09.2007Teil 1/2

…des Verwaltungsgerichtshofes, zB 1.6.2006, 2002/15/0174). Nach herrschender Lehre und Rechtsprechung ist insbesondere die Vorsteuerabzugsberechtigung aus einer Rechnung, auf der als leistender Unternehmer eine Firma aufscheint, die an der angegebenen Adresse nicht existiert, zu versagen. Die Angabe einer falschen Anschrift des leistenden…

UFSW RV/4203-W/02Kein Vorsteuerabzug bei Fehlen von Rechnungen gem. § 11 Abs.1 UStG 1994
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.01.2006Teil 2/2

…die Anschrift des tatsächlich leistenden Unternehmers angeführt sein. Eine falsche Anschrift ist nicht nur ein kleiner Formalfehler, der dem Vorsteuerabzug nicht hinderlich wäre (s.a. VwGH 2000/14/0152)) und 95/13/0029, 072 (Eine Rechnung berechtigt nicht zum Vorsteuerabzug, wenn an der angegebenen Anschrift…

UFSG RV/0178-G/03Versagung des Vorsteuerabzuges bei formalen Rechnungsmängeln
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)17.03.2004

…und Rechtsprechung ist die Vorsteuerabzugsberechtigung aus einer Rechnung, auf der als leistender Unternehmer eine Firma aufscheint, die an der angegebenen Adresse nicht existiert, zu versagen. Die Angabe einer falschen Anschrift des leistenden Unternehmers schließt für sich allein schon die Berechtigung zum Vorsteuerabzug nach § 12 Abs…

UFSW RV/2180-W/05Vorsteuerabzug gemäß § 12 Abs. 1 Z 1 UStG 1994
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.01.2007

…11 UStG 1994 sei, dass sich u. a. Name und Anschrift des tatsächlich liefernden oder leistenden Unternehmers eindeutig aus der Rechnungsurkunde selbst ergeben. Da dies nicht möglich wäre, sei die Berufung als unbegründet abzuweisen. In der Gegenäußerung zur Stellungnahme der BP führte die Bw. aus…

UFSL RV/0456-L/07Kein Vertrauensschutz bei vorwerfbarer Unkenntnis vom Umsatzsteuer-Betrug
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.11.2011Teil 1/8

…dass die Angabe der UID-Anschrift auf der Rechnung für die Berechtigung zum Vorsteuerabzug auch dann ausreiche, wenn tatsächlich die Firmenadresse und die UID-Adresse ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht übereinstimmen sollten. Die Judikatur des VwGH, wonach eine falsche Anschrift in einer Rechnung den Vorsteuerabzug…

UFSW RV/2083-W/03Nachweis von Betriebsausgaben (Provisionszahlungen), Voraussetzungen für den Vorsteuer­abzug
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.02.2004

…Gutschriften enthalten. Voraussetzung für die Berechtigung zum Vorsteuerabzug ist somit unter anderem, dass sich Name und Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers eindeutig aus der Rechnungsurkunde ergeben. Hierunter ist der richtige Name und die richtige Anschrift zu verstehen. Diese Angaben dienen nicht nur der Kontrolle…