…mehr vorliegt. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass wegen der zugrunde liegenden Aussetzungszinsen weder Stundungszinsen verhängt noch Vollstreckungsschritte (Vollstreckungsgebühren) - wie aus dem Abgabenkonto ersichtlich - gesetzt wurden. Es hat somit ohnedies eine faktische Stundung für den vom Bw beantragten Zeitraum (18. Dezember 2006 bis 13. April 2007…
…ist aktuell (Stand 19. Mai 2011) noch mit einem Betrag von 5.288,63 € offen. Auf Grund des vorliegenden Rechtsmittelverfahrens kam der Bw. daher bereits eine faktische Stundung von rund 13 Monaten zu Gute. Die in ihrer Berufung vom 29. September 2010 angebotenen monatlichen…
…ein in der finanzstrafbehördlichen Praxis nicht unübliches Hinausschieben des Zahlungstermins (über die gesetzliche Fälligkeit) bei der kontomäßigen Erfassung/Verbuchung der Abgabenschuld, vielfach einhergehend mit einer entsprechenden Buchungsmitteilung an den Abgabenschuldner, und damit eine faktische (zinsenlose) Stundung bewirkend (vgl. Reger/Hacker/Kneidinger, FinStrG3 K 171/2)…
…VwGG. Am 17. Februar 2004 beantragte der Beschuldigte durch seinen einschreitenden (steuerlichen) Vertreter bei der Finanzstrafbehörde erster Instanz die Stundung der zur angeführten SN aushaftenden Strafe bis zur Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes über die von ihm erhobene Beschwerde und machte als Begründung geltend, dass mit hoher…
…Rückstandsausweises Einbringungsmaßnahmen für den Fall des bereits erfolgten oder späteren Eintrittes aller Voraussetzungen in Betracht kommen, den Zeitpunkt der Entrichtung der Abgaben hinausschieben (Stundung) oder die Entrichtung in Raten bewilligen, wenn die sofortige oder die sofortige volle Entrichtung der Abgaben für den Abgabepflichtigen mit erheblichen…
…in der zugestanden wird, dass die Umsatzsteuerjahreserklärung 2009 einen zuvor nicht entrichteten Umsatzsteuerbetrag von € 36.295,99 ergeben habe. Dazu sei ein Stundungsansuchen eingebracht worden, dem in dieser Form kein Erfolg beschieden gewesen sei, da die Abgabenbehörde nur freiwillige Barzahlungen akzeptiert habe. Bei Studieren…
…Einbringungsmaßnahmen für den Fall des bereits erfolgten oder späteren Eintrittes aller Voraussetzungen hiezu in Betracht kommen, den Zeitpunkt der Entrichtung der Abgaben hinausschieben (Stundung) oder die Entrichtung in Raten bewilligen, wenn die sofortige oder die sofortige volle Entrichtung der Abgaben für den Abgabepflichtigen mit erheblichen…
Aus dem Einbringungsakt ist ein Stundungs - und Ratenansuchen der GmbH vom 24. Februar 2004 zu ersehen, welchem mit Bescheid vom 18. Juni 2004 (siehe auch Vorabinformation desselben Datums) Folge gegeben wurde. Auf weitere Ansuchen um Zahlungserleichterung (zusammengefasst siehe AS 62, EB-Akt) wird verwiesen. Aus…
…N.N. (in weiterer Folge: Bw.) gemäß § 236 BAO die Nachsicht der Einkommensteuer 2006 und der Anspruchszinsen 2006 in Höhe von damals € 249.496,59 und die Stundung bis zur Erledigung des Nachsichtsansuchens mit der Begründung, dass die hohe Abgabenschuld der Bw. aus der…
…Dienstgeberbeitrag 02-10/04, 12/04 und 1/05, Einbringungsgebühren und Barauslagen 2004, Stundungszinsen 2004 und Säumniszuschläge 2004 und 2005 zusammen. Zur Begründung wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass der Bw. Geschäftsführer der genannten GmbH gewesen und er daher verpflichtet gewesen sei, die Abgaben aus deren…
…Dies bedeute, dass eine ausdrückliche oder konkludente Einigung zwischen Gesellschafter und Gesellschaft über die Darlehensgewährung vorliegen müsse. Das bloß faktische "Stehen lassen" von Gewinnen stelle dem BMF-Erlass 104a (gemeint sind wohl die bei Frotz/Hügel/Popp, Kommentar zum Gebührengesetz, im Erlassteil unter der Z…
…Ersatzfreiheitsstrafe über die Beantragung deren Verbüßung in Form einer elektronischen Fußfessel informiert. Es wurde ihm zudem mitgeteilt, dass bei der von ihm angebotenen Rate sich der Rückstand aufgrund der Stundungszinsen nicht verringern würde, weshalb der Antrag wohl abgewiesen würde. In weiterer Folge hat der Bf…
…Entstehung des diesem Verfahren zugrunde liegenden Exekutionstitels eingetreten sind. Dies gilt z.B. dann wenn nach Ausstellung des Rückstandsausweises der Abgabenanspruch durch Zahlung aufgehoben, oder durch Bewilligung einer Stundung gehemmt wird. § 13 AbgEO betrifft Einwendungen gegen die Durchführung der Vollstreckung, § 14 AbgEO Widersprüche durch Dritte. …
…Einbringungsmaßnahmen für den Fall des bereits erfolgten oder späteren Eintrittes aller Voraussetzungen hiezu in Betracht kommen, den Zeitpunkt der Entrichtung der Abgaben hinausschieben (Stundung) oder die Entrichtung in Raten bewilligen, wenn die sofortige oder die sofortige volle Entrichtung der Abgaben für den Abgabepflichtigen mit erheblichen…
…Einbringungsmaßnahmen für den Fall des bereits erfolgten oder späteren Eintrittes aller Voraussetzungen hiezu in Betracht kommen, den Zeitpunkt der Entrichtung der Abgaben hinausschieben (Stundung) oder die Entrichtung in Raten bewilligen, wenn die sofortige oder die sofortige volle Entrichtung der Abgaben für den Abgabepflichtigen mit erheblichen…
…davon zu StNr. 997/5577 insgesamt 9.529,29 €, davon 7.084,75 € an Geldstrafe, 363,00 € an Kosten und 2.081,54 € an Nebengebühren (Stundungszinsen und Säumniszuschlag) und zu StNr. 996/0413 insgesamt 31.563,00 €, davon 30.000…
…zum Monatsersten, gewährt werden. Die nach Abstattung der genannten 22 Raten verbleibende Restzahlung zu StNr. 12 in Höhe von 7.360,00 € (Geldstrafe) samt Kosten des Strafverfahrens (363,00 €) und Nebengebühren (Säumniszuschlag, Stundungszinsen) ist anschließend in zwei Teilzahlungen, jeweils fällig zum 1. August…
…0016-L/05, gegen den Antragsteller ausgesprochenen Geldstrafe iHv. 2.700,00 €, in Form einer Stundung von sechs Monaten und anschließenden monatlichen Ratenzahlung von 85,00 €, als unbegründet abgewiesen. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass angesichts der Antragsangaben von einer, der Bewilligung von…
…eines Rückstandsausweises Einbringungsmaßnahmen für den Fall des bereits erfolgten oder späteren Eintrittes aller Voraussetzungen in Betracht kommen, den Zeitpunkt der Entrichtung hinausschieben (Stundung) oder die Entrichtung in Raten bewilligen, wenn die sofortige oder die sofortige volle Entrichtung der Abgaben für den Abgabepflichtigen mit erheblichen Härten…
…eines Rückstandsausweises Einbringungsmaßnahmen für den Fall des bereits erfolgten oder späteren Eintrittes aller Voraussetzungen in Betracht kommen, den Zeitpunkt der Entrichtung hinausschieben (Stundung) oder die Entrichtung in Raten bewilligen, wenn die sofortige oder die sofortige volle Entrichtung der Abgaben für den Abgabepflichtigen mit erheblichen Härten…