…Leistungsfähigkeit, insbesondere das Vermögen und das Einkommen des Abgabenschuldners, in besonderer Weise beeinträchtigen würde. (VwGH 99/15/0161 v.27 .April 2000). Unter besonderer Weise ist gemäß § 83 ZollR-DG die Beeinträchtigung im Ausmaß einer ernstlichen Existenzgefährdung zu verstehen. Eine solche liegt dann vor, wenn…
…Aussage des Zeugen HX sowie MX zeigt jeweils deutlich, dass diese Zahlen nicht entscheidend auf die Belastung der Bf. mit der Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von € 83.065,41 zurückzuführen sind. Der Bf. ist somit der Nachweis, dass die von ihr behauptete ernstliche Existenzgefährdung durch…
…unbeschadet des Umstandes, dass das Fahrzeug nicht im Eigentum des Einbringers gestanden ist und letztlich gestohlen wurde. Vom Vorliegen einer persönlichen Unbilligkeit kann in den gemäß § 183 ZollG.1988 zu entscheidenden Billigkeitsfällen nur dann ausgegangen werden, wenn die Abgabenbelastung beim Abgabenschuldner zu einer ernstlichen Existenzgefährdung…
…dass die Beantwortung der Frage eines besonderen Falles im Sinn des § 83 ZollR-DG ausgenommen in Fällen der Existenzgefährdung des Abgabenschuldners dahingestellt zu bleiben hat, wenn - wie hier (siehe oben) - die maßgeblichen Umstände auf betrügerische Absicht oder offensichtliche Fahrlässigkeit des Beteiligten zurückzuführen sind. Der Bf…
…Existenz des Abgabenschuldners ernsthaft gefährdet ist, liegt somit nicht vor. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei der die Nachsichtsmaßnahme rechtfertigenden Abgabenbelastung nicht um irgendeine beliebige handeln darf. Es ist vielmehr gefordert, dass jene konkrete Abgabenvorschreibung ursächlich für die Gefahr der Existenzgefährdung…
…betrügerischen Absicht ein Erlass in Betracht kommt, wenn durch die Abgabenbelastung die Existenz des Abgabenschuldners ernstlich gefährdet wäre. Somit hat der UFS nunmehr die wirtschaftliche Existenzgefährdung des Bf. zu prüfen. Eine solche liegt aber derzeit aufgrund der Darstellungen und beigebrachten Unterlagen des Bf. nicht vor…
…unbillig nach Lage des Falles erweise oder wenn die Existenz des Abgabenschuldners durch die Abgabenbelastung ernstlich gefährdet sei. Eine Existenzgefährdung sei von der Bf. nicht vorgebracht worden. Eine Unbilligkeit nach Lage der Sache liege nicht vor, da der Gesetzgeber durch die Bestimmungen des Zollschuldrechts die…
…233 lit. a ZK erloschen ist. In der vorliegenden Konstellation wäre ein Erlass zwangsläufig nur in der Form einer gänzlichen oder teilweisen Entlassung des einen Abgabenschuldners aus der Gesamtschuld durchführbar, was mangels einer Regelung im Gemeinschaftsrecht unter Anwendung von § 237 Abs.1 BAO zu erfolgen…
…besonderer Fall ist in diesem Zusammenhang dann gegeben, wenn sich die Abgabenbelastung als unbillig nach Lage der Sache erweist oder wenn die Existenz des Abgabenschuldners durch die Abgabenbelastung ernstlich gefährdet ist. Entgegen den Ausführungen im Antrag bzw. in der Berufung besteht die offene Abgabenschuld in…
…ist in diesem Zusammenhang dann gegeben, wenn sich die Abgabenbelastung als unbillig nach Lage der Sache erweist oder wenn die Existenz des Abgabenschuldners durch die Abgabenbelastung ernstlich gefährdet ist." § 108 Absatz 1 ZollR-DG "Entsteht außer den Fällen des Abs. 2 eine Zollschuld nach den…
…Fall auf Grund der ernstlichen Gefährdung der Existenz des Abgabenschuldners vor, ist die betrügerische Absicht oder grobe Fahrlässigkeit des Beteiligten kein Ausschließungsgrund für die Gewährung einer Erstattung oder eines Erlasses, sofern alle sonstigen Voraussetzungen vorliegen und eine Gesamtbetrachtung für eine Entscheidung zugunsten des Antragstellers spricht…
…besonderer Fall auf Grund der ernstlichen Gefährdung der Existenz des Abgabenschuldners vor, ist die betrügerische Absicht oder offensichtliche Fahrlässigkeit des Beteiligten kein Ausschließungsgrund für die Gewährung einer Erstattung oder eines Erlasses, sofern alle Voraussetzungen vorliegen und eine Gesamtbetrachtung für eine Entscheidung zugunsten des Antragstellers spricht. …
…der Sache als unbillig erweist oder wenn die Existenz des Abgabenschuldners durch die Abgabenbelastung ernstlich gefährdet ist. Eine Existenzgefährdung sei nicht geltend gemacht worden und für eine sachliche Unbilligkeit, welche vorläge, wenn im Einzelfall bei Anwendung des Gesetzes ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis…
…ZoIlR-DG aber tatsächlich entweder zu gewähren, wenn sich "die Abgabenleistung als unbillig nach Lage der Sache erweise" oder "die Existenz des Abgabenschuldners durch die Abgabenbelastung ernsthaft gefährdet sei": § 83 ZoIlR-DG sei daher nicht nur bei Existenzgefährdung anzuwenden. Im vorliegenden Fall liege aber jedenfalls…
…nach § 83 ZoIlR-DG aber tatsächlich entweder zu gewähren, wenn sich "die Abgabenleistung als unbillig nach Lage der Sache erweise" oder "die Existenz des Abgabenschuldners durch die Abgabenbelastung ernsthaft gefährdet sei": § 83 ZoIlR-DG sei daher nicht nur bei Existenzgefährdung anzuwenden, wobei für einen Spediteur…
…der Existenzgefährdung. Diese müsste gerade durch die Einhebung der Abgabe verursacht oder entscheidend ("auch") mit verursacht sein (VwGH 9.7.1997, 95/13/0243). Ist jedoch die Abgabenschuld tatsächlich beim Abgabenschuldner nicht einbringlich, ist im Sinne der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes keine persönliche Unbilligkeit (Existenzgefährdung…
…Gläubigern (Gebietskrankenkasse, Energie AG etc) bezüglich Sanierung und in Folge wegen Schuldennachlässe verhandelt um eine Umschuldung (neu finanzierende Bank Allgemeine Sparkasse Oberösterreich) zu ermöglichen. Es sollte damit der Weiter-bestand des Unternehmens mit allen Arbeitsplätzen gewährleistet werden. Eine Bedingung der Raiffeisenbank X. lautete, dass von…
…Steuerberater, 5020 Salzburg, Schiffmanngasse 19, vom 30. Juni 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land vom 17. Mai 2006 betreffend Haftungsbescheid gemäß § 9 iVm § 80 BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit dem angefochtenen Haftungsbescheid…
…vertreten durch C.G., B, dieser wiederum vertreten durch die Ghesla Treuhand, Steuerberatung GmbH, 6922 Wolfurt, Holzriedstraße 33, vom 9. Jänner 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz, vertreten durch Dr. Walter Blenk, vom 18. Dezember 2008 betreffend Zahlungserleichterung gemäß § 212 BAO im Beisein der…
…die Existenz des Abgabepflichtigen oder seiner Familie gefährdet. Nach der Judikatur liegt eine persönliche Unbilligkeit aber dann nicht vor, wenn die finanzielle Situation des Abgabenschuldners so schlecht ist, dass auch die Gewährung der beantragten Nachsicht nicht den geringsten Sanierungseffekt hätte und an der Existenzgefährdung nichts…