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UFSF RV/0378-F/02Erhöhte Familienbeihilfe für volljährige Kinder, wenn sie voraussichtlich dauernd außerstande sind, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.09.2003

…auf Familienbeihilfe für volljährige Kinder, die wegen einer vor Vollendung des 21. Lebensjahres oder während einer späteren Berufsausbildung, jedoch vor Vollendung des 27. Lebensjahres, eingetretenen körperlichen oder geistigen Behinderung dauernd außerstande sind, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Gemäß § 8 Abs. 4 FLAG 1967 erhöht…

UFSW RV/4200-W/02Erhöhte Familienbeihilfe für volljährige Kinder, die voraussichtlich dauernd unfähig sind, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.03.2003

…auf Familienbeihilfe für volljährige Kinder, die wegen einer vor Vollendung des 21. Lebensjahres oder während einer späteren Berufsausbildung, jedoch vor Vollendung des 27.Lebensjahres, eingetretenen körperlichen oder geistigen Behinderung dauernd außerstande sind, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Gemäß § 8 Abs. 4 FLAG 1967 erhöht…

UFSI RV/0413-I/02Erhöhte Familienbeihilfe für volljährige Kinder wenn sie voraussichtlich dauernd außerstande sind sich selbst den Unterhalt zu verschaffen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.03.2003

…2 Abs. 1 lit. c FLAG 1967 haben Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, Anspruch auf Familienbeihilfe für volljährige Kinder, die wegen einer vor Vollendung des 21. Lebensjahres oder während einer späteren Berufsausbildung, jedoch spätestens vor Vollendung des 27. Lebensjahres…

UFSS RV/0887-S/02Rückforderung der erhöhten Familienbeihilfe für ein volljähriges behindertes Kind
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.05.2003

…Die Tochter des Bw hat mit Jänner 2002 das 27. Lebensjahr vollendet, die gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug der erhöhten Familienbeihilfe sowie des Kinderabsetzbetrages sind auf Grund des Gutachtens des Bundessozialamtes nicht mehr gegeben. Es war daher wie im Spruch zu entscheiden.   Salzburg, 28…

UFSW RV/3402-W/07Anspruch auf Familienbeihilfe für volljährige Kinder
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.03.2008

…Gem. § 2 Abs. 1 lit. c FLAG 1967 haben Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, Anspruch auf Familienbeihilfe für volljährige Kinder, die wegen einer vor Vollendung des 21. Lebensjahres oder während einer späteren Berufsausbildung, jedoch spätestens vor Vollendung des 27…

UFSW RV/2562-W/09Keine erhöhte Familienbeihilfe für nicht dauernd erwerbsunfähige Mutter zweier Kinder
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.04.2010

…B. Facharzt für Neurologie zugestimmt am 2009-02-17 Leitender Arzt: F.W. Das Finanzamt wies den Antrag auf erhöhte Familienbeihilfe mit nachstehender Begründung ab (AS 40): "Gemäß § 2 Abs. 1 lit. c Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG 1967) besteht Anspruch auf Familienbeihilfe für volljährige Kinder, die…

UFSW RV/2142-W/07Keine Zurücknahme des Antrages auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung bei Vorliegen eines Pflichtveranlagungstatbestandes. Für Unterhaltsleistungen an volljährige Kinder, für die keine Familienbeihilfe ausbezahlt wird, steht kein Unterhaltsabsetzbetrag zu.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.11.2008

…dauernd getrennt lebenden (Ehe)Partner Familienbeihilfe gewährt wird, ein Unterhaltsabsetzbetrag von 25,50 Euro monatlich zu. Der Unterhaltsabsetzbetrag soll gesetzliche Unterhaltspflichten gegenüber nicht haushaltszugehörigen Kindern steuerlich berücksichtigen. Die Berücksichtigung des Unterhaltsabsetzbetrages erfolgt im Veranlagungsverfahren. Für Unterhaltsleistungen an volljährige Kinder, für die keine Familienbeihilfe ausbezahlt wird…

UFSW RV/0488-W/06Erhöhte Familienbeihilfe für 58-Jährigen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.04.2007

…Berücksichtigung der Ergebnisse des Abgabenverfahrens nach freier Überzeugung zu beurteilen, ob eine Tatsache als erwiesen anzunehmen ist oder nicht (§ 167 Abs. 2 BAO) Die Feststellung des Behindertengrades eines Kindes, für das erhöhte Familienbeihilfe nach § 8 Abs. 4 FLAG beantragt wurde, hat nach den Bestimmungen des …

UFSI RV/0028-I/13Antrag auf erhöhte Familienbeihilfe: Voraussetzungen für Eigenanspruch sind teils wegen Haushaltszugehörigkeit zur Mutter und Überschreitens der Einkommensgrenze, teils wegen Eintritt der Behinderung erst nach dem 27. Lebensjahr nicht erfüllt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.07.2013

…sind Kinder einer Person: deren Nachkommen, Wahlkinder und deren Nachkommen, deren Stiefkinder und Pflegekinder. Die Familienbeihilfe wird also in erster Linie für Personen bezogen, denen die Kindseigenschaft nach § 2 Abs. 3 zukommt, wobei es irrelevant ist, ob es sich um minderjährige oder volljährige Kinder handelt…

UFSW RV/0261-W/10Anspruchsvoraussetzungen für die erhöhte Familienbeihilfe aufgrund einer erheblichen Behinderung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.02.2010

…Familienbeihilfe für volljährige Kinder besteht, die wegen einer vor Vollendung des 21. Lebensjahres oder während einer späteren Berufsausbildung jedoch spätestens vor Vollendung des 27. Lebensjahres außerstande sind, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Weiters sei im Abweisungsbescheid angeführt worden, dass laut Gutachten des Bundesamtes für…

UFSS RV/0577-S/02Gewährung der erhöhten Familienbeihilfe, wobei strittig ist, wann (vor oder nach dem 21. Lebensjahr) die Behinderung, die für die Gewährung der erhöhten Familienbeihilfe Voraussetzung ist, eingetreten ist.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.09.2004

…dem vollendeten 21. Lebensjahr des BW eingetreten ist. Über die Berufung wurde erwogen: Nach § 2 Abs. 1 lit c Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG) besteht ein Anspruch auf Familienbeihilfe für volljährige Kinder, die wegen einer vor Vollendung des 21. Lebensjahres oder während einer späteren Berufsausbildung, jedoch spätestens…

UFSL RV/0073-L/03Erhöhte Familienbeihilfe, Erwerbsunfähigkeit nicht vor dem 21. Lebensjahr
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.06.2004

…Gemäß § 2 Abs. 1 lit.c FLAG 1967 haben Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, Anspruch auf Familienbeihilfe für volljährige Kinder, die wegen einer vor Vollendung des 21. Lebensjahres oder während einer späteren Berufsausbildung, jedoch spätestens vor Vollendung des 27…

UFSG RV/0647-G/08Erhöhte Familienbeihilfe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.04.2009

…Abs. 1 lit. c des Familienlastenausgleichsgesetzes (FLAG) 1967 haben Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, Anspruch auf Familienbeihilfe für volljährige Kinder, die wegen einer vor Vollendung des 21. Lebensjahres oder während einer späteren Berufsausbildung, jedoch spätestens vor Vollendung des 27…

UFSW RV/3957-W/02Erhöhte FB - dauernd außerstande sich selbst den Unterhalt zu verschaffen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.03.2003

…Familienbeihilfe für volljährige Kinder, die wegen einer vor Vollendung des 21. Lebensjahres oder während einer späteren Berufsausbildung, jedoch vor Vollendung des 27.Lebensjahres, eingetretenen körperlichen oder geistigen Behinderung dauernd außerstande sind, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Gemäß § 8 Abs. 4 Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG) 1967 erhöht…

UFSW RV/3094-W/12Erhöhte Familienbeihilfe - keine voraussichtlich dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.11.2012

…jedoch um ein Grundsatzproblem: § 2 (1) lit. c des FLAG 1967 idgF besagt, dass Anspruch auf Familienbeihilfe für volljährige Kinder dann besteht, wenn diese wegen einer vor Vollendung des 21. Lebensjahres ...eingetretenen körperlichen oder geistigen Behinderung voraussichtlich dauernd außerstande sind, sich selbst den Unterhalt zu…

UFSL RV/1142-L/11Erhöhte Familienbeihilfe - 30 % GdB, keine Erwerbsunfähigkeit bescheinigt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.09.2012

…Gewährung der erhöhten Familienbeihilfe für x, für die Zeit ab Dezember 2010 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Das Finanzamt hat mit Bescheid vom 30.3.2011 den Antrag auf Gewährung der erhöhten Familienbeihilfe für die volljährige Tochter…

UFSW RV/1155-W/10Erhöhte Familienbeihilfe wegen erheblicher Behinderung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.05.2010

…vollendete 2009 das 27. Lebensjahr. Mit Bescheid vom 30.11.2009 versagte das Finanzamt die Gewährung der erhöhten Familienbeihilfe ab Dezember 2009 mit der Begründung, dass gem. § 2 Abs 1 lit c FLAG 1967 Anspruch auf Familienbeihilfe für volljährige Kinder bestünde, die wegen einer vor…

UFSW RV/1684-W/06Erhöhte Familienbeihilfe - ist die dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, vor Vollendung des 21. Lebensjahres eingetreten?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.09.2006

…Jänner 2006 die (erhöhte) Familienbeihilfe wegen "Unterbegabung, organischem Psychosyndrom, chronischem Alkoholismus" rückwirkend ab Jänner 2001. Das Finanzamt erließ am 16. Jänner 2006 einen Bescheid und wies den Antrag mit folgender Begründung ab: "Anspruch auf Familienbeihilfe und erhöhte Familienbeihilfe für volljährige erheblich behinderte Kinder besteht dann…

UFSW RV/2958-W/02Erhöhte Familienbeihilfe - dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.05.2005

…2 Abs. 1 lit. c Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG) haben Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, Anspruch auf Familienbeihilfe für volljährige Kinder, die wegen einer vor Vollendung des 21. Lebensjahres oder während einer späteren Berufsausbildung, jedoch spätestens vor Vollendung des 27. Lebensjahres…

UFSW RV/0918-W/03Erhöhte Familienbeihilfe - dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.10.2004

…ist laut dem untersuchenden Arzt möglich. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 2 Abs. 1 lit. c FLAG besteht Anspruch auf Familienbeihilfe für volljährige Kinder, die wegen einer vor Vollendung des 21. Lebensjahres oder während einer späteren Berufsausbildung, jedoch spätestens vor Vollendung des 27. Lebensjahres…