…auf Familienbeihilfe für volljährige Kinder, die wegen einer vor Vollendung des 21. Lebensjahres oder während einer späteren Berufsausbildung, jedoch vor Vollendung des 27. Lebensjahres, eingetretenen körperlichen oder geistigen Behinderung dauernd außerstande sind, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Gemäß § 8 Abs. 4 FLAG 1967 erhöht…
…auf Familienbeihilfe für volljährige Kinder, die wegen einer vor Vollendung des 21. Lebensjahres oder während einer späteren Berufsausbildung, jedoch vor Vollendung des 27.Lebensjahres, eingetretenen körperlichen oder geistigen Behinderung dauernd außerstande sind, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Gemäß § 8 Abs. 4 FLAG 1967 erhöht…
…2 Abs. 1 lit. c FLAG 1967 haben Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, Anspruch auf Familienbeihilfe für volljährige Kinder, die wegen einer vor Vollendung des 21. Lebensjahres oder während einer späteren Berufsausbildung, jedoch spätestens vor Vollendung des 27. Lebensjahres…
…Die Tochter des Bw hat mit Jänner 2002 das 27. Lebensjahr vollendet, die gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug der erhöhten Familienbeihilfe sowie des Kinderabsetzbetrages sind auf Grund des Gutachtens des Bundessozialamtes nicht mehr gegeben. Es war daher wie im Spruch zu entscheiden. Salzburg, 28…
…Anspruch auf Familienbeihilfe für volljährige Kinder, die wegen einer vor Vollendung des 21. Lebensjahres oder während einer späteren Berufsausbildung, jedoch spätestens vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetretenen körperlichen oder geistigen Behinderung voraussichtlich dauernd außerstande sind, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Voraussetzung für den Erhöhungsbetrag…
…der Antrag vom 8. April 2013 "auf Familienbeihilfe und erhöhte Familienbeihilfe" ab Mai 2008 abgewiesen. Das Finanzamt zitierte diverse Gesetzesstellen und führte aus, dass im vorliegenden Fall Voraussetzung für die Gewährung der Familienbeihilfe das Vorliegen einer körperlichen oder geistigen Behinderung wäre. Das Vorliegen einer psychischen…
…Gem. § 2 Abs. 1 lit. c FLAG 1967 haben Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, Anspruch auf Familienbeihilfe für volljährige Kinder, die wegen einer vor Vollendung des 21. Lebensjahres oder während einer späteren Berufsausbildung, jedoch spätestens vor Vollendung des 27…
…FLAG steht der Erhöhungsbetrag für ein Kind zu, wenn es bei aufrechter Ausbildung entweder erheblich behindert ist oder bei Vorliegen einer vor Vollendung des 21. Lebensjahres, bei aufrechter Ausbildung des 25. Lebensjahres, eingetretenen Erwerbsunfähigkeit. Bei volljährigen Kindern, denen der Grundbetrag an Familienbeihilfe nicht schon aus…
…B. Facharzt für Neurologie zugestimmt am 2009-02-17 Leitender Arzt: F.W. Das Finanzamt wies den Antrag auf erhöhte Familienbeihilfe mit nachstehender Begründung ab (AS 40): "Gemäß § 2 Abs. 1 lit. c Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG 1967) besteht Anspruch auf Familienbeihilfe für volljährige Kinder, die…
…dauernd getrennt lebenden (Ehe)Partner Familienbeihilfe gewährt wird, ein Unterhaltsabsetzbetrag von 25,50 Euro monatlich zu. Der Unterhaltsabsetzbetrag soll gesetzliche Unterhaltspflichten gegenüber nicht haushaltszugehörigen Kindern steuerlich berücksichtigen. Die Berücksichtigung des Unterhaltsabsetzbetrages erfolgt im Veranlagungsverfahren. Für Unterhaltsleistungen an volljährige Kinder, für die keine Familienbeihilfe ausbezahlt wird…
…der erhöhten Familienbeihilfe ab November 2017: Für Minderjährige liegt allgemein ein Anspruch auf FB vor. Für den Anspruch auf FB für Volljährige müssen hingegen gewisse Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sein. Nach § 2 Abs. 1 lit b FLAG steht für volljährige Kinder FB zu, wenn das Kind für…
…das Finanzamt einen Bescheid mit dem der Antrag auf Gewährung der erhöhten Familienbeihilfe ab Jänner 2007 abgewiesen wurde und führte begründend aus: "Gemäß § 2 Abs. 1 lit. c FLAG 1967 in der ab 1.7.2011 gültigen Fassung besteht Anspruch auf Familienbeihilfe für volljährige Kinder…
…Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, Anspruch auf Familienbeihilfe für volljährige Kinder, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die für einen Beruf ausgebildet oder in einem erlernten Beruf in einer Fachschule weitergebildet werden, wenn ihnen durch den Schulbesuch die Ausübung…
…und h Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG 1967) haben Anspruch auf Familienbeihilfe Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, - für volljährige Kinder, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die für einen Beruf ausgebildet oder in einem erlernten Beruf in einer…
…Berücksichtigung der Ergebnisse des Abgabenverfahrens nach freier Überzeugung zu beurteilen, ob eine Tatsache als erwiesen anzunehmen ist oder nicht (§ 167 Abs. 2 BAO) Die Feststellung des Behindertengrades eines Kindes, für das erhöhte Familienbeihilfe nach § 8 Abs. 4 FLAG beantragt wurde, hat nach den Bestimmungen des …
…sind Kinder einer Person: deren Nachkommen, Wahlkinder und deren Nachkommen, deren Stiefkinder und Pflegekinder. Die Familienbeihilfe wird also in erster Linie für Personen bezogen, denen die Kindseigenschaft nach § 2 Abs. 3 zukommt, wobei es irrelevant ist, ob es sich um minderjährige oder volljährige Kinder handelt…
…gleichgestellte volljährige Kinder, die wegen einer vor Vollendung des 21. Lebensjahres oder während einer späteren Berufsausbildung, jedoch spätestens vor Vollendung des 25. Lebensjahres, eingetretenen körperlichen oder geistigen Behinderung voraussichtlich dauernd außerstande sind, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Würdigung: Ein Eigenanspruch auf erhöhte Familienbeihilfe wäre…
…Familienbeihilfe für volljährige Kinder besteht, die wegen einer vor Vollendung des 21. Lebensjahres oder während einer späteren Berufsausbildung jedoch spätestens vor Vollendung des 27. Lebensjahres außerstande sind, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Weiters sei im Abweisungsbescheid angeführt worden, dass laut Gutachten des Bundesamtes für…
…für volljährige Kinder, die wegen einer vor Vollendung des 21. Lebensjahres oder während einer späteren Berufsausbildung, jedoch spätestens vor Vollendung des 25. Lebensjahres, eingetretenen körperlichen oder geistigen Behinderung voraussichtlich dauernd außerstande sind, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Die Höhe der Familienbeihilfe für den jeweiligen…
…auf erhöhte Familienbeihilfe für ihre Tochter. Rechtliche Beurteilung Zu Spruchpunkt I. § 2. (1) Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG) 1967 id im Beschwerdezeitraum geltenden Fassung (idgF): Anspruch auf Familienbeihilfe haben Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, a) für minderjährige Kinder, b) für volljährige Kinder…