…AbgEO, dass die Vollstreckungsgebühr eine reine Amtshandlungsgebühr sei, die auch dann zu entrichten sei, wenn die Amtshandlung erfolglos verlaufen oder nur deshalb unterblieben sei, weil die Schuld erst unmittelbar vor Beginn der Amtshandlung an den Vollstrecker bezahlt worden sei. Bei der Amtshandlung vom 11. 3…
…mit dem Kunden über ihn erbracht wird (Laudacher, Zurechnung von Bordellumsätzen an die Betreiber von Lokalitäten mit Separees bzw. Gästezimmern, SWK 2005, S 899, 1323). Von einer offenkundigen Erfolglosigkeit kann somit keine Rede sein. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 14. September 2011
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Innsbruck 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Mag. Peter Maurer sowie die Laienbeisitzer Maga. Heidi Blum und Ing. Anton Eberl als weitere Mitglieder des Senates…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Wien 2, HR Mag. Gerhard Groschedl, in der Finanzstrafsache gegen Herrn I.W., Wien, vertreten durch Auditax Wirtschaftstreuhandges.m.b.H Steuerberatungsgesellschaft, 2340 Mödling, Guntramsdorferstraße 103, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung…
…im Abs. 1 genannten Gebühren auch dann zu entrichten, wenn die Amtshandlung erfolglos verlief oder nur deshalb unterblieb, weil der Abgabenschuldner die Schuld erst unmittelbar vor Beginn der Amtshandlung an den Vollstrecker bezahlt hat. Nach herrschender Auffassung ist die Pfändungsgebühr eine reine Amtshandlungsgebühr. Sie wird…
…unzulässig wäre (vgl. EuGH 14.02.1985, C-268/83; Rompelman; Melhardt/Tumpel, UStG, § 6 Rz 328, zu Vorbereitungshandlungen, "erfolgloser Unternehmer"; ebenso Ruppe/Achatz, UStG4, § 2 Tz 137, mit Hinweis auf das Urteil des EuGH 29. Februar 1996, C-110/94, INZO; VwGH 24.11…
…hohen Betriebskosten bzw. der schwierigen Nutzung. Auch eine Vermietung zu günstigeren Konditionen als denen des Mietvertrages mit Herrn F. wurde versucht, blieb aber erfolglos. Da die hohen Betriebskosten von den Bw. zu tragen waren, von ihnen jedoch eine Zeit lang nicht bezahlt wurden, betrieb die…
…haben Sie lediglich ein Schreiben v. 25.10.2005 der Maklerfirma MR GmbH vorgelegt, in dem von erfolglosen Bemühungen zur Verwertung des Objektes die Rede ist. Die Bemühungen selbst wurden aber nicht dokumentiert. Sie werden daher nochmals letztmalig ausdrücklich aufgefordert, folgende schriftliche Unterlagen vorzulegen und…
Ein Korrespondenzschreiben zwischen der MR GmbH und der F BeteiligungsgmbH aus dem Jahr 2006, wo festgehalten wird, dass Gespräche mit Herrn R. P., Winzer in Hö/NÖ geführt werden. Wir halten fest, dass die Korrespondenz zwischen dem Maklerbüro und der F Beteiligungs GmbH im wesentlichen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Kröll Steuerberatungsgesellschaft m. b. H., 6020 Innsbruck, Eduard-Bodem-Gasse 1, vom 17. August 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 19. Juli 2005 betreffend Festsetzung von Aussetzungszinsen entschieden: Der Berufung wird…
…Allein das Bestreben des volljährigen Kindes, zum frühestmöglichen Zeitpunkt eine bestimmte Berufsausbildung zu beginnen ohne diesen Plan infolge einer geforderten jedoch erfolglosen Bewerbung in die Wirklichkeit umzusetzen, erfüllt jedoch nicht die genannte gesetzliche Voraussetzung. Somit ergibt sich einerseits aus dem vorliegenden Umstand des tatsächlichen Beginns…
…nicht vorliegen würde, käme eine Aussetzung der Einhebung nur in dieser Höhe in Betracht. Anlässlich der Entscheidung über einen Aussetzungsantrag hätte die Abgabenbehörde auf die Erfolgsaussichten der Berufung Bedacht zu nehmen. Wie bereits in den Festsetzungsbescheiden und der Berufungsvorentscheidung ausgeführt worden wäre, erscheine die Berufung…
…gewähren wäre, wenn die Berufung nach Lage des Falles nicht nur wenig erfolgversprechend erscheinen würde. Dabei sei keinesfalls die Berufungsentscheidung vorwegzunehmen, sondern seien lediglich die Erfolgsaussichten der Berufung anhand des Berufungsvorbringens einzuschätzen (VwGH 19.5.1993, 89/130199). Andernfalls wäre das ganze Berufungsverfahren entbehrlich. Nach…
…Amtshandlung erfolglos verlief oder nur deshalb unterblieb, weil der Abgabenschuldner unmittelbar vor Beginn der Amtshandlung an den Vollstrecker bezahlt hat. Im gegenständlichen Fall wurde der Bw. anlässlich der Amtshandlung vom 13. November 1997 nicht angetroffen weshalb eine Zahlungsaufforderung hinterlassen wurde. Da diese Amtshandlung erfolglos verlief…
…dem wahren Sachverhalt und seien von der Betriebsprüfung unrichtig dargestellt worden. Mit der Gegenstellungnahme zur Stellungnahme der Betriebsprüfung seien die Aussagen der Betriebsprüfung Punkt für Punkt entkräftet und seien damit keineswegs die Erfolgsaussichten für ein Obsiegen der Betriebsprüfung verbessert worden. Das Gegenteil sei der Fall…
…Entstehen von Verlusten gewiss einsichtig machen, die aber nicht für sich allein betrachtet werden dürfen. Dass die zu solchen Zahlen führenden wirtschaftlichen Entscheidungen der Unternehmensführung die Ertraglosigkeit des Unternehmens in der erforderlichen Langzeitbetrachtung oder das Fehlen subjektiven Erfolgsstrebens erweisen würden, kann so noch keinesfalls gesagt…
…2002, 2000/13/0051; VwGH 24.6.2004, 2000/15/0140) der Umsatzsteuer. Da die Bw. somit eine der ständigen Judikatur der Höchstgerichte widersprechende Position bezieht, kann die Berufung als offenkundig erfolglos angesehen werden. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 29. Mai 2008
…11. Dezember 2003 ab. Zur Begründung führte das Finanzamt aus, dass anlässlich der Entscheidung über einen Aussetzungsantrag von der Abgabenbehörde auf die Erfolgsaussichten der Berufung bedacht zu nehmen sei und zwar anhand des Berufungsvorbringens. In der Berufung werde beantragt, alle Vorsteuern laut abgegebenen Umsatzsteuervoranmeldungen anzuerkennen…
…1 BAO für das Jahr 2004 auszusetzender Betrag an Umsatzsteuer in Höhe von € 3.285,69 ergibt, welcher ohnehin mit Bescheid vom 29. August 2007 ausgesetzt wurde. Eine offenkundige Erfolgloskeit der Berufung vom 20. Mai 2005 gegen den Bescheid vom 21. April 2005 bzw…
…der Empfänger der Vorleistungen nachweisen könne, dass er alle Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug erfüllt habe und die Vorleistungen zur Verwendung von steuerpflichtigen Umsätzen bestimmt seien. Somit könne auf keinen Fall von wenig vielversprechenden Erfolgsaussichten gesprochen werden. Zusätzlich möchte die Bw. auf das Umsatzsteuerprotokoll 2003 hinweisen…