…Berichtigung des Spruches des Bescheides vom 24. Oktober 2002 mit Bescheid vom 17. November 2003 erweist sich die Gutschrift der geleisteten Anzahlung als rechtswidrig, da die entrichtete Anzahlung in Höhe von € 3.667,43 nach der zwingenden Bestimmung des 4. Satzes des § 205 Abs…
…Kasse am Tag der Gutschrift als entrichtet. Wie dem Bw. bereits mit Berufungsvorentscheidung vom 15. Jänner 2004 vorgehalten wurde, ohne dass er dem widersprochen hätte, erfolgte die Gutschrift am Konto des Finanzamtes am 9. Dezember 2003, sodass auch die Anzahlung in Höhe von € 7…
…entrichtet. Die Bekanntgabe von Anzahlungen kann vor allem durch Verrechnungsweisung auf dem Einzahlungsbeleg erfolgen. Sie kann weiters mit gesondertem Schreiben erfolgen (Ritz, BAO4 § 205 Tz 21). Das Bestehen eines Guthabens auf dem Abgabenkonto des Abgabepflichtigen während des zinsenrelevanten Zeitraumes hat ohne Bekanntgabe von Anzahlungen keinen…
…die so genannten Respirofristen gemäß § 211 Abs. 2 und 3 BAO nicht anwendbar seien. Maßgebend für die Nachforderungszinsen vermeidende bzw. vermindernde Wirkung entrichteter Anzahlungen sei der Zeitpunkt der tatsächlichen Entrichtung; bei Überweisungen im Sinn des § 211 Abs. 1 lit. d BAO gelte der Tag der…
…ergibt sich für das Jahr 2003 unter Zugrundelegung der Berechung im angefochtenen Bescheid eine Abgabenschuld in Höhe von € 1.845,32 anstatt € 2.155,44. Hinsichtlich des Jahres 2004 sind Anspruchszinsen auf Grund der entrichteten Anzahlung von € 30.000,00 am 14…
…Veranlagung festgesetzte Abgabenschuld. Anzahlungen vermindern zwar Nachzahlungszinsen führen aber nicht zu Gutschriftszinsen (§ 205 Abs. 5 BAO). Für Änderungsbescheide wie etwa der vorliegenden Berufungsvorentscheidung ergibt sich der Differenzbetrag aus der Gegenüberstellung des geänderten Abgabenbetrages und des Vorsolls (Abgabenbetrag laut Erstbescheid) inklusive entrichteter Anzahlungen. Auch dabei kann…
…Bw. ist sohin durchaus darin beizupflichten, dass auf einer Umsatzsteuervoranmeldung eine Verrechnungsweisung erteilt werden kann. Wenn damit eine Anzahlung im Sinne des § 205 Abs.3 BAO entrichtet werden soll, so ist dies jedoch dezidiert und unzweifelhaft bekanntzumachen. Nicht beigepflichtet werden kann den Ausführungen des Bw.…
…Anzahlungen (Abs. 3) mindern die Bemessungsgrundlage für die Anspruchszinsen nur insoweit, als sie entrichtet sind. Gemäß § 205 Abs. 5 BAO sind Differenzbeträge zu Gunsten des Abgabepflichtigen nur insoweit zu verzinsen (Gutschriftszinsen), als die nach Abs. 1 gegenüberzustellenden Beträge entrichtet sind. Zweck der mit dem Budgetbegleitgesetz…
…418,58 festgesetzt worden. Auf Grund der im Jahr 2001 geleisteten Vorauszahlungen in Höhe von € 13.495,35 sowie der entrichteten Anzahlung auf die Körperschaftsteuer 2001 in Höhe von € 185.900,00 habe sich aus dem Bescheid vom 27. November 2002 eine Abgabengutschrift…
…auf die bisherige Anzahlung zu verrechnende Gutschrift auf den Tag der Bekanntgabe der verminderten Anzahlung zurück. Entrichtete Anzahlungen sind auf die Einkommen - bzw. Köperschaftsteuerschuld höchstens im Ausmaß der Nachforderung zu verrechnen. Aus § 205 Abs. 4 BAO ergibt sich, dass entrichtete Anzahlungen die Bemessungsgrundlage für Anspruchszinsen…
…jeweils maßgeblichen Höhe vermindert. Anzahlungen (Abs. 3) mindern die Bemessungsgrundlage für die Anspruchszinsen nur insoweit, als sie entrichtet sind. Gemäß § 205 Abs. 5 BAO sind Differenzbeträge zu Gunsten des Abgabepflichtigen nur insoweit zu verzinsen (Gutschriftszinsen), als die nach Abs. 1 gegenüberzustellenden Beträge entrichtet sind. Anspruchszinsen…
…20. April 2004 wurden dem Bw. vom Differenzbetrag (8.032,22 €) Anspruchszinsen in Höhe von 146,55 € wie folgt vorgeschrieben: | Zeitraum | Differenz- betrag | entrichtete Anzahlung | Bemessungs- grundlage | Anzahl Tage | Tageszins- satz | Zinsen | 1. 10. 2003…
…Anspruchszinsen zu Lasten des Abgabepflichtigen (Nachforderungszinsen) lediglich durch Bekanntgabe von - entrichteten - Anzahlungen vermindert werden kann. Gutschriften alleine haben ebenso wie das Bestehen eines Guthabens auf dem Abgabenkonto des Abgabepflichtigen während des zinsenrelevanten Zeitraumes ohne Bekanntgabe von Anzahlungen keinen Einfluss auf das Ausmaß der Nachforderungszinsen (vgl…
…zeigen. Die Zinsenberechnung stellt sich wie folgt dar: BMG= Bemessungsgrundlage TZ= Tageszinssatz | Zeitraum | Differenz-betrag | entrichtete Anzahlung | BMG | Tage | TZ | Zinsen | 01.10.2006-10.10.2006 | 1.216,77 | 0,00 | 1.216…
… 205 BAO wie folgt verzinst: | Zeit-raum | Differenz-betrag | entrichtete Anzahlungen | Bemessungs-grundlage | Anzahltage | Tageszins-satz | Zinsen | 01.10.2001 - 08.11.2001 | 1.425,84 | 0,00 | 1.425,84 | 39 |…
…Dezember 2002 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird wie folgt abgeändert: | Zeitraum | Differenzbetrag | entrichtete Anzahlungen | Bemessungs- grundlage | Tage | Zinssatz | Zinsen | 01.10.2001 - 08.11.2001 | 1.080,14 | 0…
…Anzahlungen (Abs. 3) mindern die Bemessungsgrundlage für die Anspruchszinsen nur insoweit, als sie entrichtet sind. Gemäß § 205 Abs. 5 BAO sind Differenzbeträge zu Gunsten des Abgabepflichtigen nur insoweit zu verzinsen (Gutschriftszinsen), als die nach Abs. 1 gegenüberzustellenden Beträge entrichtet sind. Der Bestreitung der Anspruchszinsen lediglich…
…Anzahlungen (Abs. 3) mindern die Bemessungsgrundlage für die Anspruchszinsen nur insoweit, als sie entrichtet sind. Gemäß § 205 Abs. 5 BAO sind Differenzbeträge zu Gunsten des Abgabepflichtigen nur insoweit zu verzinsen (Gutschriftszinsen), als die nach Abs. 1 gegenüberzustellenden Beträge entrichtet sind. Der Bestreitung der Anspruchszinsen lediglich…
…Anzahlungen (Abs. 3) mindern die Bemessungsgrundlage für die Anspruchszinsen nur insoweit, als sie entrichtet sind. Gemäß § 205 Abs. 5 BAO sind Differenzbeträge zu Gunsten des Abgabepflichtigen nur insoweit zu verzinsen (Gutschriftszinsen), als die nach Abs. 1 gegenüberzustellenden Beträge entrichtet sind. Der Bestreitung der Anspruchszinsen lediglich…
…hieraus entstehende, auf die bisherige Anzahlung zu verrechnende Gutschrift auf den Tag der Bekanntgabe der verminderten Anzahlung zurück. Entrichtete Anzahlungen sind auf die Einkommensteuer- bzw. Körperschaftsteuerschuld höchstens im Ausmaß der Nachforderung zu verrechnen. Soweit keine solche Verrechnung zu erfolgen hat, sind die Anzahlungen gutzuschreiben; die…