…Finanzamt der Bw. mit, dass die beantragte Begünstigung nur in Anspruch genommen werden könne, wenn seit dem letzten entgeltlichen Erwerbsvorgang sieben Jahre verstrichen seien. Laut Aktenlage habe die Bw. ihre 25%-ige Beteiligung an der T-GmbH&CoKG Ende 2001/Anfang 2002 erworben. Die Veräußerung…
…das Gegenstand des Erwerbsvorganges ist, eine wirtschaftliche Einheit (Untereinheit) bildet. Nach dem Erkenntnis des VwGH 4.12.2003, 2002/16/0246, ist die Auffassung, die Anwendung des § 4 Abs. 2 Z. 2 GrEStG sei auf "vollkommen entgeltliche Verträge" beschränkt, wobei ein "vollkommen entgeltlicher Vertrag" vorliege…
…cit. ist als "Wert" des Grundstückes im Falle des § 4 Abs. 2 Z 2 der (einfache) Einheitswert anzusetzen, wenn das Grundstück, das Gegenstand des Erwerbsvorganges ist, eine wirtschaftliche Einheit (Untereinheit) bildet. Der Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Erkenntnis vom 4. 12. 2003, 2002/16/0246, in…
…nach § 6 Abs. 1 lit. b GrEStG als Wert des Grundstückes das Dreifache des Einheitswertes anzusetzen. Dass bei der Überprüfung, ob ein vollkommen entgeltlicher oder teilweise unentgeltlicher Erwerbsvorgang vorliegt, als Wert das Dreifache des Einheitswertes anzusetzen ist, ergibt sich auch aus dem Erbschaftssteuergesetz. Denn nach …
…Einheitswert der übergebenen landwirtschaftlichen Liegenschaften betrug zum Übergabezeitpunkt Euro 32.299,00. Dem Vertrag beigelegt wurde eine vollständig ausgefüllte und von der Bezirksbauernkammer Hollabrunn unterfertigte Erklärung der (Teil-) Betriebsübergabe nach § 5a iVm § 4 NeuFöG. Der Erwerbsvorgang war daher, da alle Voraussetzungen dafür gegeben waren, gemäß …
…ab 1.1.2001 geltenden Fassung des § 6 Abs. 1 GrEStG das 3-fache des Einheitswertes anzusetzen. Da somit kein vollkommen entgeltlicher Erwerbsvorgang vorliege, sei die Grunderwerbsteuer von der Gegenleistung zu bemessen. Mit Schreiben vom 23. Jänner 2002 wurde durch den Bw. der Antrag gestellt…
…ab 1.1.2001 geltenden Fassung des § 6 Abs. 1 GrEStG das 3-fache des Einheitswertes anzusetzen. Da somit kein vollkommen entgeltlicher Erwerbsvorgang vorliege, sei die Grunderwerbsteuer von der Gegenleistung zu bemessen. Mit Schreiben vom 23. Jänner 2002 wurde durch den Bw. der Antrag gestellt…
…mit folgender Begründung: Die Voraussetzungen für eine "begünstigte" landwirtschaftliche Übergabe iSd § 4 Abs. 2 Z 2 GrEStG seien nur dann gegeben, wenn insgesamt gesehen ein entgeltlicher Vorgang vorliege. Sei die vereinbarte Gegenleistung niedriger als der dreifache Einheitswert der übergebenen Liegenschaften, liege eine gemischte Schenkung vor…
…00 zu bezahlen. In wirtschaftlicher Betrachtungsweise liegt aus der Sicht des Bw ein entgeltlicher Erwerbsvorgang vor. Entgegen den Berufungsausführungen wurde der Betrag in Höhe von ATS 6.000.000,00 für die Überlassung der Liegenschaften bezahlt und stellt keine Abgeltung für gemeinsam erarbeitetes, gekauftes oder…
…gemacht wird. Dem Gegenstandsfall liegt keine "Grundstücksschenkung" zugrunde, liegt doch die vereinbarte Gegenleistung über dem halben Verkehrswert der "geschenkten" Liegenschaft, weshalb zivilrechtlich von einem überwiegend entgeltlichen Erwerbsvorgang auszugehen ist. Entgegen der Rechtsauffassung des Finanzamtes kommt deshalb hinsichtlich der beantragten Erstattung die Bestimmung des § 17 Abs…
…Übereignung und damit ist der grunderwerbsteuerliche Tatbestand grundsätzlich erfüllt. War Gegenstand des Notariatsaktes die Übertragung des Eigentumsrechtes an den Liegenschaften unter der Auflage des Fruchtgenusses an beide Stifter, dann liegt insofern ein entgeltlicher Erwerbsvorgang im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 1 GrEStG vor (vgl…
…Anwendung steuerrechtlicher Vorschriften ermittelte Wert der Auflage oder Gegenleistung höher ist als der ebenfalls nach steuerrechtlichen Vorschriften ermittelte Wert der Liegenschaft. Bei der Überprüfung, ob ein entgeltlicher oder nicht entgeltlicher Erwerbsvorgang vorliegt, ist als steuerlicher Wert der Liegenschaft das Dreifache des Einheitswertes anzusetzen (§ 6 Abs…
…"Ausgleichsbetrages" sowie der gegenseitigen Verrechnung diverser steuerlichen Belastungen - gegenüber, so verbleibt auf Grund der steuerlichen Bewertungsvorschriften ein rein entgeltlicher Erwerbsvorgang und keine Bemessungsgrundlage für eine Festsetzung von Schenkungssteuer. Allfällige Auswirkungen des "Ausgleichsbetrages" auf die grunderwerbsteuerliche Beurteilung sind nicht Sache des nunmehrigen Berufungsverfahrens betreffend Erbschaftsteuer. Der…
…einer Abtretung von Gesellschaftsanteilen erscheint nicht schlüssig. Auch stellt sich in gegenständlicher Causa, im Gegensatz zu den zitierten Erkenntnissen, kein entgeltlicher Erwerbsvorgang als die Pensionsabfindung auslösende Ursache dar, sondern wurde die Pensionsabfindungsvereinbarung ohne Druck durch außen stehende Personen abgeschlossen. Dies ergibt sich aus dem Abfindungsvertrag…
…Abs 1 leg.cit. entsteht die Steuerschuld, sobald ein nach diesem Bundesgesetz steuerpflichtiger Erwerbsvorgang verwirklicht ist. Der berufungsgegenständliche Schenkungsvertrag ist auf Grund des im Punkt V. vereinbarten Wohn-und Fruchtgenussrechts als entgeltlicher Erwerbsvorgang nach § 1 Abs 1 Z 1 GrEStG zu qualifizieren, welcher bereits durch…
…soll der mehrfache Wechsel im Eigentum zwischen nahen Angehörigen nicht zu oft besteuert werden. Erfasst sind sowohl Rückfälle von Todes wegen als auch Rückschenkungen. Hinsichtlich (teilweise) entgeltlicher Erwerbsvorgänge hat der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Judikatur festgestellt , dass sofern Vermögen seinerzeit von Eltern an Kinder teils entgeltlich…
…des übertragenen Wirtschaftsgutes dem gemeinen Wert der Gegenleistung gegenüberzustellen. Ein Missverhältnis liegt dann vor, wenn die Gegenleistung nicht mehr als 50 % des gemeinen Wertes des übertragenen Wirtschaftsgutes beträgt. Mit dem StRefG 2000 wurde die Abgrenzung entgeltlicher und unentgeltlicher Erwerbsvorgänge auch gesetzlich geregelt. Nach § 20 Abs…
…grunderwerbsteuerbaren Vorganges, sondern der Kaufvertragsabschluss zwischen der Bw. und N.N. als Erwerbsvorgang im Sinne des § 1 GrEStG 1987. Auch ist der Abschluss des Kaufvertrages als verkehrsteuerbarer Vorgang nicht in einem einheitlichen Willensakt gemeinsam mit der Entscheidung über die Übertragung der Aufgabe erfolgt, sondern bedurfte…
…sondern ein nur der Grunderwerbsteuer unterliegendes entgeltliches Rechtsgeschäft, bei dem die Erfüllung der eingegangenen Verpflichtung zu zwei unterschiedlichen Zeitpunkten erfolgen sollte. Das Finanzamt habe den gesamten Erwerbsvorgang bereits der Grunderwerbsteuer unterworfen. Zwar liegt im nunmehr zu beurteilenden Fall nicht ein "Übergabsvertrag und Übergabsvertrag auf den…
…2 GrEStG 1987 in der Fassung BGBl. Nr. 682/1994 wird die Steuer auf Antrag nicht festgesetzt, wenn der Erwerbsvorgang auf Grund eines Rechtsanspruches rückgängig gemacht wird, weil die Vertragsbestimmungen nicht erfüllt werden. Ist in den Fällen der Abs. 1 bis 3 die Steuer bereits…