…dessen ein Gesamtgewinn oder Gesamtüberschuss geplant ist, zum üblichen Kalkulationszeitraum zu beurteilen". Da es sich bei der gegenständlichen Vermietung des Gebäudes in 1170 Wien, K (im bisherigen Verfahren war dies immer unstrittig) um eine entgeltliche Gebäudeüberlassung im Sinne des § 2 Abs. 3 LVO 1993 (sogenannte …
…der Bw. um eine steuerlich anzuerkennende Einkunftsquelle handelt oder ob Liebhaberei vorliegt, bleibt vorerst ausgeklammert. Hinsichtlich der vorläufigen Bescheiderlassung ist zunächst die Frage zu klären, ob ein Anwendungsfall des § 1 Abs. 1 LVO (entgeltliche Gebäudeüberlassung - sog. "große Vermietung") oder § 1 Abs. 2 LVO (sog. "kleine…
…die Werbungskosten zu erzielen, anhand objektiver Umstände (§ 2 Abs. 1 und 3 LVO) nachvollziehbar sein. Da es sich bei der gegenständlichen Verpachtung jedenfalls um eine entgeltliche Gebäudeüberlassung im Sinne des § 2 Abs. 3 LVO handelt, ist das Vorliegen der Absicht im Sinne des § 1 Abs…
…innerhalb dessen ein Gesamtgewinn oder Gesamtüberschuss geplant ist, zum üblichen Kalkulationszeitraum zu beurteilen". Die Parteien des gegenständlichen Verfahrens gehen einvernehmlich vom Vorliegen einer entgeltlichen Gebäudeüberlassung ("große Vermietung") aus. Da es sich bei der gegenständlichen Vermietung jedenfalls um eine entgeltliche Gebäudeüberlassung im Sinne des § 2 Abs…
…Abs. 2 EStG 1988 ist handelsrechtlich teils als sofort abzugsfähiger Aufwand, teils als "wesentliche Verbesserung" und damit Herstellungsaufwand zu qualifizieren. Da das öEStG mit dem Instandsetzungsaufwand eine eigenständige Abgrenzung trifft, lässt sich das Handelsrecht auf die entgeltliche Gebäudeüberlassung zu Wohnzwecken nach § 4 Abs. 7 bzw. …
…2 Abs 3 L-VO II BGBl 1993/33 auf ihre Betätigung weiter anzuwenden ist, so wäre aus diesem Blickwinkel für die Berufung nichts gewonnen: Würde es sich bei der gegenständlichen Vermietung um eine entgeltliche Gebäudeüberlassung iSd § 2 Abs 3 L-VO II 1993 handeln…
…dessen ein Gesamtgewinn oder Gesamtüberschuss geplant ist, zum üblichen Kalkulationszeitraum zu beurteilen". Da es sich bei der gegenständlichen Vermietung des Gebäudes S. in Sp. um eine entgeltliche Gebäudeüberlassung im Sinne des § 2 Abs. 3 LVO (sogenannte "große Vermietung") handelt, ist das Vorliegen der Absicht im…
…der durch die Novelle BGBl. II Nr. 358/1997 neu geschaffenen Z 3 fallen, konnte die entgeltliche Gebäudeüberlassung nach der Verwaltungspraxis je nach Art des bewirtschafteten Gebäudes als Betätigung gemäß Abs. 1 oder gemäß Abs. 2 zu werten sein (vgl. Wiesner/Atzmüller/Grabner/Leitner/Wanke…
…eingeantwortet wurde. Das Finanzamt hat dazu keine Feststellungen getroffen. Das Finanzamt ist im Vorhalt vom 17. Jänner 2011 und damit vor Erlassung der angefochtenen Bescheide offenbar zunächst zutreffend davon ausgegangen, dass die Vermietung des Gasthauses durch die Bw eine entgeltliche Gebäudeüberlassung iSd. § 2 Abs. 3…
…VO kann Liebhaberei im umsatzsteuerlichen Sinn nur bei Betätigungen im Sinne des § 1 Abs. 2 L-VO, nicht hingegen bei anderen Betätigungen vorliegen. Soweit davon die entgeltliche Gebäudeüberlassung betroffen ist, kann somit eine umsatzsteuerliche Liebhabereivermutung nur bei Tätigkeiten im Sinne des § 1 Abs. 2 Z…
…VO kann Liebhaberei im umsatzsteuerlichen Sinn nur bei Betätigungen im Sinne des § 1 Abs. 2 L-VO, nicht hingegen bei anderen Betätigungen vorliegen. Soweit davon die entgeltliche Gebäudeüberlassung betroffen ist, kann somit eine umsatzsteuerliche Liebhabereivermutung nur bei Tätigkeiten im Sinne des § 1 Abs. 2 Z…
…UFS in der Erkrankung der Ehegattin keine den Verkauf verursachende Unwägbarkeit zu erblicken. Selbst wenn man aufgrund der Bestätigung des Facharztes die Erkrankung der Ehegattin als Unwägbarkeit ansehen wollte, wird für die entgeltliche Gebäudeüberlassung von der Rechtsprechung gefordert, dass innerhalb des "üblichen Kalkulationszeitraumes" von rd…
…Heranzuziehen sei vielmehr § 2 Abs. 3 Liebhabereiverordnung über die entgeltliche Gebäudeüberlassung. Daraus ergebe sich wie bereits dargestellt ein positives Ergebnis bereits für die Jahre 1997 bis 2003. Im Bericht vom 22. November 2005 (Dauerbelege Seite 11ff) über das Ergebnis der Außenprüfung betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer…
…entgeltlichen Gebäudeüberlassung nach § 2 Abs. 3 Liebhaberei-VO und führe gegebenenfalls zu einer Verlängerung des absehbaren Zeitraumes für die Erzielung eines Gesamtüberschusses auf 25/28 Jahre anstatt 20/23 Jahre. Relevanz komme dieser Bestimmung allerdings nur eine ertragsteuerliche zu, da die Bestimmung über die entgeltliche…
…für Gewerbezwecke als Liebhabereibetätigung anzusehen ist. Vorweg ist allerdings anzumerken, dass zwischen den Parteien des Verfahrens offenbar Uneinigkeit besteht, ob gegenständlich ein Anwendungsfall des § 1 Abs. 1 LVO (entgeltliche Gebäudeüberlassung - sog. "große Vermietung") oder ein solcher des § 1 Abs. 2 LVO (sog. "kleine Vermietung") vorliegt…
…bei der großen Vermietung dann anzunehmen, wenn die entgeltliche Gebäudeüberlassung bisher einen Gesamtüberschuss der Werbungskosten über die Einnahmen ergeben hat und keine strukturverbessernde Maßnahmen gesetzt wurden oder diese nicht zu einer Ergebnisverbesserung führen. Zeigt die Planungs/Kalkulationsrechnung eine Einkunftsquelle, so hat im Bereich der großen…
…00. Deshalb seien sowohl die Körperschaftsteuerbescheide als auch die Umsatzsteuerbescheide formell und auch materiell unrichtig. Zur Sache führte die Bw. aus: Die Tätigkeit des Unternehmens bestehe grundsätzlich in der entgeltlichen Gebäudeüberlassung mit mindestens drei Wohneinheiten. Im Hauptgebäude des Objektes seien drei getrennte Wohneinheiten (Souterrain, Erdgeschoss…
…BGBl. 1993/33 anzuwenden. Diese sehe ebenfalls in § 2 Abs. 3 LVO vor, dass für entgeltliche Gebäudeüberlassungen das Vorliegen einer Absicht im Sinne des § 1 Abs. 1 LVO nach dem Verhältnis, in dem ein Gesamtgewinn oder Gesamtüberschuss geplant ist, zum üblichen Kalkulationszeitraum zu beurteilen ist…
…vor aufrecht sind. Außer Streit gestellt wird von den Parteien, dass es sich bei der gegenständlichen Vermietung um eine "große Vermietung" (entgeltliche Gebäudeüberlassung) handelt. Zweck der heutigen Erörterung beim Referenten ist die Klärung von Sachverhaltsfragen bei der gegenständlichen, im Jahre 2004 beendeten Vermietungstätigkeit (geleastes Mietobjekt…
…möglich. Da es sich um eine entgeltliche Gebäudeüberlassung (§ 2 Abs 3 LVO) handle, gelte als absehbarer Zeitraum in dem ein Gesamtgewinn bzw Gesamtüberschuss geplant sei ein Zeitraum von 25 Jahren ab Beginn der entgeltlichen Überlassung, höchstens 28 Jahre ab dem erstmaligen Anfallen von Aufwendungen. Die…