…Gesamtfinanzierungsbetrag | | 273.939,84 Im Zuge des Wohnungskaufs machten die Abgabenpflichtige Vorsteuern in Höhe von € 40.253,60 geltend. Die Beurteilung der objektiven Ertragsfähigkeit und Einkunftsquelleneigenschaft der Betätigung erfolgt anhand einer vom Steuerpflichtigen zu erstellenden Prognoserechnung. Vom (neuen) steuerlichen Vertreter wurden vorgelegt:…
…abgewiesen. 2. Der Bescheid betreffend Umsatzsteuer für das Jahr 2006 wird endgültig erklärt und damit abgeändert. Entscheidungsgründe Strittig ist, ob die gemeinschaftliche Vermietung einer fremdfinanziert angeschafften Eigentumswohnung durch die in der Schweiz ansässigen Berufungswerber (kurz: Bw) wie erklärt eine unternehmerische Tätigkeit und ertragsteuerliche Einkunftsquelle darstellt;…
…der bisherigen Entwicklung kommt eine Änderung der vorläufigen Beurteilung der Tätigkeit des Bw. als Schriftsteller, Vortragender und Therapeut auf dem Gebiet des S. als Liebhaberei gemäß § 1 Abs. 2 Z 2 LiebhabereiV nicht in Betracht. Eine endgültige Beurteilung dieser Tätigkeit kann erst nach Ablauf des…
…bisherigen Entwicklung kommt daher eine Änderung der vorläufigen Beurteilung der Tätigkeit des Bw. als Schriftsteller, Vortragender und Therapeut auf dem Gebiet des S. als Liebhaberei gemäß § 1 Abs. 2 Z 2 LiebhabereiV nicht in Betracht. Eine endgültige Beurteilung dieser Tätigkeit kann erst nach Ablauf des…
…in der der Prognoserechnung wird auch der Beobachtungszeitraum von nur 4 Jahren als zu kurz erachtet, um eine endgültige Beurteilung der Einkunftsquelleneigenschaft vornehmen zu können. Ist nach den Ergebnissen des Ermittlungsverfahrens die Abgabepflicht zwar noch ungewiss, aber wahrscheinlich oder der Umfang der Abgabepflicht noch ungewiss…
…entsprechenden Alkoholausbeute, sondern in der aufgrund der Zukaufsmöglichkeit bestehenden übrigen Ausgestaltung der Betätigung zeige. Nach Meinung der Behörde sei eine Beobachtung der Betätigung von weiteren zwei bis drei Jahren ab dem Berufungszeitraum für eine verlässliche endgültige Beurteilung erforderlich. Für Betätigungen gemäß § 1 Abs. 2 LVO…
…bisherigen Verlusten bescheidenen Gewinnen gerechnet werden kann, ist im Sinne der obigen Rechtsausführungen die Alternative Liebhaberei als die bei weitem wahrscheinlichere anzusehen und konnte von der Abgabenbehörde eine endgültige Beurteilung zurecht noch nicht vorgenommen werden. Der Argumentation des Bw., eine lange Abschreibungsdauer für den Tennisplatz…
…Wohl sind die Voraussetzungen für Vorläufigkeit der Bescheide wegen des noch kurzen verstrichenen Beobachtungszeitraumes weiterhin gegeben, doch spricht im Übrigen nahezu alles für eine endgültige Beurteilung der Betätigung als Einkunftsquelle. Das gesetzlich eingeräumte Ermessen (arg.: "kann ...") ist nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit zu üben. Die Bw…
…gerin-geren Betrag ansetzen würde oder nicht. Wurden demnach aufgrund der Verlustlage einer Gesellschaft Belebungsmaßnahmen in Form von Zuschüssen geleistet, so wird ein fiktiver Erwerber eines Unternehmens eine endgültige Beurteilung über den wirtschaftlichen Erfolg der Maßnahmen erst nach Ablauf einer Beobachtungsfrist treffen. Ist hingegen erkennbar…
…wo der Bw. seine Arbeit verrichtete und ob er sich dabei der Betriebsmittel (vom Schreibtisch über den Computer bis zum Papier) und des Personals der S***GmbH bediente. Diese Fakten werden noch zu ermitteln sein. Die endgültige Beurteilung der Einkunftsart, die aus dieser Tätigkeit resultiert…
…heißt also, dass nach dem derzeitigen Zeitplan jedenfalls im Zuge der Veranlagung 2009 eine endgültige Beurteilung möglich sein müsste. Nach diesen Darstellungen erfolgt also grundsätzlich eine Anerkennung der begehrten Ausbildungsaufwendungen (zumindest vorläufig). Im Folgenden noch Ausführungen zu den restlichen (ergänzenden) Aufwendungen wie Literatur, Büromaterial und…
…vom 21. März 2011 bleibt also aufrecht. Im Zuge der Veranlagung 2013, spätestens 2014, sollte allerdings eine endgültige Beurteilung möglich sein. Bei der Veranlagung dieser Jahre ist eine Überprüfung der getätigten Prognosen vorzunehmen. Allenfalls sind auch die tatsächlichen Aufwendungen einer näheren Überprüfung zugänglich. Vor allem…
…in den Jahren 2002 bis 2005 hätten sich um das Haus herum noch Baustellen befunden. Bei den genannten Jahren handle es sich daher um einen Anlaufzeitraum für die Vermietung, der für eine endgültige Beurteilung der Tätigkeit noch zu kurz sei. Die Bw. führte weiters aus…
…beigebracht habe, auf deren Basis der vereinbarte Zahlungsfluss nachvollzogen hätte werde können, könne eine endgültige Beurteilung der Differenz nicht vorgenommen werden. ad Vereinbarung vom 27.4.1994 Vertragspartner der Vereinbarung seien Dr. W*** J***** als Verkäufer und die Bw als Käuferin der Aktien, unter Beitritt…
…wobei darauf hingewiesen werde, dass die endgültige Beurteilung dem Finanzamt (FA) vorbehalten sei. Sachverhaltsmäßig habe eine Erhebung der BP bei der zuständigen Baubehörde ergeben, dass an der linken hinteren Grundgrenze ein Zubau erfolgt und im Weiteren nach Abbrechen der bestehenden Dachkonstruktion ein neues Dachgeschoss errichtet…
…welcher Grundlage die Auszahlungen für den strittigen Zeitraum 2005 rechtlich basierten. Diese Sachverhaltselemente sind unabdingbar, um die rechtliche Qualifikation etwaiger "Sonderzahlungen" beurteilen zu können. Erst nach deren Erhebung wird die endgültige Beurteilung der strittigen Rechtsfrage möglich sein. Nur dann, wenn die derzeitige Vermutung bestätigt wird…
…die von der gesetzgebenden Organen beschlossenen und gehörig kundgemachten Gesetze gebunden ist. Es obliegt nicht dem Finanzamt festzustellen, ob eine gültige Gesetzesbestimmung dem Verfassungsgrundsatz der Gleichbehandlung entspricht. Die endgültige Beurteilung ob eine gültige Gesetzesbestimmung richtig angewendet worden ist bzw. eine gültige Gesetzesbestimmung eventuell verfassungswidrig ist…
…folgenden Jahren noch nachweisen zu können. Gemäß § 200 Abs. 2 BAO sei die vorläufige Abgabenfestsetzung durch eine endgültige zu ersetzen, wenn die Ungewissheit beseitigt sei (annähernd verlässliche Beurteilung der objektiven Ertragsfähigkeit bzw. Erfüllbarkeit der erstellten Prognoserechnung). Auf Grund der Aktenlage lasse sich aber weder plausibel…
…Eine endgültige Beurteilung des Werbungskostencharakters der "Umschulungsmaßnahmen" ist deshalb gegenwärtig noch nicht möglich, weshalb die Festsetzung der Abgaben zunächst gemäß § 200 Abs. 1 BAO vorläufig erfolgt. Nach Abschluss der Ausbildung(en) und nach Verstreichen einer angemessenen Frist zur Beurteilung der Einkunftsquelleneigenschaft der neuen Nebenbeschäftigung der…
…08; UFS 24.03.2011, RV/0976-L/L/08; UFS 17.03.2011, RV/1199-L/09). Um endgültig beurteilen zu können, auf welche Art und Weise die Tätigkeit tatsächlich ausgeübt wird, bedarf es eines längeren Beobachtungszeitraumes, der die Erlassung vorläufiger Bescheide erforderlich macht…