…Gesamtfinanzierungsbetrag | | 273.939,84 Im Zuge des Wohnungskaufs machten die Abgabenpflichtige Vorsteuern in Höhe von € 40.253,60 geltend. Die Beurteilung der objektiven Ertragsfähigkeit und Einkunftsquelleneigenschaft der Betätigung erfolgt anhand einer vom Steuerpflichtigen zu erstellenden Prognoserechnung. Vom (neuen) steuerlichen Vertreter wurden vorgelegt:…
…abgewiesen. 2. Der Bescheid betreffend Umsatzsteuer für das Jahr 2006 wird endgültig erklärt und damit abgeändert. Entscheidungsgründe Strittig ist, ob die gemeinschaftliche Vermietung einer fremdfinanziert angeschafften Eigentumswohnung durch die in der Schweiz ansässigen Berufungswerber (kurz: Bw) wie erklärt eine unternehmerische Tätigkeit und ertragsteuerliche Einkunftsquelle darstellt;…
…der bisherigen Entwicklung kommt eine Änderung der vorläufigen Beurteilung der Tätigkeit des Bw. als Schriftsteller, Vortragender und Therapeut auf dem Gebiet des S. als Liebhaberei gemäß § 1 Abs. 2 Z 2 LiebhabereiV nicht in Betracht. Eine endgültige Beurteilung dieser Tätigkeit kann erst nach Ablauf des…
…bisherigen Entwicklung kommt daher eine Änderung der vorläufigen Beurteilung der Tätigkeit des Bw. als Schriftsteller, Vortragender und Therapeut auf dem Gebiet des S. als Liebhaberei gemäß § 1 Abs. 2 Z 2 LiebhabereiV nicht in Betracht. Eine endgültige Beurteilung dieser Tätigkeit kann erst nach Ablauf des…
…des Bf. nicht bejaht werden. Die vorliegenden Echtdaten stammen allerdings aus einem für die endgültige Beurteilung der Sache noch zu kurzen Vermietungs-Zeitraum. Rechtslage 1. Instandsetzungs- oder Herstellungsaufwand im Objekt ("Objekt1Hofgebäude") Hofgebäude Herstellungsaufwand liegt in Abgrenzung zu Instandhaltung oder Instandsetzung (Erhaltung) dann vor, wenn die…
…in der der Prognoserechnung wird auch der Beobachtungszeitraum von nur 4 Jahren als zu kurz erachtet, um eine endgültige Beurteilung der Einkunftsquelleneigenschaft vornehmen zu können. Ist nach den Ergebnissen des Ermittlungsverfahrens die Abgabepflicht zwar noch ungewiss, aber wahrscheinlich oder der Umfang der Abgabepflicht noch ungewiss…
…entsprechenden Alkoholausbeute, sondern in der aufgrund der Zukaufsmöglichkeit bestehenden übrigen Ausgestaltung der Betätigung zeige. Nach Meinung der Behörde sei eine Beobachtung der Betätigung von weiteren zwei bis drei Jahren ab dem Berufungszeitraum für eine verlässliche endgültige Beurteilung erforderlich. Für Betätigungen gemäß § 1 Abs. 2 LVO…
…bisherigen Verlusten bescheidenen Gewinnen gerechnet werden kann, ist im Sinne der obigen Rechtsausführungen die Alternative Liebhaberei als die bei weitem wahrscheinlichere anzusehen und konnte von der Abgabenbehörde eine endgültige Beurteilung zurecht noch nicht vorgenommen werden. Der Argumentation des Bw., eine lange Abschreibungsdauer für den Tennisplatz…
…Wohl sind die Voraussetzungen für Vorläufigkeit der Bescheide wegen des noch kurzen verstrichenen Beobachtungszeitraumes weiterhin gegeben, doch spricht im Übrigen nahezu alles für eine endgültige Beurteilung der Betätigung als Einkunftsquelle. Das gesetzlich eingeräumte Ermessen (arg.: "kann ...") ist nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit zu üben. Die Bw…
…gerin-geren Betrag ansetzen würde oder nicht. Wurden demnach aufgrund der Verlustlage einer Gesellschaft Belebungsmaßnahmen in Form von Zuschüssen geleistet, so wird ein fiktiver Erwerber eines Unternehmens eine endgültige Beurteilung über den wirtschaftlichen Erfolg der Maßnahmen erst nach Ablauf einer Beobachtungsfrist treffen. Ist hingegen erkennbar…
…wo der Bw. seine Arbeit verrichtete und ob er sich dabei der Betriebsmittel (vom Schreibtisch über den Computer bis zum Papier) und des Personals der S***GmbH bediente. Diese Fakten werden noch zu ermitteln sein. Die endgültige Beurteilung der Einkunftsart, die aus dieser Tätigkeit resultiert…
…erlassen werden und muss nicht der Zeitpunkt der Fälligkeit der Abgabe iSd § 59 Abs. 3 GSpG abgewartet werden. Die endgültige Beurteilung, ob bzw mit welchem Betrag die im Zeitraum Juni bis Oktober 2019 durchgeführten Pokerturniere und Poker-Cashgames der Glücksspielabgabe unterliegen, bleibt dem Abgabenfestsetzungsverfahren vorbehalten…
… 200 BAO wurde damit begründet, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine endgültige Beurteilung zum Vorliegen einer steuerlichen Einkunftsquelle hinsichtlich der geplanten und erst in der Bauphase befindlichen Vermietungstätigkeit auf den Grundstücken Nr1 und Nr2 möglich sei. Laut Beantwortung des Ergänzungsersuchens vom 21.06.2016 könne…
…heißt also, dass nach dem derzeitigen Zeitplan jedenfalls im Zuge der Veranlagung 2009 eine endgültige Beurteilung möglich sein müsste. Nach diesen Darstellungen erfolgt also grundsätzlich eine Anerkennung der begehrten Ausbildungsaufwendungen (zumindest vorläufig). Im Folgenden noch Ausführungen zu den restlichen (ergänzenden) Aufwendungen wie Literatur, Büromaterial und…
…Abs 1 lit c BAO, sohin auf den Tatbestand der Vorfrage, und führt dazu im Wesentlichen wie folgt aus: Eine endgültige Beurteilung der Höhe des Verlustvortrages betreffend das Jahr 2010 könne nur dann erfolgen, wenn in einem ersten Schritt geklärt werde, ob in Bezug auf…
…Abs 1 lit c BAO, sohin auf den Tatbestand der Vorfrage, und führt dazu im Wesentlichen wie folgt aus: Eine endgültige Beurteilung der Höhe des Verlustvortrages betreffend das Jahr 2010 könne nur dann erfolgen, wenn in einem ersten Schritt geklärt werde, ob in Bezug auf…
…möglich ist. Lt. Mitteilung wurde die gewerbliche Tätigkeit am 7.6.2013 wegen privater Gründe (Pflegebedürftigkeit der Eltern) eingestellt. Für die endgültige Beurteilung, ob es sich bei Ihrem Gewerbebetrieb "Weinhandel" in ***2*** um steuerliche Liebhaberei oder eine Einkunftsquelle i.S. des EStG handelt, ist auch…
…vom 21. März 2011 bleibt also aufrecht. Im Zuge der Veranlagung 2013, spätestens 2014, sollte allerdings eine endgültige Beurteilung möglich sein. Bei der Veranlagung dieser Jahre ist eine Überprüfung der getätigten Prognosen vorzunehmen. Allenfalls sind auch die tatsächlichen Aufwendungen einer näheren Überprüfung zugänglich. Vor allem…
…in den Jahren 2002 bis 2005 hätten sich um das Haus herum noch Baustellen befunden. Bei den genannten Jahren handle es sich daher um einen Anlaufzeitraum für die Vermietung, der für eine endgültige Beurteilung der Tätigkeit noch zu kurz sei. Die Bw. führte weiters aus…
…beigebracht habe, auf deren Basis der vereinbarte Zahlungsfluss nachvollzogen hätte werde können, könne eine endgültige Beurteilung der Differenz nicht vorgenommen werden. ad Vereinbarung vom 27.4.1994 Vertragspartner der Vereinbarung seien Dr. W*** J***** als Verkäufer und die Bw als Käuferin der Aktien, unter Beitritt…