…allein bewohnt, während die übrigen Räumlichkeiten gemeinschaftlich (mit der Mutter bzw. dem Bruder) genutzt wurden. Im Übrigen entspricht es auch der herrschenden Rechtsauffassung, dass ein im elterlichen Wohnungsverband gelegenes Zimmer nicht als "eigener Haushalt" bzw. "eigene Wohnung" anzusehen ist (vgl. VwGH 22.9.1987, 87…
BerufungsentscheidungDer Unabhängige Finanzsenat (UFS) hat über die Berufung des Bw.gegen den Bescheid des Finanzamtes St.Veit Wolfsberg vom 14. März 2000 betreffend Einkommensteuer für das Jahr 1998 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Einkommensteuerbescheid für das Kalenderjahr 1998 wird zum Vorteil…
…1987, 87/14/0066; 18.12.1997, 96/15/0259) davon aus, dass ein im elterlichen Wohnungsverband gelegenes Zimmer nicht als "eigener Haushalt" bzw. "eigene Wohnung" anzusehen ist, was bedeutet, dass überhaupt keine zwei Wohnsitze vorhanden sind. Wenn in der Berufung ausführlich dargelegt wird, dass…
…Der Bw. hat im gesamten Verfahren gar nicht behauptet hat über eine eigene Wohnung in B zu verfügen. Bei einem ledigen Steuerpflichtigen stellt die Nutzung eines Zimmers im elterlichen Wohnungsverband noch keinen eigenen Haushalt dar (Atzmüller/Krafft in Wiesner/Atzmüller/Grabner/Lattner/Wanke, EStG § 20…
…er über ein eigenes Zimmer verfügte. Die weiteren Räumlichkeiten wurden gemeinsam genutzt. Es entspricht der herrschenden Rechtsauffassung, dass ein im elterlichen Wohnungsverband gelegenes Zimmer nicht als "eigener Haushalt" bzw. "eigene Wohnung" anzusehen ist (vgl. ua. das in dem vom Bw. zitierten Lohnsteuerprotokoll 1999 angeführte Erkenntnis…
…die Wohnung am Arbeitsort bzw für Familienheimfahrten zu, wobei der Umstand, dass ein Steuerpflichtiger für sein Zimmer im elterlichen Wohnungsverband (Einfamilienhaus oder in der Wohnung der Eltern) allenfalls "Haushaltsgeld" oder Miete bezahlt, nichts an dieser Beurteilung ändert (vgl. VwGH 22.9.1987, 87/14/0066…
…keine Werbungskosten für diese Wohnung am Arbeitsort bzw. für Familienheimfahrten zustehen. Der Umstand, dass dieser Steuerpflichtige für sein(e) Zimmer im elterlichen Wohnungsverband "Haushaltsgeld" oder Miete zahle, ändere nichts an dieser Beurteilung. Bei den gegenständlichen vom Bw. als Werbungskosten geltend gemachten Aufwendungen für die Wohnung…
…am Arbeitsort bzw. für Familienheimfahrten zu. Der Umstand, dass dieser Steuerpflichtige für sein Zimmer im elterlichen Wohnungsverband (im Einfamilienhaus oder in der Wohnung der Eltern) unter Umständen. "Haushaltsgeld" oder Miete zahlt, ändert nichts an dieser Beurteilung. Gegenständlich bedeutet dies: Dass der Bw. eine eigene Wohnung…
…dort über einen eigenen "Haushalt" oder über eine eigene "Wohnung" verfügt, wurde nie behauptet. Es entspricht auch der herrschenden Rechtsauffassung, dass ein im elterlichen Wohnungsverband gelegenes Zimmer, das der ledige Arbeitnehmer zu Wohnzwecken (mit)benutzt nicht als "eigener Haushalt" bzw. "eigene Wohnung" anzusehen ist (vgl…
…Arbeitsort bzw. für Familienheimfahrten zu. Der Umstand, dass dieser Steuerpflichtige für sein Zimmer im elterlichen Wohnungsverband (im Einfamilienhaus oder in der Wohnung der Eltern) u.U. "Haushaltsgeld" oder Miete zahlt, ändert nichts an dieser Beurteilung. Erhebungen des Unabhängigen Finanzsenates ergaben, dass der Bw. an seinem…
…Wohnmöglichkeit" kann noch nicht von einem eigenen Haushalt gesprochen werden und wurde von der Berufungswerberin auch nicht so dargestellt. Es entspricht der herrschenden Rechtsauffassung, dass ein im elterlichen Wohnungsverband gelegenes Zimmer nicht als "eigener Haushalt" bzw. "eigene Wohnung" anzusehen ist (vgl. VwGH 18.12.1997…
…ein Bad, WC und ein Schlafzimmer. Von einem eigenen Haushalt kann bei dieser Sachlage keinesfalls ausgegangen werden. Bei einem alleinstehenden Arbeitnehmer stellt die Nutzung von einzelnen Räumen im elterlichen Wohnungsverband noch keinen eigenen Haushalt dar (vgl. VwGH 18.12.1997, 69/15/0259). Nach Ansicht…
…Mutter, bei der er über ein eigenes Zimmer verfügte. Küche und Wohnzimmer wurden gemeinsam genutzt. Im Übrigen entspricht es auch der herrschenden Rechtsauffassung, dass ein im elterlichen Wohnungsverband gelegenes Zimmer nicht als "eigener Haushalt" bzw. "eigene Wohnung" anzusehen ist (vgl. VwGH 22.9.1987, 87…
…vier Wochen anerkannt (siehe etwa (VwGH 22.9.1987, 87/14/0066 und Rz 355 LStR 2002). Bei einem ledigen Arbeitnehmer stellt die Nutzung eines Zimmers im elterlichen Wohnungsverband noch keinen eigenen Haushalt dar. Von einem eigenen Haushalt eines ledigen und alleinstehenden Steuerpflichtigen kann grundsätzlich…
…in der elterlichen Wohnung keine Rede sein. Vom Berufungswerber wurde dort offenbar lediglich ein Zimmer allein bewohnt, während die übrigen Räumlichkeiten gemeinschaftlich (mit der Familie bzw. der Schwester) genutzt wurden. Im Übrigen entspricht es auch der herrschenden Rechtsauffassung, dass ein im elterlichen Wohnungsverband gelegenes Zimmer…
…Berufungswerbers in der elterlichen Wohnung keine Rede sein. Vom Berufungswerber wurde offenbar lediglich ein Zimmer allein bewohnt, während die übrigen Räumlichkeiten gemeinschaftlich (mit der Familie bzw. der Schwester) genutzt wurden. Im Übrigen entspricht es auch der herrschenden Rechtsauffassung, dass ein im elterlichen Wohnungsverband gelegenes Zimmer…
…Die mit dieser Wohnung verbundenen Betriebs-, Gas- und Stromkostenabrechnung für 2005 und 2006 wurde vorgelegt. Für die Grazer elterliche Wohnung habe der Berufungswerber im Jahr 2006 Betriebs- und Stromkosten in Höhe von monatlich € 292 getragen. Für Lebensmittel an den Wochenenden seien rund € 50…
…EStG 1988). Die Fahrten von L nach S führten den Berufungswerber nicht zu seinem eigenen (zweiten) Hausstand am Heimatort, sondern ausschließlich zum abgeleiteten Wohnsitz im elterlichen Haushalt. Der Berufungswerber hatte auf Grund obiger Ausführungen im Streitzeitraum keinen steuerlich anerkannter Familienwohnsitz oder eigenen Haushalt in S …
…Notwendigkeit von Mehrkosten infolge getrennter Haushaltsführung begründen, weil es sich bei der elterlichen Wohnung nicht um seinen Haushalt handle (VwGH 30.1.1991, 90/13/0030). Ein im Wohnungsverband der Eltern gelegenes "Zimmer" könne nicht als Haushalt gesehen werden. Um von einem Haushalt ausgehen zu…
…entscheidungsrelevante Frage, ob der ledige Bw. im elterlichen Wohnhaus in D. einen weiteren "eigenen Haushalt" führte, ist Folgendes zu sagen: Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes kann ein im Wohnungsverband der Eltern gelegenes Zimmer nicht als "eigener Haushalt" bzw. "eigene Wohnung" angesehen werden (vgl. VwGH 22…