…zu Unrecht der Milderungsgrund des ordentlichen Lebenswandels angewendet worden. Dieser weise nämlich eine einschlägige Vorstrafe auf, welche bei der Strafbemessung als erschwerend gewertet hätte werden müssen. Auch würde die verhängte Geldstrafe dem gesetzten Verschulden nicht gerecht werden. Die vom Spruchsenat verhängte Geldstrafe würde weit unter…
… 33 Abs. 2 lit. a FinStrG laut Punkt 2) des Spruches des angefochtenen Erkenntnisses bestehen daher keinerlei Bedenken. Aufgrund der bereits angeführten einschlägigen Vorstrafe im Zusammenhalt mit dem Umstand, dass der Bw. in den Tatzeiträumen zu Punkt 1) und 2) des angefochtenen Erkenntnisses seine steuerlichen…
…aufgrund seiner jahrelangen Tätigkeit als Unternehmer die ihm vorgeworfenen Finanzvergehen begangen habe. Bei der Strafbemessung wertete der Spruchsenat als mildernd keinen Umstand, als erschwerend hingegen mehrere einschlägige Vorstrafen. Gegen dieses Erkenntnis richtet sich die vorliegende frist- und formgerechte Berufung des Bw. vom 17. Dezember 2003…
…2 lit. a FinStrG werden gemäß § 33 Abs. 5 FinStrG mit einer Geldstrafe bis zum Zweifachen des Verkürzungsbetrages geahndet. Als Erschwerungsgrund hat die Finanzstrafbehörde zu Recht die einschlägige Vorstrafe berücksichtigt. Nicht berücksichtigt wurde die Sorgepflicht für den behinderten Sohn. Bedenkt man, dass im gegenständlichen Fall…
…in seinem Einspruch, dass die Geldstrafe überhöht sei, nicht gefolgt werden. Bei der Strafbemessung wurde kein Umstand als mildernd gewertet; als erschwerend hingegen zwei einschlägige Vorstrafen. In der dagegen fristgerecht eingebrachten Berufung vom 1. August 2002 führt der Bw. aus, dass die Bestrafung wegen Finanzordnungswidrigkeit…
…als erschwerend hingegen die einschlägigen Vorstrafen an. Ausgehend von diesen Strafzumessungsgründen erscheine dem Senat die verhängte Geldstrafe schuld- und tatangemessen und es würden diese Strafzumessungserwägungen auch auf die verhängte Ersatzfreiheitsstrafe zutreffen. Gegen dieses Erkenntnis des Spruchsenates richtet sich die vorliegende frist- und formgerechte Berufung der…
…Schadensgutmachung, als erschwerend hingegen die einschlägigen Vorstrafen und den langen Deliktszeitraum an. Bei Bedachtnahme auf diese Strafbemessungsgründe und die Täterpersönlichkeit sei die ausgesprochene Geld- und Ersatzfreiheitsstrafe schuld- und tatangemessen. Gegen dieses Erkenntnis des Spruchsenates richten sich die vorliegenden frist- und formgerechten Berufungen des Bw. und…
…beseitigen. Objektiv ist daher davon auszugehen, dass Vorauszahlungen für den im Bescheid angegebenen Tatzeitraum nicht zu den gesetzlich vorgesehenen Terminen entrichtet oder gemeldet wurden. Der handelsrechtliche Geschäftsführer des belangten Verbandes weist bereits zahlreiche einschlägige Vorstrafen auf (10 Seiten Vorstrafenanfrage, die letzte Bestrafung vor der verfahrensgegenständlichen…
…werden. Bedenkt man weiters, dass bei der Strafbemessung durch den Spruchsenat richtigerweise von zwei einschlägige Vorstrafen auszugehen gewesen wäre und andererseits auch der Erschwerungsgrund des oftmaligen Tatentschlusses über einen längeren Tatzeitraum zu Unrecht unberücksichtigt blieb, so bleibt trotz äußerst eingeschränkter wirtschaftlicher Situation des Bw. für…
…Umsätze betrafen, die aufgrund der Buchhaltung nachprüfbar waren, nicht aber die Erlösverkürzungen. Bei der Strafbemessung war a) mildernd: Teilgeständnis; b) erschwerend: langer Tatzeitraum und eine Vorstrafe (die 2. Verurteilung ist mangels Zustellung der Strafverfügung an den Beschuldigten nicht als solche zu werten). § 33 Abs. 5…
…und Schuldeingeständnis (vgl. dazu § 34 Abs. 1 Z 17 StGB) zu konstatieren. Während der noch im Erstverfahren zutreffend festgestellte und bei der (damaligen) Strafausmessung herangezogene Erschwerungsgrund der einschlägigen Vorstrafe (vgl. § 33 Z 2 StGB) mittlerweile nicht mehr vorliegt, hat der Bw. aber durch sein gemäß…
…im Wesentlichen darauf verwiesen, dass das vom Bw. abgelegte Tatsachengeständnis als strafmildernd, eine (einschlägige) Vorstrafe hingegen als straferschwerend zu berücksichtigen gewesen sei. Gegen dieses Erkenntnis richtet sich die fristgerechte Berufung des Beschuldigten vom 7. Jänner 2010 (Datum der Postaufgabe des, mit 24. September 2009 datierten…
… 33 Abs. 2 lit. a FinStrG. Der Strafrahmen reiche bis zu einer Geldstrafe von € 69.808,90, daneben könnte auch auf eine Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten erkannt werden. Als erschwerend liege eine einschlägige Vorstrafe, der rasche Rückfall, der längere Tatzeitraum; als mildernd kein…
…und ein Vorsteuerabzug nur dann zustehe, wenn eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit tatsächlich entfaltet werde. Schließlich führte das Finanzamt in der Begründung eine einschlägige Vorstrafe an. Gegen diesen Bescheid richtet sich die fristgerechte Beschwerde des Beschuldigten vom 14. November 2006, in welcher im Wesentlichen wie…
…zu berücksichtigen, dass er grundsätzlich seine Schuld tilgen möchte, dies jedoch aus oben erwähnten Gründen nicht so regelmäßig wie geplant möglich sei und das Strafverfahren einzustellen. Aus dem Finanzstrafakt ist eine einschlägige Vorstrafe ersichtlich, wonach der Bf. bereits mit Erkenntnis des Spruchsenates vom 2. Oktober…
…010/4508). Durch das Nichterklären von Umsätzen, die Geltendmachung von Aufwendungen für private Ausgaben sowie einer einschlägigen Vorstrafe sei das vorsätzliche Handeln schon durch die Tat selbst indiziert. Dies werde dadurch untermauert, dass der Beschuldigte seit längerer Zeit als Unternehmer tätig sei und ihm seine…
… 29 FinStrG zu werten, doch könne Straffreiheit dann nicht eintreten, wenn die geschuldeten Beträge nicht den Abgabenvorschriften entsprechend entrichtet würden. Da der Bf seinen abgabenrechtlichen Verpflichtungen zum Teil nachgekommen sei und er bereits eine einschlägige Vorstrafe habe, sei davon auszugehen, dass ihm die abgabenrechtlichen Bestimmungen…
…34. Der bereits eine einschlägige Vorstrafe aufweisende Beschuldigte sei während des gesamten Zeitraums gegenüber der Abgabenbehörde zeichnungsberechtigt gewesen und ergebe sich dessen (abgabenrechtliche) Verantwortlichkeit auch aus seiner Rolle bei in der in Konkurs gegangenen Vorgängerfirma, der Firma A GesmbH.. Gegen diesen Bescheid richtet sich die…
…Verkürzungsbeträge nach wie vor vollständig vollstreckbar aushaften. Demgegenüber wird jedoch vom Berufungssenat die Offenlegung der Besteuerungsgrundlagen im Rahmen der Selbstanzeige als mildernd berücksichtigt. Zwar wurde vom Spruchsenat richtig der Erschwerungsgrund einer einschlägigen finanzstrafrechtlichen Vorstrafe im Rahmen der Strafbemessung berücksichtigt, welchen jedoch nach Senatsmeinung einer weiterer…
…Fitnessstudios möglicherweise keinen Zutritt mehr gewähren würden. Am 29. Oktober 2002 und 19. November 2002 wurde der Bf., der über einschlägige Vorstrafen betreffend die Abgabenhehlerei mit Anabolika verfügt, als Verdächtiger niederschriftlich einvernommen. Er erklärte dabei, seit dem Jahre 2001 nicht mehr mit Anabolika zu handeln…