…darauf gerichtet ist, dem Erwerber als einheitlichen Leistungsgegenstand das Grundstück in dem zukünftigen (bebauten) Zustand zu verschaffen. Die Bauherrenrolle ist in einem solchen Vertragsgeflecht dem jeweiligen Initiator des Projektes zuzuordnen. Für die grunderwerbsteuerliche Beurteilung ist also der Zustand des Grundstückes maßgebend, in dem dieses erworben…
…=Bw, am 26. September 2006 Berufung erhoben, weil kein einheitliches Projekt vorgelegen sei. Die Verkäuferin weise keine Parteiidentität mit dem späteren bauausführenden Unternehmen auf. Im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses sei noch nicht einmal die Baubewilligung vorgelegen und hätte der Bw selbst um Baubewilligung angesucht. Der Bw…
…=Bw, am 26. September 2006 Berufung erhoben, weil kein einheitliches Projekt vorgelegen sei. Die Verkäuferin weise keine Parteiidentität mit dem späteren bauausführenden Unternehmen auf. Im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses sei noch nicht einmal die Baubewilligung vorgelegen und hätte die Bw selbst um Baubewilligung angesucht. Die Bw…
…das unter Berücksichtigung aller Umstände, darauf gerichtet war, den Erwerbern als einheitlichen Leistungsgegenstand das Grundstück in dem zukünftigen (bebauten) Zustand zu verschaffen. Da die F-GmbH fertige Häuser, die von dieser projektiert worden waren, samt Grundstücken zum Kauf angeboten hatte, besteht ein enger sachlicher Zusammenhang…
…das unter Berücksichtigung aller Umstände, darauf gerichtet war, den Erwerbern als einheitlichen Leistungsgegenstand das Grundstück in dem zukünftigen (bebauten) Zustand zu verschaffen. Da die F-GmbH fertige Häuser, die von dieser projektiert worden waren, samt Grundstücken zum Kauf angeboten hatte, besteht ein enger sachlicher Zusammenhang…
…das unter Berücksichtigung aller Umstände, darauf gerichtet war, den Erwerbern als einheitlichen Leistungsgegenstand das Grundstück in dem zukünftigen (bebauten) Zustand zu verschaffen. Da die F-GmbH fertige Häuser, die von dieser projektiert worden waren, samt Grundstücken zum Kauf angeboten hatte, besteht ein enger sachlicher Zusammenhang…
…das unter Berücksichtigung aller Umstände, darauf gerichtet war, den Erwerbern als einheitlichen Leistungsgegenstand das Grundstück in dem zukünftigen (bebauten) Zustand zu verschaffen. Da die F-GmbH fertige Häuser, die von dieser projektiert worden waren, samt Grundstücken zum Kauf angeboten hatte, besteht ein enger sachlicher Zusammenhang…
…das unter Berücksichtigung aller Umstände, darauf gerichtet war, den Erwerbern als einheitlichen Leistungsgegenstand das Grundstück in dem zukünftigen (bebauten) Zustand zu verschaffen. Da die F-GmbH fertige Häuser, die von dieser projektiert worden waren, samt Grundstücken zum Kauf angeboten hatte, besteht ein enger sachlicher Zusammenhang…
…darauf gerichtet ist, den Erwerbern als einheitlichen Leistungsgegenstand das Grundstück in dem zukünftigen (bebauten) Zustand zu verschaffen. Da die F-GmbH fertige Häuser, die von dieser projektiert worden waren, samt Grundstücken zum Kauf angeboten hatte, besteht ein enger sachlicher Zusammenhang zwischen dem Grundstückskaufvertrag und den…
…unterliegen der Grunderwerbsteuer Kaufverträge oder andere Rechtsgeschäfte, die einen Anspruch auf Übereignung begründen, soweit sich diese Rechtsvorgänge auf inländische Grundstücke beziehen. 1.) "Einheitliches Rechtsgeschäft": Die rechtliche Qualifikation eines Vertrages hängt nicht von der Bezeichnung ab, die die Parteien gewählt haben, sondern vom Inhalt der Vereinbarung…
…das unter anderem über den Erwerb einer Wohnung abbaubar war. U war auch bei dem Partnerpool. Die Partnerfirma stellte den Kontakt zu Herrn F her. Er stellte uns mehrere Projekte vor. Er bot uns die Wohnung an, entweder sie so zu kaufen oder vermietbar (fertiggestellt)…
…keine wie immer geartete Verbindung mit der Firma M.. Der Verwaltungsgerichtshof verlange in ständiger Rechtsprechung, dass der Erwerber bei objektiver Betrachtungsweise als einheitlichen Leistungsgegenstand das bebaute Grundstück erhalte. Dies sei der Fall, wenn der Veräußerer auf Grund einer in bautechnisch und finanzieller Hinsicht konkreten und…
…ein Kaufvertrag/Werkvertrag über das Projekthaus (Haus 3) unterzeichnet. Berechnung der Steuer | Kaufpreis Grund und Boden | 49.875,00 | | Kaufpreis Y- Haus | 95.455,00 | | Pauschalprovision für Sch | 8.100,00 | | | 153.430,00…
…Bei objektiv sachlichem Zusammenhang zwischen dem Grundstückskaufvertrag und weiteren, die zukünftige Bebauung des Grundstücks betreffenden Verträgen mit Dritten ist (einheitlicher) für die grunderwerbsteuerrechtliche Beurteilung maßgebender Gegenstand des Erwerbsvorganges das Grundstück in bebautem Zustand. Zur grunderwerbsteuerrechtlichen Gegenleistung (Bemessungsgrundlage) gehören in diesen Fällen alle Leistungen des Erwerbers…
…L. genieße am Markt einen sehr guten Ruf und somit Vertrauen in ordnungsgemäße Bauführung. Dies seien die Gründe für eine einheitliche Beauftragung des Anbieters gewesen. Die einzelnen Häuser würden sich sowohl in den Innen - als auch in den Außenbereichen deutlich voneinander unterscheiden - ein Umstand, der…
…verwiesen, auf denen das Datum ersichtlich gewesen sei. Der Bw. legte einen Plan vom 25. September 2000 betreffend Projekt KB Einhausung Freilager vor und gab an, "Gez. ..." bedeute "gezeichnet" und die beiden Initialen "XY" würden auf das Unternehmen des Bw. [Familien- und Vorname] hinweisen. Auf…
…April 2000 habe der Bw. mitgeteilt, dass er als planender Baumeister für M und KB tätig sei. Da die Projekte sehr umfangreich seien, seien Arbeiten (Fertigteilzeichnungen, Elementierungsarbeiten) ausgelagert und von Subfirmen geleistet worden. Im Jahr 2000 seien diese Subleistungen von der A-GmbH (A-GmbH…
…undatierter "Kaufvertrag/Werkvertrag" der Bw. und ihres Ehegatten mit der C-AG mit dem Vermerk "Verkäufer X." über die Errichtung eines "Projekthauses" Haustyp "RH 118 geändert" zum Gesamtkaufpreis von € 111.087,00 inklusive Umsatzsteuer.Auf Seite 5 dieses Vertrages findet sich ua. Folgendes: "Der…
…darauf gerichtet ist, dem Erwerber als einheitlichen Leistungsgegenstand das Grundstück in dem zukünftigen (bebauten) Zustand zu verschaffen. Die Bauherrenrolle ist in einem solchen Vertragsgeflecht dem jeweiligen Initiator des Projektes zuzuordnen. Für die grunderwerbsteuerliche Beurteilung ist demnach der Zustand des Grundstückes maßgebend, in dem dieses erworben…
…darauf gerichtet ist, dem Erwerber als einheitlichen Leistungsgegenstand das Grundstück in dem zukünftigen (bebauten) Zustand zu verschaffen. Die Bauherrenrolle ist in einem solchen Vertragsgeflecht dem jeweiligen Initiator des Projektes zuzuordnen. Für die grunderwerbsteuerliche Beurteilung ist demnach der Zustand des Grundstückes maßgebend, in dem dieses erworben…