…Slg. Nr. 4684 (F), ebenfalls zu einem Bestandvertrag mit ähnlichen Beschwerdeeinwendungen wie im nunmehrigen Beschwerdefall befasst. Der Gerichtshof ging davon aus, dass der Bestandvertrag durch die Urkunde, in der unter anderem die Bezeichnung des in Bestand gegebenen Objektes, Abreden über Vertragsdauer und die Zahlungsmodalitäten enthalten…
…zu konfrontieren gehabt hätte und darin eine Mangelhaftigkeit des Verfahrens liegen würde. Zu diesem Einwand darf auf die ständige Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes dahingehend zu verweisen, dass der Zustellnachweis eine öffentliche Urkunde mit der Vermutung der Echtheit und inhaltlichen Richtigkeit darstellt und bei Behauptung von Zustellmängeln…
…Strittig ist im gegenständlichen Fall, ob in der vorliegenden Vertragsgestaltung ein Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts im Sinne des § 22 BAO vorliegt. Gemäß § 15 Abs. 1 GebG sind Rechtsgeschäfte nur dann gebührenpflichtig, wenn über sie eine Urkunde errichtet wird, es sei denn…
…doch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Zeitpunkt der Errichtung der Urkunde maßgeblich ist. Wie Frotz/Hügel/Popp (Frotz/Hügel/Popp, Kommentar zum GebG §§ 15-18, B IV 1 b bb) überzeugend nachweisen, muss es sich um eine konkrete Sache handeln. Vertretbare Sachen und Gattungssachen…
…verwendet und ob in § 33 TP 17 GebG eine Gebühreninländereigenschaft normiert ist, die auf den Registrierungsort des Users verweist. 13.1. Inland- bzw. Auslandsbegriff im allgemeinen Gebührenauslösetatbestand des § 16 GebG Die Urkundenerrichtung als Rechtsgeschäftsgebührenauslösemoment ist zwar für die gegenständlichen Wetten nicht unabdingbare Voraussetzung (s.a. …
…Roschnik, Handbuch des österreichischen Gebührenrechtes, 293, waren bereits seit 1890 über die Wettgebühren nach dem Gebührengesetz 1850 vorgeschriebene Bücher zu führen und eine unmittelbare Entrichtung unabhängig von der Urkundenerrichtung vorgesehen). Die ab 31.1.1993 geltende Neufassung (BGBl. 1993/965) verpflichtet zur Führung besonderer Aufzeichnungen…
…000,-- S. Am 30.1.2004 erging seitens des Finanzamtes die abweisliche Berufungsvorentscheidung. Die hypothekarische Sicherstellung von in einer Urkunde bestimmten Nebenverbindlichkeiten sei in die Bemessungsgrundlage miteinzubeziehen. Am 26.2.2004 wurde der Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde II. Instanz eingebracht…
…die Verwirklichung eines Ersatzbeurkundungstatbestandes im Sinne des § 18 GebG. Im Übrigen wurden Gleichschriften nicht ausgefertigt, sodass auch die Anwendung des § 25 GebG unzulässig sei. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 15 Abs. 1 GebG sind Rechtsgeschäfte nur dann gebührenpflichtig, wenn über sie eine Urkunde errichtet…
…eines Rechtsgeschäftes oder andere für die Festsetzung der Gebühren bedeutsame Umstände nicht deutlich zu entnehmen sind, bis zum Gegenbeweis der Tatbestand vermutet wird, der die Gebührenschuld begründet oder die höhere Gebühr zur Folge hat. Gelten die im Inland zu führenden Bücher und Aufzeichnungen als Urkunde…
…eine Definition des dort zentralen Begriffes der "Urkunde", deren Errichtung Bedingung für das Entstehen der Rechtgeschäftsgebühr ist. Der Rechtsprechung zufolge (Erk. vom 18.11.1993, 93/16/014) entspricht für den Anwendungsbereich der Bestimmungen des III. Abschnittes der Begriff der "Schrift" jenem der (förmlichen) Urkunde…
…sofern eine Vertragspartei dadurch in der Lage ist, den Beweis des ihr zustehenden Anspruches zu führen (vgl. ua. VwGH 17.2.2000,99/16/0027 unter Hinweis auf Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band I, Rechts und Stempelgebühren ,Rz 49 zu § 15). Dazu muss die Urkunde…
…Münzen oder Wertpapieren bestehen, vom Wert derselben 25%. Anmerkung: 1. Die Gebühren nach Z. 6, 7 und 8 sind, auch wenn eine Urkunde nicht errichtet wird, ohne amtliche Bemessung unmittelbar zu entrichten. 2. Die Gewinstgebühren nach Z. 6 lit. b sind in der Weise zu…
…Münzen oder Wertpapieren bestehen, vom Wert derselben 25%. Anmerkung: 1. Die Gebühren nach Z. 6, 7 und 8 sind, auch wenn eine Urkunde nicht errichtet wird, ohne amtliche Bemessung unmittelbar zu entrichten. 2. Die Gewinstgebühren nach Z. 6 lit. b sind in der Weise zu…
…Rechtsgebühren entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Im Zuge einer bei der sich schon zum damaligen Zeitpunkt in Liquidation befindlichen A-Beteiligungs-GmbH (in der Folge: A-GmbH) mit Sitz in Ö-Stadt vorgenommenen abgabenrechtlichen Nachschau wurden zahlreiche als "Finanzierungsvertrag" überschriebene Urkunden vorgefunden…
…wurde vorgebracht, dass im vorliegenden Fall eine Vereinbarung mit einer Gesellschaft getroffen wurde, die im Inland weder Sitz noch Niederlassung hat. Die Urkunde wurde im Ausland errichtet und nicht ins Inland gebracht. Vom Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien wurde mit Berufungsvorentscheidung vom 10. Juli…
…wurde vorgebracht, dass im vorliegenden Fall ein Fahrzeug von einer Gesellschaft geleast wurde, die im Inland weder Sitz noch Niederlassung hat. Die Urkunde wurde im Ausland errichtet und nicht ins Inland gebracht. Vom Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien wurde mit Berufungsvorentscheidung vom 10. Juli…
…kann daher nicht mit Sicherheit davon ausgegangen werden, dass die Urkunden (Urschrift oder Gleichschrift) in das Inland gebracht wurden. Da die Abgabenbehörde die Feststellungslast für alle Tatsachen trägt, die vorliegen müssen, um einen Abgabenanspruch geltend machen zu können, kann aus den oben genannten Gründen die…
…Zeichners, auf dessen Namen ja die Urkunde lautet und der somit der erste in der Indossamentkette sein müsste, zeigt sich damit nicht gewährleistet ("on the books of the Corporation"), wofür auch spricht, dass dieser das Originalzertifikat nicht in Händen hatte, sondern bloß eine Kopie. Das…
…einem Betrag von € 461.317,-- (entspricht DM 902.258,54) in Höhe von € 3.690,54 heran (Berufungsverfahren unter UFS Zl. GZ RV/0066-W/07). Das Finanzamt ging (in Bezug auf beide Verträge) bei Erlassung der Bescheide davon aus, dass die Urkunden…
…Berechnung ergibt eindeutig einen monatlichen Betrag von 560.213,00 S netto. Sowohl der absolut erwähnte Betrag, als auch die vorzunehmende Berechnung bestätigen daher den Ansatz laut Erstbescheid bzw. Berufungsvorentscheidung. Nach dem im § 17 Abs. 1 GebG 1957 festgelegen Urkundenprinzip unterliegt ein Rechtsgeschäft der Gebühr…