…Slg. Nr. 4684 (F), ebenfalls zu einem Bestandvertrag mit ähnlichen Beschwerdeeinwendungen wie im nunmehrigen Beschwerdefall befasst. Der Gerichtshof ging davon aus, dass der Bestandvertrag durch die Urkunde, in der unter anderem die Bezeichnung des in Bestand gegebenen Objektes, Abreden über Vertragsdauer und die Zahlungsmodalitäten enthalten…
…zu konfrontieren gehabt hätte und darin eine Mangelhaftigkeit des Verfahrens liegen würde. Zu diesem Einwand darf auf die ständige Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes dahingehend zu verweisen, dass der Zustellnachweis eine öffentliche Urkunde mit der Vermutung der Echtheit und inhaltlichen Richtigkeit darstellt und bei Behauptung von Zustellmängeln…
…§ 18 Abs. 4 GebG, § 33 TP 8 Abs. 4 GebG)- nicht aber im Gesetzestext selbst aufscheint und andere Gesetzesstellen im Gebührengesetz durchaus (mit anderen Worten) die gebührenrechtliche Relevanz einer Urkunde ansprechen (§ 33 TP 21 Abs. 2 Z 3 GebG, § 33 TP 19 Abs. 3 GebG…
…anfallen, der auch bei einer Aufstockung oder Prolongation des alten Kredites zu entrichten gewesen wäre. Da nach § 17 Abs 1 für die Festsetzung der Gebühren der Inhalt der über das Rechtsgeschäft errichteten Schrift maßgebend ist, muss in der neuen Urkunde ein Hinweis darüber enthalten sein…
…in allen zusammenhängenden Angelegenheiten vor dem Grundbuch, zur Stellung von Anträgen und zur Entgegennahme von Zustellungen sowie zur Beauftragung von Dritten mit all diesen Maßnahmen) und wurde ein neuer Lageplan als Beilage zum Urkundeninhalt erklärt und dabei festgehalten, dass dieser jenen Plan aus dem ursprünglichen…
…im Wesentlichen darauf verwiesen, dass über das Rechtsgeschäft keine die Gebühr auslösende Urkunde errichtet wurde. Diesen Ausführungen ist entgegenzuhalten, dass in § 18 Abs. 4 GebG normiert ist, dass Erklärungen (Eingaben, Protokolle), womit vor Gericht oder anderen Behörden ein Rechtsgeschäft bekundet wird, als Rechtsurkunden anzusehen sind…
…Strittig ist im gegenständlichen Fall, ob in der vorliegenden Vertragsgestaltung ein Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts im Sinne des § 22 BAO vorliegt. Gemäß § 15 Abs. 1 GebG sind Rechtsgeschäfte nur dann gebührenpflichtig, wenn über sie eine Urkunde errichtet wird, es sei denn…
…doch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Zeitpunkt der Errichtung der Urkunde maßgeblich ist. Wie Frotz/Hügel/Popp (Frotz/Hügel/Popp, Kommentar zum GebG §§ 15-18, B IV 1 b bb) überzeugend nachweisen, muss es sich um eine konkrete Sache handeln. Vertretbare Sachen und Gattungssachen…
…verwendet und ob in § 33 TP 17 GebG eine Gebühreninländereigenschaft normiert ist, die auf den Registrierungsort des Users verweist. 13.1. Inland- bzw. Auslandsbegriff im allgemeinen Gebührenauslösetatbestand des § 16 GebG Die Urkundenerrichtung als Rechtsgeschäftsgebührenauslösemoment ist zwar für die gegenständlichen Wetten nicht unabdingbare Voraussetzung (s.a. …
…Roschnik, Handbuch des österreichischen Gebührenrechtes, 293, waren bereits seit 1890 über die Wettgebühren nach dem Gebührengesetz 1850 vorgeschriebene Bücher zu führen und eine unmittelbare Entrichtung unabhängig von der Urkundenerrichtung vorgesehen). Die ab 31.1.1993 geltende Neufassung (BGBl. 1993/965) verpflichtet zur Führung besonderer Aufzeichnungen…
…000,-- S. Am 30.1.2004 erging seitens des Finanzamtes die abweisliche Berufungsvorentscheidung. Die hypothekarische Sicherstellung von in einer Urkunde bestimmten Nebenverbindlichkeiten sei in die Bemessungsgrundlage miteinzubeziehen. Am 26.2.2004 wurde der Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde II. Instanz eingebracht…
…die Verwirklichung eines Ersatzbeurkundungstatbestandes im Sinne des § 18 GebG. Im Übrigen wurden Gleichschriften nicht ausgefertigt, sodass auch die Anwendung des § 25 GebG unzulässig sei. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 15 Abs. 1 GebG sind Rechtsgeschäfte nur dann gebührenpflichtig, wenn über sie eine Urkunde errichtet…
…eines Rechtsgeschäftes oder andere für die Festsetzung der Gebühren bedeutsame Umstände nicht deutlich zu entnehmen sind, bis zum Gegenbeweis der Tatbestand vermutet wird, der die Gebührenschuld begründet oder die höhere Gebühr zur Folge hat. Gelten die im Inland zu führenden Bücher und Aufzeichnungen als Urkunde…
…wird eine Urkunde im Ausland errichtet. Die Gebührenschuld entsteht mangels Inlandsbezogenheit des Rechtsgeschäftes nicht. Im Inland wird die Forderungsbestreitung darauf hin mittels Erklärung bei Gericht zurückgezogen. Wird der Vergleich in der Erklärung umschrieben (Vertragsdatum, Gegenstand des Vergleiches, Parteien), stellt diese Erklärung eine rechtsbezeugende Urkunde dar…
…kommen Darlehensverträge iSd § 33 TP 8 GebG, Kreditverträge iSd § 33 TP 19 GebG sowie Haftungs- und Garantiekreditverträge in Betracht. Werden Urkunden über Sicherungs- oder Erfüllungsgeschäfte zu einem bestimmten, bereits zu Stande gekommenen Darlehens- oder Kreditvertrag errichtet, der alle Voraussetzungen für die Gebührenbefreiung nach § 20 Z…
… 3 Abs. 1 Z 4 und 5 kann die Abgabenerklärung auch durch die in § 9 genannten Personen vorgelegt und elektronisch übermittelt werden. Ist über den in der elektronischen Abgabenerklärung enthaltenen Erwerbsvorgang eine Urkunde errichtet worden, …. Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt, die Übermittlung der…
… 3 Abs. 1 Z 4 und 5 kann die Abgabenerklärung auch durch die in § 9 genannten Personen vorgelegt und elektronisch übermittelt werden. Ist über den in der elektronischen Abgabenerklärung enthaltenen Erwerbsvorgang eine Urkunde errichtet worden, …. Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt, die Übermittlung der…
…im Ausland eine Urkunde errichtet wurde, nur dann der Gebühr, wenn die Inländereigenschaft aller Parteien des Rechtsgeschäftes und die sachliche Inlandsbezogenheit des Rechtsgeschäftes gegeben sind. Rz 1059: Liegen beide Voraussetzungen vor, so entsteht die Gebührenschuld in dem Zeitpunkt, der auch für eine Urkundenerrichtung im Inland…
…belangte Behörde mittels Bescheid vom 8.5.2019 bekannt wurde. Die einmal entstandene Gebührenschuld ist auch durch (einschränkende) Nachträge oder Zusätze nicht zu beseitigen oder abzuändern. Daher ist die Änderung einer Urkunde (in Übereinstimmung mit der Vorschrift des § 21 GebG) nur solange gebührenrechtlich zu beachten…
…15/0080, und vom 16.12.2010, 2009/16/0271). Voraussetzung für die Gebührenpflicht ist sohin grundsätzlich, dass über sie zu Beweiszwecken eine Schrift, eine (förmliche) Urkunde errichtet wird (VwGH vom 23.06.1983, 82/15/0059, 0060, und vom 16.12.2010, 2009/16…