…die tatsächliche Anwesenheit und Mithilfe bzw. Arbeitsleistung" des Bw.. Entgegen der Ansicht des Finanzamtes (lt. Berufungsvorentscheidung) liegen keine der oben angeführten Anforderungen (Fremdvergleich, Publizität, eindeutiger Inhalt) vor, um das Beschäftigungsverhältnis zwischen dem Bw. und seinem Sohn steuerlich anerkennen zu können. Allfällige gelegentliche Hilfsdienste gehören jedenfalls…
…der gegenständlichen Urkunde im "Betreff" nur der Tankstellenpachtvertrag vom 31.5./14.6.1999 angeführt ist, doch lässt der weitere Inhalt des Schriftstückes nicht eindeutig erkennen, inwieweit die angeführten Preisänderungen tatsächlich nur den Tankstellenpachtvertrag betreffen und nicht doch auch eine Änderung des Pachtzinses für das…
…April 2001 ein eindeutiger Inhalt insoweit erkennen, als entgegen der Bezeichnung als "Rahmenvereinbarung" ein Mietvertrag über bestimmte, im Vertrag aufgezählte Gegenstände vorliegt. Sowohl der Beginn des Mietverhältnisses mit 2. Mai 2001 ist eindeutig festgelegt als auch die Gesamtmonatsmiete von insgesamt S 2,386.200,00…
…1. Ausreichende Publizität 2. Klarer, eindeutiger, jeden Zweifel ausschließender Inhalt 3. Standhalten eines Fremdvergleiches In diesem Sinne seien folgende Punkte zu klären: Sämtliche mit ihrem Sohn im Hinblick auf die Tätigkeit in den Berufungsjahren abgeschlossenen Vereinbarungen (vor allem die Werkverträge, auf die Bezug genommen worden…
…die Provision tatsächlich gezahlt wird bzw. worin die honorierte Gegenleistung bestehen sollte. Nach Ansicht des UFS bleiben bei einem inhaltlich klaren und eindeutigen Vertrag nach Durchsicht desselben für einen unbeteiligten Dritten keine wesentlichen Fragen über die jeweiligen Leistungsinhalte offen. Vor allem muss klar erkennbar sein…
…ist abgeschlossen. Aus dem schriftlichen Mietvertrag ist auch ein eindeutiger Inhalt - einer der Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung - herauszulesen. Die dritte wohl wesentlichste der oben dargestellten drei Voraussetzungen ist die Fremdüblichkeit des abgeschlossenen Vertrages. Die für die Prüfung der Angemessenheit maßgebenden Kriterien sind Lage, Größe…
…Fall bezogen, würde dieser Grundsatz nur dann Platz greifen, wenn aus dem Inhalt der Eingabe der Bf vom 2.11.2007 - trotz deren unrichtigen Bezeichnung als "Berufung" - eindeutig deren Wille, mit diesem eigentlich (oder zumindest auch) einen Antrag nach Art.239 Zollkodex zu stellen, hervorgehen…
…Finanzamt nicht behauptet. Aus den Darstellungen des Bw. in seiner Vorhaltsbeantwortung vom 12. Juli 2006 ergibt sich weiters ein klarer und eindeutiger Inhalt des Inhalts des gegenständlichen Dienstvertrages, auch wenn dieser als solcher nicht schriftlich abgeschlossen wurde, sondern lediglich ein für Zwecke der Sozialversicherung erforderlicher …
…Anerkennung gegeben sein, die im Rahmen der Beweiswürdigung zu beachten sind: - Verträge müssen nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen (Publizitätswirkung), - einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben - und zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen werden. Hinsichtlich der Publizität ist der Bw. zuzugestehen…
…Verträgen zwischen nahen Angehörigen entwickelt wurden. Die Vereinbarung muss demnach -) nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen (Publizität), -) einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben und -) zwischen Fremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen werden. Es ist sohin zu prüfen, ob die Zuwendungen ihre Ursache…
…wäre jedoch auf Basis eines fehlenden Fremdvergleiches erfolgt. Die von der Rechtsprechung geforderten Kriterien für die Anerkennung von Betriebsausgaben aus "Leistungen im Familienverband" (Außenwirkung der Vereinbarung, klarer und eindeutiger Inhalt der Vereinbarung) wäre nicht beanstandet worden. Der Bw. hätte in den Jahren 2002 und 2003…
…2007): (1) sie müssen nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen (Außenwirkung); (2) einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben (klarer Regelungsinhalt) und (3) sie müssen unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen werden, wie sie zwischen Familienfremden üblich sind (Fremdüblichkeit) Auch die Erfüllung der vertraglichen…
…der Beweissicherung für den Darlehensgeber seien bloß mündlich abgeschlossene Darlehensverträge unüblich. Nach den vom Verwaltungsgerichtshof (VwGH) entwickelten Grundsätzen für die Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen müssten derartige Verträge einen eindeutigen, klaren Inhalt aufweisen, nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen und auch unter Familienfremden unter…
…wirksam anerkannt werden können. Diese Voraussetzungen treffen aber bei bloß mündlich abgeschlossenen Verträgen in keinster Weise zu, weil mangels Schriftlichkeit weder eine ausreichende Außenwirkung gegeben noch ein eindeutiger Inhalt der Vereinbarungen nachvollziehbar ist. Es kann damit auch nicht zweifelsfrei festgestellt werden, ab wann das behauptete…
…zwischen Bw. und Sohn vereinbart gewesen sei. Die notwendigen Anforderungen an Verträge wie Fremdvergleich, Publizität und eindeutiger Inhalt lägen nicht vor. Allfällige gelegentliche Hilfsdienste gehörten zu den unter Verwandten üblichen Tätigkeiten und seien dem privaten Bereich zuzuordnen. Über die Berufung wurde erwogen: 1. Der Unabhängige…
…kein signifikantes Ansteigen der Arbeitszeit erkennbar. Was das Tätigkeitsfeld der Familienmitglieder betrifft, ist - wie bereits im Zusammenhang mit der Publizitätswirkung bemerkt - ebenfalls kein klarer und eindeutiger Inhalt erkennbar, zumal etwa das Bedienen des privaten Telefonanschlusses kein Merkmal eines Dienstverhältnisses ist. Unklar gestaltet ist das Vertragsverhältnis…
…Es wäre vielmehr notwendig gewesen, die wesentlichen Punkte des Dienstzettels zu ändern. Zusammengefasst stellt der Senat fest, dass gegenständlicher Angehörigenvertrag keinen eindeutigen, klaren Inhalt hat. Der Dienstzettel, die mündliche Vereinbarung und die tatsächliche Durchführung widersprechen sich in den oben angeführten Punkten. Wie auch der VwGH…
…Erhöhung ab 1998 wird mit der Mitvermietung von in diesem Jahr getätigten Investitionen sowie eines medizinischen Gerätes begründet, wobei die Höhe des Mietzinses durch Kalkulation ermittelt worden sei. Auch hier ist aber ein klarer und eindeutiger Inhalt in keiner Weise erkennbar; es sei nur angemerkt…
…Erhöhung ab 1998 wird mit der Mitvermietung von in diesem Jahr getätigten Investitionen sowie eines medizinischen Gerätes begründet, wobei die Höhe des Mietzinses durch Kalkulation ermittelt worden sei. Auch hier ist aber ein klarer und eindeutiger Inhalt in keiner Weise erkennbar; es sei nur angemerkt…
…werden, da für das Vertragsverhältnis zwischen dem Bw und der AML die Judikatur für nahe Angehörige zum Tragen komme, in der ein klarer eindeutiger Inhalt und Fremdüblichkeit von solchen Vertragsverhältnissen gefordert werde. Die Inneneinrichtung und die HiFi-Anlage von B&O stellten Luxuswirtschaftsgüter dar, wie…