…nach außen nicht hinreichend zum Ausdruck kommt, kann zu einer willkürlichen Herbeiführung steuerlicher Folgen führen könnte. Kein eindeutiger, klarer und zweifelfreier Inhalt verhindert eine klare Abgrenzung zwischen der steuerlich relevanten Einkommenserzielung und der steuerlich unbeachtlichen Einkommensverwendung. Eine Vereinbarung, die unter Familienfremden unter den gleichen Bedingungen…
…nach außen nicht hinreichend zum Ausdruck kommt, kann zu einer willkürlichen Herbeiführung steuerlicher Folgen führen könnte. Kein eindeutiger, klarer und zweifelfreier Inhalt verhindert eine klare Abgrenzung zwischen der steuerlich relevanten Einkommenserzielung und der steuerlich unbeachtlichen Einkommensverwendung. Eine Vereinbarung, die unter Familienfremden unter den gleichen Bedingungen…
…die tatsächliche Anwesenheit und Mithilfe bzw. Arbeitsleistung" des Bw.. Entgegen der Ansicht des Finanzamtes (lt. Berufungsvorentscheidung) liegen keine der oben angeführten Anforderungen (Fremdvergleich, Publizität, eindeutiger Inhalt) vor, um das Beschäftigungsverhältnis zwischen dem Bw. und seinem Sohn steuerlich anerkennen zu können. Allfällige gelegentliche Hilfsdienste gehören jedenfalls…
…der gegenständlichen Urkunde im "Betreff" nur der Tankstellenpachtvertrag vom 31.5./14.6.1999 angeführt ist, doch lässt der weitere Inhalt des Schriftstückes nicht eindeutig erkennen, inwieweit die angeführten Preisänderungen tatsächlich nur den Tankstellenpachtvertrag betreffen und nicht doch auch eine Änderung des Pachtzinses für das…
…April 2001 ein eindeutiger Inhalt insoweit erkennen, als entgegen der Bezeichnung als "Rahmenvereinbarung" ein Mietvertrag über bestimmte, im Vertrag aufgezählte Gegenstände vorliegt. Sowohl der Beginn des Mietverhältnisses mit 2. Mai 2001 ist eindeutig festgelegt als auch die Gesamtmonatsmiete von insgesamt S 2,386.200,00…
…1. Ausreichende Publizität 2. Klarer, eindeutiger, jeden Zweifel ausschließender Inhalt 3. Standhalten eines Fremdvergleiches In diesem Sinne seien folgende Punkte zu klären: Sämtliche mit ihrem Sohn im Hinblick auf die Tätigkeit in den Berufungsjahren abgeschlossenen Vereinbarungen (vor allem die Werkverträge, auf die Bezug genommen worden…
…die Provision tatsächlich gezahlt wird bzw. worin die honorierte Gegenleistung bestehen sollte. Nach Ansicht des UFS bleiben bei einem inhaltlich klaren und eindeutigen Vertrag nach Durchsicht desselben für einen unbeteiligten Dritten keine wesentlichen Fragen über die jeweiligen Leistungsinhalte offen. Vor allem muss klar erkennbar sein…
…ist abgeschlossen. Aus dem schriftlichen Mietvertrag ist auch ein eindeutiger Inhalt - einer der Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung - herauszulesen. Die dritte wohl wesentlichste der oben dargestellten drei Voraussetzungen ist die Fremdüblichkeit des abgeschlossenen Vertrages. Die für die Prüfung der Angemessenheit maßgebenden Kriterien sind Lage, Größe…
…Fall bezogen, würde dieser Grundsatz nur dann Platz greifen, wenn aus dem Inhalt der Eingabe der Bf vom 2.11.2007 - trotz deren unrichtigen Bezeichnung als "Berufung" - eindeutig deren Wille, mit diesem eigentlich (oder zumindest auch) einen Antrag nach Art.239 Zollkodex zu stellen, hervorgehen…
…Finanzamt nicht behauptet. Aus den Darstellungen des Bw. in seiner Vorhaltsbeantwortung vom 12. Juli 2006 ergibt sich weiters ein klarer und eindeutiger Inhalt des Inhalts des gegenständlichen Dienstvertrages, auch wenn dieser als solcher nicht schriftlich abgeschlossen wurde, sondern lediglich ein für Zwecke der Sozialversicherung erforderlicher …
…Anerkennung gegeben sein, die im Rahmen der Beweiswürdigung zu beachten sind: - Verträge müssen nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen (Publizitätswirkung), - einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben - und zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen werden. Hinsichtlich der Publizität ist der Bw. zuzugestehen…
…wie z. B., dass "Darlehen" nach Maßgabe der "Ertrags- und Liquiditätslage" zurückgezahlt werden sollten, haben keinen klaren und eindeutigen Inhalt (vgl. VwGH 18.12.2008, 2006/15/0208). Richtig ist der Einwand im Zuge der mündlichen Verhandlungen, dass grundsätzlich auch lediglich mündlich getroffene Vereinbarungen Gültigkeit…
…dem Gegenstand der Vermietung zusammenhängen, dass sie nach außen als Vermieterin auftritt und dass sie das Mietentgelt vereinnahmt. Die Abgabenbehörde hat in den Beschwerdevorentscheidungen darauf hingewiesen, dass der Vertrag keinen eindeutigen Inhalt hat und vor allem eine Regelung, wer die Aufwendungen zu tragen hat, fehlt…
…2020 sprach der Bf davon, dass die ***3*** GmbH. aber die Verwaltungskosten bezahlt habe. Ein eindeutiger Inhalt des Mietvertrages fehlt auch insofern, als gegenüber der Betriebsprüferin eine Vermietung an die GmbH zu eigenen Wohnzwecken des Bf und seiner Familie angegeben wurde. Erst nach Abschluss der…
…dass von einem klaren, eindeutigen und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt des Schreibens vom 30.11.2009 sowie einer fremdüblichen Gestaltung jedenfalls keine Rede sein kann, weshalb sich eine weitere Auseinandersetzung mit der Frage der Außenwirkung erübrigt. Auch in den als Beschwerden weitergeltenden Berufungen wird nicht…
…nach Rechtsprechung für den Bereich des Steuerrechts nur dann anerkannt, wenn sie nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen (Publizitätswirkung), einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben, und zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären (Fremdvergleich). Die Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen (vgl…
…Verträgen zwischen nahen Angehörigen entwickelt wurden. Die Vereinbarung muss demnach -) nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen (Publizität), -) einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben und -) zwischen Fremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen werden. Es ist sohin zu prüfen, ob die Zuwendungen ihre Ursache…
…wäre jedoch auf Basis eines fehlenden Fremdvergleiches erfolgt. Die von der Rechtsprechung geforderten Kriterien für die Anerkennung von Betriebsausgaben aus "Leistungen im Familienverband" (Außenwirkung der Vereinbarung, klarer und eindeutiger Inhalt der Vereinbarung) wäre nicht beanstandet worden. Der Bw. hätte in den Jahren 2002 und 2003…
…und in der Beschwerde vorgebrachten Dienstverhältnissees kann daher keine Rede sein (vgl. VwGH 20.5.2010, 2006/15/0238). Auch ist kein eindeutiger Inhalt des behaupteten Dienstverhältnisses erkennbar, weil die konkret zu erbringenden Leistungen von A ***3*** nicht dargestellt wurden (vgl. VwGH 31.3.2003…
…der Betriebsprüfung und in der Beschwerde vorgebrachten Dienstverhältnissees könne daher keine Rede sein (VwGH 20.5.2010, 2006/15/0238). Auch sei kein eindeutiger Inhalt des behaupteten Dienstverhältnisses erkennbar, weil die konkret zu erbringenden Leistungen von C R nicht dargestellt worden seien (VwGH 31.3…