…wirtschaftlichen Notsituation heraus als weiterer Milderungsgrund bei der Strafbemessung durch den Unabhängigen Finanzsenat zu berücksichtigen. Auch waren die Umstände, dass der Bw. für die tatgegenständlichen Jahre 2002 und 2003 eigenständig durch Abgabe der betreffenden Umsatz- und Einkommensteuererklärungen die Besteuerungsgrundlagen offen gelegt und so wesentlich zur…
…wird im Rahmen der gegenständlichen Berufung vorgebracht, dass die eigenständige Offenlegung der Besteuerungsgrundlagen im Rahmen einer nicht dem § 29 Abs. 5 FinStrG entsprechenden Selbstanzeige einen Milderungsgrund darstellt, der bei der Strafbemessung durch den Spruchsenat nicht berücksichtigt wurde. Dieser Milderungsgrund wäre neben der erstinstanzlich zu Recht…
…Auch ist dem Bw. die teilweise erfolgte eigenständige Offenlegung der Besteuerungsgrundlagen im Rahmen der angesprochen missglückten Selbstanzeige mildernd zu Gute zu halten. Nach seinen Angaben wird der Bw. in der Zukunft (ab Herbst 2012) als Angestellter im Rahmen eines Dienstverhältnisses berufstätig sein. Die Aufnahme einer…
…eigenständige Offenlegung der Besteuerungsgrundlagen im Rahmen von Selbstanzeigen, als erschwerend hingegen die mehrmaligen Tatentschlüsse über einen längeren Tatzeitraum. Nicht unerwähnt soll hier bleiben, dass die verfahrensgegenständlichen Taten als gewerbsmäßige Abgabenhinterziehung vorwerfbar gewesen wären, da gerade beim Lukrieren von finanziellen Vorteilen durch Verschweigen von Teilen der…
…Bemessung der Geldstrafe auch auf die persönlichen Verhältnisse und auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Beschuldigten Rücksicht zu nehmen ist. Ausgehend vom ausgeführten Verschulden des Bw1 sah der Spruchsenat zu Recht als mildernd seine geständige Verantwortung, die erfolgte volle Schadensgutmachung sowie die eigenständige Offenlegung der Besteuerungsgrundlagen…
…a FinStrG, die eigenständige Offenlegung der Besteuerungsgrundlagen im Rahmen einer Selbstanzeige, seine finanzstrafbehördliche Unbescholtenheit und die volle zeitnahe Schadensgutmachung, als erschwerend hingegen die Fortsetzung des deliktischen Verhaltens über einen längeren Tatzeitraum an. Bei Berücksichtigung dieser Strafzumessungserwägungen und unter Einbeziehung der persönlichen Verhältnisse des Bw. und…
…unwidersprochen in Rechtskraft erwachsen lassen. Es ist daher von einem hohen Verschuldensgrad zu Punkt a) des Schuldspruches des erstinstanzlichen Erkenntnisses auszugehen. Zu Recht bringt der Bw in der gegenständlichen Berufung vor, dass die eigenständige Offenlegung der Besteuerungsgrundlagen im Rahmen einer Selbstanzeige, welcher unbestritten mangels einer…
…der Fa. D-GmbH erfolgt ist. Vom gegenständlichen Gesamtverkürzungsbetrag von € 59.069,30 haften nämlich nur mehr € 2.911,12 an Umsatzsteuer Mai 2005 am Abgabenkonto der GmbH aus. Weiters war nach Ansicht des Berufungssenates der Umstand, dass eine eigenständige Offenlegung der Besteuerungsgrundlagen…
…Beratung durch seinen Steuerberater, in einem sehr weitgehenden Ausmaß verletzt. Bei der Strafneubemessung wertete der Berufungssenat als mildernd die offene inhaltliche, wenn auch nicht ausdrücklich geständige Rechtfertigung des Bw., die eigenständige Offenlegung der Besteuerungsgrundlagen im Rahmen der Umsatzsteuerjahreserklärungen (Selbstanzeigen ohne strafbefreiende Wirkung), die finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit…
…Zeitpunkt der Entscheidung durch den Unabhängigen Finanzsenat nicht mehr aushaften und daher nunmehr von einer vollständigen Schadensgutmachung zugunsten des Bw. auszugehen ist. Weiters sind nach Ansicht des erkennenden Berufungssenates die vom Spruchsenat bisher unberücksichtigt gebliebenen Milderungsgründe dergestalt, dass der Bw. durch eigenständige Offenlegung der Besteuerungsgrundlagen…
…des Täters Rücksicht zu nehmen ist. Ausgehend von der festgestellten vorsätzlichen Handlungsweise des Bw. sah der erkennende Berufungssenat als mildernd die finanzstrafbehördliche Unbescholtenheit des Bw., eine volle und zeitnahe Schadensgutmachung, die eigenständige Offenlegung der Besteuerungsgrundlagen im Rahmen von nicht strafbefreienden Selbstanzeigen sowie das Handeln aus…
…Begründung der Wiederaufnahme durch die Abgabenbehörde Die Behörde hat im jeweiligen Wiederaufnahmebescheid vom 15.05.2009, zugestellt am 22.05.2009, für die Einkommensteuer 2000 als auch 2001 hinsichtlich des Vorliegens eines Wiederaufnahmegrundes keine eigenständige Begründung vorgenommen, sondern auf die Feststellungen der abgabenbehördlichen Prüfung, der…
…Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Abgabenverkürzung bewirkt. Gemäß § 13 FinStrG gelten die Strafdrohungen für vorsätzliche Finanzvergehen nicht nur für die vollendete Tat, sondern auch für den Versuch und für jede Beteiligung an einem Versuch. Abs. 2: Die Tat ist versucht, sobald der Täter seinen Entschluss…
…den tatsächlichen Besteuerungsgrundlagen möglichst nahe zu kommen, wobei die Schätzung nicht den Charakter einer Strafbesteuerung haben dürfe (Ritz, BAO, 3. Auflage, § 184 Tz. 3). Auch solle die Schätzungsmethode den vom Verfassungsgerichtshof in den obzitierten Erkenntnissen erwähnten Grundsätzen Rechnung tragen. Aus dem Verständnis der steuerlich vertretenen…
…ausgestellt. Die hohe Einschätzung der Finanz sei unzutreffend. Er werde, nachdem sich sein Gesundheitszustand zwischenzeitig gebessert habe, die Erklärungen nachreichen. Zur Entscheidung wurde erwogen: Gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG macht sich einer Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine…
…Verfahren neu aufzunehmen, mich als Partei anzuhören, eigenständige und neue Berichte zu erstellen und nicht einfach einen "dubiosen" Bericht des Finanzamtes W. 1/2 für die Ausstellung von Bescheiden heranzuziehen, der bereits aufgehoben wurde. Es wurde keine Erhebung des Finanzamtes 3/4 durchgeführt, kein Parteiengehör…
…gewesen, da die (bescheidmäßige) Einleitung des Finanzstrafverfahrens geraume Zeit nach der behördlichen Kenntnisnahme von den ausländischen Einkünften und erst knapp vor dem Eintritt der (fünfjährigen) Verjährung erfolgt sei. Im Übrigen komme die hier ja erfolgte umgehende Bekanntgabe und Offenlegung sämtlicher Besteuerungsgrundlagen einer strafbefreienden Selbstanzeige gleich…
…Ratenzahlungen bewilligt worden seien. Er ersuche bei der Entscheidungsfindung seine derzeitige Notlage mit zu berücksichtigen. Zur Entscheidung wurde erwogen: Gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG macht sich einer Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Abgabenverkürzung bewirkt . Gemäß § 33 Abs…
…Offenlegungs- und Wahrheitspflicht. Gemäß § 119 BAO hat der Abgabepflichtige die für den Bestand und Umfang einer Abgabepflicht oder für die Erlangung abgabenrechtlicher Begünstigungen bedeutsamen Umstände nach Maßgabe der Abgabenvorschriften vollständig und wahrheitsgemäß offen zu legen. Dabei muss der Abgabepflichtige nicht nur die Besteuerungsgrundlagen offen legen…
…unbeachtlich ist. Der Umstand, dass der Bw steuerlich nicht vertreten war bzw. sein steuerlicher Vertreter wegen ausständiger Honorarforderungen seine Tätigkeit für ihn eingestellt hatte, kann ihn nicht entschuldigen. Diesfalls wäre es am Bw selbst gelegen gewesen, für eine ordnungsgemäße Offenlegung seiner Besteuerungsgrundlagen Sorge zu tragen…