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UFSW RV/0712-W/08Bescheiderlassung an Personenvereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit (atypisch stille Gesellschaft) nach ihrer Beendigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.11.2008

…kein individueller Verwaltungsakt gesetzt wird (vgl. etwa VwGH 28.11.2007, 2004/15/0131). Mit der Beendigung von Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit gehen nach § 19 Abs. 2 BAO deren sich aus Abgabenvorschriften ergebende Rechte und Pflichten auf die zuletzt beteiligt gewesenen Gesellschafter (Mitglieder) über…

UFSW RV/1774-W/07Bescheiderlassung an Personengesellschaft ohne eigene Rechtspersönlichkeit (GesbR) nach deren Auflösung
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid04.09.2007

…1 lit. c BAO in den Fällen des § 188 an die Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit, deren Gesellschaftern (Mitgliedern) gemeinschaftliche Einkünfte zugeflossen sind. § 191 Abs. 2 BAO lautet: "Ist eine Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit in dem Zeitpunkt, in dem der Feststellungsbescheid ergehen soll, bereits…

UFSF RV/0406-F/02Aufteilung der gegenüber einer Personengesellschaft ohne eigene Rechtspersönlichkeit festgestellten negativen Einkünfte aus Gewerbebetrieb auf die Gesellschafter
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.05.2005

…sind, einheitlich und gesondert festgestellt. Der Feststellungsbescheid ergeht gemäß § 191 Abs 1 lit c leg cit in den Fällen des § 188 an die Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit, deren Gesellschaftern (Mitgliedern) gemeinschaftliche Einkünfte zugeflossen sind. Die Bw., eine offene Erwerbsgesellschaft, wurde mit Beschluss vom 9…

UFSL RV/0083-L/02Bescheiderlassung an Personengesellschaft ohne eigene Rechtspersönlichkeit (GesbR) nach deren Auflösung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.08.2004

…BAO in den Fällen des § 188 an die Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit, deren Gesellschaftern (Mitgliedern) gemeinschaftliche Einkünfte zugeflossen sind. Nach Abs. 2 der zitierten Gesetzesstelle hat der Bescheid dann, wenn eine Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit in dem Zeitpunkt, in dem der Feststellungsbescheid ergehen…

UFSW RV/2775-W/07Zustellung an eine Personenvereinigung (-gemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.05.2011

…zugestellt gelten. Entsprechend der Bestimmung des § 101 Abs. 3 BAO sind schriftliche Ausfertigungen, die in einem Feststellungsverfahren an eine Personenvereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit oder an eine Personengemeinschaft gerichtet sind, einer nach § 81 BAO vertretungsbefugten Person zuzustellen. Mit der Zustellung einer einzigen Ausfertigung an diese Person…

UFSS RV/0053-S/05Bescheidadressat nach Konkurseröffnung bei Personengemeinschaft ohne eigene Rechtspersönlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.01.2008

…die Personenvereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit, deren Gesellschaftern gemeinschaftliche Einkünfte zugeflossen sind. Gemäß § 191 Abs. 2 BAO hat der Bescheid an diejenigen zu ergehen, ....... denen in den Fällen des Abs. 1 lit. c gemeinschaftliche Einkünfte zugeflossen sind, wenn eine Personenvereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit in dem Zeitpunkt…

UFSW RV/2222-W/02Zustellung an eine Personenvereinigung (-gemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.06.2004

…rechtliche Wirkung entfalten sollte. Gemäß § 101 Abs. 3 BAO sind schriftliche Ausfertigungen, die in einem Feststellungsverfahren an eine Personenvereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit oder an eine Personengemeinschaft gerichtet sind (§ 191 BAO) einer nach § 81 BAO vertretungsbefugten Person zuzustellen. Mit Zustellung einer Ausfertigung an diese Person gilt…

UFSG RV/0020-G/08Einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung nach Beendigung einer Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit - Bescheidadressat (Individualisierungserfordernis)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)05.03.2008

…gemäß § 188 BAO für die Jahre 1995 bis 1998 mit Beschluss vom 12. Dezember 2007, 2005/15/0040, mit nachstehender Begründung zurückgewiesen: "Ist eine Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit in dem Zeitpunkt, in dem der Feststellungsbescheid ergehen soll, bereits beendigt, so hat der Bescheid gemäß …

UFSL RV/0048-L/02Bestellung eines Vertreters gemäß § 81 Abs. 2 BAO nach Beendigung einer Personengesellschaft ohne eigene Rechtspersönlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.08.2004Teil 2/2

Daraus ergibt sich, dass die Notwendigkeit einer Vertreterbestellung für die ehemaligen Gesellschafter einer Personenvereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit - hier allenfalls einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ! - auch dann besteht, wenn diese bereits beendigt ist, aber sich aus der Existenz dieser Vereinigung noch abgabenrechtliche Rechte oder Pflichten ergeben. Grundvoraussetzung…

UFSI RV/0110-I/071) Vorliegen einer Zustellvollmacht (bei Vertretungsanzeige mittels FinanzOnline) 2) Anwendbarkeit des § 209a Abs. 2 BAO 3) Zustellung des Gewinnfeststellungsbescheides nach Beendigung einer Personengemeinschaft ohne eigene Rechtspersönlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.03.2010

…des Feststellungsbescheides vom 6. Juli 1999 nicht aufgezeigt: Gemäß § 81 Abs. 1 BAO sind abgabenrechtliche Pflichten einer Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit von den zur Führung der Geschäfte bestellten Personen und, wenn solche nicht vorhanden sind, von den Gesellschaftern (Mitgliedern) zu besorgen. Kommen zur Erfüllung…

UFSL RV/0048-L/02Bestellung eines Vertreters gemäß § 81 Abs. 2 BAO nach Beendigung einer Personengesellschaft ohne eigene Rechtspersönlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.08.2004Teil 1/2

…auch alle dieser angenommenen Gesellschafter gegen ihre Bestellung wehren. Es hätte außerdem keinen behördlichen Auftrag zur Namhaftmachung gegeben. § 81 Abs. 1 und 2 BAO kämen nicht zur Anwendung, da abgabenpflichtig nicht eine Personenvereinigung - ohne eigene Rechtspersönlichkeit - wäre, sondern der registrierte Verein "I", L, T 10…

UFSW RV/0614-W/08Gelöschte KG als Bescheidadressat
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid10.06.2008

…erster Instanz gerichtet ist, die keinen Bescheid darstellt. Der VwGH judiziert in ständiger Rechtsprechung, dass Bescheide an eine Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit nach Beendigung derselben an die ehemaligen Gesellschafter zu ergehen haben. Werden Bescheide an eine bereits beendete KG gerichtet, mangelt es am Bescheidadressaten…

UFSS RV/0073-S/10Verhängung einer Zwangsstrafe an den Masseverwalter wegen Nichtabgabe der Abgabenerklärungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.05.2010

…ausländische AG wird durch Rechtsgeschäfte ihrer inländischen Zweigniederlassung, welche diese mit Dritten abschließt, unmittelbar berechtigt und verpflichtet. Die inländische Zweigniederlassung einer ausländischen AG hat grundsätzlich - ebenso wie die inländische Zweigniederlassung einer inländischen AG - keine eigene Rechtspersönlichkeit hat (allg zB OGH 10. 7. 1990 GesRZ 1991…

UFSL RV/0979-L/05Bescheidadressaten nach Beendigung einer atypisch stillen Gesellschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.06.2006

…88/14/0192). Nach § 19 Abs. 2 BAO gehen mit der Beendigung von Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit deren sich aus Abgabenvorschriften ergebende Rechte und Pflichten auf die zuletzt beteiligt gewesenen Miteigentümer (Gesellschafter, Mitglieder) über. Die Personenvereinigung (Personengemeinschaft) selbst verliert mit ihrer Auflösung abgabenrechtlich die…

UFSW RV/0049-W/02Zurückweisung einer Berufung mangels rechtlicher Existenz der angefochtenen Bescheide
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.10.2004

…liegt darin begründet, als im Zeitpunkt der am 24.10. 1995 erfolgten Erlassung der Wiederaufnahmebescheide die G u S als Personenvereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit nicht mehr existent war. Die Rechtmäßigkeit der Kündigung und die damit verbundene Auflösung der GesnbR durch P.S. wurde mit Urteil…

UFSG RD/0009-G/041. Devolutionsantrag gemäß § 311 Abs.2 BAO 2. Frage des Bescheidadressaten bei Nichtfeststellungsbescheiden
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid03.08.2004

…Text, noch im Adressfeld des Bescheides der - gemäß § 93 Abs. 2 BAO unverzichtbare - Bescheidadressat, nämlich die Personengemeinschaft ohne eigene Rechtspersönlichkeit, genannt werde. Daher würden für die Jahre 1992 bis 1995 keine (wirksamen) Feststellungsbescheide vorliegen. Die Abgabenbehörde zweiter Instanz hat dem Finanzamt daraufhin einen Auftrag iSd. …

UFSG RD/0011-G/041. Devolutionsantrag gemäß § 311 Abs.2 BAO 2. Frage des Bescheidadressaten bei Nichtfeststellungsbescheiden
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid03.08.2004

…Text, noch im Adressfeld des Bescheides der - gemäß § 93 Abs. 2 BAO unverzichtbare - Bescheidadressat, nämlich die Personengemeinschaft ohne eigene Rechtspersönlichkeit, genannt werde. Daher würden für die Jahre 1996 und 1997 keine (wirksamen) Feststellungsbescheide vorliegen. Die Abgabenbehörde zweiter Instanz hat dem Finanzamt daraufhin einen Auftrag iSd. …

UFSW RV/2148-W/05Nach Beendigung von Personengemeinschaften ohne Rechtspersönlichkeit entfalten Bescheide die an diese ergehen keine Rechtswirkungen mehr. Die Rechte und Pflichten gehen auf die zuletzt beteiligten Gesellschafter über.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2010

… 19 Abs. 2 BAO gehen mit der Beendigung von Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit deren sich aus Abgabenvorschriften ergebende Rechte und Pflichten auf die zuletzt beteiligt gewesenen Gesellschafter (Mitglieder) über. Während Personengesellschaften des Handelsrechts ihre Parteifähigkeit so lange nicht verlieren, als beispielsweise Feststellungsverfahren anhängig sind…

UFSS RV/0377-S/04Die Bestimmung des § 2 Abs. 5 RRBG ist auch auf einen mit Rechtspersönlichkeit ausgestatteten örtlichen Teilbereich einer religiösen Bekenntnisgemeinschaft anzuwenden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.04.2007

…Teilbereiche der religiösen Bekenntnisgemeinschaft eigene Rechtspersönlichkeit erwerben können. In diesem Fall haben die Statuten bezüglich der Teilbereiche zu bestimmen: 1. Bezeichnung des örtlichen Wirkungsbereiches, 2. eigene vertretungsberechtigte Organe, 3. Bestimmungen betreffend den Rechtsübergang bei Auflösung dieses Rechtsträgers. Der Erwerb der Rechtspersönlichkeit für örtliche Teilbereiche einer…

UFSW RV/2709-W/06Bescheidadressierung an Personengesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit nach deren Beendigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid02.07.2009

…nach § 191 Abs. 1 lit. c. an die Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit, deren Gesellschaftern (Mitgliedern) gemeinschaftliche Einkünfte zugeflossen sind. Ist eine Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit in dem Zeitpunkt, in dem der Feststellungsbescheid ergehen soll, bereits beendigt, so hat der Bescheid aber gemäß § 191…