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LRL 2012 Rz 112–1136. Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit (§ 4 LVO)
geltende FassungRichtlinien01.01.2012

6. Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit (§ 4 LVO) 6.1. Gemeinschaftliche Betätigung (§ 4 Abs. 2 LVO) Rz 112: Bei Betätigungen, die durch eine Personenvereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit ausgeübt werden, ist die Liebhabereibeurteilung in einem zweistufigen Verfahren vorzunehmen. Es ist zunächst zu untersuchen, ob die gemeinschaftliche…

BFG RV/2100481/2014Beendete Personenvereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit - Bescheidadressat im Feststellungsverfahren
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss23.04.2014

…das Jahr 2007 hat die "X AG und atypisch stille Gesellschaft" Beschwerde eingebracht, die die Änderung der Verlustzuweisungen und die Nichtanerkennung der Forderungsabschreibungen bekämpft. Über die Beschwerde wurde erwogen: Ist eine Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit in dem Zeitpunkt, in dem der Feststellungsbescheid ergehen soll…

BFG RV/2100482/2014Beendete Personenvereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit - Bescheidadressat im Feststellungsverfahren
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss23.04.2014

…das Jahr 2008 hat die "X AG und atypisch stille Gesellschaft" Beschwerde eingebracht, die die Änderung der Verlustzuweisungen und die Nichtanerkennung der Forderungsabschreibungen bekämpft. Über die Beschwerde wurde erwogen: Ist eine Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit in dem Zeitpunkt, in dem der Feststellungsbescheid ergehen soll…

BFG RV/2100854/2012Beendete Personenvereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit - Bescheidadressat im Feststellungsverfahren
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Beschluss23.04.2014

…atypisch stille Gesellschaft" Beschwerden eingebracht, die einerseits die Zulässigkeit der Wiederaufnahme und andererseits materiellrechtlich die Änderung der Verlustzuweisungen und die Nichtanerkennung der Forderungsabschreibungen bekämpfen. Über die Beschwerden wurde erwogen: Ist eine Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit in dem Zeitpunkt, in dem der Feststellungsbescheid ergehen soll…

UFSW RV/0712-W/08Bescheiderlassung an Personenvereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit (atypisch stille Gesellschaft) nach ihrer Beendigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.11.2008

…kein individueller Verwaltungsakt gesetzt wird (vgl. etwa VwGH 28.11.2007, 2004/15/0131). Mit der Beendigung von Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit gehen nach § 19 Abs. 2 BAO deren sich aus Abgabenvorschriften ergebende Rechte und Pflichten auf die zuletzt beteiligt gewesenen Gesellschafter (Mitglieder) über…

UFSW RV/1774-W/07Bescheiderlassung an Personengesellschaft ohne eigene Rechtspersönlichkeit (GesbR) nach deren Auflösung
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid04.09.2007

…1 lit. c BAO in den Fällen des § 188 an die Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit, deren Gesellschaftern (Mitgliedern) gemeinschaftliche Einkünfte zugeflossen sind. § 191 Abs. 2 BAO lautet: "Ist eine Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit in dem Zeitpunkt, in dem der Feststellungsbescheid ergehen soll, bereits…

UFSF RV/0406-F/02Aufteilung der gegenüber einer Personengesellschaft ohne eigene Rechtspersönlichkeit festgestellten negativen Einkünfte aus Gewerbebetrieb auf die Gesellschafter
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.05.2005

…sind, einheitlich und gesondert festgestellt. Der Feststellungsbescheid ergeht gemäß § 191 Abs 1 lit c leg cit in den Fällen des § 188 an die Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit, deren Gesellschaftern (Mitgliedern) gemeinschaftliche Einkünfte zugeflossen sind. Die Bw., eine offene Erwerbsgesellschaft, wurde mit Beschluss vom 9…

UFSL RV/0083-L/02Bescheiderlassung an Personengesellschaft ohne eigene Rechtspersönlichkeit (GesbR) nach deren Auflösung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.08.2004

…BAO in den Fällen des § 188 an die Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit, deren Gesellschaftern (Mitgliedern) gemeinschaftliche Einkünfte zugeflossen sind. Nach Abs. 2 der zitierten Gesetzesstelle hat der Bescheid dann, wenn eine Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit in dem Zeitpunkt, in dem der Feststellungsbescheid ergehen…

BFG RV/7103334/2015Bescheiderlassung an eine Personenvereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) nach ihrer Beendigung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss16.05.2017

…kein individueller Verwaltungsakt gesetzt wird (vgl. etwa VwGH 28.11.2007, 2004/15/0131). Mit der Beendigung von Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit gehen nach § 19 Abs. 2 BAO deren sich aus Abgabenvorschriften ergebende Rechte und Pflichten auf die zuletzt beteiligt gewesenen Gesellschafter (Mitglieder) über…

UFSW RV/2775-W/07Zustellung an eine Personenvereinigung (-gemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.05.2011

…zugestellt gelten. Entsprechend der Bestimmung des § 101 Abs. 3 BAO sind schriftliche Ausfertigungen, die in einem Feststellungsverfahren an eine Personenvereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit oder an eine Personengemeinschaft gerichtet sind, einer nach § 81 BAO vertretungsbefugten Person zuzustellen. Mit der Zustellung einer einzigen Ausfertigung an diese Person…

UFSS RV/0053-S/05Bescheidadressat nach Konkurseröffnung bei Personengemeinschaft ohne eigene Rechtspersönlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.01.2008

…die Personenvereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit, deren Gesellschaftern gemeinschaftliche Einkünfte zugeflossen sind. Gemäß § 191 Abs. 2 BAO hat der Bescheid an diejenigen zu ergehen, ....... denen in den Fällen des Abs. 1 lit. c gemeinschaftliche Einkünfte zugeflossen sind, wenn eine Personenvereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit in dem Zeitpunkt…

UFSW RV/2222-W/02Zustellung an eine Personenvereinigung (-gemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.06.2004

…rechtliche Wirkung entfalten sollte. Gemäß § 101 Abs. 3 BAO sind schriftliche Ausfertigungen, die in einem Feststellungsverfahren an eine Personenvereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit oder an eine Personengemeinschaft gerichtet sind (§ 191 BAO) einer nach § 81 BAO vertretungsbefugten Person zuzustellen. Mit Zustellung einer Ausfertigung an diese Person gilt…

UFSG RV/0020-G/08Einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung nach Beendigung einer Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit - Bescheidadressat (Individualisierungserfordernis)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)05.03.2008

…gemäß § 188 BAO für die Jahre 1995 bis 1998 mit Beschluss vom 12. Dezember 2007, 2005/15/0040, mit nachstehender Begründung zurückgewiesen: "Ist eine Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit in dem Zeitpunkt, in dem der Feststellungsbescheid ergehen soll, bereits beendigt, so hat der Bescheid gemäß …

UFSL RV/0048-L/02Bestellung eines Vertreters gemäß § 81 Abs. 2 BAO nach Beendigung einer Personengesellschaft ohne eigene Rechtspersönlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.08.2004Teil 2/2

Daraus ergibt sich, dass die Notwendigkeit einer Vertreterbestellung für die ehemaligen Gesellschafter einer Personenvereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit - hier allenfalls einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ! - auch dann besteht, wenn diese bereits beendigt ist, aber sich aus der Existenz dieser Vereinigung noch abgabenrechtliche Rechte oder Pflichten ergeben. Grundvoraussetzung…

BFG RV/6100441/2019Namhaftmachung eines Vertreters bzw. Zustellungsbevollmächtigten gemäß § 81 Abs 2 BAO nach Beendigung einer Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss04.12.2019

…und 2 sowie Abs. 5 (Unterbleiben einer mündlichen Verhandlung). (5) Die Zurückweisung nicht zulässiger oder nicht fristgerecht eingebrachter Vorlageanträge obliegt dem Verwaltungsgericht. …" Mit der Beendigung von Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit gehen deren sich aus Abgabenvorschriften ergebende Rechte und Pflichten gemäß § 19 Abs 2…

UFSI RV/0110-I/071) Vorliegen einer Zustellvollmacht (bei Vertretungsanzeige mittels FinanzOnline) 2) Anwendbarkeit des § 209a Abs. 2 BAO 3) Zustellung des Gewinnfeststellungsbescheides nach Beendigung einer Personengemeinschaft ohne eigene Rechtspersönlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.03.2010

…des Feststellungsbescheides vom 6. Juli 1999 nicht aufgezeigt: Gemäß § 81 Abs. 1 BAO sind abgabenrechtliche Pflichten einer Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit von den zur Führung der Geschäfte bestellten Personen und, wenn solche nicht vorhanden sind, von den Gesellschaftern (Mitgliedern) zu besorgen. Kommen zur Erfüllung…

UFSL RV/0048-L/02Bestellung eines Vertreters gemäß § 81 Abs. 2 BAO nach Beendigung einer Personengesellschaft ohne eigene Rechtspersönlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.08.2004Teil 1/2

…auch alle dieser angenommenen Gesellschafter gegen ihre Bestellung wehren. Es hätte außerdem keinen behördlichen Auftrag zur Namhaftmachung gegeben. § 81 Abs. 1 und 2 BAO kämen nicht zur Anwendung, da abgabenpflichtig nicht eine Personenvereinigung - ohne eigene Rechtspersönlichkeit - wäre, sondern der registrierte Verein "I", L, T 10…

UFSW RV/0614-W/08Gelöschte KG als Bescheidadressat
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid10.06.2008

…erster Instanz gerichtet ist, die keinen Bescheid darstellt. Der VwGH judiziert in ständiger Rechtsprechung, dass Bescheide an eine Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit nach Beendigung derselben an die ehemaligen Gesellschafter zu ergehen haben. Werden Bescheide an eine bereits beendete KG gerichtet, mangelt es am Bescheidadressaten…

EAS 1541Vergleichbarkeit eines "Free Zone Establishment" in Dubai mit einer österreichischen Kapitalgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 13/16-IV/4/9918.10.1999

…Anmerkung 24 zu § 10 KStG): eigene Rechtspersönlichkeit, starres ergebnisunabhängiges Gesellschaftskapital, Beteiligung anderer Personen am Gesellschaftskapital, Haftungsbeschränkung, Willensbildung unter Gesellschaftermitwirkung. Gelangt eine österreichische Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in einer gutachtlichen Untersuchung unter Anschluss der ausländischen gesellschaftsrechtlichen Rechtsvorschriften und der Satzung der Gesellschaft zu dem begründeten Ergebnis, dass im Fall…

UmgrStR 2002 Rz 433–4392.1.3. Ausländische Umwandlungen
geltende FassungRichtlinien17.09.2018

…Kapitalgesellschaft vergleichbar, wenn sie die nach der österreichischen Rechtslage zu beurteilenden Wesensmerkmale einer inländischen Kapitalgesellschaft aufweist. Dazu gehören vor allem folgende Eigenschaften: Eigene Rechtspersönlichkeit Starres (ergebnisunabhängiges) Gesellschaftskapital Beteiligung anderer Personen am Gesellschaftskapital Haftungsbeschränkung Willensbildung unter Gesellschaftermitwirkung. Siehe auch KStR 2013 Rz 133 und Rz 1204.