…Bestimmung des § 5 Abs. 1 FLAG 1967 hat der Gesetzgeber die generelle Regelung geschaffen, dass eigene Einkünfte eines Kindes, welches das 18. Lebensjahr vollendet hat, ab der im Gesetz festgelegten Höhe vom Anspruch auf die Familienbeihilfe ausschließen. Bei der Ermittlung der eigenen Einkünfte eines Kindes…
…Wohnadresse in G ausgeübt und dort offenbar eigene Arbeitsmittel wie PC, Drucker etc. verwendet. Daraus lasse sich erschließen, dass er seine Tätigkeit weitgehend ohne organisatorische Eingliederung in einen Betrieb und ohne Weisungsgebundenheit ausgeübt habe. Dies spreche für die Tragung des für die Selbständigkeit geforderten Unternehmerwagnisses…
… 10 Abs. 2 nicht anzuwenden ist. Bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens des Kindes bleiben außer Betracht: a) das zu versteuernde Einkommen, das vor oder nach Zeiträumen erzielt wird, für die Anspruch auf Familienbeihilfe besteht; hiebei bleibt das zu versteuernde Einkommen für Zeiträume nach…
… 10 Abs. 2 nicht anzuwenden ist. Bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens des Kindes bleiben außer Betracht: a) das zu versteuernde Einkommen, das vor oder nach Zeiträumen erzielt wird, für die Anspruch auf Familienbeihilfe besteht; hiebei bleibt das zu versteuernde Einkommen für Zeiträume nach…
…wenn das Kind nach Erreichen der Volljährigkeit infolge ausreichender eigener Einkünfte keinen entsprechenden Unterhaltsbedarf mehr hat. Warum vor dem Hintergrund dieses Gesetzeszweckes der Wegfall des Familienbeihilfenanspruches auf das Jahr nach Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes beschränkt sein soll und nicht auch für die darauf…
…5 Abs. lit.d FLAG 1967 nicht anwendbar und die in den Ferienmonaten erzielten Einkünfte können im Berufungsfall bei der Ermittlung der Einkünfte nicht außer Betracht bleiben. 6.4. Bei der Ermittlung der eigenen Einkünfte eines Kindes ist, wie sich aus der wörtlichen Auslegung des §…
…seit Oktober 1999 beim R. beschäftigt sei und eigene Einkünfte über der Geringfügigkeitsgrenze beziehe. Das Finanzamt forderte die bereits bezogene Familienbeihilfe ab dem November 1999 zurück. Der Rückforderungsbescheid wurde rechtskräftig. Laut einem vom Finanzamt angeforderten Versicherungsdatenauszug war die Tochter des Bw. jedoch bereits vor Oktober…
…selbsterhaltungsfähigen Kindes Einkünfte, dann ist zu prüfen, ob er auf Grund derselben den notwendigen Unterhalt für seinen noch in Berufsausbildung stehenden Gatten zu leisten vermag." Es reiche daher nicht aus, dass der Ehegatte des Kindes ein Einkommen erziele, durch welches er nur die eigenen bescheidensten…
…führt, leistet dadurch seinen Beitrag im Sinn des Abs. 1; er hat an den anderen einen Anspruch auf Unterhalt, wobei eigene Einkünfte angemessen zu berücksichtigen sind. Dies gilt nach der Aufhebung des gemeinsamen Haushalts zugunsten des bisher Unterhaltsberechtigten weiter, sofern nicht die Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs…
…Oktober 1999 eigene Einkünfte der Fa. O. GesmbH in Höhe von S 12.942 bezogen hätte. Die Bw. erhob Berufung und begründete diese in ihrem Schriftsatz damit, dass ihrem Antrag auf Festsetzung der Familienbeihilfe und des Kinderabsetzbetrages für ihre Töchter für 2000 vom Finanzamt stattgegeben…
…2 FLAG 1967 bestünde für Kinder, denen Unterhalt von ihrem Ehegatten zu leisten ist, kein Anspruch auf Familienbeihilfe. Die Unterhaltspflicht verbleibe nur dann bei den Eltern, wenn die Einkünfte des Ehegatten höchstens zur Bestreitung der eigenen bescheidensten Unterhaltsbedürfnisse ausreichten und diese die Unterhaltskosten für das…
…Kindes auf Familienbeihilfe ist das Bestehen einer Unterhaltspflicht der Eltern (Elternteiles). Ein Eigenanspruch des Kindes ist dagegen nur dann ausgeschlossen, wenn die Eltern für ihr Kind überhaupt keinen Unterhalt zu leisten brauchen, da dieses selbsterhaltungsfähig ist, also die seinen Lebensverhältnissen angemessenen Bedürfnisse aus eigenen Einkünften…
…des § 5 Abs.1 lit d FLAG 1967 nicht zur Anwendung (VwGH vom 12.Jänner 1983, 82/13/0149). Da Ihr Sohn W. nicht nur während der Ferien, sondern ab Mitte Juli 1999 laufend eigene Einkünfte bezog, erfolgte die Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen…
…wird. Strittig ist nun, ob diese Einkünfte auch für die Einkommensgrenze des § 5 Abs. 1 FLAG 1967 heranzuziehen sind. Die Grenze der eigenen Einkünfte des Kindes ab Volljährigkeit wurde ab Jahr 2001 von einer Monatsgrenze zu einem Jahresbetrag geändert. Im Zuge dieser Änderung wurde in…
…die Tochter des Bw selbst über Einkünfte verfügt habe, mit denen die Kosten in erster Linie abgedeckt werden könnten, weshalb der Pauschbetrag nach § 5 Abs. 1 der VO nicht zustehe. Dazu ist zunächst darauf hinzuweisen, dass die Familienbeihilfe nach § 12a FamLAG nicht als eigenes Einkommen…
…1.604,76 Die Einkünfte des Ehegatten der Tochter überstiegen den Ausgleichszulagenrichtsatz im Jahr 2010. Sie reichten somit über die Bestreitung der eigenen bescheidensten Unterhaltsbedürfnisse hinaus, was die Unterhaltspflicht gegenüber ihrem Ehegatten begründet und den Familienbeihilfenanspruch Ihrerseits im Berufungszeitraum ausschließt. Wurden Kinderabsetzbeträge zu Unrecht bezogen…
…weil der (frühere) Ehegatte des Kindes nach seinen Lebensumständen hiezu nicht verpflichtet ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn sich der (frühere) Ehegatte selbst noch in Berufsausbildung befindet und keine oder nur geringfügige Einkünfte hat. Art und Umfang des Unterhaltsanspruches eines Ehegatten gegenüber dem…
…allerdings unberücksichtigt) ergibt sich entsprechend den oben aufgelisteten Richtwerten - wie bereits erwähnt - ein angemessener Unterhaltsbedarf und damit eine (gesetzliche) Unterhaltsverpflichtung des Bw. in Höhe von 3.924,00 €. Es ist dem Bw. zuzustimmen, dass eigene Einkünfte des Kindes den konkreten Unterhaltsbedarf des Kindes verringern…
…"Tatsachen, die bewirken können, dass der Anspruch auf Beihilfe erlischt (z.B. Beendigung der Berufsausbildung oder eigene Einkünfte des Kindes) mitzuteilen, um Rückforderungen zu vermeiden)". Nicht im Traum habe ich daran gedacht, dass Zivildienst eine solche Beendigung der Berufsausbildung wäre, zumal die Universität von einer…
… 293 Abs. 1 lit. a sublit. bb ASVG). Die Einkünfte des Ehegatten der Berufungswerberin überstiegen im Berufungszeitraum diese Ausgleichszulagenrichtsätze und sie reichen somit über die Bestreitung der eigenen bescheidensten Unterhaltsbedürfnisse hinaus, was die Unterhaltspflicht gegenüber seiner Ehefrau begründet. Der eindeutige Gesetzeswortlaut " ... wenn ihnen nicht Unterhalt…