…Sinne hat das Finanzamt auch zutreffend darauf verwiesen, dass zivilrechtliche Voraussetzung für eine Scheidung im Einvernehmen insbesondere ist, dass die eheliche Lebensgemeinschaft bereits seit mindestens einem halben Jahr aufgehoben ist (§ 55a EheG). Der UFS geht daher davon aus, dass eine auf Dauer angelegte Gemeinschaft zwischen…
…nach § 91 ABGB ihre eheliche Lebensgemeinschaft unter Rücksichtnahme aufeinander einvernehmlich gestalten sollen, das eine oder andere Merkmal fehlen (vgl. VwGH 21.10.2003, 99/14/0224). Eine Lebensgemeinschaft im Sinne einer eheähnlichen Gemeinschaft ist anzunehmen, wenn nach dem äußeren Erscheinungsbild ein Zusammenleben erfolgt, wie es…
…bei der Lebensgemeinschaft um einen eheähnlichen Zustand handelt, der dem typischen Erscheinungsbild des ehelichen Zusammenlebens entspricht. Dazu gehört zwar im Allgemeinen eine Geschlechtsgemeinschaft, Wohnungsgemeinschaft und Wirtschaftgemeinschaft. Es kann aber auch wie in einer Ehe, bei der die Ehegatten nach § 91 ABGB ihre eheliche Lebensgemeinschaft unter…
…4 EStG 1988 liege dann vor, wenn zwei Personen in einer Lebensgemeinschaft zusammenlebten und das gemeinschaftliche Zusammenleben auf Dauer angelegt sei. Bei einer Lebensgemeinschaft handle es sich um einen eheähnlichen Zustand, der dem typischen Erscheinungsbild des ehelichen Zusammenlebens entspreche. Dazu gehöre im Allgemeinen eine Geschlechts…
…Adresse gehabt. Hat er dort auch noch - zumindest zeitweise - gewohnt? - bis wann sei der Haushalt gemeinsam geführt worden. Mit Eingabe vom 24. Oktober 2007 gab die Berufungswerberin folgende Informationen weiter: Die eheliche Lebensgemeinschaft sei mit 1. Februar 2006 aufgehoben worden. Zu Bedenken sei, dass der…
…die Ehegatten nach § 91 ABGB ihre eheliche Lebensgemeinschaft unter Rücksichtnahme aufeinander einvernehmlich gestalten sollen, das eine oder andere Merkmal fehlen. Eine bloße Geschlechtsgemeinschaft, die nicht über das hinausgeht, was üblicherweise als intimes Verhältnis bezeichnet wird, führt noch nicht zum Vorliegen einer Lebensgemeinschaft. Es kommt immer…
…der die Ehegatten nach § 91 ABGB ihre eheliche Lebensgemeinschaft unter Rücksichtnahme aufeinander einvernehmlich gestalten sollen, das eine oder andere Merkmal fehlen (VwGH - Erkenntnis vom 21.10.2003, 99/14/0224). Eine Lebensgemeinschaft im Sinne einer eheähnlichen Gemeinschaft ist dann anzunehmen, wenn nach dem äußeren Erscheinungsbild…
…umfassende eheliche Lebensgemeinschaft, die nur unter besonderen Voraussetzungen wieder aufgelöst werden kann, und zieht eine Reihe von persönlichen Rechtswirkungen nach sich. Die Partner einer Ehe treffen insbesondere verschiedene Verpflichtungen, denen jeweils Rechtsansprüche des anderen Partners korrespondieren (§§ 90, 94 ff. ABGB). Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sind…
…und Herrn EhegatteBw. wurde im Oktober 2007 einvernehmlich getrennt (Trennung der häuslichen Gemeinschaft vom 10.10.2007). Auf Grund obiger Ausführungen ist davon auszugehen, dass die eheliche Lebensgemeinschaft beendet wurde. Der Ehe entstammt ein Kind, welches im Streitjahr 4 Jahre alt war. Der vorliegende Vergleich…
…Abs. 4 EStG 1988 dann vorliegt, wenn zwei Personen in einer Lebensgemeinschaft zusammenleben und das gemeinschaftliche Zusammenleben auf Dauer angelegt ist. Bei einer Lebensgemeinschaft handelt es sich um einen eheähnlichen Zustand, der dem typischen Erscheinungsbild des ehelichen Zusammenlebens entspricht. Dazu gehört im Allgemeinen eine Geschlechts-…
…der die Ehegatten nach § 91 ABGB ihre eheliche Lebensgemeinschaft unter Rücksichtnahme aufeinander einvernehmlich gestalten sollen, das eine oder andere Merkmal fehlen (VwGH - Erkenntnis vom 21. Oktober 2003, Zl. 99/14/0224). Eine Lebensgemeinschaft im Sinne einer eheähnlichen Gemeinschaft ist dann anzunehmen, wenn nach dem äußeren…
… 91 ABGB ihre eheliche Lebensgemeinschaft unter Rücksichtnahme aufeinander einvernehmlich gestalten sollen, das eine oder andere Merkmal fehlen kann (siehe zB VwGH 21.10.2003, 99/14/0224). Diese für die Gewährung des Alleinverdienerabsetzbetrages unschädliche Möglichkeit der unterschiedlichen Ausprägung der Lebensgemeinschaft der Ehegatten ist auch unter…
…Zustand handelt, der dem typischen Erscheinungsbild des ehelichen Zusammenlebens entspricht. Dazu gehört im Allgemeinen eine Wohn-, Wirtschafts- und Geschlechtsgemeinschaft. Doch kann aber auch wie in einer Ehe, bei der die Ehegatten nach § 91 ABGB ihre eheliche Lebensgemeinschaft unter Rücksichtnahme aufeinander einvernehmlich gestalten sollen, das eine…
…1997, 95/13/0161; 30.6.1994, 92/15/0212) bzw. das eine oder andere Merkmal auch fehlen kann, weil die Ehegatten ihre eheliche Lebensgemeinschaft unter Rücksichtnahme aufeinander einvernehmlich gestalten sollen (vgl. VwGH vom 21.10.2003, 99/14/0224). In diesem Zusammenhang wird angemerkt…
…nach § 91 ABGB ihre eheliche Lebensgemeinschaft unter Rücksichtnahme aufeinander einvernehmlich gestalten sollen, das eine oder andere Merkmal fehlen (vgl. VwGH 21.10.2003, 99/14/0224). Eine Lebensgemeinschaft im Sinne einer eheähnlichen Gemeinschaft ist anzunehmen, wenn nach dem äußeren Erscheinungsbild ein Zusammenleben erfolgt, wie es…
…unbegründet abgewiesen und hierzu ausgeführt, dass die eheliche Lebensgemeinschaft zwischen dem Berufungswerber und seiner Ex-Frau seit August 2002 aufgehoben ist und dass daher der Berufungswerber seit August 2002 keinen Anspruch auf Auszahlung der Familienbeihilfe und des Kinderabsetzbetrages mehr hatte. 2. Die genannte Begründung und…
…vom 5. Juni 2008 wird dazu ergänzend ausgeführt, eine einvernehmliche Scheidung setze gemäß § 55a EheG die Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft seit mindestens sechs Monaten voraus. Die häusliche Gemeinschaft der Ehegatten sei nach ständiger Rechtsprechung aufgehoben, wenn die Ehegatten zwar noch unter einem Dach wohnten, aber…
…VfSlg. 11.013/1986 uva). Im gegenständlichen Fall würden gleiche oder ähnliche Lebenssachverhalte (eheliche Lebensgemeinschaft und außereheliche Lebensgemeinschaft) in unsachlicher Weise völlig verschieden behandelt (Steuerklasse I und Steuerklasse V). Der Lebensgefährte/die Lebensgefährtin werde einem völlig Fremden gleichgestellt, obwohl er/sie der nächste Angehörige sei…
…brachte vor, sie sei bis zum Mai 2010 mit Herrn BB verheiratet gewesen. Bereits im Mai 2009 sei auf Grund unüberbrückbarer Differenzen die eheliche Lebensgemeinschaft aufgegeben worden. In dieser Zeit sei sie von ihrem damaligen Ehegatten aus der gemeinsamen Ehewohnung ausgesperrt worden. Im Zuge der…
…ABGB ihre eheliche Lebensgemeinschaft unter Rücksichtnahme aufeinander einvernehmlich gestalten sollen, das eine oder andere Merkmal weniger stark ausgeprägt sein oder fehlen. Maßgeblich sind für eine Lebensgemeinschaft im Allgemeinen die persönlichen eheähnlichen Bindungen zwischen den Partnern; das Bestehen von Geschlechtsbeziehungen ist nicht Voraussetzung. Die "eheliche Lebensgemeinschaft"…