…Sinne hat das Finanzamt auch zutreffend darauf verwiesen, dass zivilrechtliche Voraussetzung für eine Scheidung im Einvernehmen insbesondere ist, dass die eheliche Lebensgemeinschaft bereits seit mindestens einem halben Jahr aufgehoben ist (§ 55a EheG). Der UFS geht daher davon aus, dass eine auf Dauer angelegte Gemeinschaft zwischen…
…Wiesner/Grabner/Wanke [Hrsg.], MSA EStG 11. EL § 33 Anm. 86). Die räumliche Trennung allein ist kein "Dauernd-getrennt" Leben iSd Z 1. Maßgebend ist das Beenden der ehelichen (partnerlichen) Lebensgemeinschaft iSd §§ 90 ff ABGB beziehungsweise §§ 8 f EPG, die in Ausnahmefällen auch bei getrennten…
…die österreichischen Familienleistungen (Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag) gewährt. Dabei wurde das von der Lebensgefährtin in die Lebensgemeinschaft mitgebrachte Kind von der belangten Behörde als Pflegesohn anerkannt. Das Rückforderungsverfahren betrifft nur den leiblichen Sohn der Lebensgefährtin des Bf, der von der belangten Behörde und von der steuerlichen…
…des Beschwerdeführers gemäß § 55a Ehegesetz (EheG) im Einvernehmen geschieden. Im Beschluss ist begründend festgehalten: "Die eheliche Lebensgemeinschaft ist seit Juni 2012 aufgehoben." Beweiswürdigung: Die Feststellung, dass der Beschwerdeführer im Jahr 2012 ununterbrochen mit seiner Ehegattin in einem gemeinsamen Haushalt gelebt hat, gründet sich auf die…
…nach § 91 ABGB ihre eheliche Lebensgemeinschaft unter Rücksichtnahme aufeinander einvernehmlich gestalten sollen, das eine oder andere Merkmal fehlen (vgl. VwGH 21.10.2003, 99/14/0224). Eine Lebensgemeinschaft im Sinne einer eheähnlichen Gemeinschaft ist anzunehmen, wenn nach dem äußeren Erscheinungsbild ein Zusammenleben erfolgt, wie es…
…eheähnlichen Zustand, der dem typischen Erscheinungsbild des ehelichen Zusammenlebens entspricht. Dazu gehört im allgemeinen eine Geschlechtsgemeinschaft, Wohnungsgemeinschaft und Wirtschaftsgemeinschaft. Es kann aber auch wie in einer Ehe, bei der die Ehegatten nach § 91 ABGB ihre eheliche Lebensgemeinschaft unter Rücksichtnahme aufeinander einvernehmlich gestalten sollen, das eine…
…die Ehegatten nach § 91 ABGB ihre eheliche Lebensgemeinschaft unter Rücksichtnahme aufeinander einvernehmlich gestalten sollen, das eine oder andere Merkmal fehlen. Eine bloße Geschlechtsgemeinschaft, die nicht über das hinausgeht, was üblicherweise als intimes Verhältnis bezeichnet wird, führt noch nicht zum Vorliegen einer Lebensgemeinschaft . Es kommt immer…
…getrennt voneinander zu wohnen, bedeutet dies für sich allein noch nicht, dass eine eheliche Lebensgemeinschaft nicht besteht (zB BFG 22.9.2015, RV/7102443/2013). Auch in aufrechter Ehe ist die Beibehaltung (oder Gründung) mehrerer Wohnsitze keineswegs außergewöhnlich, ebenso die Aufteilung der Kosten in der…
…die Ehegatten nach § 91 ABGB ihre eheliche Lebensgemeinschaft unter Rücksichtnahme aufeinander einvernehmlich gestalten sollen, das eine oder andere Merkmal fehlen. Eine bloße Geschlechtsgemeinschaft, die nicht über das hinausgeht, was üblicherweise als intimes Verhältnis bezeichnet wird, führt noch nicht zum Vorliegen einer Lebensgemeinschaft. Es kommt immer…
…müsse daher ein Verhältnis vorliegen, das dem typischen Erscheinungsbild des ehelichen Zusammenlebens entspreche. Die Merkmale der Geschlechts-, Wohnungs- und Wirtschaftsgemeinschaft könnten unterschiedlich stark ausgeprägt sein bzw. könne eines sogar gänzlich fehlen, ohne dass dies dem Vorliegen einer Lebensgemeinschaft abträglich wäre. Was die vom Abgabepflichtigen verneinte…
…bei der Lebensgemeinschaft um einen eheähnlichen Zustand handelt, der dem typischen Erscheinungsbild des ehelichen Zusammenlebens entspricht. Dazu gehört zwar im Allgemeinen eine Geschlechtsgemeinschaft, Wohnungsgemeinschaft und Wirtschaftgemeinschaft. Es kann aber auch wie in einer Ehe, bei der die Ehegatten nach § 91 ABGB ihre eheliche Lebensgemeinschaft unter…
…4 EStG 1988 liege dann vor, wenn zwei Personen in einer Lebensgemeinschaft zusammenlebten und das gemeinschaftliche Zusammenleben auf Dauer angelegt sei. Bei einer Lebensgemeinschaft handle es sich um einen eheähnlichen Zustand, der dem typischen Erscheinungsbild des ehelichen Zusammenlebens entspreche. Dazu gehöre im Allgemeinen eine Geschlechts…
…Adresse gehabt. Hat er dort auch noch - zumindest zeitweise - gewohnt? - bis wann sei der Haushalt gemeinsam geführt worden. Mit Eingabe vom 24. Oktober 2007 gab die Berufungswerberin folgende Informationen weiter: Die eheliche Lebensgemeinschaft sei mit 1. Februar 2006 aufgehoben worden. Zu Bedenken sei, dass der…
…eheähnlichen Zustand, der dem typischen Erscheinungsbild des ehelichen Zusammenlebens entspricht. Dazu gehört im allgemeinen eine Geschlechtsgemeinschaft, Wohnungsgemeinschaft und Wirtschaftsgemeinschaft. Es kann aber auch wie in einer Ehe, bei der die Ehegatten nach § 91 ABGB ihre eheliche Lebensgemeinschaft unter Rücksichtnahme aufeinander einvernehmlich gestalten sollen, das eine…
…die Ehegatten nach § 91 ABGB ihre eheliche Lebensgemeinschaft unter Rücksichtnahme aufeinander einvernehmlich gestalten sollen, das eine oder andere Merkmal fehlen. Eine bloße Geschlechtsgemeinschaft, die nicht über das hinausgeht, was üblicherweise als intimes Verhältnis bezeichnet wird, führt noch nicht zum Vorliegen einer Lebensgemeinschaft. Es kommt immer…
…für die Annahme einer Lebensgemeinschaft […] die Eheähnlichkeit, das Zusammenspiel der Elemente Wohn-, Wirtschafts- und Geschlechtsgemeinschaft und schließlich eine gewisse Dauer im Sinn der Einrichtung der Gemeinschaft auf eine gewisse zeitliche Dauer. Es muss ein Verhältnis vorliegen, das dem typischen Erscheinungsbild des ehelichen Zusammenlebens entspricht…
…der die Ehegatten nach § 91 ABGB ihre eheliche Lebensgemeinschaft unter Rücksichtnahme aufeinander einvernehmlich gestalten sollen, das eine oder andere Merkmal fehlen (VwGH - Erkenntnis vom 21.10.2003, 99/14/0224). Eine Lebensgemeinschaft im Sinne einer eheähnlichen Gemeinschaft ist dann anzunehmen, wenn nach dem äußeren Erscheinungsbild…
…die Bf. als auch Herr G für die Lebenshaltungskosten aufkommen. Das gemeinsame Wohnen mit einem Partner in einem Einfamilienhaus stellt ein Element dar, dass zivilrechtlich zum Charakteristikum einer (ehelichen) Lebensgemeinschaft im Sinne des § 90 ABGB zählt. Keine Rolle dabei spielt das Benützen getrennter Schlafzimmer, da…
…umfassende eheliche Lebensgemeinschaft, die nur unter besonderen Voraussetzungen wieder aufgelöst werden kann, und zieht eine Reihe von persönlichen Rechtswirkungen nach sich. Die Partner einer Ehe treffen insbesondere verschiedene Verpflichtungen, denen jeweils Rechtsansprüche des anderen Partners korrespondieren (§§ 90, 94 ff. ABGB). Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sind…
…und Herrn EhegatteBw. wurde im Oktober 2007 einvernehmlich getrennt (Trennung der häuslichen Gemeinschaft vom 10.10.2007). Auf Grund obiger Ausführungen ist davon auszugehen, dass die eheliche Lebensgemeinschaft beendet wurde. Der Ehe entstammt ein Kind, welches im Streitjahr 4 Jahre alt war. Der vorliegende Vergleich…