…Auch wenn in der Bilanz Akontozahlungen der Gewinnausschüttungen als Forderungen aufscheinen, hat eine spätere Tilgung dieser Forderungen, in welcher Form auch immer, keinen Einfluss auf den Wert zum Bilanzstichtag. Sie sind in der Bilanz auch nicht als dubiose Forderungen ausgewiesen. Bleibt noch der Antrag der…
…geltend gemachten Gesamtforderung in Höhe von S 828.700,00 ergäbe sich daher abzüglich eines Betrages in Höhe von S 293.600,00 (dubiose Forderungen) und eines Betrages in Höhe von S 152.800,00 (Gehälter und Sonderzahlungen) ein Differenzbetrag in Höhe von S 382…
…Diese Zahlungen fanden keinen Niederschlag in der Kassaführung. Ebenso wurden mit 31.12.2007 Zahlungen an die Gebietskrankenkasse von € 1.176,77 über das Privatkonto gebucht. Forderungen wurden mit 31.12.2007 (Fa. R**** GmbH, € 11.349,60) und 31.12.2008 (M…
…und die "im Zuge der Akteneinsicht offenbar übersehen wurde". Diese Umstände würden ein etwas dubioses Licht auf die Aktengebarung des Finanzamtes und folgende Frage aufwerfen: Wieso dauere es von der Akteneinsicht weg beinahe 6 Monate bis die Begründungen nachgereicht wurden? Man könne doch davon ausgehen…
…schlechthin unmöglich. Es stellt daher nicht erst die erwiesene Uneinbringlichkeit, sondern schon die Tatsache, dass der Einbringlichkeit am Stichtag ein begründeter Zweifel entgegensteht (dubiose Forderung), einen besonderen Umstand dar, der eine niedrigere Bewertung dieser Forderung rechtfertigt (vgl. die Erkenntnisse vom 9.9.1955, Zl. 3235…
…schlechthin unmöglich. Es stellt daher nicht erst die erwiesene Uneinbringlichkeit, sondern schon die Tatsache, dass der Einbringlichkeit am Stichtag ein begründeter Zweifel entgegensteht (dubiose Forderung), einen besonderen Umstand dar, der eine niedrigere Bewertung dieser Forderung rechtfertigt (vgl. die Erkenntnisse vom 9.9.1955, Zl. 3235…
…schlechthin unmöglich. Es stellt daher nicht erst die erwiesene Uneinbringlichkeit, sondern schon die Tatsache, dass der Einbringlichkeit am Stichtag ein begründeter Zweifel entgegensteht (dubiose Forderung), einen besonderen Umstand dar, der eine niedrigere Bewertung dieser Forderung rechtfertigt (vgl. die Erkenntnisse vom 9.9.1955, Zl. 3235…
…wären aufgrund eines Zessionsrahmens mit Hausbank jedoch nur zu 75 % tatsächlich verfügbar gewesen. Außerdem wäre es bei der Gesellschaft im Spätherbst 1998 aufgrund verschleppter Zahlungseingänge und bestrittener Forderungen zu nicht erwarteten Liquiditätseinbußen gekommen, die die Konkursantragstellung unvermeidbar gemacht hätten. Mit diesem Rechtsmittelvorbringen ist für eine…
…schlechthin unmöglich. Es stellt daher nicht erst die erwiesene Uneinbringlichkeit, sondern schon die Tatsache, dass der Einbringlichkeit am Stichtag ein begründeter Zweifel entgegensteht (dubiose Forderung), einen besonderen Umstand dar, der eine niedrigere Bewertung dieser Forderung rechtfertigt. Ist somit - nach den Verhältnissen am Stichtag - zweifelhaft, ob…
…2. 8.) | Offener Forderungsstand zum 31.8.1999 3.087 Tsd. (unter Berücksichtigung eines EB-Standes von - 16 Tsd.) | Umsätze September bis Dezember 1999 2.764 Tsd. (rund 50 Einzelfakturen) | Zahlungen September bis Dezember 1999 3.082 Tsd. (betrifft 3 Zahlungen - 1…
…dass die dubiosen Forderungen gemäß dem abgeschätzten Risiko bewertet worden wären. Kriterium hierfür seien die Intensität des Mahnwesens bzw. der Informationsstand über die Kreditwürdigkeit durch andere Brancheninformationen. Bei nachträglicher Überprüfung der einzelnen Positionen hätte festgestellt werden müssen, dass einige der angesprochenen Forderungen im Jahre 1999…
…und unabhängig davon, welche der beiden hier genannten Möglichkeiten der buchmäßigen Behandlung der Forderung den handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (mehr) entspricht, ist sie bei Uneinbringlichkeit, aber auch bei Zweifelhaftigkeit als Aufwand zu berücksichtigen (vgl. die Buchungsbeispiele für die Einzelwertberichtigung dubioser Forderungen in: Auer, Buchhaltung, 208…
…sei zum Geschäftsgegenstand der Firma vom damaligen Geschäftsführer folgendes ausgeführt worden: Geschäftsgegenstand sei der Betrieb eines Telekommunikationsunternehmens. Vorerst wären nur der Ankauf von Forderungen von der im Konkurs befindlichen THG geplant. Insgesamt seien 872.000,00 € an den Masseverwalter bezahlt worden. (4) Die bisherigen…
…GmbH erst am 17. Mai 2002 ausgestellt worden sei. Dieser Bescheid sei erstausgestellt worden, nachdem der Bw. die GmbH ordnungsgemäß übergeben habe. Zu den Forderungen, die der Haftungsbescheid enthalte, habe der Bw. nie einen Bescheid und nie eine detaillierte Aufstellung erhalten. Die Abgabenschuld sei rechtskräftig…
…aus Anlass der Neueröffnung kam das Finanzamt im Bericht vom 25. März 2002 zu dem Ergebnis, dass von der Bw. Vorsteuerbeträge von Rechnungen beansprucht worden seien, welche dubios erscheinen. Das Finanzamt führt dazu drei Rechnungen der Fa. Bau GmbH. in 1230 Wien, X-Straße, an…
…Vorgang dubios sein solle und noch näher zu verfolgen sein würde, bleibe das Finanzamt zu argumentieren schuldig. Im Übrigen erscheinen die Begriffe "dubios" und "verfolgungswürdig" nicht als fundierte rechtliche Begründung verwendbar. Absolut unrichtig und den Tatsachen widersprechend sei die Argumentation im Zusammenhang mit der Forderung…
…Nr. 0007-342025) über S 2,500.000,- scheinen der Bw. sowie die DI Bw GmbH auf. e) Auszüge Kto. Nr. 2300 ("Forderungen W") des Einzeluntern. DI Bw Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 4 Abs. 4 EStG 1988 sind Betriebsausgaben alle Aufwendungen oder Ausgaben…
…anstatt Mittäter; - mit sich selber als Gesellschafter (Eigentümer), aber nicht Geschäftsführer der A GmbH, weil er mit den dubiosen und unbewiesenen Geschäften des ThK und AlP, die Menschen wie Schachfiguren benutzt hätten, nicht zu tun habe. Das Vorbringen im Schriftsatz vom 22. November 2012 ist…
…anstatt Mittäterin; - mit HaS als Gesellschafter (Eigentümer), aber nicht Geschäftsführer der Bf, der mit den dubiosen und unbewiesenen Geschäften des ThK und des AlP, die Menschen wie Schachfiguren benutzt hätten, nichts zu tun habe. Das Vorbringen im Schriftsatz vom 22. November 2012 stellt die gedankliche…
…vorgelegt. Ermittlungen durch den Unabhängigen Finanzsenat: Die Referentin des Unabhängigen Finanzsenates ersuchte einen Vertreter des Finanzamtes um Stellungnahme zum berufungswerberischen Vorbringen. Sie erhielt die Rückmeldung, die Sache sei dubios, weil die Firma RM AG durch den Berufungswerber selbst repräsentiert werde. Er habe sich auch…