…Entgeltsminderungen (zB Skonti, Rabatte), Entgeltserhöhungen (zB aufgrund einer Wertsicherungsklausel) und die Uneinbringlichkeit des Entgelts. Auch ein Forderungsverzicht führt zu einer Minderung der Bemessungsgrundlage im Sinne des § 16 Abs. 1 UStG 1994 und löst eine Verpflichtung des Leistungsempfängers zur Vorsteuerkorrektur aus (vgl. VwGH 26.2.2014…
…Auch wenn in der Bilanz Akontozahlungen der Gewinnausschüttungen als Forderungen aufscheinen, hat eine spätere Tilgung dieser Forderungen, in welcher Form auch immer, keinen Einfluss auf den Wert zum Bilanzstichtag. Sie sind in der Bilanz auch nicht als dubiose Forderungen ausgewiesen. Bleibt noch der Antrag der…
…geltend gemachten Gesamtforderung in Höhe von S 828.700,00 ergäbe sich daher abzüglich eines Betrages in Höhe von S 293.600,00 (dubiose Forderungen) und eines Betrages in Höhe von S 152.800,00 (Gehälter und Sonderzahlungen) ein Differenzbetrag in Höhe von S 382…
…die zu erwartende Minderung der Umsatzsteuerverbindlichkeit aus dem zu erwartenden Forderungsausfall auf einem Interimskonto im Soll zu erfassen oder einfachheitshalber bei der Berechnung des Delkredere vom dubiosen Forderungsbetrag ohne Umsatzsteuer auszugehen. Beispiel: Eine dubiose Forderung von 100.000 S zuzüglich 20.000 S Umsatzsteuer =…
…Zudem wurde aber vom Bf. auch eine Abschreibung der Forderungen aus "Abwasserentsorgung WG KI" in Höhe von € 37.011,79 vorgenommen, sodass insgesamt ein bedeutender Verlust aus diesem Geschäft vorliegt. Dieser Sachverhalt stellt sich auf Grund der Aktenlage wie folgt dar: Mit Rechnung vom…
…Forderung wird ausdrücklich in § 14 Abs 2 BewG hingewiesen. Demnach bleibt eine Forderung bei der Bewertung außer Ansatz, wenn sie uneinbringlich ist. Jedoch stellt nicht nur die erwiesene Uneinbringlichkeit einen besonderen Umstand dar sondern bereits die Tatsache, dass der Einbringlichkeit ein erheblicher Zweifel entgegensteht (dubiose…
…Forderung wird ausdrücklich in § 14 Abs 2 BewG hingewiesen. Demnach bleibt eine Forderung bei der Bewertung außer Ansatz, wenn sie uneinbringlich ist. Jedoch stellt nicht nur die erwiesene Uneinbringlichkeit einen besonderen Umstand dar sondern bereits die Tatsache, dass der Einbringlichkeit ein erheblicher Zweifel entgegensteht (dubiose…
…2015 datiere vom 10. Jänner 2016. Zu dem Zeitpunkt habe die Primärschuldnerin über ein Bankguthaben von 96,42 € verfügt, einbringliche Forderungen hätten nicht existiert. Dass somit keine ausreichenden liquiden Mittel zur vollen Bezahlung aller Verbindlichkeiten zur Verfügung gestanden seien, sei offensichtlich. Zahlungen an andere…
…Diese Zahlungen fanden keinen Niederschlag in der Kassaführung. Ebenso wurden mit 31.12.2007 Zahlungen an die Gebietskrankenkasse von € 1.176,77 über das Privatkonto gebucht. Forderungen wurden mit 31.12.2007 (Fa. R**** GmbH, € 11.349,60) und 31.12.2008 (M…
…beteiligen, den Geschäftsbetrieb auf verwandte Zweige jeder Art auszudehnen, die Geschäftsführung an anderen Unternehmungen zu übernehmen und alles zu tun, was zur Erreichung und Förderung des Gesellschaftszweckes mittelbar oder unmittelbar erforderlich oder dienlich ist." Mit Bescheid über einen Prüfungsauftrag vom 17. Februar 2012, ABNr yy1…
…sie einerseits geringere Lohnabgaben haben und andererseits stellen die zu "niedrigen" Lohnzettel oft die Basis für Lohnexekutionen, diverse Beihilfen und Förderungen dar. Nachdem sich der Beschuldigte ***V*** über den gesamten Prüfungszeitraum dubioser Subunternehmen bedient, welche in Betrugskreisläufen eingebunden sind und in diesen Verfahren das sog…
…gewonnenen Erkenntnisse bei ihr bedurft, um (nur) so zuverlässig beurteilen zu können, ob S-GmbH leistungserbringend gewesen ist oder eine dubiose (malversive) Rolle gespielt hat. Wie weit der BP-Bericht von schlüssigen Beweisen samt konkreten und nachprüfbaren Tatsachenkonstatierungen dazu entfernt ist, ergibt sich aus ihm…
…der Firmengründung oder Übernahme ein Insolvenzverfahren eingeleitet; diese Insolvenz ist jedoch im Vorhinein geplant (sie begründet die Entstehung von Forderungen gegenüber der Insolvenz-Entgelt-Fonds-Service GmbH, siehe unten). Zusammenfassend unterscheiden sich "Schein-" bzw. "dubiose" Baufirmen von anderen Baufirmen dadurch, dass erstens die Dienstnehmer/innen…
…der Firmengründung oder Übernahme ein Insolvenzverfahren eingeleitet; diese Insolvenz ist jedoch im Vorhinein geplant (sie begründet die Entstehung von Forderungen gegenüber der Insolvenz-Entgelt-Fonds-Service GmbH, siehe unten). Zusammenfassend unterscheiden sich "Schein-" bzw. "dubiose" Baufirmen von anderen Baufirmen dadurch, dass erstens die Dienstnehmer/innen…
…diesen Gesellschaften, sondern von Arbeitern der ABC GmbH erbracht worden sind. Das FA geht davon aus, dass Y. Z. an den dubiosen Geschäftsfällen mitgewirkt hat und X. Z. (Bf) tatsächlich in den geprüften Jahren die Geschäfte geführt hat. Mangels näherer Aussagen von Y. Z. und…
…sie immer wieder mit der Prüfung von Baufirmen beschäftigt sei und es richtig ist, dass es Firmen gibt, die als sogenannte dubiose Firmen und Scheinfirmen in Erscheinung treten. Über Befragen des Gerichtes sagte die Zeugin aus, dass man bei der A.GmbH nicht sagen kann…
…Fisker" (siehe Punkt 4.) genannt. Die Prüfung habe zutage gebracht, dass Forderungen des Gf und seiner Gattin umgehend befriedigt würden, Forderungen der Bf hingegen nur teilweise durch teils dubiose Rechnungen beglichen würden. Der Bf würden damit systematisch Mittel entzogen. Die vom VwGH mehrfach geforderten Kriterien…
…dubiose Forderung handelt, stellt nach herrschender Meinung (Fellner, a.a.O., Rz 33; VwGH vom 23. Mai 1996, 92/15/0065, und vom 10. Juli 1996, 94/15/0037) einen besonderen Grund dar, der eine andere, nämlich eine niedrigere Bewertung der Forderung rechtfertigt. Im vorliegenden…
…und die "im Zuge der Akteneinsicht offenbar übersehen wurde". Diese Umstände würden ein etwas dubioses Licht auf die Aktengebarung des Finanzamtes und folgende Frage aufwerfen: Wieso dauere es von der Akteneinsicht weg beinahe 6 Monate bis die Begründungen nachgereicht wurden? Man könne doch davon ausgehen…
…schlechthin unmöglich. Es stellt daher nicht erst die erwiesene Uneinbringlichkeit, sondern schon die Tatsache, dass der Einbringlichkeit am Stichtag ein begründeter Zweifel entgegensteht (dubiose Forderung), einen besonderen Umstand dar, der eine niedrigere Bewertung dieser Forderung rechtfertigt (vgl. die Erkenntnisse vom 9.9.1955, Zl. 3235…