…Vermieter dar. Die direkte Bezahlung dieser Kosten durch den Mieter sei lediglich aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung gewählt worden. 3. Wesentlich sei, dass die Fruchtnießerin außer den Betriebskosten und öffentlichen Abgaben auch jene Kosten zu tragen hat, die nicht an die Bestandsgeberin weiterverrechnet werden können. Das…
…zumal die Abgabenbehörde vom eingeräumten Ermessen richtig Gebrauch gemacht habe. Angesichts der hohen Nachforderungen könne nämlich nicht die Rede davon sein, dass bloß geringfügige steuerliche Auswirkungen gegeben seien und daher dem Prinzip der Rechtsrichtigkeit (gegenüber jenem der Rechtsbeständigkeit) der Vorrang einzuräumen gewesen sei (vgl. Ritz…
…nicht erst in dem Zeitpunkt, in dem es verifiziert worden sei. Zu beurteilen sei die Frage, zu welchem Zeitpunkt die GmbH die Pflicht getroffen habe, die gegenständliche Kapitalertragsteuer abzuführen. Die Antwort auf diese Frage müsse danach beurteilt werden, wann die Abgaben bei Beachtung der abgabenrechtlichen…
…Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu treffen. Im Hinblick auf die den Bescheiden betreffend Körperschaftsteuer für die Jahre 1999 bis 2001 anhaftende, nicht bloß geringfügige Rechtswidrigkeit (vgl. Pkt. 2 dieser Berufungsentscheidung iVm Tz 13 und 14 des Bp-Berichtes vom…
…der abgabenrechtlichen Prüfung begonnen. Obwohl der Darlehensnehmer mit der Rückzahlung der Zinsen in Verzug war, wurde seitens der Bw. von der Geltendmachung dieses Anspruches abgesehen. Der erkennende Senat unterstellt gar nicht, dass im zu beurteilenden Fall die Darlehensgewährung von vornherein bloß vorgetäuscht bzw. gar nicht…
…Abschluss des Bauverfahrens noch von einem Bauherren in abgabenrechtlicher Hinsicht gesprochen werden könne. Der Verwaltungsgerichtshof habe in diesem Zusammenhang ausgesprochen, dass eine geringfügige Einflussnahme auf die räumliche Gestaltung der zu erwerbenden Eigentumswohnung keine Bauherreneigenschaft begründe, da sich am planlichen Gesamtkonzept des Gebäudes dadurch nichts ändere…
…noch von einem Bauherren in abgabenrechtlicher Hinsicht gesprochen werden könne. Der VwGH habe in diesem Zusammenhang ausgesprochen, dass eine geringfügige Einflussnahme auf die räumliche Gestaltung der zu erwerbenden Eigentumswohnung keine Bauherreneigenschaft begründe, da sich am planlichen Gesamtkonzept des Gebäudes dadurch nichts ändere. Bislang sei von…
…noch von einem Bauherren in abgabenrechtlicher Hinsicht gesprochen werden könne. Der VwGH habe in diesem Zusammenhang ausgesprochen, dass eine geringfügige Einflussnahme auf die räumliche Gestaltung der zu erwerbenden Eigentumswohnung keine Bauherreneigenschaft begründe, da sich am planlichen Gesamtkonzept des Gebäudes dadurch nichts ändere. Bislang sei von…
…Abschluss des Bauverfahrens noch von einem Bauherren in abgabenrechtlicher Hinsicht gesprochen werden könne. Der VwGH habe in diesem Zusammenhang ausgesprochen, dass eine geringfügige Einflussnahme auf die räumliche Gestaltung der zu erwerbenden Eigentumswohnung keine Bauherreneigenschaft begründe, da sich am planlichen Gesamtkonzept des Gebäudes dadurch nichts ändere…
…2 EStG der Empfänger (Gläubiger) der Kapitalerträge, dem die KESt aber nur ausnahmsweise direkt vorgeschrieben werden dürfe. Liegen die Voraussetzungen des § 95 Abs. 5 EStG 1988 nicht vor, so sei der Haftende für die KESt zwingend in Anspruch zu nehmen. Die Geltendmachung der Haftung habe…
…Gesellschaftszweckes ermöglicht. Die Zuschüsse sind daher abschließend weder als direktes Leistungsentgelt noch als Entgelt von dritter Seite, sonder als nicht steuerbare Gesellschaftereinlage zu beurteilen. Feststellung von Einkünften Eine Betriebseinnahme liegt dann vor, wenn dem Steuerpflichtigen im Rahmen seines Betriebes durch diesen veranlasste geldwerte Vorteile zufließen…
…Als Privatvermögen sind Wertschwankungen dieser Wirtschaftsgüter nicht zu erfassen. Die geringfügige betriebliche Nutzung ist im Wege einer Nutzungseinlage zu erfassen. Berechnung des Ausmaßes der Nutzungseinlage: | | 1990 | 1991 | 1992 | 1993 | 1994 | Jahreskilometerleistung lt Erkl | 18.422,00 |…
…die Firma B. verfügt. Richtig ist, dass der Bw. über keine schriftliche Abschlussvollmacht verfügt, aber für die abgabenrechtliche Beurteilung ist gemäß ständiger Rechtsprechung nicht die formelle Abschlussvollmacht erforderlich, sondern eine wirtschaftliche Abschlussvollmacht ausreichend. Eine solche liegt vor, wenn der österreichische Kunde von B. davon ausgehen…
…nicht durchgängig eingehalten werden können und nach Ablauf eines längeren Zeitraumes die Rekonstruktion tatsächlicher, sich auf viele Tage verteilender Arbeitszeiten aus der Erinnerung nicht mehr möglich ist. Aber auch wenn eine Partei die sie treffende erhöhte Mitwirkungspflicht, welche regelmäßig in der Verpflichtung zum Nachweis abgabenrechtlich…
…Wiederaufnahmemöglichkeit (VwGH 12.4.1994, 90/14/0044). Amtswegige Wiederaufnahmen werden nämlich nach ständiger Rechtsprechung des VwGH in der Regel dann nicht zu verfügen sein, wenn die steuerlichen Auswirkungen absolut bzw. relativ betrachtet bloß geringfügig sind (siehe die bei Ritz, Kommentar zur Bundesabgabenordnung ³, Tz…
…schriftliche Vereinbarung. Der Inhalt der mündlichen Verträge ist unklar. So ist nicht ersichtlich, welche Vereinbarungen über Dienstbeginn und Dienstende getroffen worden sind, wie über die Normalarbeitszeit hinausgehende Leistungen abgegolten werden oder ob bloß Bereitschaftsdienste (zB Telefondienst) abgegolten würden. Die Verträge weisen daher keine klare, eindeutige…
…2 Mio. Aktien in Höhe von ATS 1.392.132,00 hingegeben wurden. Es war somit nicht der Wille der Vertragspartner, bloß eine Teilrückzahlung des eingezahlten Kapitals vorzunehmen, sondern es war die der Besteuerung als Spekulationsgewinn zugrunde gelegte Gewinnkomponente in diesem Betrag enthalten. Wie vom…
…verdeckte Ausschüttung vor. Bloße Verbuchungen von Zuwendungen an den Gesellschafter können eine Urkunde über den Rechtsgrund der Zuwendungen nicht ersetzen, weil diese nicht nach außen hin zum Ausdruck kommen. Geringfügige Zahlungen des Gesellschafters an die Gesellschaft ändern daran nichts (VwGH 31.3.1998, 82/14…
…Unter Anschrift im Sinne des § 11 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 ist demnach nicht eine bloße Zustelladresse zu verstehen, sondern eine Geschäftsanschrift, an der das leistende Unternehmen eine Geschäftstätigkeit entwickelt. Die Angabe beispielsweise eines bloßen Repräsentanten des Leistenden keine Anschrift im Sinne des Gesetzes…
…die nicht in seinen Unterlagen aufscheinen, konkret nachvollziehbar darzustellen. Schließlich ergaben allein die Stichproben für 7 Tage des Jahres 2006 eine Differenz von insgesamt 458 km, was einer durchschnittlichen täglichen Differenz von 65 km entspricht. Es lagen sohin auch nicht bloß so geringfügige Abweichungen vor…