…Ein nicht bloß geringfügiger abgabenrechtlicher Vorteil ist ein solcher, der nach einer jährlichen Durchschnittsbetrachtung monatlich den Betrag von € 400,00 übersteigt. Es bedarf also auf Seite des Finanzstraftäters des Tatplanes, die Abgabenhinterziehung wiederkehrend zu begehen, er muss also die Absicht haben, es nicht bei…
…Sicherheit auch nicht auszuschließen, dass er eine Vorstellung über die nur relativ geringfügige Höhe der im Falle einer Offenlegung gegenüber dem Finanzamt für 2011 zu erwartenden Einkommensteuer gehabt hat, womit wiederum eine Absicht, einen nicht bloß geringfügigen fortlaufenden abgabenrechtlichen Vorteil zu erzwingen, nicht erweislich ist…
…des Finanzamtes Innsbruck fortgesetzt in mehrfachen Tathandlungen vorsätzlich unter Verletzung abgabenrechtlicher Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflichten, wobei es ihm jeweils darauf angekommen ist, sich durch die wiederkehrende Begehung der Taten einen nicht bloß geringfügigen fortlaufenden abgabenrechtlichen Vorteil zu verschaffen als faktischer Geschäftsführer und wirtschaftlicher Eigentümer der…
…die die Voraussetzungen für die Gewährung abgabenrechtlicher Begünstigungen gemäß §§ 34 bis 47 BAO selbst nicht erfüllen. Dies gilt allerdings nur, wenn diese von der Zuwendung von Mitteln (insbesondere Wirtschaftsgütern und wirtschaftlichen Vorteilen) durch die zusammenfassende oder leitende Körperschaft ausgeschlossen sind. Die Erbringung von Leistungen im…
…am 21. Juli 2014, siehe oben Pkt. L und M). Ein nicht bloß geringfügiger abgabenrechtlicher Vorteil ist ein solcher, der nach einer jährlichen Durchschnittsbetrachtung monatlich den Betrag von 400 Euro übersteigt (zur Begrifflichkeit der Gewerbsmäßigkeit siehe etwa Schmitt in Köck/Judmaier/Kalcher/Schmitt, FinStrG5, Rz…
…festzustellender Höhe bewirkt habe, wobei es ihm darauf angekommen sei, sich durch die wiederkehrende Begehung einen nicht bloß geringfügigen fortlaufenden abgabenrechtlichen Vorteil zu verschaffen und er zwei weitere solche Taten schon im Einzelnen geplant bzw. bereits zwei solche Taten begangen habe, und hiemit gewerbsmäßige Abgabenhinterziehungen…
…da die steuerlichen Auswirkungen nicht bloß geringfügig sind. Die Wiederaufnahme zu Ungunsten des Bf im Bereich der Umsatzsteuer ist in Hinblick auf die Wiederaufnahme im Bereich der Körperschaftsteuer, die sich zu Gunsten des Bf auswirkt, nicht unbillig. Die Beschwerde gegen diese Wiederaufnahmebescheide ist daher abzuweisen…
…Im Hinblick darauf, dass die Arbeitgeberhaftung eine für den praktischen Vollzug des Lohnsteuerverfahrens unerlässliches Element darstellt und die im vorliegenden Fall festgestellten Fehlberechnungen und Einbehaltungsdifferenzen nicht bloß von geringem Ausmaß sind, waren bei der Ermessensübung dem öffentlichen Interesse an einer ordnungsgemäßen Abgabenerhebung der Vorzug zu…
…ausgeübte Tätigkeit gewerblich war. Auf Grund des an sich ungewöhnlichen Geschäfte, der sehr hohe Zahl an Umschichtungen und eine durchgängige und weitaus überwiegende Fremdfinanzierung liegt im Rahmen der Gesamtbetrachtung des Sachverhalts gewerblicher Wertpapierhandel und nicht bloß Vermögensverwaltung vor. II. Verluste aus Spekulationsgeschäft (§ 30) iZh dem…
…Vermieter dar. Die direkte Bezahlung dieser Kosten durch den Mieter sei lediglich aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung gewählt worden. 3. Wesentlich sei, dass die Fruchtnießerin außer den Betriebskosten und öffentlichen Abgaben auch jene Kosten zu tragen hat, die nicht an die Bestandsgeberin weiterverrechnet werden können. Das…
…zumal die Abgabenbehörde vom eingeräumten Ermessen richtig Gebrauch gemacht habe. Angesichts der hohen Nachforderungen könne nämlich nicht die Rede davon sein, dass bloß geringfügige steuerliche Auswirkungen gegeben seien und daher dem Prinzip der Rechtsrichtigkeit (gegenüber jenem der Rechtsbeständigkeit) der Vorrang einzuräumen gewesen sei (vgl. Ritz…
…Vorschreibung der Mindestkörperschaftsteuer abzusehen, da eine solche für ein bloß formal bestehendes Gebilde nicht anfallen könne. II) Beweiswürdigung: Der festgestellte Sachverhalt ergibt sich aus den vom Finanzamt elektronisch übermittelten Aktenteilen. Dass der Geschäftsführer der Bf jedenfalls mindestens 75% der Anteile hält, sind einem beim englischen…
…des von der ST darauf errichteten Vermietungsobjekts "B" an die Beschwerdeführerin. Die Vermietung eines Betriebsgrundstücks genügt, wenn es für die Organgesellschaft (ST) von nicht nur geringfügiger Bedeutung ist. Um eine wirtschaftliche Eingliederung bejahen zu können, müssen die Unternehmensbereiche von Organträger und Organgesellschaft miteinander verflochten sein…
…sind - soweit direkt zuordenbar - zu berichtigen. Soweit eine Zuordnung nicht möglich ist, ist eine Kürzung im Verhältnis der Nutzflächen vorzunehmen. Im [zitierten]VwGH-Erkenntnis ist unter anderem ausgeführt: 'Werden von den Miteigentümern Wohneinheiten des Gebäudes selbst genutzt, liegen im Zweifel bloße Benützungsregelungen und keine Mietverträge…
…nicht erst in dem Zeitpunkt, in dem es verifiziert worden sei. Zu beurteilen sei die Frage, zu welchem Zeitpunkt die GmbH die Pflicht getroffen habe, die gegenständliche Kapitalertragsteuer abzuführen. Die Antwort auf diese Frage müsse danach beurteilt werden, wann die Abgaben bei Beachtung der abgabenrechtlichen…
… 299 BAO aufgehoben und wie folgt begründet: Es werde auf den Sachbescheid verwiesen. Da die sich aus der Begründung des Sachbescheides ergebende inhaltliche Rechtswidrigkeit eine nicht bloß geringfügige Auswirkung habe, wäre die Aufhebung des im Spruch bezeichneten Bescheides von Amts wegen zu verfügen gewesen. Gemäß…
…€ (im Jahr 2011) und 4.128,12 € (im Jahr 2012) nach sich zog. Im Hinblick auf die den Einkommensteuererstbescheiden für die Jahre 2010 bis 2012 anhaftende, nicht bloß geringfügige Rechtswidrigkeit wurde durch die Verfügung der Wiederaufnahme des Verfahrens von dem durch § 303 Abs…
…Euro; 2012: 6.232,00 Euro und somit insgesamt 26.246,78 Euro) mit der Absicht ausführte, sich durch ihre wiederkehrende Begehung einen nicht bloß geringfügigen fortlaufenden abgabenrechtlichen Vorteil zu verschaffen (Gewerbsmäßigkeit). ***Bf1*** habe hierdurch das Finanzvergehen der teilweisen gewerbsmäßigen Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1…
…unter Verletzung seiner abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht, Verkürzungen an Einkommen- und Umsatzsteuer in noch zu bestimmender Höhe bewirkt hat, wobei dieser die Taten mit der Absicht ausführte, sich durch die wiederkehrende Begehung einen nicht bloß geringfügigen fortlaufenden abgabenrechtlichen Vorteil zu verschaffen und damit die…
…Betrug (§ 147 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 StGB) längere Zeit hindurch ein nicht bloß geringfügiges laufendes Einkommen verschafft zu haben. Wie der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung ausführt, entfaltet ein rechtskräftiges Strafurteil bindende Wirkung hinsichtlich der Tatsachenfeststellungen, auf denen sein Schuldspruch beruht, wozu auch…