…und soll den Pflichtigen in Hinkunft zu einem abgabenredlichen Verhalten anleiten, ebenso wie allenfalls der Ausspruch einer diesbezüglichen Geldstrafe oder Verwarnung. Eine Zwangsstrafe wird jedoch nicht dafür ausgesprochen, weil ein Steuerpflichtiger in weiterer Zukunft ein deliktisches Verhalten (hier: die Fortdauer der Nichteinreichung der Abgabenerklärungen) setzt…
…12b ... vom 24.4.2001 ist Hr. N.N wegen dieser Betrugshandlungen rechtskräftig verurteilt worden. Sein deliktisches Verhalten ist in diesem Urteil ausführlich dargestellt. Tz. 12: Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit a) X. GmbH Die in Tz. 11 beschriebenen und von Gericht bestätigten Betrugshandlungen der Jahre…
…). Weiters werde in diesem Zusammenhang zu erörtern sein, wie weit durch (quasi-)deliktisches Verhalten der Gesellschafter bzw. Gesellschafter des Gesellschafters "S. " und der lange Zeitraum zwischen der behaupteten Vermögensausschüttung (Februar 1989) und der Vorschreibung der KESt einerseits und der Erlassung des Haftungsbescheides andererseits eine Haftung…
…UStG. Es sei schon vom Sachverhalt denkunmöglich, dass für die Ausstellung einer Rechnung nicht dem Rechnungsaussteller, sondern dem Rechnungsempfänger ein deliktisches Verhalten vorgeworfen werden könne. Die vorgeworfenen näher angesprochenen Rechnungsmängel - selbst wenn sie zutreffen - stellen in keiner Hinsicht einen Finanzstraftatbestand darf. Die Einleitung sei willkürlich…
…könnte strafbestimmend hier nur ein Steuersatz von 25% von € 100.000,00 sein und nicht 33,33%. Keinesfalls könne aber dem Bw. ein deliktisches Verhalten zugerechnet werden, auch nicht ein Fahrlässigkeitsdelikt. Die Grenzen an die zumutbaren Kenntnisse des Abgabenrechtes wären hier bei weitem überspannt…
…Entscheidungsfällung erst ca. 1 Jahr zurück lag und der Bw. zudem ab Konkurseröffnung am 20. Oktober 2006 auch keine Möglichkeit gehabt hätte, ein deliktisches Verhalten zu setzen, zumal er nunmehr, nach Aufhebung des mit Zwangausgleich abgeschlossenen Konkursverfahrens, ausschließlich nichtselbständig tätig ist. Es war daher spruchgemäß…
…Verhalten verleitet hat, die laut Abgabenkonto eingetretene Schadensgutmachung, ihre Mitwirkung an der Aufklärung des strafrelevanten Sachverhaltes, als erschwerend aber die Vielzahl der deliktischen Angriffe über einen langen Zeitraum. Als bedenklich erweist sich dabei insbesondere auch der Umstand, dass die Beschuldigte zumindest teilweise ihr deliktisches Verhalten…
…vollständig über die Gesetzesänderung informiert worden. Es sei dem Bw. nicht verständlich, wieso ein jahrelang geübtes unbeanstandetes Verhalten nunmehr für den inkriminierten Zeitraum als vorsätzliches deliktisches Verhalten qualifiziert werde. Die Berufung mündet in die Anträge, das angefochtene Erkenntnis ersatzlos aufzuheben, in eventu die Beweisaufnahme hinsichtlich…
…Nach Erlassung des Umsatzsteuerbescheides 2011 am 20. Juli 2012 habe sich herausgestellt, dass ein deliktisches Verhalten nicht zu ahnden gewesen sei. Mit Bescheid vom 6. August 2012 wies die Finanzstrafbehörde D diesen Wiederaufnahmeantrag wegen inhaltlicher Mängel zurück. Nach Zitierung der maßgeblichen Bestimmung des § 165 Abs…
…Bestimmung obliegt den für die Ermittlung des genauen Betrags der betreffenden Eingangs- oder Ausfuhrabgaben zuständigen Zollbehörden (EuGH 18.12.2007, C-62/06). Das Zollamt Wien hat ausgehend vom gegebenen Sachverhalt zu Recht deliktisches Verhalten des Bf. und das Vorliegen hinterzogener Abgaben iSd § 74 Abs…
…überwiegend verspätet bekannt gegeben bzw. entrichtet oder abgeführt werden, wenngleich derartige Verspätungen wie im Tatzeitraum - ein geplantes deliktisches Verhalten indizierend - nicht mehr erkennbar sind. Der Umstand, dass der Beschuldigte (wie von ihm in der Berufungsverhandlung behauptet) der Meinung gewesen wäre, sein Steuerberater würde zeitgerecht die…
…der Subunternehmerin Fa. X-GmbH ausgewiesene (und zum Vorsteuerabzug herangezogene) Umsatzsteuer an diese bezahlt. Da der Geschäftführerin des belangten Verbandes Fa. P-GmbH somit kein deliktisches Verhalten im Sinne des Finanzstrafgesetzes anzulasten ist, fehlt es auch an einer Grundlage für die Verbandsverantwortlichkeit gemäß § 28a FinStrG…
…wohl vorerst anzumerken, dass diese Überlegung nicht für die hinterzogenen Einkommensteuern gelten kann. Im Übrigen ist bei Abgabenhinterziehungen eben nicht der Eintritt eines Vermögensschadens des Fiskus durch ein deliktisches Verhalten des Finanzstraftäters mit Strafsanktion belegt, sondern die Verkürzung von Abgaben in diversen Ausformungen. Dass aber…
…in Fällen, in denen der Abgabenrückstand durch ein deliktisches Verhalten entstanden ist, dieses Verhalten möglicherweise ein - wenn auch eine Zahlungserleichterung nicht von vornherein ausschließendes - Indiz für die Gefährdung der Einbringlichkeit darstellt. Für die bescheidmäßige Bewilligung einer Zahlungserleichterung müssen sämtliche gesetzlich vorgesehenen Bedingungen erfüllt sein. Fehlt…
…zu Gunsten des Bw. ins Kalkül zu ziehen, da vom Bw. ein deliktisches Verhalten im Rahmen des Berufungsverfahrens in Abrede gestellt wurde und der Spruchsenat vom Milderungsgrund der finanzstrafrechtlichen Unbescholtenheit zu Unrecht ausgegangen ist, da der Bw. bereits zweimal wegen des Finanzvergehens der Finanzordnungswidrigkeit gemäß…
…lediglich teilweiser Schadensgutmachung mit einer noch geringeren Strafneubemessung vorzugehen. Aber auch spezialpräventive Gründe sprachen gegen eine weitere Strafherabsetzung, konnte doch eine einschlägige Vorstrafe den Bw. nicht daran hindern, neuerlich ein deliktisches Verhalten zu setzen. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 9. Oktober 2007
…dass die Körperschaft (den Verein) auch dessen Rechtshandlungen, die keinen rechtsgeschäftlichen Charakter im engeren Sinne des Wortes haben, Realakte und auch deliktisches Verhalten verpflichten (VwGH 20.6.1995, 92/13/0061 und 24.10.1995, 95/14/0058). Das muss aber nicht nur für den…
…Vorstrafen, welche den Bw. nicht davon abgehalten haben, neuerlich ein deliktisches Verhalten zu setzen und unter Berücksichtigung auch des generalpräventiven Strafzweckes konnte bei nicht erfolgter Schadensgutmachung einer darüber hinausgehenden Strafmilderung nicht näher getreten werden. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 27. Juni 2006
…In wirtschaftlicher Hinsicht war das Handeln der offenkundig vernunftorientiert, wenngleich unredlich handelnden Berufungswerber nach Ansicht des Berufungssenates selbstverständlich davon getragen, durch ihr deliktisches Verhalten in der Gesamtschau im weiteren Sinn wirtschaftliche Vorteile zu erzielen, sei es, dass der für das Verwaltungsverfahren erforderliche Zeitaufwand rasche Geschäftsabschlüsse…
…Vielzahl gleichartiger Berichte der Finanzbehörden nicht zu einer solchen Maßnahme Anlass gebe. Der Bf. sei der Auffassung, dass auch der Verdacht, er hätte ein deliktisches Verhalten gesetzt, zu begründen sei. Eine Begründung könne aber nicht durch bloßen Verweis auf die Feststellungen eines Betriebsprüfers in einem…