…abmelden. Frau G hat ihre Dienstgeberfunktion nie ausgeübt. Der Chef war immer nur Herr G. Er hat sich um alles gekümmert und Frau G de facto von der Betriebsführung ausgeschlossen. Frau G wusste nicht einmal, dass ein Konkursverfahren eröffnet wurde. Niederschrift OÖ GKK vom 30…
…gewesen, gleichzeitig mit seiner Berufung gegen den Haftungsbescheid auch gegen die diesem Verfahren zu Grunde liegenden Abgabenbescheide zu berufen. Was die Einwendungen betreffe, die de facto-Geschäftsführung sei durch eine andere Person besorgt worden, so seien diese nicht nur unglaubwürdig (der Bw. wurde bereits wegen…
…Scheingeschäftsführerin hätte tätig werden können, zumal die tatsächlichen und faktischen Geschäftsführer die Bw. von der Geschäftsführung ausgeschlossen bzw. über die Vermögensverhältnisse der GmbH im Dunkeln gelassen hätten. Unter ausdrücklichem Hinweis auf den ersten Bericht des Masseverwalters zum Punkt "Dienstnehmer" werde darauf hingewiesen, dass - ausgehend von…
…in Kauf nimmt, die die künftige Erfüllung seiner gesetzlichen Verpflichtung, insbesondere auch den Abgabenbehörden gegenüber, unmöglich macht. Die mangelnde Einflussmöglichkeiten auf die Geschäftsführung der Gesellschaft vermag daher ein fehlendes Verschulden an der Nichtentrichtung der haftungsgegenständlichen Abgabenschuldigkeiten nicht zu begründen. Vielmehr ist die Bw., die als…
…der Abgabenpflicht vorliege, da er absolut nicht in der Lage gewesen sei, Zahlungen durchzuführen, und er auch seine Funktion als Geschäftsführer de facto nicht mehr ausgeübt habe. Es sei nie in seiner Absicht gelegen, das Finanzamt zu benachteiligen. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 9…
…erteilt worden. Die Vollmacht sei beschränkt gewesen , weshalb von einer De facto-Geschäftsführung nicht gesprochen werden könne. Die Behörde habe es unterlassen, konkrete Feststellungen zu treffen, warum sie von einer De facto-Geschäftsführung durch den Bw. ausgehe. Die Behörde führe auch nicht aus, worin die…
…Verbindlichkeiten verwendet, die Abgabenschulden daher nicht schlechter als andere Verbindlichkeiten behandelt habe. In der Berufung werde vorgebracht, dass der Bw. als Treuhänder für den de facto geschäftsführenden Herrn Ttätig gewesen sei, zwar nach außen vertretungsbefugt gewesen sei, aber im Innenverhältnis keinerlei Bevollmächtigung gehabt habe, er…
…andere eingeleiteten Finanzstrafverfahrens, wonach Herr R.K. de facto Geschäftsführungstätigkeiten ausgeübt hatte, da er als Arbeitgeber der Bauarbeiter und Vertragspartner der Auftraggeber aufgetreten war, zunächst nichts gewinnen, da ein de-facto-Geschäftsführer die Gesellschaft nicht nach außen im Sinne des § 80 Abs. 1 BAO vertritt…
…mit dem der Berufungswerber wegen "Sozialbetruges" verurteilt worden war. Auch im Zuge des Konkursverfahrens sei vom Masseverwalter eindeutige die de-facto Geschäftsführung des Berufungswerbers festgestellt worden. M sei demzufolge nur Scheingeschäftsführer gewesen. In der gegen diesen Bescheid mit Schriftsatz vom 11.12.2008 erhobenen Berufung…
…beobachten, kontrollieren und fallweise beeinflussen, sondern kontinuierlich in entscheidenden Fragen in die Geschäftsleitung eingreifen und fortlaufend im Geschäftsverkehr die laufenden Beschlüsse von einigem Gewicht selbst fassen und damit de facto Geschäftsführungshandlungen selbst ausführen, kommt es dadurch zur Annahme der geschäftlichen Oberleitung durch die Gesellschafter. Der…
…bei der auch der Berufungswerber beschäftigt gewesen sei, unter der De facto - Geschäftsführung von SD zu Abgabenhinterziehungen unter anderem wegen jahrelanger umfangreicher Schwarzlohnzahlungen gekommen. Gegen das Vorbringen, dass der Berufungswerber bis zum Sommer 1998 keinen Anlass für Zweifel an der Korrektheit von SD gehabt hätte…
…abgelegt. Nur aus der Tatsache, dass es eine Vertretungsvollmacht des Geschäftsführers für ihn gegeben habe, sei sicherlich keine De-facto-Geschäftsführung abzuleiten. Diesen Berufungsausführungen des Erstberufungswerbers ist entgegen zu halten, dass die Feststellungen des Spruchsenates dahingehend, dass für die abgabenrechtlichen Belange der Fa.A. im…
…In den jeweiligen Präambeln wird ausgeführt, dass der Gesellschafter J.St. seit Jahren Gesellschafter der Berufungswerberin ist und wegen seiner Tätigkeit als mitarbeitender Gesellschafter, die ihm eine de facto Geschäftsführung ermöglicht, nachstehender Werkvertrag per 1. Jänner 1997 vereinbart wird bzw. dass die Gesellschafterin A.St…
…Wien4, die alleinige "De-facto-Geschäftsführung" aus. Abgesehen davon, dass der angesprochene Haftungsausweis unrichtig ist, trifft die angesprochene Haftung iSd § 9 Abs. 1 BAO i.d.g.F. im gegenständlichen Falle ausschließlich denjenigen, welcher die faktische Geschäftsführung als berufenes Organ im Rahmen der Vertretungsmacht ausübt…
…kurzfristig in U waren, abzufahren, nach dem Rechten zu sehen und Kunden zu akquirieren". Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zu Fällen der sogenannten de facto-Geschäftsführung geht die Rechtfertigung des Bw. ins Leere, da es bei der Haftung auf die formal-rechtliche und nicht…
…gegenständlichen Beitragsschuldnerin Herr A.T. die alleinige "De-facto-Geschäftsführung" ausgeübt. Abgesehen davon, dass der angesprochene Haftungsausweis unrichtig sei, treffe die angesprochene Haftung iSd § 9 Abs. 1 BAO i.d.g.F. im gegenständlichen Falle ausschließlich denjenigen, welcher die faktische Geschäftsführung, als berufenes Organ im…
…gegenständlichen Beitragsschuldnerin Herr A.T. die alleinige "De-facto-Geschäftsführung" ausgeübt. Abgesehen davon, dass der angesprochene Haftungsausweis unrichtig sei, treffe die angesprochene Haftung iSd § 9 Abs 1 BAO i.d.g.F. im gegenständlichen Falle ausschließlich denjenigen, welcher die faktische Geschäftsführung, als berufenes Organ im…
…im Konkurs über das Vermögen der S-GmbH, in welchem der Bw ausführt, dass im Juni 2001 KF de facto die Geschäftsführungsagenden übernommen habe. Anfang Juni 2002 sei JW als Assistent der Geschäftsleitung und designierter Geschäftsführer aufgenommen worden. Er habe seitdem die operativen Agenden der…
…vertritt. Dem Einwand des Finanzamtes, dass der Bw. "de facto" die Geschäftsführung ausgeübt habe und daher der wahre Machthaber gewesen wäre, ist zu entgegnen, dass schon die Bezeichnung "de facto" erkennen lässt, dass es sich hier nicht um eine rechtliche, jedenfalls nicht um eine Dritten…
…facto von Anfang 2003 bzw. offiziell vom 7. Jänner 2004 bis 3. Dezember 2004 zu den im Auftrag des Gerichtes angeführten Tatbeständen zu überprüfen sei. Aus den Formulierungen des Gerichtes gehe hervor, dass auch das Gericht von der Tatsache ausging, dass de facto die Geschäftsführung…