…abmelden. Frau G hat ihre Dienstgeberfunktion nie ausgeübt. Der Chef war immer nur Herr G. Er hat sich um alles gekümmert und Frau G de facto von der Betriebsführung ausgeschlossen. Frau G wusste nicht einmal, dass ein Konkursverfahren eröffnet wurde. Niederschrift OÖ GKK vom 30…
…gewesen, gleichzeitig mit seiner Berufung gegen den Haftungsbescheid auch gegen die diesem Verfahren zu Grunde liegenden Abgabenbescheide zu berufen. Was die Einwendungen betreffe, die de facto-Geschäftsführung sei durch eine andere Person besorgt worden, so seien diese nicht nur unglaubwürdig (der Bw. wurde bereits wegen…
…Scheingeschäftsführerin hätte tätig werden können, zumal die tatsächlichen und faktischen Geschäftsführer die Bw. von der Geschäftsführung ausgeschlossen bzw. über die Vermögensverhältnisse der GmbH im Dunkeln gelassen hätten. Unter ausdrücklichem Hinweis auf den ersten Bericht des Masseverwalters zum Punkt "Dienstnehmer" werde darauf hingewiesen, dass - ausgehend von…
…in Kauf nimmt, die die künftige Erfüllung seiner gesetzlichen Verpflichtung, insbesondere auch den Abgabenbehörden gegenüber, unmöglich macht. Die mangelnde Einflussmöglichkeiten auf die Geschäftsführung der Gesellschaft vermag daher ein fehlendes Verschulden an der Nichtentrichtung der haftungsgegenständlichen Abgabenschuldigkeiten nicht zu begründen. Vielmehr ist die Bw., die als…
…der Abgabenpflicht vorliege, da er absolut nicht in der Lage gewesen sei, Zahlungen durchzuführen, und er auch seine Funktion als Geschäftsführer de facto nicht mehr ausgeübt habe. Es sei nie in seiner Absicht gelegen, das Finanzamt zu benachteiligen. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 9…
…26.06.2018 mangels liquider Mittel keine Zahlungen für die GmbH getätigt. Im Zuge der Tagsatzung am 31.07.2018 hat der Bf. um Enthebung als Verlassenschaftskurator ersucht. Geht man daher - wie das Finanzamt - von einer de facto Geschäftsführung des Bf. aus, ist zu berücksichtigen…
…erteilt worden. Die Vollmacht sei beschränkt gewesen , weshalb von einer De facto-Geschäftsführung nicht gesprochen werden könne. Die Behörde habe es unterlassen, konkrete Feststellungen zu treffen, warum sie von einer De facto-Geschäftsführung durch den Bw. ausgehe. Die Behörde führe auch nicht aus, worin die…
…Verbindlichkeiten verwendet, die Abgabenschulden daher nicht schlechter als andere Verbindlichkeiten behandelt habe. In der Berufung werde vorgebracht, dass der Bw. als Treuhänder für den de facto geschäftsführenden Herrn Ttätig gewesen sei, zwar nach außen vertretungsbefugt gewesen sei, aber im Innenverhältnis keinerlei Bevollmächtigung gehabt habe, er…
…andere eingeleiteten Finanzstrafverfahrens, wonach Herr R.K. de facto Geschäftsführungstätigkeiten ausgeübt hatte, da er als Arbeitgeber der Bauarbeiter und Vertragspartner der Auftraggeber aufgetreten war, zunächst nichts gewinnen, da ein de-facto-Geschäftsführer die Gesellschaft nicht nach außen im Sinne des § 80 Abs. 1 BAO vertritt…
…Rechtsprechung ist im Falle, dass eine Pflicht nicht erfüllt wurde, die Verschuldensvermutung gegeben. Da Sie gemäß obigen Ausführungen aufgrund der de facto Geschäftsführung gemäß § 9 a BAO die Verpflichtung zur Entrichtung der im entsprechenden Ausmaß in diesem Bescheid angeführten Abgaben hatten, war aufgrund der Aktenlage…
…Anspruch genommen. Weiters habe die Bank die Kontrolle über sämtliche geschäftliche Tätigkeiten und die finanzielle Gebarung übernommen, sodass ab diesem Zeitpunkt von einer de facto-Geschäftsführung durch die Bank ausgegangen werden könne. Anfang 2010 habe die GmbH die operative Tätigkeit bzw. den Betrieb eingestellt. Das…
…mit dem der Berufungswerber wegen "Sozialbetruges" verurteilt worden war. Auch im Zuge des Konkursverfahrens sei vom Masseverwalter eindeutige die de-facto Geschäftsführung des Berufungswerbers festgestellt worden. M sei demzufolge nur Scheingeschäftsführer gewesen. In der gegen diesen Bescheid mit Schriftsatz vom 11.12.2008 erhobenen Berufung…
…91/17/0134) jedenfalls als zu lang anzusehen. Die mangelnde Einflussmöglichkeiten auf die Geschäftsführung der Gesellschaft aufgrund der De-facto-Geschäftsführung des GS vermag daher ein fehlendes Verschulden an der Nichtentrichtung der haftungsgegenständlichen Abgabenschuldigkeiten nicht zu begründen. Bezüglich der vom Bf erhobenen Beschwerde gegen die…
…beobachten, kontrollieren und fallweise beeinflussen, sondern kontinuierlich in entscheidenden Fragen in die Geschäftsleitung eingreifen und fortlaufend im Geschäftsverkehr die laufenden Beschlüsse von einigem Gewicht selbst fassen und damit de facto Geschäftsführungshandlungen selbst ausführen, kommt es dadurch zur Annahme der geschäftlichen Oberleitung durch die Gesellschafter. Der…
…bei der auch der Berufungswerber beschäftigt gewesen sei, unter der De facto - Geschäftsführung von SD zu Abgabenhinterziehungen unter anderem wegen jahrelanger umfangreicher Schwarzlohnzahlungen gekommen. Gegen das Vorbringen, dass der Berufungswerber bis zum Sommer 1998 keinen Anlass für Zweifel an der Korrektheit von SD gehabt hätte…
…abgelegt. Nur aus der Tatsache, dass es eine Vertretungsvollmacht des Geschäftsführers für ihn gegeben habe, sei sicherlich keine De-facto-Geschäftsführung abzuleiten. Diesen Berufungsausführungen des Erstberufungswerbers ist entgegen zu halten, dass die Feststellungen des Spruchsenates dahingehend, dass für die abgabenrechtlichen Belange der Fa.A. im…
…In den jeweiligen Präambeln wird ausgeführt, dass der Gesellschafter J.St. seit Jahren Gesellschafter der Berufungswerberin ist und wegen seiner Tätigkeit als mitarbeitender Gesellschafter, die ihm eine de facto Geschäftsführung ermöglicht, nachstehender Werkvertrag per 1. Jänner 1997 vereinbart wird bzw. dass die Gesellschafterin A.St…
…kontrollieren und fallweise beeinflussen, sondern kontinuierlich in entscheidenden Fragen in die Geschäftsleitung eingreifen und fortlaufend im Geschäftsverkehr die laufenden Beschlüsse von einigem Gewicht selbst fassen und damit de facto Geschäftsführungshandlungen selbst ausführen, kommt es dadurch zur Annahme der geschäftlichen Oberleitung durch die Gesellschafter. Wird die…
…was keinesfalls einem Geschäftsführergehalt entspreche. Zwischen dem De-facto-Geschäftsführer F und dem Bf als Pro-forma-Geschäftsführer sei eine klare Ressortteilung erfolgt. Alle dem Bf übertragenen Aufgaben und Funktionen seien in der Folge weisungsgebunden und ausschließlich auf Geheiß erledigt worden. Wesentlicher Zweck dieses Arbeitsverhältnisses…
…Wien4, die alleinige "De-facto-Geschäftsführung" aus. Abgesehen davon, dass der angesprochene Haftungsausweis unrichtig ist, trifft die angesprochene Haftung iSd § 9 Abs. 1 BAO i.d.g.F. im gegenständlichen Falle ausschließlich denjenigen, welcher die faktische Geschäftsführung als berufenes Organ im Rahmen der Vertretungsmacht ausübt…