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7 938 Treffer342 msnur geltende Fassungen
UFSL FSRV/0132-L/04Aufgrund der de facto Geschäftsführung des Beschuldigten besteht zu Recht der Verdacht, er habe auch die steuerlichen Agenden für das Unternehmen seiner Gattin wahrgenommen, insbesondere hinsichtlich der Entrichtung der UVZ und Lohnabgaben.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)14.02.2006

…abmelden. Frau G hat ihre Dienstgeberfunktion nie ausgeübt. Der Chef war immer nur Herr G. Er hat sich um alles gekümmert und Frau G de facto von der Betriebsführung ausgeschlossen. Frau G wusste nicht einmal, dass ein Konkursverfahren eröffnet wurde. Niederschrift OÖ GKK vom 30…

UFSW RV/0238-W/10Haftung, Umsatzsteuer, de facto Geschäftsführung, Finanzstrafverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.07.2010

…gewesen, gleichzeitig mit seiner Berufung gegen den Haftungsbescheid auch gegen die diesem Verfahren zu Grunde liegenden Abgabenbescheide zu berufen. Was die Einwendungen betreffe, die de facto-Geschäftsführung sei durch eine andere Person besorgt worden, so seien diese nicht nur unglaubwürdig (der Bw. wurde bereits wegen…

UFSW RV/0020-W/06Haftung bei tatsächlicher Geschäftsführung durch Dritte
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.02.2007

…Scheingeschäftsführerin hätte tätig werden können, zumal die tatsächlichen und faktischen Geschäftsführer die Bw. von der Geschäftsführung ausgeschlossen bzw. über die Vermögensverhältnisse der GmbH im Dunkeln gelassen hätten. Unter ausdrücklichem Hinweis auf den ersten Bericht des Masseverwalters zum Punkt "Dienstnehmer" werde darauf hingewiesen, dass - ausgehend von…

UFSW RV/1538-W/02Haftung bei tatsächlicher Geschäftsführung durch einen Dritten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.04.2003

…in Kauf nimmt, die die künftige Erfüllung seiner gesetzlichen Verpflichtung, insbesondere auch den Abgabenbehörden gegenüber, unmöglich macht. Die mangelnde Einflussmöglichkeiten auf die Geschäftsführung der Gesellschaft vermag daher ein fehlendes Verschulden an der Nichtentrichtung der haftungsgegenständlichen Abgabenschuldigkeiten nicht zu begründen. Vielmehr ist die Bw., die als…

UFSW RV/0781-W/03Vorliegen eines haftungsbegründenden Sachverhaltes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.03.2005

…der Abgabenpflicht vorliege, da er absolut nicht in der Lage gewesen sei, Zahlungen durchzuführen, und er auch seine Funktion als Geschäftsführer de facto nicht mehr ausgeübt habe. Es sei nie in seiner Absicht gelegen, das Finanzamt zu benachteiligen. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 9…

BFG RV/2100018/2023Kurator der Verlassenschaft des Gesellschafters einer GmbH als de-facto Geschäftsführer?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.04.2023

…26.06.2018 mangels liquider Mittel keine Zahlungen für die GmbH getätigt. Im Zuge der Tagsatzung am 31.07.2018 hat der Bf. um Enthebung als Verlassenschaftskurator ersucht. Geht man daher - wie das Finanzamt - von einer de facto Geschäftsführung des Bf. aus, ist zu berücksichtigen…

UFSG RV/0622-G/06Haftung eines bevollmächtigten faktischen Geschäftsführers einer GmbH
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.04.2007

…erteilt worden. Die Vollmacht sei beschränkt gewesen , weshalb von einer De facto-Geschäftsführung nicht gesprochen werden könne. Die Behörde habe es unterlassen, konkrete Feststellungen zu treffen, warum sie von einer De facto-Geschäftsführung durch den Bw. ausgehe. Die Behörde führe auch nicht aus, worin die…

UFSW RV/1925-W/07Haftungspflichtiger bestreitet Verschulden da ein Treuhandvertrag abgeschlossen wurde.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.08.2007

…Verbindlichkeiten verwendet, die Abgabenschulden daher nicht schlechter als andere Verbindlichkeiten behandelt habe. In der Berufung werde vorgebracht, dass der Bw. als Treuhänder für den de facto geschäftsführenden Herrn Ttätig gewesen sei, zwar nach außen vertretungsbefugt gewesen sei, aber im Innenverhältnis keinerlei Bevollmächtigung gehabt habe, er…

UFSW RV/1530-W/05Trotz Bindung an den Abgabenbescheid muss das Verschulden des Haftungspflichtigen festgestellt werden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)01.06.2007

…andere eingeleiteten Finanzstrafverfahrens, wonach Herr R.K. de facto Geschäftsführungstätigkeiten ausgeübt hatte, da er als Arbeitgeber der Bauarbeiter und Vertragspartner der Auftraggeber aufgetreten war, zunächst nichts gewinnen, da ein de-facto-Geschäftsführer die Gesellschaft nicht nach außen im Sinne des § 80 Abs. 1 BAO vertritt…

BFG RV/7105987/2019Haftung als faktischer Geschäftsführer
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.02.2020Teil 1/2

…Rechtsprechung ist im Falle, dass eine Pflicht nicht erfüllt wurde, die Verschuldensvermutung gegeben. Da Sie gemäß obigen Ausführungen aufgrund der de facto Geschäftsführung gemäß § 9 a BAO die Verpflichtung zur Entrichtung der im entsprechenden Ausmaß in diesem Bescheid angeführten Abgaben hatten, war aufgrund der Aktenlage…

BFG RV/2100446/2016Haftungsbescheid nach § 9 BAO - Nachweis der Gläubigergleichbehandlung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis21.11.2017

…Anspruch genommen. Weiters habe die Bank die Kontrolle über sämtliche geschäftliche Tätigkeiten und die finanzielle Gebarung übernommen, sodass ab diesem Zeitpunkt von einer de facto-Geschäftsführung durch die Bank ausgegangen werden könne. Anfang 2010 habe die GmbH die operative Tätigkeit bzw. den Betrieb eingestellt. Das…

UFSL RV/0094-L/09Haftung des Handlungsbevollmächtigten im Sinne des § 54 UGB für Abgaben einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.01.2010

…mit dem der Berufungswerber wegen "Sozialbetruges" verurteilt worden war. Auch im Zuge des Konkursverfahrens sei vom Masseverwalter eindeutige die de-facto Geschäftsführung des Berufungswerbers festgestellt worden. M sei demzufolge nur Scheingeschäftsführer gewesen. In der gegen diesen Bescheid mit Schriftsatz vom 11.12.2008 erhobenen Berufung…

BFG RV/7104530/2017Vorliegen eines haftungsbegründenden Sachverhalts
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.11.2018

…91/17/0134) jedenfalls als zu lang anzusehen. Die mangelnde Einflussmöglichkeiten auf die Geschäftsführung der Gesellschaft aufgrund der De-facto-Geschäftsführung des GS vermag daher ein fehlendes Verschulden an der Nichtentrichtung der haftungsgegenständlichen Abgabenschuldigkeiten nicht zu begründen. Bezüglich der vom Bf erhobenen Beschwerde gegen die…

UFSF RV/0009-F/06Nichtanerkennung beantragter Absetzungen auf Grund mangelnder Empfängerbenennung, österreichisches Besteuerungsrecht, doppelt ansässige Kapitalgesellschaft, Briefkastengesellschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)05.06.2009

…beobachten, kontrollieren und fallweise beeinflussen, sondern kontinuierlich in entscheidenden Fragen in die Geschäftsleitung eingreifen und fortlaufend im Geschäftsverkehr die laufenden Beschlüsse von einigem Gewicht selbst fassen und damit de facto Geschäftsführungshandlungen selbst ausführen, kommt es dadurch zur Annahme der geschäftlichen Oberleitung durch die Gesellschafter. Der…

UFSL RV/2153-L/02Geschäftsführerhaftung bei behauptetermaßen unzureichend vorhandenen Gesellschaftsmitteln, bei hinterzogenen Gesellschaftsabgaben und bei Auswahl- und Überwachungsverschulden betreffend einen unbeschränkt handlungsbevollmächtigten Angestellten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.07.2005Teil 1/3

…bei der auch der Berufungswerber beschäftigt gewesen sei, unter der De facto - Geschäftsführung von SD zu Abgabenhinterziehungen unter anderem wegen jahrelanger umfangreicher Schwarzlohnzahlungen gekommen. Gegen das Vorbringen, dass der Berufungswerber bis zum Sommer 1998 keinen Anlass für Zweifel an der Korrektheit von SD gehabt hätte…

UFSW FSRV/0023-W/04Finanzstrafrechtliche Verantwortlichkeit des tatsächlichen Machthabers und faktischen Geschäftsführers.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)05.10.2004

…abgelegt. Nur aus der Tatsache, dass es eine Vertretungsvollmacht des Geschäftsführers für ihn gegeben habe, sei sicherlich keine De-facto-Geschäftsführung abzuleiten. Diesen Berufungsausführungen des Erstberufungswerbers ist entgegen zu halten, dass die Feststellungen des Spruchsenates dahingehend, dass für die abgabenrechtlichen Belange der Fa.A. im…

UFSI RV/0003-I/03Dienstgeberbeitrags- und Zuschlag zum Dienstgeberbeitragspflicht von Gesellschafter-Geschäftsführervergütungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.08.2004

…In den jeweiligen Präambeln wird ausgeführt, dass der Gesellschafter J.St. seit Jahren Gesellschafter der Berufungswerberin ist und wegen seiner Tätigkeit als mitarbeitender Gesellschafter, die ihm eine de facto Geschäftsführung ermöglicht, nachstehender Werkvertrag per 1. Jänner 1997 vereinbart wird bzw. dass die Gesellschafterin A.St…

KStR 2013 Rz 1–61. Persönliche Steuerpflicht (§§ 1 bis 4 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…kontrollieren und fallweise beeinflussen, sondern kontinuierlich in entscheidenden Fragen in die Geschäftsleitung eingreifen und fortlaufend im Geschäftsverkehr die laufenden Beschlüsse von einigem Gewicht selbst fassen und damit de facto Geschäftsführungshandlungen selbst ausführen, kommt es dadurch zur Annahme der geschäftlichen Oberleitung durch die Gesellschafter. Wird die…

BFG RV/5100788/20171) Geschäftsführerhaftung eines Pro-forma-Geschäftsführers 2) Reduzierung der Haftungsschulden im Rahmen des Ermessens wegen lange verstrichener Zeit
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis15.01.2020

…was keinesfalls einem Geschäftsführergehalt entspreche. Zwischen dem De-facto-Geschäftsführer F und dem Bf als Pro-forma-Geschäftsführer sei eine klare Ressortteilung erfolgt. Alle dem Bf übertragenen Aufgaben und Funktionen seien in der Folge weisungsgebunden und ausschließlich auf Geheiß erledigt worden. Wesentlicher Zweck dieses Arbeitsverhältnisses…

UFSW FSRV/0091-W/11Berufung des faktischen Machthabers wegen Schätzung der Bemessungsgrundlagen und Bestreitung der Machthaberschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)10.09.2013Teil 1/2

…Wien4, die alleinige "De-facto-Geschäftsführung" aus. Abgesehen davon, dass der angesprochene Haftungsausweis unrichtig ist, trifft die angesprochene Haftung iSd § 9 Abs. 1 BAO i.d.g.F. im gegenständlichen Falle ausschließlich denjenigen, welcher die faktische Geschäftsführung als berufenes Organ im Rahmen der Vertretungsmacht ausübt…