…Agrar-900.441/14-2004-IV/Rt/Kl bisher schon vor dem Erwerb der Liegenschaft EZ 556 GB xxx G. durch die N. A. Privatstiftung in vergleichbarer Art betrieblich beherrschend betätigt. Damit dürfte auch die Voraussetzung nach § 5a Abs. 1 Z 2 NeuFöG nicht vorliegen…
…beziehen. Insbesondere würde erstmals in Österreich eine betriebliche Struktur eines bisher nicht in Österreich tätigen Unternehmens errichtet. Aus § 2 Z 2 NEUFÖG kann nach Ansicht des unabhängigen Finanzsenates nicht abgeleitet werden, dass nur eine bisherige betriebliche Betätigung des Betriebsinhabers im Inland als schädlich erachtet wird…
…Warentermingeschäfte spekulative Geschäfte, die nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen auch betrieblich veranlasst sein können. Die Zuordnung zum gewillkürten Vermögen unterliegt strengen Anforderungen. Zwar gehört das "Risiko" zum Wesen einer unternehmerischen Betätigung und führt daher nicht von vorneherein zum Fehlen der "objektiven Eignung". Je weiter sich…
…zu entnehmen, welche einen Bestandteil dieses Bescheidspruches bilden. Entscheidungsgründe (1) Der Bw. erzielte in den Jahren 1994 bis 1996 (ua.) selbständige Einkünfte aus seiner Betätigung als Steuerberater. Im Jahre 1995 erklärte er überdies sonstige Einkünfte aus einer Beteiligungsveräußerung iHv. ATS 1.708.000,--. Im Jahr…
… 22.11.2006, 2006/15/0033). Einen tauglichen Maßstab für die vorzunehmende Wertung, ob ein ganzer Betrieb übertragen wird, gibt die Beschreibung der bisherigen in der Hauptsache vonstatten gehenden betrieblichen Tätigkeit. Für die Frage, ob ein Betrieb im Ganzen erworben wurde, kommt es auf die…
…LVO), Betätigungen mit - widerlegbarer - Annahme von Liebhaberei (§ 1 Abs. 2 LVO) sowie Betätigungen mit unwiderlegbarer Einkunftsquelleneigenschaft (§ 1 Abs. 3 LVO). Betätigungen im Sinne der LVO sind Tätigkeiten und Rechtsverhältnisse im betrieblichen und außerbetrieblichen Bereich eines Steuerpflichtigen. Zu den einzelnen Betätigungstypen ist festzuhalten. (16) Gemäß § 1…
… 22.11.2006, 2006/15/0033) Einen tauglichen Maßstab für die vorzunehmende Wertung, ob ein ganzer Betrieb übertragen wird, gibt die Beschreibung der bisherigen in der Hauptsache vonstatten gehenden betrieblichen Tätigkeit. Für die Frage, ob ein Betrieb im Ganzen erworben wurde, kommt es auf die…
…dem der VwGH in seiner bisherigen Rechtsprechung gefunden hat. Nach diesem Verständnis wird dieses Merkmal durch jede nach außen hin auf Dauer angelegte erkennbare Tätigkeit hergestellt, mit der der Unternehmenszweck der Gesellschaft, sei es durch ihre Führung, sei es durch operatives Wirken auf ihrem Betätigungsfeld…
…in vergleichbarer Art beherrschend betrieblich betätigt hat, - keine bloße Änderung der Rechtsform in Bezug auf einen vorhandenen Betrieb vorliegt, - kein bloßer Wechsel in der Person des Betriebsinhabers in Bezug auf einen vorhandenen Betrieb (durch entgeltliche oder unentgeltliche) gegeben ist und - die betriebliche Struktur in den…
…bloße Beendigung einer wirtschaftlichen Einheit die Annahme eines Mantelkaufes nicht rechtfertigen. Von einer bloßen Beendigung sei aber gegenständlich nicht auszugehen. Die (bisherige) wirtschaftliche Tätigkeit sei nicht bloß beendet worden, sondern an deren Stelle eine andere getreten, und zwar der Erwerb eines Grundstückes in der Absicht…
…15/0033) Einen tauglichen Maßstab für die vorzunehmende Wertung, ob ein ganzer Betrieb übertragen wird, gibt die Beschreibung der bisherigen in der Hauptsache vonstatten gehenden betrieblichen Tätigkeit. Für die Frage, ob ein Betrieb im Ganzen erworben wurde, kommt es auf die Verhältnisse beim Übereignenden an…
…In Liechtenstein seien die AHV und die Liechtensteinische Steuerverwaltung als gesetzliche Instanzen für die Kontrolle der Geschäftsgebarung zuständig. Der Berufungsführer habe die erforderlichen Bestätigungen dieser beiden Instanzen beigebracht. Die Besteuerung des Unternehmens selbst unterliege ausschließlich der liechtensteinischen Hoheitsverwaltung und berühre inländisches Besteuerungsrecht über die beigebrachten…
…am nächsten Tag in der Fahrtkostenaufstellung erfasst. Weitere Aufzeichnungen sind nicht vorhanden. Betreffend Fahrten X-Partei-JHV, sowie Parteitag wird mitgeteilt: Bilden verschiedene politische Betätigungen eine homogene Einheit, wie z. B. X-Partei Bürgermeister ist Mitglied der X-Partei und muss natürlich auch verpflichtend entsprechende…
…EStG 1988 sein, wenn der Anspruch eindeutig, unbestritten und fällig ist und sich gegen eine zahlungsfähige Gesellschaft richtet. Der beherrschende Gesellschafter hat es nämlich in der Hand, sich geschuldete Beträge faktisch auszahlen zu lassen oder darauf zu verzichten. Zur Kommentierung siehe Marschner/Renner, Zufluss einer…
…1997 - 2000 und 2002 - 2004 (A.3.2, B.5.2.1 und B.6.1) bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Strittig ist, - ob die betriebliche Tätigkeit des Berufungswerbers (Bw) ,im Standort Kärnten' (laut BP- Bericht; tatsächlich eine von der Kärntner Hausbank des Bw kreditfinanzierte "Verwertung von…
…Umstand, dass es sich bei dem betrieblichen Fahrzeug um einen Mercedes handle, stelle ebenfalls kein Argument dar: Auch privat seien er und/oder seine Lebensgefährtin nämlich stets Halter von PKW´s der Marke Mercedes gewesen. Im Hinblick auf den Spekulationsgewinn wiederholte er sein bisheriges Vorbringen. Er…
…so ist die Grunderwerbsteuer vom Zweifachen des Einheitswertes zu berechnen". Es steht unbestritten fest, dass die im Zuge des Zusammenschlusses nach Art. IV des UmgrStG erfolgte Einlage der betrieblichen Liegenschaftsanteile des bisherigen Einzelunternehmens in die Bw einen grunderwerbsteuerpflichtigen Erwerbsvorgang darstellt und sohin gem. § 26 Abs…
…Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten erwarten lässt. Wie der Verwaltungsgerichtshof bereits wiederholt ausgesprochen hat, liegt die Last der Behauptung und des Beweises der voraussichtlichen Ertragsfähigkeit einer zunächst verlustbringenden Betätigung innerhalb des von der LVO erforderten Zeitraumes nicht auf der Behörde, sondern auf dem Abgabepflichtigen…
…Begründend führte die Abgabenbehörde aus, bei der Vermietung der Wohnung handle es sich um keine in der üblichen gewerblichen oder beruflichen Betätigung der Berufungswerberin liegende Tätigkeit (alleinige Tätigkeit sei das Halten einer Beteiligung an der Gesellschaft_A in Ort_B). Entgegen den Ausführungen der Abgabepflichtigen…
…worden sei und bei H erst ab Juli 2004 erfolgt sei. In der am 8. Juni 2011 abgehaltenen mündlichen Berufungsverhandlung wurde seitens der Berufungswerberin ergänzend zu den bisherigen Ausführungen insbesondere darauf hingewiesen, dass die gesellschaftlichen Verhältnisse im Prüfungszeitraum noch nicht die beabsichtigte Endstruktur gewesen sei…