…Agrar-900.441/14-2004-IV/Rt/Kl bisher schon vor dem Erwerb der Liegenschaft EZ 556 GB xxx G. durch die N. A. Privatstiftung in vergleichbarer Art betrieblich beherrschend betätigt. Damit dürfte auch die Voraussetzung nach § 5a Abs. 1 Z 2 NeuFöG nicht vorliegen…
…1. Beherrschende betriebliche Betätigung des Betriebsinhabers Rz 169: Die Ausführungen unter Rz 71 ff gelten sinngemäß. 7.2.2. Vergleichbare betriebliche Betätigung des Betriebsinhabers Rz 170: Die Ausführungen unter Rz 74 ff gelten sinngemäß. Rz 170a: Eine bloße Betriebsfortführung während eines Abhandlungsverfahrens durch die Person…
…2007 erlangt eine Person die Stellung eines Betriebsinhabers, die sich von Juli 1987 bis März 1991 in vergleichbarer Art betrieblich beherrschend betätigt hat. Da diese betriebliche Betätigung länger zurückliegt als 15 Jahre vor dem Zeitpunkt der Neugründung, kommt es zu keinem nachträglichen Entfall der Wirkungen…
…beziehen. Insbesondere würde erstmals in Österreich eine betriebliche Struktur eines bisher nicht in Österreich tätigen Unternehmens errichtet. Aus § 2 Z 2 NEUFÖG kann nach Ansicht des unabhängigen Finanzsenates nicht abgeleitet werden, dass nur eine bisherige betriebliche Betätigung des Betriebsinhabers im Inland als schädlich erachtet wird…
…Warentermingeschäfte spekulative Geschäfte, die nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen auch betrieblich veranlasst sein können. Die Zuordnung zum gewillkürten Vermögen unterliegt strengen Anforderungen. Zwar gehört das "Risiko" zum Wesen einer unternehmerischen Betätigung und führt daher nicht von vorneherein zum Fehlen der "objektiven Eignung". Je weiter sich…
…zu entnehmen, welche einen Bestandteil dieses Bescheidspruches bilden. Entscheidungsgründe (1) Der Bw. erzielte in den Jahren 1994 bis 1996 (ua.) selbständige Einkünfte aus seiner Betätigung als Steuerberater. Im Jahre 1995 erklärte er überdies sonstige Einkünfte aus einer Beteiligungsveräußerung iHv. ATS 1.708.000,--. Im Jahr…
…Vorgaben. Bestätigung über die Einhaltung der Obergrenze der Verwaltungskosten. Siehe auch die Musterbestätigung in Anhang IV. Sind Gegenstand der Prüfung auch Abschlüsse von Vorgängerorganisationen, kann sich die Prüfung auf die entsprechenden Teilorganisationen, Abteilungen oder Tätigkeitsfelder beschränken. Beispiel: Ein gemeinnütziger Verein ist in derEine betriebliche Tätigkeit…
… 1 Z 7 NeuFöG nicht anwendbar, weshalb es diesbezüglich zu keiner näheren Untersuchung bedürfe. Eine neu geschaffene betriebliche Struktur sei somit für das Finanzamt nicht ersichtlich. Auch hinsichtlich der übrigen weiteren Betätigungsfelder der Bf liege iSd § 2 Z 5 NeuFöG gegenständlich keine begünstigte Neugründung vor…
…reinen Vermögensverwaltung auch betriebliche Tätigkeiten, die keine Zweckverwirklichungsbetriebe (unentbehrlicher Hilfsbetrieb) im Sinne des § 45 Abs. 2 BAO darstellen, zulässig (siehe Punkt 8.1.5). 8.1.4 Kontinuität der Betätigung Um einen effizienten Mitteleinsatz zu garantieren, wird eine Kontinuität der begünstigten Betätigung über einen zumindest…
…60 % des Stammkapitals als bare Stammeinlage übernommen, demzufolge ist sie Betriebsinhaberin. Da keine Hinweise für eine betriebliche Betätigung gleicher Art vorliegen und auch von der belangten Behörde nicht behauptet wurden, ist auch dieses Tatbestandsmerkmal gegeben. Entgeltliche Betriebsübertragung eines bestehenden Einzelunternehmens Betreffend die Voraussetzungen einer Neugründung…
… 5a Abs. 1 Z 2 NeuFöG) ist, dass sich die die Betriebsführung beherrschende Person innerhalb von 2 Jahren nach der Neugründung oder Übertragung nicht in vergleichbarer Art beherrschend betrieblich betätigt hat. Mit der Novelle wurde geregelt, dass innerhalb von 2 Jahren nach der Betriebsneugründung oder…
… 22.11.2006, 2006/15/0033). Einen tauglichen Maßstab für die vorzunehmende Wertung, ob ein ganzer Betrieb übertragen wird, gibt die Beschreibung der bisherigen in der Hauptsache vonstatten gehenden betrieblichen Tätigkeit. Für die Frage, ob ein Betrieb im Ganzen erworben wurde, kommt es auf die…
…Der Erwerber war nunmehr Geschäftsführer mit Alleinvertretungsbefugnis, gleichzeitig hatte der bisherige Geschäftsführer nur mehr eine bloße gemeinsame Zeichnungsbefugnis mit dem alleingeschäftsführenden Erwerber. ***E*** nahm demnach ab diesem Zeitpunkt eine beherrschende Stellung ein. Die wirtschaftlichen und organisatorischen Strukturen der Bf. haben sich nach den Vorstellungen der…
…als Betätigung im Rahmen der Liebhaberei erfolgt. Die Schaffung einer bisher nicht vorhandenen betrieblichen Struktur wird anzunehmen sein, wenn die wesentlichen Grundlagen des neu zu gründenden Betriebes zu einem bisher nicht vorhandenen Betrieb verdichtet werden. Der Betriebsinhaber darf sich bisher nicht in vergleichbarer Art beherrschend…
…noch Vertrieb, noch Backoffice. Mit Beschluss vom 14. Dezember 2021 wurde den Parteien der bisherige Verfahrenslauf zur Stellungnahme übermittelt und wurden den Parteien noch folgende Aufträge erteilt: "3. Die belangte Behörde wird aufgefordert, binnen 6 Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses dem Bundesfinanzgericht den Betriebsprüfungsbericht vom…
…Wechsel in der Person des Betriebsinhabers in Bezug auf einen bereits vorhandenen Betrieb durch eine entgeltliche oder unentgeltliche Betriebsübertragung vorliegen. Steuerliche Würdigung durch die Bf.: Die betrieblichen Strukturen wären in keiner Weise gegeben und die neuen Betriebsinhaber wären nicht in vergleichbarer Art beherrschend tätig gewesen…
…LVO), Betätigungen mit - widerlegbarer - Annahme von Liebhaberei (§ 1 Abs. 2 LVO) sowie Betätigungen mit unwiderlegbarer Einkunftsquelleneigenschaft (§ 1 Abs. 3 LVO). Betätigungen im Sinne der LVO sind Tätigkeiten und Rechtsverhältnisse im betrieblichen und außerbetrieblichen Bereich eines Steuerpflichtigen. Zu den einzelnen Betätigungstypen ist festzuhalten. (16) Gemäß § 1…
… 22.11.2006, 2006/15/0033) Einen tauglichen Maßstab für die vorzunehmende Wertung, ob ein ganzer Betrieb übertragen wird, gibt die Beschreibung der bisherigen in der Hauptsache vonstatten gehenden betrieblichen Tätigkeit. Für die Frage, ob ein Betrieb im Ganzen erworben wurde, kommt es auf die…
…dem der VwGH in seiner bisherigen Rechtsprechung gefunden hat. Nach diesem Verständnis wird dieses Merkmal durch jede nach außen hin auf Dauer angelegte erkennbare Tätigkeit hergestellt, mit der der Unternehmenszweck der Gesellschaft, sei es durch ihre Führung, sei es durch operatives Wirken auf ihrem Betätigungsfeld…
…in vergleichbarer Art beherrschend betrieblich betätigt hat, - keine bloße Änderung der Rechtsform in Bezug auf einen vorhandenen Betrieb vorliegt, - kein bloßer Wechsel in der Person des Betriebsinhabers in Bezug auf einen vorhandenen Betrieb (durch entgeltliche oder unentgeltliche) gegeben ist und - die betriebliche Struktur in den…