…sonstigen Zuflussprinzip) Nachzahlungen von Pensionen, über deren Bezug bescheidmäßig abgesprochen wird, in dem Kalendermonat als zugeflossen gelten, für den der Anspruch besteht, ist seit 2001 nunmehr in jenen Fällen, in denen die Pension erst im Nachhinein ausbezahlt wird, diese nicht im Jahr des Zuflusses zu…
…also jenem Kalenderjahr, in dem der Bw rechtlich und wirtschaftlich darüber verfügen konnte. Es kann nach der Aktenlage kein Zweifel bestehen, dass der Zufluss des in Streit stehenden Insolvenz-Ausfallgeldes im Kalenderjahr 2002 erfolgte, und dass diese Bezüge somit gemäß dem zitierten § 41 Abs.1…
…EStG 1988, was bedeutet, dass sie im Jahr des Zufließens zu erfassen sind (vgl. Doralt, EStG7, § 25 Tz 4; Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuerhandbuch, § 25 Tz 4). Gemäß § 19 Abs. 1 EStG 1988 sind Einnahmen im jenem Kalenderjahr bezogen, in dem sie dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind. Einnahmen…
…wurde folgendes wörtlich ausgeführt: "Im Lohnsteuerverfahren gilt das Zuflussprinzip, sodass auch Ansprüche, die im Rahmen eines Verfahrens mit der WGKK für mehrere Jahre abgegolten werden, nur im Jahr des Zuflusses versteuert werden dürfen-siehe § 19 EStG. Zu der im Berufungsverfahren angesprochenen Differenz von € 30…
…in einem Insolvenzverfahren den laufenden Bezügen des Kalendermonates zuzurechnen und gemeinsam nach dem Monatstarif zu versteuern. Da die laufenden Bezüge das Kalenderjahr 2006 betreffen würden, seien diese Bezüge dem Kalenderjahr 2006 zuzurechnen. Die Abrechnung der gesamten Bezüge sei daher im Jahr 2006 zu Recht erfolgt…
…Jahre 2002 gewesen. Einem Ergänzungsauftrag des Finanzamtes, wonach dem Bw. schriftlich mitgeteilt worden ist, dass die Steuer nach den gesetzlichen Vorgaben vom steuerpflichtigen Einkommen und nicht vom "erhaltenen Auszahlungsbetrag" zu bemessen sei und die vereinnahmten Beträge nach § 19 EStG 1988 im Jahr des faktischen Zuflusses…
…Bedacht genommen werden, ob die anzuwendende Regelung hinsichtlich der steuerlichen Erfassung von Nachzahlungen von Insolvenz-Ausfallgeld (Zuflussfiktion) im Einzelfall zu einem anderen als dem vom Gesetzgeber offensichtlich beabsichtigten Ergebnis der Vermeidung von Steuernachzahlungen durch Erfassung im Jahr des Eintritts der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers, führt (vgl…
…16.9.201 begehrte der Berufungswerber die steuerliche Erfassung des von der IAF Service GmbH für den Zeitraum vom 23.3.2009 bis 30.6.2009 erhaltenen bedingten Kündigungsentschädigung iHv € 11.608,52 im Jahr des Zuflusses (2009) und verwies dazu auf die arbeitsrechtliche…
…des Steuerpflichtigen im Jahr des Zuflusses der Besteuerung zu unterziehen ist. § 19 Abs. 1 EStG 1988 in der durch das AbgÄG 2005, BGBl I 161/2005, novellierten und für das streitgegenständliche Jahr anzuwendenden Fassung lautet - auszugsweise zitiert - wie folgt: "Einnahmen sind in jenem Kalenderjahr bezogen…
…spätestens in diesem Jahr die gegenseitigen Ansprüche durch Aufrechnung ausgeglichen. Für den Bw. wäre daraus ein steuerrechtlich relevanter Einnahmenzufluss im Jahr 1997 abzuleiten. Doch unabhängig davon ob man von einem sukzessiven Einnahmenzufluss in den Jahren 1990 bis 1997 oder einem Zufluss des gesamten Betrages durch…
…nachträgliche betriebliche Einkünfte immer nach den Grundsätzen des BV-Vergleichs zu ermitteln sind (Jakom/Kanduth-Kristen EStG, 2011, § 32 Rz 29 mwN). Somit hat die Besteuerung jedenfalls im Jahr 2009 zu erfolgen. Aber auch bei einer Erfassung im Jahr des Zuflusses wäre für den Bw…
…da hervorgekommen war, dass die Gattin des Bw im Jahr 2005 mit dem Wochengeld Einkünfte von über 6.000,00 € bezogen hatte. Der Bescheid führte zu einer Nachforderung von € 494,00. Mit 22.10.2007 brachte der Bw eine Berufung ein und begehrte…
…als er die ihm im Jahr 2000 zugeflossenen Einnahmen dem Finanzamt gegenüber nicht erklärt hat. Die streitgegenständlichen Honorare, die unbestritten im Jahr 2000 zugeflossen sind, sind aufgrund des Zuflussprinzips gemäß § 19 EStG 1988 im Jahr 2000 der Besteuerung zu unterziehen. Daher war spruchgemäß zu entscheiden…
…steuerlich beachtlichen Zufluss der gesamten Geschäftsführerhonorare im Jahr 2001 in Frage zu stellen. Abschließend wird noch darauf hingewiesen, dass es nicht Gegenstand dieses Verfahrens ist, zu beurteilen, wie allfällige Rückzahlungen dieser Honorare steuerlich zu behandeln sind. Da sich der Unabhängige Finanzsenat den Ausführungen des Finanzamtes…
…Depoteigner war. Weiters wurde als glaubhaft anerkannt, dass ihm daraus im Jahr 1993 ein Verkaufserlös zumindest in Höhe des Kurswertes von ÖS 486.498,-- zugeflossen und ihm der Betrag für eine mögliche Einlage in die Bw. zur Verfügung gestanden war. Wie oben ausgeführt, ging die…
…seien. Ein Zufluss von Einnahmen im Sinne des § 19 Abs. 1 EStG 1988 erfolge in jenem Jahr, in dem der Steuerpflichtige rechtlich und wirtschaftlich die Verfügungsmacht über die Einnahmen erhalte (VwGH 5.3.1986, 85/13/0085). Ein auf ein Bankkonto des Zahlungsempfängers eingezahlter Betrag…
…verfügen kann; nicht von Bedeutung ist im Gegensatz zur Bilanzierung (§ 4 Abs 1, § 5), zu welchem Zeitraum die Einnahmen wirtschaftlich gehören. So waren bis zum AbgÄG 2006 etwa Zahlungen des Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds im Jahr des Zuflusses zu versteuern und nicht in jenem Jahr, das…
…da aufgrund des negativen Welteinkommens keine Ertragsteuerbelastung der ausländischen Einkünfte im Ansässigkeitsstaat vorliegt. Durch das Anrechnungssystem soll nämlich lediglich durch Proportionalanrechnung eine Doppelbesteuerung im jeweils betreffenden Veranlagungsjahr beseitigt werden. Es besteht mangels gesetzlicher Regelung keine Möglichkeit, eine im Jahr des Zuflusses der ausländischen Einkünfte steuerlich…
…der Anrechnungsvortrag aus 1998 in Höhe von ATS 35.779,-- abgelehnt. Begründet wurde dies damit, dass eine im Jahr des Zuflusses der ausländischen Einkünfte steuerlich unverwertbare ausländische Quellensteuer nicht auf spätere Veranlagungszeiträume vorgetragen werden könne. Des weiteren beantragte die Bw. die Absetzung eines Forschungsfreibetrages gemäß …
…im gegenständlichen Fall keinesfalls darauf vertrauen durfte, dass von ihm - aus welchen Gründen immer - nicht bekanntgegebene Einkünfte auch weiterhin nicht im Jahr des Zuflusses besteuert würden. Die Berufungen gegen die Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Einkommensteuer für die Jahre 2004 bis 2006 waren daher als unbegründet…