…und Verkehrsteuerprüfung eine Unterbrechungshandlung iSd § 209 BAO bestehen würde. In ständiger Rechtsprechung des VwGH muss die Abgabenbehörde - um die Verjährung zu unterbrechen - eine Handlung zur Geltendmachung eines bestimmten Abgabenanspruches vornehmen (VwGH 97/16/0353 vom 19.2.1998, 82/16/0079, vom 18.11.1982…
…Erkenntnis aus, dass ein rechtskräftiger Abgabenbescheid, mit dem gegen ein Steuersubjekt ein bestimmter Abgabenanspruch geltend gemacht wurde, der Geltendmachung eines auf der selben Tatbestandsverwirklichung beruhenden Abgabenanspruches gegen ein anderes Steuersubjekt grundsätzlich nicht entgegen steht (siehe auch VwGH 15.7.1998, 93/13/0269, 0270 und…
…Erkenntnis aus, dass ein rechtskräftiger Abgabenbescheid, mit dem gegen ein Steuersubjekt ein bestimmter Abgabenanspruch geltend gemacht wurde, der Geltendmachung eines auf der selben Tatbestandsverwirklichung beruhenden Abgabenanspruches gegen ein anderes Steuersubjekt grundsätzlich nicht entgegen steht (siehe auch VwGH 15.7.1998, 93/13/0269, 0270 und…
…dass der gegenständliche Abgabenanspruch erst bei Ausübung der Optionen, sohin 1998, entstanden sei. Die Festsetzungsverjährung wäre in diesem Fall mit Ablauf des 31. Dezember 2003 eingetreten. Auch hier könne die Zusendung des Einkommensteuerbescheides mangels bestimmter Geltendmachung des Abgabenanspruches aus der Veräußerung der Aktienoption nicht als…
…sei für § 9 BAO ohne Bedeutung. Der Zeitpunkt, für den zu beurteilen sei, ob der Vertretene die für die Abgabenentrichtung erforderlichen Mittel gehabt habe, bestimme sich danach, wann die Abgaben bei Beachtung der abgabenrechtlichen Vorschriften zu entrichten gewesen wären. Bei Selbstbemessungsabgaben sei maßgeblich, wann die…
…bestimmten Zeitpunkt zu entrichten. Fehlt es an einem konkreten Abgabenanspruch, gibt es auch keinen davon abgeleiteten Abgabenzahlungsanpruch, dessen verspätete Erfüllung Säumnisfolgen (hier: eine Vorsäumnis im Sinne des § 217 Abs. 5 BAO) auslösen könnte. Gemäß § 4 Abs. 2 lit. A Z. 3 BAO entsteht der Abgabenanspruch…
…von der Abfuhrpflicht ausgegangen, da nach den Bilanzen der Jahre 2000 und 2001 Rückstellungen für gesetzlichen Sozialaufwand Pfleger gebildet worden wären. Die Abgabenansprüche wären im Schätzungswege ermittelt worden, wobei die im gegenständlichen Zeitraum ausbezahlten Beträge mit € 1.647.246,00, die zur Hälfte lohnsteuerpflichtig…
…a FinStrG bewirkt, wenn Abgaben, die bescheidmäßig festzusetzen sind, zu niedrig festgesetzt wurden oder infolge Unkenntnis der Abgabenbehörde von der Entstehung des Abgabenanspruches mit dem Ablauf der gesetzlichen Erklärungsfrist (Anmeldefrist, Anzeigefrist) nicht festgesetzt werden konnten. Das Herbeiführen einer Abgabenverkürzung muss unter Verletzung einer Anzeige-, Offenlegungs-…
…2009 wurde seitens des Amtsvertreters ein Schreiben übermittelt, aus dem nach Ansicht des zuständigen Finanzamtes hervorgeht, dass die vom Berufungswerber angesprochene Verjährung einzelner Abgabenansprüche zu verneinen ist. Die genaueren Ausführungen sind im Entscheidungsteil angeführt. In der am 17. Dezember 2009 abgehaltenen mündlichen Berufungsverhandlung wurde ergänzend…
…zu einem bestimmten Zeitpunkt zu entrichten. Diese Verpflichtung ergibt sich aus einer bescheidmäßigen Festsetzung oder (bei Selbstbemessungsabgaben) auf Grund des Abgabengesetzes selbst bzw. aus der Selbstbemessung durch den Abgabepflichtigen (Ritz, BAO³, § 4 Tz 3). § 205 Abs. 1 stellt ausdrücklich auf die Entstehung des Abgabenanspruches und…
… 46 Abs. 1 Z. 2 KO zeitlich mit dem Entstehen des Abgabenanspruches zusammen. Unbestritten ist auch, dass die dem Säumniszuschlag zugrunde liegende Umsatzsteuer eine Masseforderung darstellt, zumal sie laut vorgelegtem Verteilungsbeschluss vorrangig als Sondermassepost abzuführen ist. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 23.11.1994…
…9/0 des damaligen Finanzamtes für Körperschaften erfolgt", das "jedoch nur für die Verbuchung von Rückzahlungen an beliebig viele Antragsteller eingerichtet" sei. Dieses Konto dürfe "keine Bestände aufweisen" und sei "keiner bestimmten Person zugeordnet". Aus diesem Grunde sei "am 1. Juli 1999 auch eine Doppelbuchung…
…78, ausgeführt hat, dass die vom Gesetzgeber getroffene unterschiedliche Regelung, wonach im Falle bestimmter Zahlungserleichterungen zwar Verzugszinsen zu leisten seien, ein Anspruch auf Verzinsung bei nicht rechtsbeständigen Abgabenvorschreibungen jedoch nicht bestehe, in anders gelagerten Sachverhalten begründet sei und daher nicht gegen das Gleichheitsgebot verstoße. Auch…
…bestimmter Höhe bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu entrichten. Diese Verpflichtung ergibt sich aus der bescheidmäßigen Festsetzung (vgl. Ritz, BAO³, § 4 Tz. 2f). Schon aus diesen Ausführungen ergibt sich, dass eine Berufungsentscheidung des Unabhängigen Finanzsenates betreffend die Einkommensteuer für 1989 keinen Einfluss auf den Abgabenanspruch…
…wurde erwogen: § 4 Abs. 1 und 2 der Verordnung "Bundeseinheitliche Bewertung bestimmter Sachbezüge" (BGBl.Nr. 642/1992) lauten: Besteht für den Arbeitnehmer die Möglichkeit, ein arbeitgebereigenes Kraftfahrzeug für nicht beruflich veranlasste Fahrten einschließlich Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu benützen, dann ist ein Sachbezug von…
…Erhebung" hat die Abgabenbehörde den Abgabenanspruch im behördlichen Verfahren geltend zu machen und für seine Einbringung zu sorgen. Der Verzicht auf die Erhebung, wie er im § 1 NEUFÖG bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen vorgesehen ist, bedeutet, dass zwar grundsätzlich der entsprechende Abgabenanspruch entsteht und bestehen bleibt…
…diesen Zeitpunkt bestimmt, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Abgabepflicht knüpft. Nach § 4 Abs. 2 lit. a BAO entsteht der Abgabenanspruch bei der zu veranlagenden Einkommensteuer mit Ablauf des Kalenderjahres, für das die Veranlagung vorgenommen wird, soweit nicht der Abgabenanspruch nach…
…wenn Abgaben, die bescheidmäßig festzusetzen sind, zu niedrig festgesetzt wurden oder infolge Unkenntnis der Abgabenbehörde von der Entstehung des Abgabenanspruches mit dem Ablauf der gesetzlichen Erklärungsfrist nicht festgesetzt werden konnten. Gemäß § 13 Abs. 1 FinStrG gelten die Strafdrohungen für vorsätzliche Finanzvergehen nicht nur für die…
…Die Erklärung der Neugründung ist nach § 4 NeuFöG formgebunden. Es ist ein bestimmter amtlicher Vordruck (NeuFö 1) zu verwenden. Bei der Vorlage des amtlichen Vordruckes bei der Behörde gemeinsam mit dem Befreiungsantrag handelt es sich um ein materiell-rechtliches Tatbestandsmerkmal für die Befreiung. Dieses muss…
…Es ist ein bestimmter amtlicher Vordruck (NeuFö 1) zu verwenden. Wie das Finanzamt in seiner Berufungsvorentscheidung bereits zutreffend ausgeführt hat, stellt die Vorlage der Erklärung der Neugründung eine materiellrechtliche Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Begünstigung dar, welche im Zeitpunkt des Entstehens des Abgabenanspruches gegeben sein…