…Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Einkommensteuer für das Jahr 2001 nicht erheblich, da diese andere Veranlagungsjahre betreffen würden und sohin nicht dem Wissensstand der bescheiderlassenden Stelle des Finanzamtes hinsichtlich der Einkommensteuer des Jahres 2001 zuzurechnen wären. Aus der vom Berufungswerber eingereichten Einkommensteuererklärung für das Jahr 2001…
…dass eine Berufungsvorentscheidung erlassen und die Bescheid erlassende Behörde eine von dieser abweichende Entscheidung beantrage, weil hinsichtlich des Verlustabzuges 2003 der Berufung stattzugeben und im Übrigen entsprechend der angeschlossenen Stellungnahme des Betriebsprüfers abzuweisen sei. Daraus sei zu schließen, dass die bescheiderlassende Stelle (Finanzamt) selbst bekannt…
…hinsichtlich Feststellung der Einkünfte für die Jahre 2001 und 2002 nicht erheblich, da diese andere Veranlagungsjahre betreffen würden und sohin nicht dem Wissensstand der bescheiderlassenden Stelle des Finanzamtes hinsichtlich der Jahre 2001 und 2002 zuzurechnen wären. Zudem ergab sich für die Abgabenbehörde aus den (geänderten)…
…mit den entsprechenden technischen Möglichkeiten ausgestatteten Stelle (Bundesrechenamt) zur Beglaubigung an die bescheiderlassende Stelle zurückgestellt werden müsste (siehe Wanke, Zur Wirksamkeit automationsunterstützter Bescheide, in: RdW 1993, S. 192ff). Da die Berufungsvorentscheidung im gegenständlichen Berufungsverfahren im automationsunterstützten Datenverarbeitungsverfahren erstellt wurde, stellte das Fehlen einer Unterschrift auf…
…bescheiderlassende Behörde aufscheint, ersetzt nicht die Willensbildung bei dieser Behörde. Ansonsten könnte jede beliebige Person hoheitlich handeln, indem sie anstatt der Organe jener Behörde handelt, die auf dem Schriftstück als bescheiderlassende Behörde aufscheint. Da das Bundesministerium für Finanzen auf dem Schriftstück nicht als jene Stelle…
…00 und S 32.993,00 vorgeschrieben worden. Zur Ausfertigung der Haftungs- und Abgabenbescheide hat das Finanzamt das Formular "L20" verwendet. Auf der Vorderseite von "L20" stehen die Bescheidbezeichnung "Haftungs- und Abgabenbescheid(e)", die bescheiderlassende Behörde, das Bescheiddatum, der/die Bescheidadressat/en und der Bescheidspruch…
…von den Feststellungsbescheiden betroffenen atypisch stillen Gesellschafter weitergegeben. Die Geschäftsherrin bzw deren Geschäftsführer stellten daher keinen ordnungsgemäßen gemeinsamen Zustellungsbevollmächtigten der atypisch stillen Gesellschaft iSd § 101 Abs. 3 BAO dar. Der bescheiderlassenden Abgabenbehörde seien diese Umstände bekannt gewesen, weshalb die Zustellung an die Geschäftsherrin bzw deren…
…wenn die Verspätung nicht entschuldbar ist; solange die Voraussetzungen für die Selbstberechnung einer Abgabe durch den Abgabepflichtigen ohne abgabenbehördliche Festsetzung gegeben sind, tritt an die Stelle des festgesetzten Betrages der selbst berechnete Betrag. Dies gilt sinngemäß, wenn nach den Abgabenvorschriften die Selbstberechnung einer Abgabe einem…
…nur vor, wenn das Schriftstück mit normativem Inhalt auf Grund einer entsprechenden Willensbildung bei jener Behörde entstanden sei, die als bescheiderlassende Behörde aufscheine. Der Bescheid über die Festsetzung von Anspruchszinsen 2000 vom 15. März 2005 sei von der Bundesrechenzentrum GmbH erstellt und versandt worden. Die…
…November 2009 können nicht dem Finanzamt C zugeordnet werden, weil dieses nicht iSd § 96 BAO als bescheiderlassende Behörde in den Ausfertigungen angeführt ist. f) Schlussfolgerung: Durch die Übergabe der mit 11. November 2009 datierten Bescheidausfertigungen in Sachen 3. Geschäftsherrin & atypisch Stille an Herrn HerrP am…
…ist darauf hinzuweisen, dass dem Zeugen entscheidende Fragen nicht gestellt bzw von diesem nicht beantwortet wurden. Die protokollierten Antworten des Zeugen ergeben in einigen Fällen keinen Sinn bzw stellen schlicht und ergreifend keine Beantwortung der zugehörigen Frage dar. Hier besteht das Problem, dass aus dem…
…Einkommensteuererklärung 2005 wurde am 5. Jänner 2008 elektronisch bei der Abgabenbehörde eingereicht. Die Veranlagung erfolgte - mit Ausnahme einer Korrektur der Anzahl der "bezugsauszahlenden Stellen" von sieben auf vier - am 21. Jänner 2008 erklärungsgemäß. Der - nicht mehr berufungsgegenständliche - Einkommensteuerbescheid 2006 datiert ebenfalls vom 21. Jänner 2008. …
…empfundenen Härte führen, stelle sich aber in gleichgelagerten Fällen, sohin allgemein, ebenfalls dermaßen dar, weshalb deswegen auch keine sachliche Unbilligkeit des Einzelfalles vorliege. In der dagegen am 9. Oktober 2008 rechtzeitig eingebrachten Berufung brachte die Bw. vor, dass der bescheiderlassenden Behörde anzulasten wäre, dass die…
…der Abgabenbehörde erster Instanz stelle dies eine beitragspflichtige Tätigkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 Z 1 ALSAG dar. Diese unrechtmäßige Ausbringung habe die Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel und das Amt der Tiroler Landesregierung als unrechtmäßig erkannt. Zur Masse als Bemessungsgrundlage führt die bescheiderlassende Behörde wie folgt…
…alle schriftlichen Ausfertigungen der Abgabenbehörden die Bezeichnung der Behörde enthalten sowie mit Datum und mit der Unterschrift dessen versehen sein, der die Erledigung genehmigt hat. An die Stelle der Unterschrift des Genehmigenden kann, soweit nicht in Abgabenvorschriften die eigenhändige Unterfertigung angeordnet ist, die Beglaubigung treten…
…alle schriftlichen Ausfertigungen der Abgabenbehörden die Bezeichnung der Behörde enthalten sowie mit Datum und mit der Unterschrift dessen versehen sein, der die Erledigung genehmigt hat. An die Stelle der Unterschrift des Genehmigenden kann, soweit nicht in Abgabenvorschriften die eigenhändige Unterfertigung angeordnet ist, die Beglaubigung treten…
…sei. Nach Lehre und Rechtsprechung werde gefordert, dass Bescheide Schriftstücke seien, die mit normativem Inhalt auf Grund einer entsprechenden Willensbildung bei jener Behörde entstanden seien, die als bescheiderlassende Behörde aufscheine. Auch nach Auffassung des unabhängigen Finanzsenates (UFS 5. Jänner 2005, RV/0014-L/04) liege…
…mag auch der (intern festzustellende) Bezug zum behördlichen Organwalter im Bescheid selbst nicht zum Ausdruck gelangen. Eine verfassungsrechtlich nicht tolerierbare Einschränkung des Rechtsschutzes gegenüber der Verwaltung wäre sohin dann anzunehmen, wenn ein Bescheid namens einer Behörde automationsunterstützt von einer anderen Stelle erzeugt und "erlassen!" würde…
…alle schriftlichen Ausfertigungen der Abgabenbehörden die Bezeichnung der Behörde enthalten sowie mit Datum und mit der Unterschrift dessen versehen sein, der die Erledigung genehmigt hat. An die Stelle der Unterschrift des Genehmigenden kann, soweit nicht in Abgabenvorschriften die eigenhändige Unterfertigung angeordnet ist, die Beglaubigung treten…
…eines Stellungnahmerechtes hätte die bescheiderlassende Behörde jederzeit bei Durchführung eines entsprechenden formgerechten Verfahrens auch erkennen können, dass keine Gefährdung von möglichen Abgabenschulden vorgelegen sei. Das Finanzamt habe es jedoch nicht der Mühe wert gefunden, die Umstände näher zu prüfen und es sei daher der bescheiderlassenden…