…Schreiben vom 21.5.2003 an den bevollmächtigten Vertreter erklären Sie sich mit der Schätzung von 20 % einverstanden. Sollten Sie auf einer Erhöhung des beruflichen Anteiles auf 30 % bestehen, müssten die vom Finanzamt verlangten Unterlagen vorgelegt werden. Dies betrifft auch die berufliche Internetnutzung. Unerklärlich ist…
…seiner Schulkameraden - verwendet hat anstatt auf das Freiwerden einer - langsamen - Verbindung zu warten. Unter Berücksichtigung dieser Umstände erachtet der Referent einen beruflichen Anteil der Internetnutzung ebenfalls von 80% - auch hier im Einvernehmen mit den Parteien des zweitinstanzlichen Abgabenverfahrens - für den tatsächlichen Gegebenheiten am nächsten kommend.…
…Finanzamt (FA) den Bw um folgende Ergänzungen. " - Kurzbeschreibung Ihrer beruflichen Tätigkeit (Aufgabenbereich) - Sonstige Werbungskosten Aufgliederung (Art/Empfänger/beruflicher Anteil) sowie Nachweis (Glaubhaftmachung) des beruflichen Anteils bei Aufwendungen, die typischerweise privat bzw beruflich und privat veranlasst sein können." In der Vorhaltsbeantwortung vom 5.12.2006 führte…
…Eine ausschließliche berufliche Nutzung von Internet/Telefon widerspricht der Lebenserfahrung und wurde nicht konkret nachgewiesen (die bloße Behauptung ist nicht ausreichend). Da jedoch auf Grund Ihrer Tätigkeit eine überwiegende berufliche Nutzung glaubhaft ist, wurde ein Anteil von 80% als Werbungskosten berücksichtigt (Arbeitsmittel insgesamt € 1…
…im Heizkörperheizkreis cirka 4 Grad (Anmerkung: Aufgrund dieser Werte würden ursprünglich die 75 % beruflicher Anteil geschätzt werden). | 2. | dass der Heizölverbrauch in den Jahren ohne Kachelofenheizung (ganztägig in der Firma und Hausbau am Abend/Wochenende) im Schnitt 3.200,00 l (für cirka…
…2010, € 9,95 (4/2010) Zumindest fragwürdig ist die ausschließliche berufliche Nutzung der zu Schulbeginn gekauften Büroartikel wie z.B. Borstenpinsel, Buchschoner und Bleistifte; Pagro, 1.9.2010, gesamter Rechnungsbetrag € 61,62 (5/2010); hier wird ein beruflicher Anteil von 40% (d.s…
…| 911 Anschaffung PC HP Pavillon | 829,00 | 09.09.2006 | Privatanteil 40% | - 331,60 | 40% | Beruflicher Anteil | 497,40 | | Jährliche Abschreibung | 124,35 | 4 (Jahre) | Wert Ende 2006 | 435,23 |…
…| 567,26 | 681,66 | 639,49 | 518,43 In der Begründung der neuen Sachentscheidungen für die Jahre 2006 bis 2009 wurde dazu Folgendes ausgeführt: "Von den beantragten Internet- und Telefonkosten wurde aufgrund der allgemeinen Lebenserfahrung ein beruflicher Anteil von 30 % berücksichtigt…
…als Sonderausgabe angerechnet werden [gilt auch für die Folgejahre!] Werbungskosten: Von den Telefonkosten wird im Schätzungswege ein beruflicher Anteil von 30% angerechnet. Bewirtung bei Baustellenbesuchen (Kaffekassen) - diese Ausgaben stellen keine Werbungskosten im Sinne des Einkommensteuergesetzes dar. Dienstreisen: Bei einem 'durchgehenden' Einsatz (ab dem 6. Tag)…
…er nicht Bürgermeister einer Gemeinde. 1. Telefonrechnung: Herabsetzung von € 380,-- auf € 290,--: Telefonrechnungen könnten anteilig als Werbungskosten abgesetzt werden. Auf Grund seiner Tätigkeit als Bürgermeister seien sicherlich mehr als 50 % von € 762,50 seiner Telefonkosten beruflich bedingt. 2. Computerkosten: Herabsetzung von €…
…in dem der Gerichtshof ausgesprochen hat, dass die Annahme eines beruflich veranlassten Anteiles am privaten Telefonanschluss von bloß 20 % bei einer Politikerin nicht der Lebenserfahrung widerspricht. 2. Computerkosten: Das Finanzamt hat die AfA für den Computer nach Abzug eines Privatanteiles mit nur S 3.178…
…Die Kosten seien anteilig von den Miet- und Betriebskosten berechnet worden (Gesamtnutzfläche der Wohnung ca. 81 m²). Der Bw. dürfe seine Arbeitszeit im Umfang von maximal 33% von zu Hause aus verrichten. Die damit verbundenen Kosten für beruflich veranlasste Telefonate würden vom Dienstgeber nicht ersetzt…
…Festnetz und Handy betreffen. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) ist u.a. bei einer Vizebürgermeisterin ein beruflicher Anteil von 20% als den Erfahrungen entsprechend anzusehen (VwGH 21.7.1998, 98/14/0021). Die Aufwendungen für Telefon und Internet wie auch Handykosten (inkl. Kamera) sind…
…für das Auto, habe er in den Jahren 1985 und 1986 ein Fahrtenbuch geführt, wobei für 1985 ein beruflicher Anteil von 31 % und für 1986 von 33 % errechnet worden sei, und ihm der damalige Referent darüberhinaus in Hinkunft eine "Abschreibung" iHv 25 % zusagte. Wenn diese…
…abzusetzen (§ 7 Abs1 EStG 1988). Digitalkamera: Der Bw konnte glaubhaft vermitteln, dass das gegenständliche Arbeitsmittel beruflich genutzt wird. Das Finanzamt schätzte den beruflichen Anteil mit 60%. Die erkennende Behörde schließt sich diesbezüglich dem Aufteilungsschlüssel (40% Privatanteil, 60% beruflicher Anteil) der Behörde I. Instanz an. Es…
…Anteil von 0,15 beantragt. | Dies ergibt für die Kosten (ISDN 4-12) | | 3.051,50 | 610,20 | 3.661,70 | einen privaten Kostenanteil | 0,15 | 457,73 | 91,53 | 549,26 | einen beruflichen…
…der zeige, dass 75 % beruflicher Anteil an den Ölheizungskosten zu gering angesetzt seien: - Der Heizölverbrauch in den Jahren ohne Kachelofenheizung (die Bw. und ihr Gatte wären beide ganztägig beschäftigt gewesen und am Abend/Wochenende mit Hausbau und Stallarbeit mehr als ausgelastet) im Schnitt 3.200…
…Arbeitsstätte abgegolten seien. Nachdem keine Aufzeichnungen über die berufliche Nutzung von Internet und Telefon vorlägen, könnten diese nur im Schätzungsweg ermittelt werden. Nach allgemeiner Verwaltungspraxis und den Erfahrungen des täglichen Lebens erscheine ein beruflicher Anteil von 40 % als angemessen. Mit Eingabe vom 30. November 2012…
…Bildungsinteressen mit beruflichen Interessen untrennbar vermengendes Mischprogramm geprägt sind, der Abzug als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten weiterhin zur Gänze versagt bleibt (VwGH vom 27.1.2011, 2010/15/0197), allerdings kommt die Behörde in freier Beweiswürdigung (§ 167 BAO) zu dem Schluss, dass ein beruflicher Anteil vom…
…und vom "Cosmos" (13,99) werden vom Unabhängigen Finanzsenat anerkannt. Da die Bw. eine ausschließliche berufliche Nutzung nicht nachweisen konnte, wird von diesen Kosten in freier Beweiswürdigung und übereinstimmend mit der Lebenserfahrung ein beruflicher Anteil in Höhe von 60 % als Werbungskosten anerkannt (vgl. Jakom/Baldauf…