…Verpflegungsmehraufwendungen/§ 16 Abs. 1 Z 9 EStG 1988: Unstrittig ist davon auszugehen, dass der Berufungswerber im Streitjahr beruflich veranlasste Reisen in das Fürstentum Liechtenstein und in die Schweiz unternommen hat. Gemäß § 16 Abs. 1 EStG 1988 sind die Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder…
…Doralt, EStG4 § 16 Rz 176/1): Der auf einer beruflich veranlassten Reise befindliche Steuerpflichtige ist hinsichtlich des Mittagessens mit einem Steuerpflichtigen, der sich an seinem Dienstort verköstigt, vergleichbar. In der gebotenen typisierenden Betrachtungsweise wird ein Verpflegungsmehraufwand auf Reisen erst durch die Nächtigung feststellbar, weil der…
…sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen, bei den einzelnen Einkünften nicht abgezogen werden. Tagesgelder ersetzen einem eine beruflich veranlasste Reise durchführenden Arbeitnehmer jenen Verpflegungsmehraufwand, der ihm deshalb entsteht…
…sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen, bei den einzelnen Einkünften nicht abgezogen werden. Tagesgelder ersetzen einem eine beruflich veranlasste Reise durchführenden Arbeitnehmer jenen Verpflegungsmehraufwand, der ihm deshalb entsteht…
…Wirtschaftsgütern sind nur insoweit als Werbungskosten abzugsfähig, als dies im folgenden ausdrücklich zugelassen ist. Die vom Bw ins Treffen geführte Geltendmachung ist demzufolge zu verneinen, da im Gegenstandsfall weder die Voraussetzungen für das Vorliegen einer beruflich veranlassten Reise im Sinne des § 16 Abs. 1 Z…
…beruflich veranlasste Reisen unternommen. Vom Dienstgeber wurde die dem Bw. anfallenden Reisekosten jedoch nicht zur Gänze erstattete. Der Bw. hat die Differenz aus eigenem geleistet. Diese Differenzkosten hat er als Werbungskosten geltend gemacht. Da im gegenständlichen Fall vom Vorliegen von ausschließlich beruflich veranlassten Reisen ausgegangen…
…Aufstellungen für den Nachweis der beruflichen Veranlassung der Fahrten nicht ausreichten, gibt der Bw an, dass er weitere Unterlagen nicht vorlegen könne, da diese anlässlich eines Wohnungseinbruches entweder gestohlen oder vernichtet worden seien. Mit der Anerkennung der Hälfte der Reisekosten ohne weitere Nachweise erklärt sich…
…führte das Finanzamt in der Berufungsvorentscheidung begründend aus: "Die Erledigung weicht von Ihrem Begehren aus folgenden Gründen ab: Die in der Berufung beantragten Studiengebühren von € 2.100,-- wurden bereits im Erstantrag berücksichtigt. Verpflegungsmehraufwand kann nur im Zuge einer beruflich veranlassten Reise im Sinne des …
…erwogen: 1. Reisekosten: 1.1 Rechtsgrundlagen: - Gemäß § 16 Abs. 1 Z 9 EStG 1988, BGBl. Nr. 400/1988 idF BGBl. I Nr. 71/2003, zählen zu den Werbungskosten auch Mehraufwendungen des Steuerpflichtigen für Verpflegung und Unterkunft bei ausschließlich beruflich veranlassten Reisen. Diese Aufwendungen sind ohne…
…die Veranlagung der (nunmehr eingereichten) Erklärung entsprechend durchzuführen. Die Berufungsvorentscheidung vom 24.1.2006 wurde damit begründet, dass die beantragten Reisekosten nicht berücksichtigt werden konnten, weil die entsprechenden Belege nicht nachgereicht wurden. In einem Schreiben vom 2.3.2006 wurde ergänzend zum Antrag auf Entscheidung…
…hin, zwischen einer "Dienstreise" einerseits und einer "beruflich veranlassten Reise" andererseits bzw zwischen steuerfreien "Auslagenersätzen" und abzugsfähigen "Werbungskosten" zu unterscheiden, wobei es auch nicht verhehlt, dass die Voraussetzungen für den Abzug von Werbungskosten bei einer beruflich veranlassten Reise im Vergleich zur Dienstreise strenger sind. Was…
…angefallenen Fahrtaufwendungen einerseits und den ihm unversteuert ausgezahlten Aufwandsentschädigungen als Werbungskosten geltend. Für länger dauernde Reisen nach Wattens und Judenburg zog das Finanzamt Verpflegungsmehraufwendungen jeweils nur für eine Anfangsphase von 5 Tagen ab. Erstmals mit der Berufung machte der Berufungswerber weitere Tagesgelder in Höhe von…
…Fahrtaufwendungen im außerbetrieblichen jenem im betrieblichen Bereich. Damit ist auch der einkommensteuerlichen Systematik entsprochen, nach welcher die Geschäftsreise iSd § 4 Abs. 5 inhaltlich mit der beruflich veranlassten Reise iSd § 16 Abs. 1 Z 9 EStG 1988 übereinstimmt (vgl. das Erkenntnis des VwGH vom 8. 10…
…Berufung wurde erwogen: Gemäß § 16 Abs. 1 EStG 1988 sind die Aufwendungen oder Ausgaben zur Erhaltung, Sicherung oder Erwerbung der Einnahmen Werbungskosten. Nach Z. 9 dieser Gesetzesstelle sind insbesondere Reisekosten bei ausschließlich beruflich veranlassten Reisen Werbungskosten. Nach § 20 Abs. 1 Z. 2 lit. a leg…
…10.: 10:00 bis 12:30 Uhr; 31.10.: 09:30 bis 12:00 Uhr) und einem Abend (26.10.) beruflich veranlasste Veranstaltungen absolviert. Im Übrigen diente die Reise den privaten Erholungs- und Bildungsinteressen der Bw. Den Zahlungsbestätigungen vom 13. Februar 2001 und vom 13…
…der Einnahmen. Die Werbungskosten werden von den Einnahmen eines Steuerpflichtigen abgezogen und mindern die Steuerbemessungsgrundlage. Gemäß § 16 Abs.1 Z 9 EStG 1988 (Einkommensteuergesetz 1988) sind Reisekosten bei ausschließlich beruflich veranlassten Reisen ohne Nachweis ihrer Höhe als Werbungskosten anzuerkennen, soweit sie die sich aus § 26…
…sind. Werbungskosten sind nach § 16 Abs. 1 Z 9 leg.cit. auch Mehraufwendungen des Steuerpflichtigen für Verpflegung und Unterkunft bei ausschließlich beruflich veranlassten Reisen, Diese Aufwendungen sind ohne Nachweis ihrer Höhe als Werbungskosten anzuerkennen, soweit sie die sich aus § 26 Z 4 EStG 1988 ergebenden…
…Erhaltung der Einnahmen. Dabei stellen nach Z. 9 dieser Gesetzesstelle in der für die Streitjahre geltenden Fassung insbesondere Reisekosten bei ausschließlich beruflich veranlassten Reisen Werbungskosten dar. Diese Reisekosten sind ohne Nachweis ihrer Höhe als Werbungskosten anzuerkennen, soweit sie die sich aus § 26 Z. 4 leg…
…Ausgaben des Steuerpflichtigen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (in Höhe des Verkehrsabsetzbetrages und eines allenfalls zustehenden Pendlerpauschales) und nach Z. 9 Reisekosten bei ausschließlich beruflich veranlassten Reisen auch Werbungskosten. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes stellen Fahrtkosten keine spezifischen Reisekosten im Sinne des § 16 Abs…
…Klarstellend sei darauf verwiesen, dass die Unterschiede zwischen dem Dienstreisebegriff nach § 26 Z. 4 EStG und jenem der (beruflich veranlassten) Reise nach § 16 Abs 1 Z 9 EStG vom VwGH in der Vergangenheit mehrfach bestätigt wurden (VwGH 9.12.1992, 91/13/0094; 8.10…