…Einkünften erwachsen, ist ohne besonderen Nachweis ein Pauschbetrag von jährlich 132,00 Euro abzusetzen (§ 16 Abs. 3 EStG 1988). Fahrtkosten anlässlich einer beruflich veranlassten Reise des Arbeitnehmers stellen im tatsächlichen Umfang, somit insbesondere nach Abzug allfälliger vom Arbeitgeber geleisteter Aufwandsersätze, Werbungskosten dar (vgl. VwGH 27…
…Verpflegungsmehraufwendungen/§ 16 Abs. 1 Z 9 EStG 1988: Unstrittig ist davon auszugehen, dass der Berufungswerber im Streitjahr beruflich veranlasste Reisen in das Fürstentum Liechtenstein und in die Schweiz unternommen hat. Gemäß § 16 Abs. 1 EStG 1988 sind die Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder…
…Doralt, EStG4 § 16 Rz 176/1): Der auf einer beruflich veranlassten Reise befindliche Steuerpflichtige ist hinsichtlich des Mittagessens mit einem Steuerpflichtigen, der sich an seinem Dienstort verköstigt, vergleichbar. In der gebotenen typisierenden Betrachtungsweise wird ein Verpflegungsmehraufwand auf Reisen erst durch die Nächtigung feststellbar, weil der…
…Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt, und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen, bei den einzelnen Einkünften nicht abgezogen werden. Tagesgelder ersetzen einem eine beruflich veranlasste Reise durchführenden Arbeitnehmer jenen Verpflegungsmehraufwand, der ihm deshalb entsteht, weil ihm die günstigen Verpflegungsmöglichkeiten…
…sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen, bei den einzelnen Einkünften nicht abgezogen werden. Tagesgelder ersetzen einem eine beruflich veranlasste Reise durchführenden Arbeitnehmer jenen Verpflegungsmehraufwand, der ihm deshalb entsteht…
…anzuwenden. b) Wird ein Wirtschaftsgut unentgeltlich erworben, ist die Absetzung für Abnutzung des Rechtsvorgängers fortzusetzen. c) …………… Z 9: Mehraufwendungen des Steuerpflichtigen für Verpflegung und Unterkunft bei ausschließlich beruflich veranlassten Reisen. Diese Aufwendungen sind ohne Nachweis ihrer Höhe als Werbungskosten anzuerkennen…
Im Dienstreisekalender der Beschwerdeführerin für das Jahr 2013 (ein Fahrtenbuch wurde nicht vorgelegt) wurden einerseits Fahrten zu ihren beiden Arbeitsstätten (X und A.) und andererseits beruflich veranlasste Fahrten und Fahrten im Zusammenhang mit der Fortbildung eingetragen. Das Finanzamt hat alle Fahrtkosten mit Ausnahme der Fahrten…
…der Einnahmen. Werbungskosten gemäß § 16 Abs. 1 Z. 9 EStG 1988 sind Mehraufwendungen des Steuerpflichtigen für Verpflegung und Unterkunft bei ausschließlich beruflich veranlassten Reisen. Diese Aufwendungen sind ohne Nachweis ihrer Höhe als Werbungskosten anzuerkennen, soweit sie die sich aus § 26 Z 4 ergebenden Beträge nicht…
…sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen, bei den einzelnen Einkünften nicht abgezogen werden. Tagesgelder ersetzen einem eine beruflich veranlasste Reise durchführenden Arbeitnehmer jenen Verpflegungsmehraufwand, der ihm deshalb entsteht…
…vgl. UFS vom 07.05.2013, RV/0758-G/10). Das BFG hat erwogen: Bezüglich dieser Aufwendungen darf auf die Ausführungen unter dem zuvor genannten Punkt verwiesen werden. Der Schrittzähler - mag er für den Abbau des Übergewichts auch hilfreich (gewesen) sein - ist kein behindertenspezifisches Hilfsmittel…
…Wirtschaftsgütern sind nur insoweit als Werbungskosten abzugsfähig, als dies im folgenden ausdrücklich zugelassen ist. Die vom Bw ins Treffen geführte Geltendmachung ist demzufolge zu verneinen, da im Gegenstandsfall weder die Voraussetzungen für das Vorliegen einer beruflich veranlassten Reise im Sinne des § 16 Abs. 1 Z…
…beruflich veranlasste Reisen unternommen. Vom Dienstgeber wurde die dem Bw. anfallenden Reisekosten jedoch nicht zur Gänze erstattete. Der Bw. hat die Differenz aus eigenem geleistet. Diese Differenzkosten hat er als Werbungskosten geltend gemacht. Da im gegenständlichen Fall vom Vorliegen von ausschließlich beruflich veranlassten Reisen ausgegangen…
…9 EStG 1988 idF BGBl I Nr. 105/2014, gelten Mehraufwendungen des Steuerpflichtigen für Verpflegung und Unterkunft bei ausschließlich beruflich veranlassten Reisen als Werbungskosten (Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen). Der Beschwerdeführer bringt vor, dass ihm durch seine Tätigkeit für einen…
…Aufstellungen für den Nachweis der beruflichen Veranlassung der Fahrten nicht ausreichten, gibt der Bw an, dass er weitere Unterlagen nicht vorlegen könne, da diese anlässlich eines Wohnungseinbruches entweder gestohlen oder vernichtet worden seien. Mit der Anerkennung der Hälfte der Reisekosten ohne weitere Nachweise erklärt sich…
…führte das Finanzamt in der Berufungsvorentscheidung begründend aus: "Die Erledigung weicht von Ihrem Begehren aus folgenden Gründen ab: Die in der Berufung beantragten Studiengebühren von € 2.100,-- wurden bereits im Erstantrag berücksichtigt. Verpflegungsmehraufwand kann nur im Zuge einer beruflich veranlassten Reise im Sinne des …
…erwogen: 1. Reisekosten: 1.1 Rechtsgrundlagen: - Gemäß § 16 Abs. 1 Z 9 EStG 1988, BGBl. Nr. 400/1988 idF BGBl. I Nr. 71/2003, zählen zu den Werbungskosten auch Mehraufwendungen des Steuerpflichtigen für Verpflegung und Unterkunft bei ausschließlich beruflich veranlassten Reisen. Diese Aufwendungen sind ohne…
…die Veranlagung der (nunmehr eingereichten) Erklärung entsprechend durchzuführen. Die Berufungsvorentscheidung vom 24.1.2006 wurde damit begründet, dass die beantragten Reisekosten nicht berücksichtigt werden konnten, weil die entsprechenden Belege nicht nachgereicht wurden. In einem Schreiben vom 2.3.2006 wurde ergänzend zum Antrag auf Entscheidung…
…hin, zwischen einer "Dienstreise" einerseits und einer "beruflich veranlassten Reise" andererseits bzw zwischen steuerfreien "Auslagenersätzen" und abzugsfähigen "Werbungskosten" zu unterscheiden, wobei es auch nicht verhehlt, dass die Voraussetzungen für den Abzug von Werbungskosten bei einer beruflich veranlassten Reise im Vergleich zur Dienstreise strenger sind. Was…
…angefallenen Fahrtaufwendungen einerseits und den ihm unversteuert ausgezahlten Aufwandsentschädigungen als Werbungskosten geltend. Für länger dauernde Reisen nach Wattens und Judenburg zog das Finanzamt Verpflegungsmehraufwendungen jeweils nur für eine Anfangsphase von 5 Tagen ab. Erstmals mit der Berufung machte der Berufungswerber weitere Tagesgelder in Höhe von…
…Fahrtaufwendungen im außerbetrieblichen jenem im betrieblichen Bereich. Damit ist auch der einkommensteuerlichen Systematik entsprochen, nach welcher die Geschäftsreise iSd § 4 Abs. 5 inhaltlich mit der beruflich veranlassten Reise iSd § 16 Abs. 1 Z 9 EStG 1988 übereinstimmt (vgl. das Erkenntnis des VwGH vom 8. 10…