…von der Beschlagnahme verfallsbedrohter Gegenstände abgesehen und eine bereits erfolgte Beschlagnahme solcher Gegenstände aufgehoben werden, wenn ein Geldbetrag erlegt wird, der dem Wert dieser Gegenstände entspricht (Freigabe). Nach der zuletzt zitierten Bestimmung ist die Finanzstrafbehörde unter der Voraussetzung, dass der begründete Verdacht eines Finanzvergehens vorliegt…
…Umständen rechtfertigen. Verdacht ist mehr als eine bloße Vermutung. Er ist die Kenntnis von Tatsachen, aus denen nach der Lebenserfahrung auf ein Finanzvergehen geschlossen werden kann (VwGH vom 19.3.2003, 2000/16/0064). Dem Einwand, der gesamte Bescheid sei nicht hinreichend begründet, ist damit…
…Das Zollamt Linz stellt zu Spruchpunkt b) seines Einleitungsbescheides weiters fest, es bestehe gegen den Bf u.a. der begründete Verdacht, er habe durch die darin näher beschriebenen Tathandlungen das Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gem. § 33 Abs.1 und Abs.3 lit.a) FinStrG begangen. Die…
…im Rahmen der Vorerhebungen (§ 82 Abs.1 FinStrG) gesammelten Beweismittel zur Feststellung, dass auf Grund derselben der begründete Verdacht besteht, dass die Bf die ihr vorgeworfenen Finanzdelikte begangen hat, aus, zumal es für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens nach ständiger Rechtsprechung des VwGH (Hinweis Fellner, Finanzstrafgesetz, …
…der Strafbarkeit einer Falschaussage gemacht hat und die sich hinsichtlich 8 Stangen Zigaretten als richtig erwiesen hat, war das Zollamt Graz als Finanzstrafbehörde I. Instanz gemäß § 82 Abs. 1 und Abs. 3 FinStrG zwingend dazu angehalten, gegen den Bf. ein Finanzvergehen wegen des Verdachtes der…
…Umständen rechtfertigen. Verdacht ist mehr als eine bloße Vermutung. Er ist die Kenntnis von Tatsachen, aus denen nach der Lebenserfahrung auf ein Finanzvergehen geschlossen werden kann (VwGH vom 19.3.2003, 2000/16/0064). Dem Einwand des Bf., der Bescheid sei nicht hinreichend begründet, ist…
…Umständen rechtfertigen. Verdacht ist mehr als eine bloße Vermutung. Er ist die Kenntnis von Tatsachen, aus denen nach der Lebenserfahrung auf ein Finanzvergehen geschlossen werden kann (VwGH vom 19.3.2003, 2000/16/0064). Dem Einwand der Bf., der Bescheid sei nicht hinreichend begründet, ist…
…eine Einstellung des Strafverfahrens wegen mangelnder Strafwürdigkeit. Die behördlichen Ermittlungsergebnisse, die sich im Hinblick auf andere Abnehmer als durchaus berechtigt erwiesen haben, indizieren bei gleichem gegenüber dem Bf. durch einen Zeugen geschilderten geübtem Tathergang jedenfalls den begründeten Verdacht auf vorsätzliches Handeln, so sich ein Finanzvergehen…
…Umständen rechtfertigen. Verdacht ist mehr als eine bloße Vermutung. Er ist die Kenntnis von Tatsachen, aus denen nach der Lebenserfahrung auf ein Finanzvergehen geschlossen werden kann (VwGH vom 19.3.2003, 2000/16/0064). Dem Einwand der Bf., der Bescheid sei nicht hinreichend begründet, ist…
…Umständen rechtfertigen. Verdacht ist mehr als eine bloße Vermutung. Er ist die Kenntnis von Tatsachen, aus denen nach der Lebenserfahrung auf ein Finanzvergehen geschlossen werden kann (VwGH vom 19.3.2003, 2000/16/0064). Dem Einwand des Bf., der Bescheid sei nicht hinreichend begründet, ist…
…hat, begründet im Zusammenhang mit der Aussage des Zeugen Mi.W. und den weiteren Ermittlungsergebnissen den begründeten Verdacht, der Bf. könnte die ihm zur Last gelegte Tat in dem ihm zur Last gelegten Ausmaß begangen haben. Diese Verdachtsgründe genügen für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens, weil…
…dabei gehandelt habe. Für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens genügt es nach ständiger Rechtsprechung des VwGH, wenn gegen den Verdächtigen genügende Verdachtsgründe vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass er als Täter eines Finanzvergehens in Frage kommt. Der Verdacht muss sich dabei sowohl auf die objektiven als…
…derselben in Plastiksäcken aus einem Kofferraum eines Autos heraus im Zusammenhang mit seinen Beobachtungen an der Adresse des Mi.W. die illegale Herkunft und bedenkliche Vertriebsweise der Zigaretten als Schmuggelware erkennen müssen und auch erkannt. Darin ist jedenfalls der Verdacht auf vorsätzliches Handeln begründet. Bei…
…Es erscheint daher der Verdacht, der Bf. komme in subjektiver Hinsicht als Täter eines Finanzvergehens in Betracht ausreichen begründet. Schließlich hat die GmbH im Monat Mai 2005 Umsatzerlöse in Höhe von mehr € 26.000,-- und im Monate Juni Umsatzerlöse in Höhe von mehr als…
…oder 81 zukommenden Verständigungen und Mitteilungen darauf zu prüfen, ob genügende Verdachtsgründe für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gegeben sind. Das Gleiche gilt, wenn sie in anderer Weise, insbesondere aus eigener Wahrnehmung, vom Verdacht eines Finanzvergehens Kenntnis erlangt. Die Prüfung ist nach den für die Feststellung…
…gegen den Verdächtigen genügend Verdachtsgründe vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass er als Täter eines Finanzvergehens uin Frage kommt. Der Verdacht muss sich hiebei sowohl auf die objektiven als auch auf den subjektiven Tatbestand erstrecken (VwGH 26.3.2006, 2006/14/0097; 9.7.2008…
…findet. Aufgabe der Rechtsmittelbehörde in diesem Verfahrensstadium war es, zu klären, ob ein hinreichend begründeter Verdacht vorliegt, nicht jedoch, bereits ein umfangreiches Ermittlungsverfahren durchzuführen und das Vorliegen eines Finanzvergehens konkret nachzuweisen, weil diese Aufgabe dem Untersuchungsverfahren zukommt. Mit der Einleitung des Finanzstrafverfahrens soll vielmehr zum…
…Das Gleiche gilt, wenn sie in anderer Weise, insbesondere aus eigener Wahrnehmung, vom Verdacht eines Finanzvergehens Kenntnis erlangt. Die Prüfung ist nach den für die Feststellung des maßgebenden Sachverhalts im Untersuchungsverfahren geltenden Bestimmungen vorzunehmen. Ergibt diese Prüfung, dass die Durchführung des Strafverfahrens nicht in die…
…zukommenden Verständigungen und Mitteilungen darauf zu prüfen, ob genügend Verdachtsgründe für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gegeben sind. Das Gleiche gilt, wenn sie in anderer Weise, insbesondere aus eigener Wahrnehmung vom Verdacht eines Finanzvergehens Kenntnis erlangen. Ein Verdacht besteht, wenn hinreichende Anhaltspunkte die Annahme der Wahrscheinlichkeit…
…betriebsnotwendig durch die Betriebsprüfung nicht bekämpft werden können, so ist dieses Vorbringen von vornherein grundsätzlich nicht geeignet, den begründeten Verdacht für das Vorliegen des der Bf. angelasteten Finanzvergehens zu beseitigen, zumal die Bf. als Unternehmerin verpflichtet gewesen war, richtige Aufzeichnungen zu führen und in der…