…den Ausführungen der Auskunftsperson keine Glaubwürdigkeit zukäme, wurden keine getroffen. Die Überprüfung der Richtigkeit der Angaben eines Steuerpflichtigen in der Abgabenerklärung fällt grundsätzlich in den Aufgabenbereich der Abgabenbehörde erster Instanz und ist nicht Gegenstand des kontradiktorischen Rechtsmittelverfahrens. Nur wenn begründete Zweifel an der Richtigkeit bestehen…
…Bloße Zweifel an der Richtigkeit der Abgabenerklärung - mögen sie auch berechtigt sein - stellen noch keine offenkundige Unrichtigkeit dar. Bestünde behördlicherseits bei entsprechender Prüfung von vornherein die Gewissheit, dass die in der Abgabenerklärung vertretene Rechtsansicht unrichtig ist, so liegt aus der Sicht der Abgabenbehörde eine offensichtliche…
…bestätigt worden seien. Auch die Angabe, dass weder im Hinblick auf die Eingabe, noch unter Bedachtnahme des "derzeitigen" Ermittlungsstandes begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung vorliegen würden, sei unschlüssig. Die Abgabenbehörde habe es unterlassen, darzutun, worin der "derzeitige" Ermittlungsstand bestehe bzw. ob dieser…
…vollziehbar. Gemäß Artikel 244 ZK wird durch die Einlegung des Rechtsbehelfs die Vollziehung der angefochtenen Entscheidung nicht ausgesetzt. Die Zollbehörden setzen jedoch die Vollziehung ganz oder teilweise aus, wenn sie begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochten Entscheidung haben oder wenn dem Beteiligten ein unersetzbarer…
…aus der allgemeinen Warenbezeichnung "Mandarin Satsuma" und der Angabe der Rohmasse ohne weitere Bezugnahme auf eine Rechnung im Feld 10 des Formblatts sich nicht einwandfrei feststellen lässt, dass sich die Warenverkehrsbescheinigung auf die gestellten Erzeugnisse bezieht, und somit Zweifel an der Richtigkeit der Angaben in…
…sind der Erhebung der Abgaben zugrunde zu legen, wenn nicht ein begründeter Anlass gegeben ist, ihre sachliche Richtigkeit in Zweifel zu ziehen". Demnach besteht die (widerlegbare) Vermutung, dass Bücher und Aufzeichnungen, welche den Bestimmungen des § 131 BAO entsprechen, auch inhaltlich richtig seien. Der Abgabepflichtige hat…
…wie von der belangten Behörde festgestellt - nicht zu prüfen, ob sie begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Entscheidung betreffend die Zollschuld hat. Eine Sicherheitsleistung soll - wie bereits ausgeführt - die Einbringlichkeit der Abgaben gewährleisten. In den Fällen des zulässigen Absehens auf die Sicherheitsleistung verzichtet der Verordnungsgeber…
…Der Berufungswerber räumte selbst massive Zweifel an der Richtigkeit dieses Bescheides ein, wenn er ausführte, dass er es "nicht wahrhaben" konnte, "so eine hohe Gutschrift zu erhalten". Bei dieser Sachlage wäre es naheliegende gewesen, sich beim Finanzamt bezüglich des für den Zeitraum Oktober bis Dezember…
…Zweifel an Richtigkeit des von der genannten Zollbehörde in dessen (erstinstanzlichem) Eingangsabgabenbescheid vom 7.12.2004 zugrunde gelegten Sachverhaltes aufkommen. Es ist zwar richtig, dass die Bf. nicht explizit ausgesagt hat, sie sei davon ausgegangen, dass die in Rede stehenden Zigaretten in das Zollgebiet der…
…Aufzeichnungen in Zweifel zu ziehen. Aus der gesetzlichen Bestimmung des § 184 Abs. 3 BAO ergibt sich, dass schon formelle Buchführungsmängel, die einen Zweifel an der sachlichen Richtigkeit der Bücher nach sich zu ziehen vermögen, die Schätzungsbefugnis der Behörde begründen, wobei es einen Nachweis der Behörde…
…Erhebungsergebnis begründete berechtigte Zweifel an der Richtigkeit der erklärten Besteuerungsgrundlagen. Die festgestellten Barerläge und Bareinzahlungen auf dem betrieblichen Bankkonto konnten nicht aufgeklärt werden. Es gab diesbezüglich keine Aufzeichnungen oder Nachweise. Die Bw vermochte die Herkunft dieser Mittel nicht schlüssig und überzeugend aufzuklären. Unter Beachtung des…
…die geeignet sind, deren sachliche Richtigkeit in Zweifel zu ziehen. Wird in einem mängelfreien Verfahren ein Vermögenszuwachs festgestellt, den der Abgabepflichtige nicht aufklären kann, ist nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes die Annahme gerechtfertigt, dass der unaufgeklärte Vermögenszuwachs aus nicht einbekannten Einkünften stammt. Das Vorliegen…
…Ungewissheiten an der Richtigkeit der buchmäßigen Erfassung bestehen, die im übrigen nach Ansicht der Rechtsbehelfbehörde durch eine Einschaltung der Finanzstrafbehörde wahrscheinlich zeitnäher zu beseitigen gewesen wären (siehe dazu § 80 FinStrG). Es bestehen somit in der Gesamtschau des Streitfalles begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Abgabennachforderung…
…oder an Verwandte oder bei dringendem Verdacht einer Abgabenhinterziehung gegeben sein. Auch schwerwiegende Mängel in den Büchern und Aufzeichnungen, welche die Annahme begründen, dass sich der Abgabepflichtige der Vollstreckung der noch festzusetzenden Abgaben zu entziehen trachten wird, werden, ebenso wie eine erhebliche Verschuldung des Abgabepflichtigen…
…zu begründen wusste. Neben der Aussage/C zeigten aber die Feststellungen des Betriebsprüfers noch weitere Ungereimtheiten auf, die Zweifel an der sachlichen Richtigkeit der Aufzeichnungen aufkommen lassen mussten und die der Bw durch seine Ausführungen im Berufungsschreiben nicht entkräften konnte. So wurden laut Aussage der…
…materielle Mängel festgestellt aufgrund derer der begründete Anlass bestand die sachliche Richtigkeit der Aufzeichnungen in Zweifel zu ziehen. Die Besteuerungsgrundlagen für die Jahre 2006 bis 2008 wurden daher geschätzt. Mit Schreiben vom 8. Oktober 2012 machte Herr Bw bezüglich der Herkunft der Geldmittel folgende Angaben: -…
…wurden im Zuge der Prüfung formelle und materielle Mängel festgestellt aufgrund derer der begründete Anlass bestand die sachliche Richtigkeit der Aufzeichnungen in Zweifel zu ziehen. Die Besteuerungsgrundlagen für die Jahre 2005 bis 2008 wurden daher geschätzt. Zum Einwand des Bw. dahingehend, dass der Straßenverkauf wetterabhängig…
…Bei richtiger Würdigung der Beweisergebnisse hätte die belangte Behörde zur Auffassung kommen müssen, dass die von den Ursprungsnachweisen erfassten Waren libanesische Ursprungserzeugnisse seien. Es seien somit begründete Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung gegeben. Hinsichtlich der formellen Gültigkeit des Ursprungsnachweises nach Formblatt A wird vorgebracht…
…Bei richtiger Würdigung der Beweisergebnisse hätte die belangte Behörde zur Auffassung kommen müssen, dass die von den Ursprungsnachweisen erfassten Waren libanesische Ursprungserzeugnisse seien. Es seien somit begründete Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung gegeben. Hinsichtlich der formellen Gültigkeit des Ursprungsnachweises nach Formblatt A wird vorgebracht…
…Bei richtiger Würdigung der Beweisergebnisse hätte die belangte Behörde zur Auffassung kommen müssen, dass die von den Ursprungsnachweisen erfassten Waren libanesische Ursprungserzeugnisse seien. Es seien somit begründete Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung gegeben. Hinsichtlich der formellen Gültigkeit des Ursprungsnachweises nach Formblatt A wird vorgebracht…